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IGNORED

Größer Sammlung verkaufen - was steuerrechtlich zu beachten?


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Geschrieben

Moin,

 

ein Bekannter ( Sammler und Jäger ) zieht zum Ruhestand ins Ausland

und will nun seine Waffen ( ca. 120 ) über die bekannten Portale verkaufen.

 

Wie läuft das steuerrechtlich?

 

Ich kann mich dunkel daran erinnern, daß da mal was war, daß ab einer bestimmten Menge

oder Summe die Verkaufsportale daß direkt ans Finanzamt melden weil man entweder davon

ausgeht, daß das gewerblich ist oder daß Gewinn erzielt wird.

 

Was muß er davon dem FA angeben?

 

Ich bin mir da unsicher.

 

Und ja, natürlich kann er auch vorher einen Steuerbrater fragen, aber hat nunmal mich gefagt.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn er seine Waffen bereits mehr als 10 Jahre hatte, dann muss da gar nichts mehr versteuert werden. Ansonsten gibt es noch eine Grenze von 1000 EUR pro Jahr, unter der der Spekulationsgewinn aus dem Waffenverkauf ebenfalls steuerfrei wäre. Es wäre nicht die deutsche Bürokratie, wenn es nicht noch weitere Ausnahmen gäbe (Stichwort Gegenstände des täglichen Gebrauchs), aber im allgemeinen sollten diese Grenzen bei einem langjährigen Sammeler reichen. Bei neueren Waffen (< 10 Jahre) dürften in Deutschland eher Verluste anfallen, als Gewinne.

 

Wer es genau wissen will: § 23 EStG.

 

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)

Und er sollte das Unterfangen mit seiner Waffenbehörde schriftlich klären:

Er wäre nicht der Erste, dem man ein Verfahren wegen gewerblichen Waffenhandels an das Bein flickt.

 

Ab welcher Menge liegt gewerblicher Waffenhandel vor? -Ab 3,4,5,6,7,8 oder X Waffen pro Jahr? Keiner weiß es wirklich.

 

Meine Behörde sieht es etwas entspannter. Waffensammlern wird auch ein höherer Umschlag zugestanden, solange unter dem Strich keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Hier kann man größere begründete Bestandreduktionen mit der Behörde absprechen, was auch zur Akte genommen wird.

Andere Behörden schlagen ab der vierten Waffe pro laufendem Jahr Alarm. Ohne den Aspiranten zu warnen!

 

Ein Spezialist war dabei, der Jäger-Nachlässe en bloc aufgekauft hatte und das, was er nicht haben wollte, halt verwertet hat. Da reden wir von um die 30 Waffen pro Jahr.

Alle mir bekannten Verfahren endeten letztlich in einer Einstellung nach §153 Abs.1 teilweise auch mit Geldauflage. Trotzdem Terror und Kosten pur!

Der "Spezialist" hatte in meinen Augen nur Glück gehabt und hat halt ein paar Scheine rüber wachsen lassen. Zuverlässigkeit durfte er auch behalten. Ob es heute noch so abgehen würde?

 

BKA und LKA´s werten egun mittels Web Spidern aus. Bei zu viel Umschlag gibt es die rote Karte mit Hausdurchsuchung.

 

frogger

 



 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb tuersteher:

Wenn er seine Waffen bereits mehr als 10 Jahre hatte, dann muss da gar nichts mehr versteuert werden.

 

Wie auch @frosch schon schrieb, könnte es eine Frage von der Waffenrechtsbehörde wegen der Aktivität geben. Ebenso könnte das Finanzamt ggf. wegen gewerblichen Handel (Gewerbesteuer) nachfragen. Beides sollte zu erklären sein. Bei der ESt dürften die Vorschriften über private Veräußerungsgeschäfte anzuwenden sein (s.o.). Wie sieht es mit der Wegzugsbesteuerung aus (in der Weimarer Republik "Reichsfluchtsteuer")? Die ist erst kürzlich verschärft worden, um mehr wohlhabende Auswanderer abkassieren zu können. 

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
41 minutes ago, Mausebaer said:

 

... könnte es eine Frage von der Waffenrechtsbehörde wegen der Aktivität geben. Ebenso könnte das Finanzamt ggf. wegen gewerblichen Handel (Gewerbesteuer) nachfragen.

 

Die meisten Waffenbehörden werden froh sein, einen Waffenbesitzer weniger zu haben. Beim FA dürfte Sammlungsauflösung als Argument reichen. Im übrigen darf es schon durch den Bedürfnisquatsch in DE keinen Sammler mit Gewinnerzielungsabsicht geben, denn das würde nicht dem vom Bedürfnis umfassten Zweck entsprechen und eine WHE voraussetzen.

 

Aber gut, die Schikane kennt ja bekanntlich in DE keine Grenzen und die Gesetze interessieren zumindest bei den Behörden auch keinen mehr - vorstellbar ist daher in DE jeglicher Schwachsinn.

 

Ich würde trotzdem die Sammlung - 10 Jahresfrist vorausgesetzt - einfach verkaufen und (erst) bei Nachfragen auf die Sammlungsauflösung hinweisen. Wer unnötigerweise schlafende Hunde weckt, könnte Antworten bekommen, mit denen er nicht glücklich ist. Muss aber jeder selber wissen. Letztendlich ist jeder selbst seines eigenen Unglückes Schmied.

 

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

Also den ganzen waffenrechtlich relevanten Teil mal außen vorgelassen gibt es aber auch seit einiger Zeit (Ende letzten Jahres??) eine Grundlage aufgrund derer Plattformbetreiber ihre Kunden, auch die privaten Anbieter, oberhalb einer Anzahl an Transaktionen bzw. Umsätzen an die Steuerbehörden melden müssen. Diese gleichen dann wohl oberhalb bestimmter Grenzen die Angaben von Plattformbetreiber und der Steuererklärung des Anbieters ab, da bei diesen Verkäufen ab bestimmten Summen Einkommen zu versteuern ist. Mit den genauen Hintergründen habe ich mich allerdings nicht beschäftigt und dies nur in einem anderen Forum mit anderem Hintergrund gelesen. 

Auf die schnelle habe ich beim Googlen dieses hier gefunden: 

 

https://www.steuern.de/plattformen-steuertransparenzgesetz

Geschrieben
1 hour ago, huhnelli said:

... da bei diesen Verkäufen ab bestimmten Summen Einkommen zu versteuern ist. ...

 

Private Verkäufe ausserhalb der Spekulationsfrist sind in DE nicht zu versteuern, egal um welche Summen es da geht.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb tuersteher:

Private Verkäufe ausserhalb der Spekulationsfrist sind in DE nicht zu versteuern, egal um welche Summen es da geht.

 

Hier steht allerdings etwas anderes:

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz

Unter dem Punkt "Sind private Veräußerungsgeschäfte einkommensteuerpflichtig?" steht etwas von einer Freigrenze von 600 €. Oberhalb dieser wird der Gewinn steuerpflichtig, auch privat. Einige Ausnahmefälle gibt es da allerdings. Die beziehen sich aber auf Dinge des täglichen Bedarfs, z.B. Kleidung oder Bücher. Ob da eine Waffensammlung incl. potentieller Wertsteigerung derselbigen dazu gehört.....?

 

Fakt ist aber, dass der Plattformbetreiber oberhalb einer Grenze eine Meldung an die Steuerbehörde machen muss und das aus eigenem Interesse auch tun wird. Was die Behörde aus dieser Meldung macht, ist ein anderes Thema. Wenn die Behörde aufgrund der Meldung prüft und das ganze für private Geschäfte hält, passiert weiter nichts. Wenn aber z.B. durch eine hohe Anzahl von Verkäufen eine Gewinnabsicht und damit ein gewerblicher Handel vermutet wird, wird sich das Finanzamt den Fall mit der Lupe ansehen. Dann gilt es nämlich erst gar nicht als privater Verkauf. Siehe dazu auch die oben von mir verlinkte Seite.

 

Im Moment werden ja z.B. Influencer, die Waren erhalten und bewerben und dann mit sündteuren Accessoires in ihren Videos auftauchen, aber lt. Steuererklärung praktisch kein Einkommen haben, systematisch durch die Finanzbehörden überprüft.

Geschrieben
1 hour ago, huhnelli said:

 

Daher habe ich die Fundstelle im Gesetz als Quellenangabe mitgeliefert.

 

1 hour ago, huhnelli said:

Fakt ist aber, dass der Plattformbetreiber oberhalb einer Grenze eine Meldung an die Steuerbehörde machen muss und das aus eigenem Interesse auch tun wird. Was die Behörde aus dieser Meldung macht, ist ein anderes Thema. Wenn die Behörde aufgrund der Meldung prüft und das ganze für private Geschäfte hält, passiert weiter nichts. Wenn aber z.B. durch eine hohe Anzahl von Verkäufen eine Gewinnabsicht und damit ein gewerblicher Handel vermutet wird, wird sich das Finanzamt den Fall mit der Lupe ansehen. Dann gilt es nämlich erst gar nicht als privater Verkauf.

 

Das kann man dann immer noch mit dem FA klären. Und es gibt keinen Grund, warum ein einmaliger Verkauf seines eigenen alten "Gerümpels" - auch wenn es eine Waffensammlung ist - nicht als privater Verkauf gelten soll.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist steuerlich leider brenzlig. 

Wenn man eine Sammlung verkaufen möchte und die Exponate EINZELN anbietet, wird man als Gewerbetreibender behandelt. Denn es könnte ja sonst jeder Anbieter einfach sagen: "Ich verkaufe hier nur meine eigene Sammlung" - und heimlich neue Ware von Privatanbietern aufkaufen. 

 

Man hat im Prinzip zwei Alternativen:

 

1. Alles am Block (höchstens zwei Tranchen) verkaufen - dann bleibt alles easy

2. Gewerbe anmelden, mit allen Konsequenzen

Das interessante bei Lösung 2: Man darf im ersten Jahr der Tätigkeit den VERKEHRSWERT der Ware - also das, was man bei einem Verkauf erlösen würde - als Verlust ansetzen. Dazu muss man natürlich den Verkehrswert belegen, zum Beispiel durch ein Gutachten. Verkauft man dann die Sammlung in den Jahren danach, langsam aber sicher, und erzielt eben diesen Verkehrswert, dann fällt effektiv keine Steuer an. Bekommt man mehr als die ursprüngliche Schätzung, dann muss man diesen "Gewinn" versteuern - bekommt man weniger, dann kann man den Verlust steuermindernd auf Dauer geltend machen. Denn am Ende, wenn alles weg ist, liquidiert man den Gewerbebetrieb.

Weil man als Gewerbebetrieb leider recht viele unangenehme Dinge hinnehmen muss - Buchhaltungszwang, lange Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bezüglich der Wertschätzung, IHK-Zwangsmitgliedschaft, Umsatzsteuerplicht etc. - gehen viele Sammler den Weg 1 und verkaufen die Sammlung am Block an einen der auf solche Sammlungsauflösungen spezialisierten Waffenhändler. Zumal man bei Waffen nicht mal einfach so einen Gewerbebetrieb anmelden kann - man benötigt eine Waffenhandelserlaubnis, die widerum den Nachweis der Fachkunde erfordert. Ob man sich die gar nicht so einfache Prüfung antun will, am Ende seines Hobbies?

Bearbeitet von JoergS
Geschrieben

Ach ja,

je nachdem um was für Waffen es sich handelt, kann es viel interessanter sein, die Sammlung en bloc an Herrman Historica zur Versteigerung zu geben.

 

Die Erlöse liegen zT über egun und man spart sich die ganze Arbeit. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie der Zufall es will arbeite ich gerade an einem Video über genau dieses Thema. Hier mal vorab mein Skript. 

 

Hallo und willkommen bei mir. Heute will ich mal über ein Thema referieren, an das viele, die sich eine Waffensammlung aufbauen möchten, gar nicht denken: Es kommt vielleicht irgendwann mal der Zeitpunkt, an dem man die Sammlung wieder auflösen möchte (oder muss). Das Thema ist nicht ohne, denn die dabei entstehenden Hürden sind leider hoch. 

Stell dir vor, du hast jahrzehntelang gesammelt. Jede Waffe wurde sorgfältig ausgesucht, auf der roten WBK eingetragen und gepflegt. Dein Sammelgebiet ist schmal und tief, so wie es das Gesetz verlangt – kulturhistorisch sinnvoll begründet. Dein ganzer Stolz, mit Recht. Irgendwann kommt aber vielleicht der Punkt, an dem Schluss ist: wegen Alter, Krankheit oder einfach, weil es genug ist. Die Sammlung soll weg – natürlich zu dem Preis, den sie wert ist. Das klingt einfach, aber genau an dieser Stelle lauern die größten Fallstricke.
Denn wenn man falsch verkauft, steht am Ende nicht der glückliche Käufer im Mittelpunkt, sondern das Finanzamt oder sogar die Waffenbehörde. Und dann wird es richtig teuer.
Schauen wir uns die Alternativen an. Der erste Weg ist der Blockverkauf an einen Nachfolger. Ideal, oder? Die Sammlung bleibt zusammen und wird gewürdigt. Das bedeutet: ein Vertrag, eine Übergabe, fertig. Waffenrechtlich ist das völlig sauber, steuerlich in aller Regel unproblematisch, weil es sich um ein einmaliges Veräußerungsgeschäft handelt. Aber leicht ist es nicht, einen Nachfolger zu finden – viele Sammler wollen lieber selbst auf die „Jagd“ nach Einzelstücken gehen. Wenn man einen solchen Nachfolger findet, dann kann man sich glücklich schätzen. Der große Vorteil: man hat Ruhe. Der Nachteil: man bekommt weniger Geld. Der Käufer trägt das Risiko, muss die Kohlen aufbringen und will dafür natürlich einen Abschlag oder will das Ganze „abstottern“. Das geht natürlich, aber man muss auch hier die steuerliche Seite beachten. Wenn eine Ratenzahlung über viele Jahre ohne Zinsen vereinbart wird, kann das Finanzamt darin nämlich sogar eine Schenkung sehen. Deshalb sollte man entweder einen kleinen Zins vereinbaren oder den Kaufpreis auf den heutigen Barwert abdiskontieren – also den Zins in den Kaufpreis „einbauen“ und das im Vertrag auch so festlegen. Am besten den Steuerberater involvieren. 
Die zweite Möglichkeit ist der Verkauf über ein Auktionshaus oder einen Händler. Das ist bequem, weil man sich um nichts kümmern muss, und es ist rechtssicher, weil die Abwicklung dokumentiert ist. Aber Auktionshäuser und viele Händler wollen Sammlungen schnell drehen. Wenn dein Sammelgebiet sehr schmal und tief ist, überschwemmt man den Markt sofort, wenn plötzlich fünfzig fast identische Stücke im Katalog auftauchen. Dann sinken die Preise rapide. Dazu kommen hohe Provisionen, Handelsmargen und Aufgelder, die im schlimmsten Fall bis zu vierzig Prozent der Werte auffressen. Für echte Highlights mag ein Auktionshaus der richtige Weg sein, aber für eine große, homogene Sammlung ist es oft ein Desaster.
Die dritte Variante ist der Einzelverkauf über mehrere Jahre. Das klingt für viele Sammler zunächst attraktiv, weil man so den bestmöglichen Preis pro Stück erzielen wird. Also erstellt man Verkaufsanzeigen bei eGun oder Gunfinder. Nicht alles sofort, sondern in „Häppchen“ – um den Markt nicht zu überfordern. In der Praxis ist das die riskanteste Lösung. Das Finanzamt sieht nicht deine Sammlerleidenschaft, sondern ein Verkaufsmuster: viele Anzeigen, über lange Zeit, mit möglicher Gewinnerzielungsabsicht. Und damit entsteht der Verdacht eines Gewerbebetriebs. Die Plattformen liefern Daten, und auch wenn es zunächst ruhig bleibt, kann (und wird) das Finanzamt Jahre später eine Steuerprüfung ansetzen. Die Damen und Herren Steuerprüfer finden in der Regel KEINE belastbare Buchhaltung vor. Dann wird geschätzt, und Schätzungen fallen fast immer hoch aus. Es drohen Einkommensteuer, eventuell Gewerbe- und Umsatzsteuer, und auf alles kommen noch saftige Zinsen und eventuell auch Strafzuschläge So kann aus vermeintlichem Gewinn sehr schnell ein finanzielles Fiasko werden. Und dabei bleibt es nicht: Das Finanzamt informiert in solchen Fällen regelmäßig auch die Waffenbehörde – und die prüft dann, ob unerlaubter Waffenhandel vorliegt.
Natürlich kann man diesen Weg trotzdem gehen, sollte dann aber extrem vorsichtig sein. Ohne steuerliche Beratung geht das eigentlich nicht. Saubere Dokumentation, Vorabinformation beim Finanzamt, keine „Nachkäufe“ mehr, eine penible Buchhaltung ist erforderlich und TROTZDEM bleibt das Risiko, später Probleme zu bekommen. 
Natürlich könnte man sagen: „Dann melde ich eben ein Gewerbe an.“ Theoretisch ist das ein sauberer Weg, praktisch ist er beschwerlich. Man braucht eine Waffenhandelserlaubnis, und dafür ist die Fachkundeprüfung Pflicht. Diese Prüfung ist kein Spaziergang. Man muss rechtliche Kenntnisse nachweisen, die Technik beherrschen, Vorschriften zur Aufbewahrung und Kennzeichnung kennen und die gesamte Praxis des Waffenhandels verstehen. Die Prüfung ist anspruchsvoll und die Durchfallquote ist hoch – es handelt sich um die vielleicht umfangreichste waffenrechtliche Erlaubnis Deutschlands, immerhin. Auch versierte Sammler müssen zum Bestehen die Schulbank drücken. Selbst wenn man die Fachkunde besteht, braucht man noch geeignete Geschäftsräume und ein Aufbewahrungskonzept. Hat man die Erlaubnis endlich in der Hand, fängt der eigentliche Aufwand erst an: Buchführung, Umsatzsteuer, IHK-Zwangsmitgliedschaft, Gewährleistung und Reklamationen. Realistisch betrachtet ist das für die meisten Sammler im Herbst ihres Lebens keine Option. Wir reden hier vom ziemlichen Gegenteil des „Zur Ruhe Setzens“. 
Ob man nun ein Gewerbe anmeldet oder das Finanzamt nachträglich von einem Gewerbe ausgeht, egal – es gibt dann noch ein weiteres Problem: Die Wertnachweise. Fehlen diese, dann wird das Finanzamt nämlich davon ausgehen, dass man alle Waffen umsonst bekommen hat und jeder Cent des Verkaufserlöses wird zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Natürlich kann man vielleicht die alten Rechnungen finden, aber der Wert wird in vielen Fällen gestiegen sein seit der Anschaffung – und diese Wertsteigerung führt dann zur Steuerpflicht. Es braucht einen belastbaren Wertnachweis für den Zeitpunkt des Beginns der Sammlungsauflösung. Das Finanzamt akzeptiert keine „gefühlten Preise“. Man muss den sogenannten „Teilwert“ belegen. Für gängige Waffen reichen vielleicht Marktpreise, Auktionslisten oder Händlerangebote. Aber bei seltenen und wertvollen Stücken kommt man um ein Sachverständigengutachten kaum herum. Und die sind teuer. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen aufwändige Gutachten, oft für eine ganze Sammlung mit Einzelansätzen. Das kostet schnell vierstellige Beträge, manchmal auch fünfstellig. Wer das nicht macht, riskiert, dass das Finanzamt willkürlich niedrigere Einlagewerte ansetzt – und dadurch den steuerpflichtigen Gewinn künstlich in die Höhe treibt.
Mein Fazit fällt deshalb klar aus. Wer Risiken scheut, der akzeptiert Wertabschläge: Blockverkauf, Händler oder Mischmodell. Wer unbedingt den letzten Euro herausholen will, muss eine lückenlose Dokumentation liefern, Sachverständigengutachten bezahlen und jederzeit mit einer harten Steuerprüfung rechnen. In vielen Fällen bleibt dann vom vermeintlichen Gewinn nicht viel übrig.
Deshalb sage ich: Lieber ein bisschen weniger Geld, aber dafür Sicherheit und Ruhe. Wer den Weg des Einzelverkaufs geht, spielt mit dem Finanzamt ein Spiel auf Zeit – und verliert meistens. Und eines muss klar sein: Das hier ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Wer konkret eine Sammlung auflösen will, sollte immer mit einem Steuerberater und bei wertvollen Stücken mit einem anerkannten Sachverständigen sprechen. Das ist ein Fall für Spezialisten, ich zum Beispiel bin zwar ein Sachverständiger, biete solche Gutachten aber nicht an. Das ist ein Job für Spezialisten – und genau an die sollte man sich wenden.

Also: Wer schlau ist, akzeptiert weniger Geld – und spart sich dafür schlaflose Nächte mit Steuerprüfern und Waffenbehörde. Meine 2 Cents. 

Habt Ihr Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Schreibt mir’s in die Kommentare. Ansonsten hoffe ich, dass dies für Euch interessant war, denn das wars für heute. Danke und bye bye. 
 

 


 

Bearbeitet von JoergS
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Geschrieben (bearbeitet)

Steuerberater/Finanzamt im Vorfeld einbeziehen, Sammlung verkaufen. Sammlungsverkäufe finden tausende mal im Jahr statt, es gibt nicht nur Waffen Sammler...... 

Hochkarätige Sammlungen im Bereich Waffen sind kaum noch anzutreffen, eher sind es Einzelstücke innerhalb von Sammlungen die "grosses Geld" bringen.

Auktionshäuser nehmen nicht alles, dszu muss die Wertvorstellung des Einliefernden passen.

Aus meiner praktischen Erfahrung ist jedoch das größte Manko beim Verkauf die oftmals erstaunliche bis hin zur utopischen Wertvorstellung der Sammlung. 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JoergS:

Die dritte Variante ist der Einzelverkauf über mehrere Jahre. Das klingt für viele Sammler zunächst attraktiv, weil man so den bestmöglichen Preis pro Stück erzielen wird. Also erstellt man Verkaufsanzeigen bei eGun oder Gunfinder. Nicht alles sofort, sondern in „Häppchen“ – um den Markt nicht zu überfordern. In der Praxis ist das die riskanteste Lösung. Das Finanzamt sieht nicht deine Sammlerleidenschaft, sondern ein Verkaufsmuster: viele Anzeigen, über lange Zeit, mit möglicher Gewinnerzielungsabsicht.

 

Der Einzelverkauf über Jahre hinweg, wenn man - meist im Alter - allmählich "abschmelzen" will, wird aber doch der Normalfall sein. Ich kenne das jedenfalls so von Schützenkollegen; und ohne, dass Aktivitäten der Finanzbehörden dagegen liefen.

 

Vielleicht macht da aber den Unterschied, ob einer über mehrere Jahre hinweg z.B. 25 Waffen veräußert (Jäger, Schütze), oder 250 (Sammler).

Geschrieben

Hermann Historica ist wohl am am 9. Oktober von 10.00 bis 17.00 Uhr in Bochum.

 

Eine kurze Info dazu steht auf der Webseite, darüber läßt sich auch ein Termin vereinbaren.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb JoergS:

Das ist steuerlich leider brenzlig. 

Wenn man eine Sammlung verkaufen möchte und die Exponate EINZELN anbietet, wird man als Gewerbetreibender behandelt. Denn es könnte ja sonst jeder Anbieter einfach sagen: "Ich verkaufe hier nur meine eigene Sammlung" - und heimlich neue Ware von Privatanbietern aufkaufen. 

[...]

2. Gewerbe anmelden, mit allen Konsequenzen

Gewerbe anmelden zur Sammlungsauflösung?
BLOß NICHT! Das ist wohl der schlechteste Rat ever!
 

Es gibt verschiedene Rechtsbereiche, in denen zwischen gewerblich und nicht gewerblich unterschieden wird.
Beispielsweise im BGB, Handelsrecht, Waffenrecht und Steuerrecht.


Jeder dieser Bereiche hat für sich eine eigene Definition von „gewerblich“ – entweder explizit im Gesetz oder durch Gerichtsurteile.

Und es ist nicht nur möglich, sondern gerade bei Themen wie Sammlungsauflösungen, Haushaltsauflösungen oder dem Verkauf gesammelter Kleidung der eigenen Kinder (wenn sich über zwei Jahre etwas angesammelt hat), sogar sehr wahrscheinlich, dass dieselbe Tätigkeit derselben Person für denselben Vorgang in einem Rechtsbereich als gewerbliche Tätigkeit gilt – in einem anderen jedoch nicht.
Das haben schon zahlreiche eBay- und Kleinanzeigen-Verkäufer erfahren müssen.

Bei Themen wie Rücknahme, Gewährleistung und auch Markenrechtsverletzungen wurde von Gerichten festgestellt, dass es für die Einordnung als gewerblicher Verkäufer ausreicht, wenn man eine mittlere Zahl (je nach Gericht irgendwo zwischen ca. 10 und 99) gleichartiger Artikel pro Jahr verkauft (z. B. Kinderkleidung, Spielzeug etc.). Dann gelten bestimmte Pflichten, die eigentlich nur für Gewerbetreibende vorgesehen sind.

Für das Finanzamt sind solche Verkäufe dennoch „Privatgeschäfte“ – solange glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden kann, dass es sich nicht um einen bloßen Weiterverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. (Stichwort: nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht.)

Meldet man jedoch ein Gewerbe an, ist man in allen relevanten Rechtsbereichen zunächst als gewerblich einzustufen.
Im Fall einer Auflösung einer Waffensammlung bedeutet das:

  • Es wäre zwingend eine Waffenhandelslizenz erforderlich.

  • Jegliche Ausnahmeregelungen für private Veräußerungsgeschäfte entfallen.

  • Eine ordnungsgemäße Buchführung ist verpflichtend.

  • Bei einer großen und wertvollen Waffensammlung kann zudem die Kleinunternehmerregelung entfallen.

Das hätte mehrere Nachteile:
Zusätzliche Kosten, volle Umsatzsteuerpflicht (wenn keine Kleinunternehmerregelung), geringere Erlöse – denn der Käufer zahlt die Mehrwertsteuer, die ans Finanzamt abgeführt werden muss.
Ein Vorsteuerabzug ist jedoch nicht möglich, da die „Ware“ vor Jahren privat angeschafft wurde und somit kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

 

vor 7 Stunden schrieb JoergS:

Denn es könnte ja sonst jeder Anbieter einfach sagen: "Ich verkaufe hier nur meine eigene Sammlung"

Ja, das könnte tatsächlich jemand sagen.

Und genau deshalb hat es sich eingebürgert, dass der Verkauf vieler gleichartiger Gegenstände durchaus als Anscheinsbeweis für eine gewerbliche Tätigkeit gewertet wird.


Nur ist es beim Anscheinsbeweis so, dass dieser im Prinzip nur eine Beweislastumkehr bedeutet.
Das heißt: Wenn dieser Anschein vorliegt, muss der Betroffene nachweisen, dass es gerade nicht so ist.
 

Gelingt ihm dieser Nachweis, ist „alles in Butter“ – egal ob im Zivilrecht, Steuerrecht oder Verwaltungsrecht.
 

Und bei einem Sammler mit roter WBK ist die Frage, ob man das ohne größeren Aufwand beweisen kann, wohl ein ziemlicher No-Brainer – oder nicht?
Selbst wenn einige wenige nicht-EWB-pflichtige Gegenstände darunter sein sollten, die thematisch zur Sammlung passen...
 

Bei Nachfragen von Behörden (z. B. dem Finanzamt) verweist man einfach an die zuständige Waffenbehörde zwecks Einholung des Kaufzeitpunkts.
Bei zivilrechtlichen Fragen verweist man auf die rote WBK – natürlich ohne Detaildaten preiszugeben, die über die konkrete Waffe hinausgehen.
Man erklärt, dass es sich um eine Sammlungsauflösung handelt und dass man bereit ist, dies auch in einem Rechtsstreit (zu Lasten der unterliegenden Gegenseite) nachzuweisen.

Wenn es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen sollte, übergibt man die Angelegenheit seinem (von der Gegenseite zu bezahlenden) Anwalt, der alles Weitere regelt.


Bei einer Sammlung von nicht EWB-pflichtigen Gegenständen sieht es natürlich etwas anders aus.
Aber auch hier sollte es keine größeren Probleme geben, sofern man als ernsthafter Sammler dokumentiert hat, was man wann erworben hat – z. B. durch Kaufbelege, Fotos der Sammlung aus verschiedenen Jahren und ggf. durch Zeugen, die die Sammlung über die Jahre gesehen haben.
 

Allerdings:
Vor einer solchen Aktion sollte man immer vorher kurz mit seiner Waffenbehörde sprechen – und ggf. auch mit dem Finanzamt.

Allein schon, damit es in den Akten vermerkt ist und ein (durch eigene Recherchen, Meldungen von eGun oder Tipps von Dritten) sonst möglicherweise eingeleitetes Ermittlungsverfahren samt Schreibkram gar nicht erst aufgenommen wird.


Zudem betrifft das oben Gesagte nur den Ablauf bei einer Verwertung durch langsamen Abverkauf über eGun & Co.
Das stellt ausdrücklich keine Aussage darüber dar, ob dies tatsächlich der sinnvollste Weg ist – schon weil man das nicht pauschal sagen kann.

Für manche Sammlungen oder Lebensumstände ist das der beste Weg.
Für andere ist ein Komplettverkauf besser – oder eine Versteigerung.

Geschrieben

Seit dem plattformen-steuertransparenzgesetz müssen alle Platformen wie eBay und Kleinanzeigen etc. über denen ARtikel Verkauft werden ab einer bestimmten Anzahl 10 und Wert 2000€ im Jahr den Steuerpflichtigen melden.

 

 Das heißt, wenn man einen Artikel ob Waffe oder Schuhe ist egal für über 2000€ verkauft, hat man die Meldegrenze bereits erreicht. Man ist theoreitisch verpflichtet einen dabei gemachten Gewinn zu versteuern, es sein denn man hat gute Gründe das nicht zu tun. Falls das FInanzamt nachfragt, warum du nicht versteurt hast, muss man diese Gründe darlegen. Sind diese Gründe nicht stichhaltig, hats du ein Problem.

 

Das heißt, man ist bei jedem Verkauf dazu verpflichtet die GEsetze zu keinenn und selber zu prüfen, ob man die Grenezen zum Gewerbe und der Steuerpflicht überschreitet oder nicht. Wird das FInanzamt aktiv und stellt fest, dass man die Grenzen zur Steuerpflicht oder zum gewerbe überschritten hat, gibt es Probleme.  

 

 

 

Geschrieben

Und bei den ganzen Empfehlungen hier von wegen an Waffenverwerter etc. zu verkaufen, muss man immer bedenken, dass die natürlich ihren Cut haben wollen. AUs meiner Erfahrung bieten die immer nur 1/3 vom Wert der Waffe an. Vorteil ist, dass man dann selber keinen Stress mehr mit dem Verkauf hat. Deshalb sind meist immer Witwen von Waffenbesitzern die Hauptklientel von diesen Waffenverwertern.  Die woll und haben keien Ahnung was das Wert ist.en das Zeug einfach nur loswerden und haben keine Ahnung was das alles mel Wert war. oder noch ist.

 

Wenn man sich die Mühe macht, die Waffen selber zu verkaufen, kann man bessere Ergebnisse erzielen, muss sich dann aber mit den ganzen Pöbel herumschlagen.

 

Es Kommt darauf an. Hat man eine Wertvolle Sammlung mit hochwertigen Waffen, dann lohnt sich die Mühe. Hat man aber nur eine Sammlung von Schrott eines Gun-Messies, ist es wohl am besten die Waffen entsorgen zu lassen.

 

Und das FInazamt ist immer mit dabei. Auch wenn man im Block an einen Waffenverwerter verkauft. Da man bei dem aber meist ohnehin nur mit Verlust Verkauft, gibt es meist für das FInanzamt beim Verkäufer nichts zu holen. Anders wenn man mit dem Verkauf selber Gewinn macht, dann hällt das FInanzamt natürlich die Hand auf. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb huhnelli:
vor 20 Stunden schrieb tuersteher:

Private Verkäufe ausserhalb der Spekulationsfrist sind in DE nicht zu versteuern, egal um welche Summen es da geht.

 

Hier steht allerdings etwas anderes:

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz

Unter dem Punkt "Sind private Veräußerungsgeschäfte einkommensteuerpflichtig?" steht etwas von einer Freigrenze von 600 €. Oberhalb dieser wird der Gewinn steuerpflichtig, auch privat. Einige Ausnahmefälle gibt es da allerdings. Die beziehen sich aber auf Dinge des täglichen Bedarfs, z.B. Kleidung oder Bücher. Ob da eine Waffensammlung incl. potentieller Wertsteigerung derselbigen dazu gehört.....?


Es handelt sich um zwei verschiedene Ausnahmen.

Die eine Ausnahme betrifft „Gegenstände des täglichen Bedarfs“,
die andere – hier wesentliche – Ausnahme ist: Erwerbszeitpunkt liegt mehr als ein Jahr zurück.

Das Ganze ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz).


Wenn also eine private Sammlung verkauft wird, dann sind alle Einnahmen steuerfrei, sofern der Erwerb der betreffenden Gegenstände länger als ein Jahr zurückliegt.

Für Gegenstände, deren Erwerb noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt, ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis zu versteuern. (Also nur der Gewinn / Wertzuwachs! Das wird leider noch immer von vielen falsch verstanden.)


Die sogenannte Meldungsgrenze wurde eingeführt, um gezielt jene zu erfassen, die als vermeintlich „private“ Verkäufer z. B. Flohmarktware oder Restposten aus Gewerbeauflösungen günstig einkaufen und anschließend gewerbsmäßig mit Gewinn verkaufen – ohne dies zu versteuern. Diese „Privaten“ mit 10.000 Bewertungen in drei Jahren – genau die.
 

Heute wird gemeldet, dann wird mittels Software aus Hunderttausenden bis Millionen Datensätzen nach Auffälligkeiten und Unplausibilitäten gefiltert.
Diese Funde werden von Menschen gesichtet, und wenn jemand als auffällig eingestuft wird, wird er zur Stellungnahme aufgefordert.


Wenn man dann nicht plausibel darlegen kann, dass es sich tatsächlich um Privatverkäufe handelt (z. B. durch Zufall oder ein tragisches Unglück auf der Großfamilienfeier als einziger Überlebender gleich mehrere Haushalte im selben Jahr geerbt und aufgelöst), dann folgt ein Steuerstrafverfahren. Und im Fall von Waffen kommt zusätzlich auch noch das waffenrechtliche Verfahren hinzu.


 

vor 30 Minuten schrieb ToniPistole:

Das heißt, wenn man einen Artikel ob Waffe oder Schuhe ist egal für über 2000€ verkauft, hat man die Meldegrenze bereits erreicht. Man ist theoreitisch verpflichtet einen dabei gemachten Gewinn zu versteuern, es sein denn man hat gute Gründe das nicht zu tun. Falls das FInanzamt nachfragt, warum du nicht versteurt hast, muss man diese Gründe darlegen. Sind diese Gründe nicht stichhaltig, hats du ein Problem.

Ja, korrekt - und wie weiter oben bereits geschrieben ist EIN guter Grund der hier vermutlich einschlägig ist:
Kaufzeitpunkt liegt bereits länger als ein Jahr zurück!
Damit ist der Gewinn steuerfrei.


Und selbst wenn doch ausnahmsweise mal eine Steuerpflicht besteht weil der Ankauf noch kein Jahr her ist betrifft die Steuerpflicht nur den WertZUWACHS.
 

Das einzige, wo man theoretisch Probleme bekommen könnte, wäre, wenn das Finanzamt zu der Auffassung gelangt, dass der Hauptzweck der Sammlung nicht das Sammeln aus persönlichem Interesse war, sondern es ausschließlich um das gezielte Anhäufen von Spekulationsobjekten in der Hoffnung auf Wertsteigerung ging. (Also bereits zu Beginn der Sammlung gewerbliches Interesse unterstellt wird)
 

Bei einer systematischen Sammlung über lange Zeit ist das allerdings ein rein theoretisches Problem.


Gerade bei einer typischen Sammlerkarriere, mit dem damit verbundenen langfristigen Aufwand und kosten und der oft durchmischten Wertentwicklung der Objekte, ist diese Annahme kaum haltbar und in der Realität daher nicht mal mehr in der Theorie ein Problem.

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
3 minutes ago, JFry said:

Damit ist der Gewinn steuerfrei.

 

Genau!

 

Das man Waffen mit Gewinnen Verkauft wird aber eher die Ausnahme sein.

 

Was bedeutet, dass man bei einem Verlust natürlich keine Steuern zahlen muss, sondern sogar evtl. mit seinen übrigen Steuern verrechnen könnte. Von daher könnte es sich auch auch bei Verlusten lohnen die Steuer zu melden. Es sei denn das ist einem egal. Dann ist es auch ein guter Grund das ganze nicht dem FInanzamt zu melden und das FInanzamt wird sich nicht beschweren.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ToniPistole:

 

Und das FInazamt ist immer mit dabei. Auch wenn man im Block an einen Waffenverwerter verkauft. Da man bei dem aber meist ohnehin nur mit Verlust Verkauft, gibt es meist für das FInanzamt beim Verkäufer nichts zu holen. Anders wenn man mit dem Verkauf selber Gewinn macht, dann hällt das FInanzamt natürlich die Hand auf. 

ÖHH - NÖÖÖ!
Jeder evtl. Gewinn beim Verkauf einer privat besessenen Waffe die mindestens ein Jahr im Besitz war ist ebenfalls steuerfrei.
DAs wurde hier im Faden doch jetzt schon mehrfach mit Rechtsgrundlage zitiert!

Bei Erben tritt der Erbe in die Fußstapfen des Erblassers. Als für die Frist Maßgeblicher Zeitpunkt zählt damit das Erwerbsdatum des Erblassers!

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