Zum Inhalt springen
IGNORED

Magazine Glock KW / LW


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.....

 

Schütze hat eine Glock 17 sowie 2 33er Magazine und meherere 17/19 Magazine.

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

Jetzt möchte der Schütze eine LW in 9mm passend für Glock Magazine erwerben.

 

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine? Im Vorfeld beim BKA anmelden?

Hast es jemand schon gemacht?

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Mateusz:

Moin.....

 

Schütze hat eine Glock 17 sowie 2 33er Magazine und meherere 17/19 Magazine.

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

Jetzt möchte der Schütze eine LW in 9mm passend für Glock Magazine erwerben.

 

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine? Im Vorfeld beim BKA anmelden?

Hast es jemand schon gemacht?

Kontakt zum BKA, da werden Sie geholfen!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

würde ich Colt Magazine wählen.

 

Wenn er z.B. ne JP5 oder ne andere Performance Waffe will, nützt der Rat wenig. 

 

vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine?

 

Überlassen und die Glock 17 nur noch mit 10 Schuss-Magazinen betreiben (dürfte bei allen Disziplinen ausser IPSC sportlich keinen Nachteil erzeugen). Oder eben über BKA anmelden, bei jeder (Neu-)Prüfung kostet das den Gegenwert von 2 bis 3 Magazinen.

 

vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

 

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Interessanterweise ist das Gesetz in dem Kontext ja so formuliert, dass beim nicht wirksam werden des Verbotes nicht der Zeitpunkt der "Statusänderung" durch Erwerb der Langwaffe eine Rolle spielt, sondern ob der Besitz vor 02.09.2020 angezeigt wurde.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Alle drei Jahre um die 60 Öcken für die Zuverlässigkeitsprüfung wäre es mir nicht wert

Das BKA räumt dir bestimmt 10% Rabatt ein.

Bearbeitet von Schnuffi
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Bounty:

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Ja, das war damals ein Tipp, auch alle Kurzwaffenmagazine über 10 Schuss vorsorglich als Langwaffenmagazine anzumelden. Wenn man aber einen Mix besitzt, also neue Kurzwaffenmagazine zw. 10 und 20 Schuss nach dem Stichtag nachgekauft hat, hilft selbst das nicht so viel. Außer man überlässt diese wieder jemand anderem - irgendwem, der keine passende Langwaffe besitzt - und beschränkt sich auf die Verwendung der Altbesitz-Magazine, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Bounty:

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

Begründung: Keine Meldung von KW-Magazinen <= 20 Schuss vorgesehen.

Bearbeitet von groucho
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb groucho:

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

Begründung: Keine Meldung von KW-Magazinen <= 20 Schuss vorgesehen.

ja,

daher hab ich alle meine Glock Mags als Langwaffenmagazine angemeldet

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb groucho:

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

 

Hat mein Sachbearbeiter auch versucht.

Begründung: Man kann nicht den Besitz anzeigen von etwas, das nicht verboten ist. Meine Sichtweise war dass ich anzeigen kann was ich will, weil sich beim Wechsel von Erlaubt in Verboten sich weder der Zeitpunkt des Erwerbs noch der Zeitpunkt der Anzeige ändern. Ging dann so als Aktenvermerk in meine Akte.

Und damit war dann beim Erweb der Lw 2024 genau der Fall eingetreten, dass das Verbot nicht wirksam wird, wenn der Besitz der Magazine vor Sep. 2020 angezeigt wurde und die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden.

 

vor 7 Stunden schrieb Schwarzseher:

Außer man überlässt diese wieder jemand anderem - irgendwem, der keine passende Langwaffe besitzt - und beschränkt sich auf die Verwendung der Altbesitz-Magazine, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.

 

Mein Vorschlag zur Erhöhung der inneren Sicherheit meine 17 Schuss Magazine meiner Frau zu schenken/überlassen, die keine Waffen besitzt und damit diese Magazine völlig legal besitzen darf und in einem Schuhkarton neben meinem Waffenschrank lagern darf während ich weiter die genau so gefährlichen 33er Magazine im Euro I Schrank lagere hat den Sachgebietsleiter überzeugt, dass das Magazinverbot bei Dual Use-Magazine totaler Blödsinn ist.

 

Geschrieben

Du könntest - falls es ein Lower mit .223 Schacht sein kann/darf - mit Colt Adapter nehmen (OA z.B. oder vlt. baut Matthias das auch) und dann hättest du, nur im Ausland :), die Möglichkeit einen Stern Adapter für Glock Magazine einzusetzen (5 Sek. getauscht) oder gleich die neuen .223 Magazine für 9 mm zu erwerben und den Colt Adapter rausnehmen. Ich berichte, habe die bestellt und erwarte die Teile: https://jagdhaus-schaefer.de/CS-Mag-10-AR15-Magazin-9mm/A10021

 

Ja, ist klar mit JP geht das nicht, aber vlt. ist es für jemanden eine gute Lösung

Geschrieben
Gerade eben schrieb DaTaXi:

........................die Möglichkeit einen Stern Adapter für Glock Magazine einzusetzen (5 Sek. getauscht) oder gleich die neuen .223 Magazine für 9 mm zu erwerben und den Colt Adapter rausnehmen.

 

 

Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzseher:

…, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.


Dein Wort in Gottes Ohr. Schön wär’s wir könnten zu dem Modus wieder zurückkommen den wir jahrzehntelang praktiziert haben.
 

 

Geschrieben
Am 9.5.2025 um 12:00 schrieb CZM52:

 

 

Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!

Sorry richtig, Glock Cut im Verschlussträger bei OA mitbestellen

Geschrieben

Moin - eine Rückfrage: Der "normale" Verschluss in einer neuen OA-15 M9 Short ist also keine Dual-Verschluss?
D.h. selbst wenn ich den Stern-Adapter einbaue und anschließend nur 10er Magazine kaufe und meiner Frau meine vorhandenen 20er schenke, wäre das keine glückliche Lösung?

Ich bin nur heilfroh, dass meine erste Glock eine 20er ist - und die Mags sind deutlich grösser als die für die "Baby-Glocks". (no pun intended)

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb J4S:

Moin - eine Rückfrage: Der "normale" Verschluss in einer neuen OA-15 M9 Short ist also keine Dual-Verschluss?
D.h. selbst wenn ich den Stern-Adapter einbaue und anschließend nur 10er Magazine kaufe und meiner Frau meine vorhandenen 20er schenke, wäre das keine glückliche Lösung?

Ich bin nur heilfroh, dass meine erste Glock eine 20er ist - und die Mags sind deutlich grösser als die für die "Baby-Glocks". (no pun intended)

Musst mit OA klären was verbaut wird

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb J4S:

Moin - eine Rückfrage: Der "normale" Verschluss in einer neuen OA-15 M9 Short ist also keine Dual-Verschluss?
D.h. selbst wenn ich den Stern-Adapter einbaue und anschließend nur 10er Magazine kaufe und meiner Frau meine vorhandenen 20er schenke, wäre das keine glückliche Lösung?

Ich bin nur heilfroh, dass meine erste Glock eine 20er ist - und die Mags sind deutlich grösser als die für die "Baby-Glocks". (no pun intended)

Nein Standard ist das bei OA nicht, wir haben das bei der M9 mitbestellt

image.png.4206a16e209295015dcd3c726f951770.png

Geschrieben
On 5/9/2025 at 9:26 AM, Bounty said:

 

 

Und damit war dann beim Erweb der Lw 2024 genau der Fall eingetreten, dass das Verbot nicht wirksam wird, wenn der Besitz der Magazine vor Sep. 2020 angezeigt wurde und die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden.

 

 

 

Und das hat wer entschieden? Dein Sachbearbeiter und du?

 

Das ist rechtswidrig. Nur weil die Sachbearbeiter das nicht durchblicken, heißt das nicht, dass das Verbot "nicht wirksam wird". Nur du alleine trägst die Verantwortung dass du dich an das Gesetz hälst, nicht dein Sachbearbeiter. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis so ein Fall vor Gericht kommt, dann wird der Richter die Quittung ausstellen. Im Forum anonym diese Rechtsauffassung zu vertreten ist was anderes als das vor Gericht zu tun. Der Kammerad der seine langen Magazine im Karton aufebwahrt hat damit hier auch geprahlt. Dank vielem Zuspruch im Forum hat der vermutlich auch gedacht er wäre im Recht. Jetzt wurde der durch das Gericht eines besseren belehrt. Dank zentralem Register ist in Sekunden eine Auswertung der Kandidaten da auf die das Zutrifft.

 

Manche hier meinen weil sie ihre Magazine als KW/LW gemeldet haben, hätten Sie das Gesetz für immer ausgehebelt. Der Gesetzgeber ist nicht dumm.

 

Du hast mit der Anmeldung nur die Erlaubnis erhalten die nun verbotenen Magazine zu behalten. Du darfst aber nicht danach eine Waffe kaufen und diese Verbotenen Magazine darin benutzen. Schon der Erwerb einer Waffe in der du diese Magazine einsetzen könntest ist verboten. Auch wenn man eine zum Zeitpunkt der Meldung vorhandene Waffe später verkauft, darf man dann nicht nochmal eine Waffe kaufen, in der diese Magazine passen und somit gegen aktuelles Gesetz verstößen würden. Man wird dadurch genötigt freiwillig die Magazine abzugeben. Der Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen das Ziel gehabt, dass über die Zeit irgendwann so die Magazine und die Ausnahmen auslaufen und nur noch die aktuellen strengeren Regelungen gelten. Dass man jetzt noch Zig nunmehr verbotene Waffen nachkauft weil man irgendwann mal ein Magazin angemeldet hat und somit das aktuelle Gesetz aushebelt war nie Intention des Gesetzgebers. Wenn das noch nicht allen klar ist, wird ein Gericht irgendwann das genauso feststellen und alle Behörden werden auf diesen Sachverhalt hingewiesen und entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

 

Mir ist klar, dass diese Ansicht hier allen gegen den Strich geht und entsprechendes Echo finden wird.  Aber auch wenn es aktuell oft nicht so gehandhabt wird, weil viele Sachbearbeiter diese Problematik gar nicht verstehen, wird es genauso kommen wie das Urteil zur Aufbewahrung von langen Magazinen. Da meinten auch viele (sogar Staatsministerien) weil die Magazine angemeldet wurden und "echter Altbesitz" sind und das Verbot "nicht wirksam wird" könnten die mit den Magazinen machen was sie wollen. Pustekuchen. Die Fantasie Blase hat das Gericht platzen lassen zusammen mit der Zuverlässigkeit der betroffenen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:

 

Und das hat wer entschieden? Dein Sachbearbeiter und du?

 

Das ist rechtswidrig. Nur weil die Sachbearbeiter das nicht durchblicken, heißt das nicht, dass das Verbot "nicht wirksam wird". Nur du alleine trägst die Verantwortung dass du dich an das Gesetz hälst, nicht dein Sachbearbeiter. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis so ein Fall vor Gericht kommt, dann wird der Richter die Quittung ausstellen. Im Forum anonym diese Rechtsauffassung zu vertreten ist was anderes als das vor Gericht zu tun. Der Kammerad der seine langen Magazine im Karton aufebwahrt hat damit hier auch geprahlt. Dank vielem Zuspruch im Forum hat der vermutlich auch gedacht er wäre im Recht. Jetzt wurde der durch das Gericht eines besseren belehrt. Dank zentralem Register ist in Sekunden eine Auswertung der Kandidaten da auf die das Zutrifft.

 

Manche hier meinen weil sie ihre Magazine als KW/LW gemeldet haben, hätten Sie das Gesetz für immer ausgehebelt. Der Gesetzgeber ist nicht dumm.

 

Du hast mit der Anmeldung nur die Erlaubnis erhalten die nun verbotenen Magazine zu behalten. Du darfst aber nicht danach eine Waffe kaufen und diese Verbotenen Magazine darin benutzen. Schon der Erwerb einer Waffe in der du diese Magazine einsetzen könntest ist verboten. Auch wenn man eine zum Zeitpunkt der Meldung vorhandene Waffe später verkauft, darf man dann nicht nochmal eine Waffe kaufen, in der diese Magazine passen und somit gegen aktuelles Gesetz verstößen würden. Man wird dadurch genötigt freiwillig die Magazine abzugeben. Der Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen das Ziel gehabt, dass über die Zeit irgendwann so die Magazine und die Ausnahmen auslaufen und nur noch die aktuellen strengeren Regelungen gelten. Dass man jetzt noch Zig nunmehr verbotene Waffen nachkauft weil man irgendwann mal ein Magazin angemeldet hat und somit das aktuelle Gesetz aushebelt war nie Intention des Gesetzgebers. Wenn das noch nicht allen klar ist, wird ein Gericht irgendwann das genauso feststellen und alle Behörden werden auf diesen Sachverhalt hingewiesen und entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

 

Mir ist klar, dass diese Ansicht hier allen gegen den Strich geht und entsprechendes Echo finden wird.  Aber auch wenn es aktuell oft nicht so gehandhabt wird, weil viele Sachbearbeiter diese Problematik gar nicht verstehen, wird es genauso kommen wie das Urteil zur Aufbewahrung von langen Magazinen. Da meinten auch viele (sogar Staatsministerien) weil die Magazine angemeldet wurden und "echter Altbesitz" sind und das Verbot "nicht wirksam wird" könnten die mit den Magazinen machen was sie wollen. Pustekuchen. Die Fantasie Blase hat das Gericht platzen lassen zusammen mit der Zuverlässigkeit der betroffenen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aha.....

 

ok, also AR15 gekauft 2005...Magazine 20/30 RD erwoben, teilweise auf 10RD begrent.

Alle Magazine (auch die Begrenzten) angemeldet als Altbesitz.
Neue AR15 2023 gekauft.

 

Darf ich die Magazine(auf 10RD blockiert) in der "alten" AR15 nutzen?

Darf ich diese in der neuen AR nutzen?

Darf ich diese garnicht nutzen?

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
40 minutes ago, CZM52 said:

Aha.....

 

ok, also AR15 gekauft 2005...Magazine 20/30 RD erwoben, teilweise auf 10RD begrent.

Alle Magazine (auch die Begrenzten) angemeldet als Altbesitz.
Neue AR15 2023 gekauft.

 

Darf ich die Magazine(auf 10RD blockiert) in der "alten" AR15 nutzen? -> Ja!

Darf ich diese in der neuen AR nutzen? -> Nein! Du darfst gar keine neue AR15 kaufen solange du ausnahmsweise gemeldete lange Magazine hast.

Darf ich diese garnicht nutzen?

 

 

 

Wenn du eine neue AR15 kaufen willst, müsstest du erst die langen Magazine abgeben. Sonst hebelst du das Gesetz aus!

 

Jemand der bspw. eine Glock mit Magazinen größer 10 Schuss hat darf auch keine Langwaffe kaufen, die frei erwerbbaren Glock Magazine aufnehmen kann, weil du ja die langen Glock Magazine darin stecken könntest. Deshalb gibt es ja die Glock-Cut Magazine/AR-9's. Warum also sollte das Gesetz dir erlauben dieses Verbot aushebelen, und dir weitere AR15 kaufen lassen, in die du die langen Magazine verwenden könntest?!

 

Dass das so nicht gehandhabt wird, ist mir klar. Das liegt aber daran dass die meisten das ganze gar nicht durchblicken.

 

Erst wenn das Thema vor Gericht kommt, wird das allen amtlich bestätigt werden. Bis dahin wird man diese Ansicht natürlich durch den Kakao ziehen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Dein Sachbearbeiter und du?

 

Nein.

 

vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Das ist rechtswidrig.

 

Das hat wer entschieden, Dein Sachbearbeiter und Du?

 

vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Nur weil die Sachbearbeiter das nicht durchblicken, heißt das nicht, dass das Verbot "nicht wirksam wird". Nur du alleine trägst die Verantwortung dass du dich an das Gesetz hälst, nicht dein Sachbearbeiter.

 

Das Gesetz ist eindeutig, wann das Verbot nicht wirksam wird. Spoiler: Nirgends ist der Zeitpunkt des Erwerbs der das Magazin aufnehmenden Waffe als Kriterium genannt. Das hat also nichts mit den Sachbearbeitern zu tun, sondern mit der Formulierung des Gesetzes.

Wo hält man sich denn nicht an das Gesetz?

Was ist mit den 33er Glockmagazinen, die sind nicht Dual-Use, sondern stumpf verboten sind, egal ob bei LW oder KW (es sei denn man hat sie vor 01.09.2021 angemeldet oder mit BKA-Ausnahmegenehmigung)?

 

Und warum bin ich alleine in der Verantwortung, wenn ich das Amt vor Erwerb der Lw um eine Entscheidung bitte, ob die Magazine einem Berechtigten zu überlassen sind (oder zu vernichten sind), bevor ich die passende Lw erwerbe. Dann hätte mir das Amt ja in jedem Fall den Voreintrag verweigern müssen oder diesen mit der Auflage versehen müssen, daß keine Waffe erworben werden darf, die unveränderte Glockmagazine aufnehmen kann. Aber ja, der Waffenbesitzer kommt ins Gefängnis, weil das Amt eine Genehmigung erteilt hat, schon klar...

 

vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Manche hier meinen weil sie ihre Magazine als KW/LW gemeldet haben, hätten Sie das Gesetz für immer ausgehebelt. Der Gesetzgeber ist nicht dumm.

 

Komm mal runter von Deinem Psychotrip. Hier hebelt niemand, sondern hier machen Leute genau das, was im Gesetz steht. Der Besitz wurde vor dem 01.09.2021 dem zuständigen Amt angezeigt. Der Rest ist die Endlosdiskussion ob es sich um eine ausnahmsweise Besitz oder eine Besitz- und Nutzungserlaubnis handelt. Darum geht es hier ab nicht oder nur am Rande.

Und ja, der Gesetzgeber ist dumm. Kannst Du Regelmäßig in Karlsruhe bewundern.

 

vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Dass man jetzt noch Zig nunmehr verbotene Waffen nachkauft weil man irgendwann mal ein Magazin angemeldet hat und somit das aktuelle Gesetz aushebelt war nie Intention des Gesetzgebers.

 

Kann das sein, daß Du das Waffengesetz nicht verstehst? Wer hat den eine verbotene Waffe nachgekauft? Wo in der Anlage 2 wird denn eine PCC oder ein AR15 als verbotene Waffe gelistet, weil der Erwerbende ein unter die Anlage 2 fallendes Magazin besitzt? Richtig, nirgendwo, denn Anlage 2, 1.2.4.4 stellt auf das Magazin ab und 1.2.6 auf die Lw, wenn das Magazin eingebaut ist, nicht wenn das Magazin eingebaut werden könnte. Du reimst Dir da Dein eigenes Waffengesetz zusammen...

 

vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Du darfst aber nicht danach eine Waffe kaufen und diese Verbotenen Magazine darin benutzen. Schon der Erwerb einer Waffe in der du diese Magazine einsetzen könntest ist verboten.

 

Steht wo? Im Waffengesetz? In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift? In der AWaffV? @CZM52 hat Dir schon den Wink mit dem Zaunpfahl gegeben, Deine Interpretation von nicht existierenden Gesetzen würde bedeuten, daß man die 2006 gemeinsam mit einem AR erworbenen jetzt zu großen Magazine weder im 2007, 2019 oder 2024 erworbenen AR verwenden darf, noch diese aus Deiner Sicht ja "verbotenen Waffen" jemals hätte erwerben dürfen, denn der Gesetzgeber hätte die jetzt verbotenen Magazine ja an die zum Zeitpunkt des Erwerbes der Magazine vorhanden(en) Waffe(en) gebunden.

Wo im ganzen Verfahren wurden denn die Magazine nach dem 01.09.2021 einer bestimmten Waffe zugeordnet. In der Magazin-Anzeige beim Amt schon mal nicht. Hat das Amt im September 2021 meine zwischen 2004 und 2017 erworbenen 40 "großen" AR15 Magazine gleichmäßig auf meine vier zwischen 2004 und 2019 erworbenen AR15 verteilt? Woher wussten die wann welches Magazin erworben wurde? Nicht das die meine Magazin von 2017 der Waffe von 2004 zugeordnet haben oder umgekehrt. 

Irre Auslegung des Gesetzes...

 

vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

war nie Intention des Gesetzgebers.

 

Die steht wo? In der Begründung zum Entwurf des BMI von 2019? In der Begründung innerhalb der Stellungnahme Innenausschuss BT von 2019? 

 

vor 8 Stunden schrieb ToniPistole:

Aber auch wenn es aktuell oft nicht so gehandhabt wird, weil viele Sachbearbeiter diese Problematik gar nicht verstehen, wird es genauso kommen wie das Urteil zur Aufbewahrung von langen Magazinen. Da meinten auch viele (sogar Staatsministerien) weil die Magazine angemeldet wurden und "echter Altbesitz" sind und das Verbot "nicht wirksam wird" könnten die mit den Magazinen machen was sie wollen. Pustekuchen.

 

Äpfel mit Birnen? Das die Vorgaben zur Aufbewahrung verbotener Magazine nicht "nicht wirksam wird" war bzw. das man das auch anders aus dem Gesetz von 2019 herauslesen kann war nüchternen Lesern des WaffG seit 2019 klar. 

 

vor 5 Stunden schrieb ToniPistole:

Wenn du eine neue AR15 kaufen willst, müsstest du erst die langen Magazine abgeben. Sonst hebelst du das Gesetz aus!

 

Nein.

 

vor 5 Stunden schrieb ToniPistole:

Jemand der bspw. eine Glock mit Magazinen größer 10 Schuss hat darf auch keine Langwaffe kaufen, die frei erwerbbaren Glock Magazine aufnehmen kann, weil du ja die langen Glock Magazine darin stecken könntest.

 

1. Erwerben! Kaufen wird im Waffengesetz nicht geregelt.

2. Und wieder Äpfel mit Birnen. Das Gesetz sagt klar, daß durch den Erwerb/Besitz der Lw das Glock-Magazine "im Augenblick" des Erwerbs der Waffe von einem vom Waffengesetz überhaupt nicht erfassten Kw-Magazing zu einem verbotenen Lw-Magazin wird. Du darfst aber keine verbotenen Magazine besitzen, es sei denn Du hast diese vor Sommer 2017 erworben und vor September 2021 den Besitz angezeigt. Nicht der Erwerb der Lw ist verboten, sondern der in diesem Augenblick bestehnde Besitz der Magazinen ohne Genehmigung (des Amtes oder des BKA).

3. Nicht "könntest". Sonst düftest Du ja auch keine Lw kaufen, die die 17er Glock-Magazine Deine Frau oder eines anderen Familienmitgliedes aufnehmen kann. Das Waffemgesetz greift erst dann, wenn Du als Besitzer der passenden Lw diese Magazine "erwirbst" bzw. in der Lw nutzt, nicht ob die bloße Möglichkeit besteht, das Du etwas tun könntest, was Dir eh durch das WaffG verboten ist.

 

vor 5 Stunden schrieb ToniPistole:

Deshalb gibt es ja die Glock-Cut Magazine/AR-9's. Warum also sollte das Gesetz dir erlauben dieses Verbot aushebelen, und dir weitere AR15 kaufen lassen, in die du die langen Magazine verwenden könntest?!

 

Nein und wie oben erklärt. Die Schmeisser mit Cuts sind rechtlich nix anderes wie ein PCC mit Colt-Magazinen. Und nochmal, da wird nichts ausgehebelt.

 

vor 5 Stunden schrieb ToniPistole:

Dass das so nicht gehandhabt wird, ist mir klar. Das liegt aber daran dass die meisten das ganze gar nicht durchblicken.

 

Wie Du hier dokumentierst gehörst Du auch zur Gruppe "die meisten".

 

vor 5 Stunden schrieb ToniPistole:

Erst wenn das Thema vor Gericht kommt, wird das allen amtlich bestätigt werden.

 

Möglich, oder auch nicht. Ich suche immer noch verzweifelt Dein Aushebeln, die Bindung/Zuordnung der Altbestandmagazine zu einer bestimmten Waffe, das Erwerbsverbot von "verbotenen Waffen" die nicht verboten sind oder den Gesetzesverstoß, wenn man die Magazin vor Sommer 2017 erworben und den Besitz vor Sep. 2021 angezeigt hat und das Amt einem dies  sogar schriftlich bestätigt hat. Mehr steht nämlich nicht im WaffG. Beachte dabei insbesonder WaffG § 58 (17)!

 

vor 5 Stunden schrieb ToniPistole:

Bis dahin wird man diese Ansicht natürlich durch den Kakao ziehen.

 

Ja!

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben

 

Ein Magazinsammler der nie scharfe Waffen hatte, meldet fristgerecht seinen langen Stangen Magazine als Altbestand an. Jetzt will er Sportschütze werden und sich Glocks und AR's kaufen, in denen diese Magazine passen würden. Was macht die Behörde?! Sagt die Feuer Frei?!

 

Ich habe keine Ambitionen 10k Posts wie du zu erreichen. Ich will das überhaupt nicht diskutieren. Ich habe nicht die Zeit dir das vorzukauen. Der Richter wird dir die nötigen Argumente liefern. Der wird dafür von mir bezahlt. Dazu sind ja Gerichte da.

 

Wenn ich als Waffenbesitzer das schon so sehe, was meinst du was ein Richter macht, der genau weiß, was das oberste Ziel des Waffengesetzes ist?!

 

Ich habe schon in meinem Einganspost geschrieben, dass mir das klar ist, dass viele von meiner Auffassung angepisst sein werden.

 

Der Richter aus dem Magazin-Urteil hat explizit solche Fälle wie dich erwähnt. Leute, die immer eine für sich günstigste Auslegung der Gesetze auswählen und andere Stimmen ignorieren. Äpfel mit Birnen und so... Wie das endet kann der betroffene Kammerad aus dem Urteil dir erzählen.

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb ToniPistole:

Wenn ich als Waffenbesitzer das schon so sehe, was meinst du was ein Richter macht, der genau weiß, was das oberste Ziel des Waffengesetzes ist?!

 

Du bist Volljurist und/oder Richter? Weil nur weil Du etwas mit der Brechstange so sehen willst, der Richter es erst recht so sehen soll. Und klar, alle Richter wissen genau was das oberste Ziel des Waffengesetzes ist. Dein Aluhut scheint verrutscht zu sein. 

 

vor 20 Minuten schrieb ToniPistole:

Der Richter wird dir die nötigen Argumente liefern. Der wird dafür von mir bezahlt. Dazu sind ja Gerichte da

 

Argumente die nicht im Gesetz stehen und einen ominösen Oberziel "Alle Waffen weg" dienen. Dummerweise wird der Richter von mir genau dafür bezahlt es so zu sehen wie ich es sehe und es im übrigen auch im Gesetz steht. Dazu sind ja Gerichte da, dass sie darüber richten was im Gesetz steht und nicht was @ToniPistole nicht mal im Gesetz belegen kann.

 

vor 23 Minuten schrieb ToniPistole:

Ich will das überhaupt nicht diskutieren. Ich habe nicht die Zeit dir das vorzukauen.

 

Boah, wie armseelig. Mit anderen Worten, Du hast keine sachlichen Argumente, null Fundstellen im WaffG, sondern "ToniPistole hat immer Recht und das ist einfach so...". 

 

vor 57 Minuten schrieb ToniPistole:

Der Richter aus dem Magazin-Urteil hat explizit solche Fälle wie dich erwähnt.

 

Bullshit und wieder Äpfel mit Birnen.

Hast Du das "Magazin-Urteil" überhaupt gelesen oder verstanden? Ach nee, für sowas hast Du ja keine Zeit...

 

Im von Dir zitierten Fall ist die Anzeige bereits nicht ordnungsgemäß erfolgt, da der Betroffene sich gegenüber dem Amt weigerte, die erforderlichen Angaben zur genauen Kapazität seiner über 90 Magazine zu machen.

Eine Anzeigebestätigung durch das Amt ist nie erfolgt.

Des weiteren hat er, ohne Nachfrage beim Amt, für sich die für ihn günstigste Auslegung der gesetzlichen Regelung zur Lagerung angenommen, die ihm bei der Nachschau des Amtes in seiner Zweitwohnung dann um die Ohren geflogen ist.

 

Merkst schon den Unterschied zu einem Waffenbesitzer, der bei der Anzeige der Magazine alle vom Amt erforderlichen Angaben gemacht hat, der eine Anzeigebestätigung für seine Magazine erhalten hat, der vor Erwerb der Langwaffe dem Amt seine Absicht aufgezeigt hat und um eine Entscheidung zum weiteren Umgang/Besitz der Kw-Magazine beantragt hat und diese von dort bekommen hat?

Aber Du hast ja keine Zeit was zu merken.

 

 

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.