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Magazine Glock KW / LW


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Geschrieben

Moin.....

 

Schütze hat eine Glock 17 sowie 2 33er Magazine und meherere 17/19 Magazine.

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

Jetzt möchte der Schütze eine LW in 9mm passend für Glock Magazine erwerben.

 

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine? Im Vorfeld beim BKA anmelden?

Hast es jemand schon gemacht?

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Mateusz:

Moin.....

 

Schütze hat eine Glock 17 sowie 2 33er Magazine und meherere 17/19 Magazine.

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

Jetzt möchte der Schütze eine LW in 9mm passend für Glock Magazine erwerben.

 

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine? Im Vorfeld beim BKA anmelden?

Hast es jemand schon gemacht?

Kontakt zum BKA, da werden Sie geholfen!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

würde ich Colt Magazine wählen.

 

Wenn er z.B. ne JP5 oder ne andere Performance Waffe will, nützt der Rat wenig. 

 

vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine?

 

Überlassen und die Glock 17 nur noch mit 10 Schuss-Magazinen betreiben (dürfte bei allen Disziplinen ausser IPSC sportlich keinen Nachteil erzeugen). Oder eben über BKA anmelden, bei jeder (Neu-)Prüfung kostet das den Gegenwert von 2 bis 3 Magazinen.

 

vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

 

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Interessanterweise ist das Gesetz in dem Kontext ja so formuliert, dass beim nicht wirksam werden des Verbotes nicht der Zeitpunkt der "Statusänderung" durch Erwerb der Langwaffe eine Rolle spielt, sondern ob der Besitz vor 02.09.2020 angezeigt wurde.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Alle drei Jahre um die 60 Öcken für die Zuverlässigkeitsprüfung wäre es mir nicht wert

Das BKA räumt dir bestimmt 10% Rabatt ein.

Bearbeitet von Schnuffi
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Bounty:

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Ja, das war damals ein Tipp, auch alle Kurzwaffenmagazine über 10 Schuss vorsorglich als Langwaffenmagazine anzumelden. Wenn man aber einen Mix besitzt, also neue Kurzwaffenmagazine zw. 10 und 20 Schuss nach dem Stichtag nachgekauft hat, hilft selbst das nicht so viel. Außer man überlässt diese wieder jemand anderem - irgendwem, der keine passende Langwaffe besitzt - und beschränkt sich auf die Verwendung der Altbesitz-Magazine, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Bounty:

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

Begründung: Keine Meldung von KW-Magazinen <= 20 Schuss vorgesehen.

Bearbeitet von groucho
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb groucho:

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

Begründung: Keine Meldung von KW-Magazinen <= 20 Schuss vorgesehen.

ja,

daher hab ich alle meine Glock Mags als Langwaffenmagazine angemeldet

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb groucho:

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

 

Hat mein Sachbearbeiter auch versucht.

Begründung: Man kann nicht den Besitz anzeigen von etwas, das nicht verboten ist. Meine Sichtweise war dass ich anzeigen kann was ich will, weil sich beim Wechsel von Erlaubt in Verboten sich weder der Zeitpunkt des Erwerbs noch der Zeitpunkt der Anzeige ändern. Ging dann so als Aktenvermerk in meine Akte.

Und damit war dann beim Erweb der Lw 2024 genau der Fall eingetreten, dass das Verbot nicht wirksam wird, wenn der Besitz der Magazine vor Sep. 2020 angezeigt wurde und die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden.

 

vor 7 Stunden schrieb Schwarzseher:

Außer man überlässt diese wieder jemand anderem - irgendwem, der keine passende Langwaffe besitzt - und beschränkt sich auf die Verwendung der Altbesitz-Magazine, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.

 

Mein Vorschlag zur Erhöhung der inneren Sicherheit meine 17 Schuss Magazine meiner Frau zu schenken/überlassen, die keine Waffen besitzt und damit diese Magazine völlig legal besitzen darf und in einem Schuhkarton neben meinem Waffenschrank lagern darf während ich weiter die genau so gefährlichen 33er Magazine im Euro I Schrank lagere hat den Sachgebietsleiter überzeugt, dass das Magazinverbot bei Dual Use-Magazine totaler Blödsinn ist.

 

Geschrieben

Du könntest - falls es ein Lower mit .223 Schacht sein kann/darf - mit Colt Adapter nehmen (OA z.B. oder vlt. baut Matthias das auch) und dann hättest du, nur im Ausland :), die Möglichkeit einen Stern Adapter für Glock Magazine einzusetzen (5 Sek. getauscht) oder gleich die neuen .223 Magazine für 9 mm zu erwerben und den Colt Adapter rausnehmen. Ich berichte, habe die bestellt und erwarte die Teile: https://jagdhaus-schaefer.de/CS-Mag-10-AR15-Magazin-9mm/A10021

 

Ja, ist klar mit JP geht das nicht, aber vlt. ist es für jemanden eine gute Lösung

Geschrieben
Gerade eben schrieb DaTaXi:

........................die Möglichkeit einen Stern Adapter für Glock Magazine einzusetzen (5 Sek. getauscht) oder gleich die neuen .223 Magazine für 9 mm zu erwerben und den Colt Adapter rausnehmen.

 

 

Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzseher:

…, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.


Dein Wort in Gottes Ohr. Schön wär’s wir könnten zu dem Modus wieder zurückkommen den wir jahrzehntelang praktiziert haben.
 

 

Geschrieben
Am 9.5.2025 um 12:00 schrieb CZM52:

 

 

Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!

Sorry richtig, Glock Cut im Verschlussträger bei OA mitbestellen

Geschrieben

Moin - eine Rückfrage: Der "normale" Verschluss in einer neuen OA-15 M9 Short ist also keine Dual-Verschluss?
D.h. selbst wenn ich den Stern-Adapter einbaue und anschließend nur 10er Magazine kaufe und meiner Frau meine vorhandenen 20er schenke, wäre das keine glückliche Lösung?

Ich bin nur heilfroh, dass meine erste Glock eine 20er ist - und die Mags sind deutlich grösser als die für die "Baby-Glocks". (no pun intended)

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb J4S:

Moin - eine Rückfrage: Der "normale" Verschluss in einer neuen OA-15 M9 Short ist also keine Dual-Verschluss?
D.h. selbst wenn ich den Stern-Adapter einbaue und anschließend nur 10er Magazine kaufe und meiner Frau meine vorhandenen 20er schenke, wäre das keine glückliche Lösung?

Ich bin nur heilfroh, dass meine erste Glock eine 20er ist - und die Mags sind deutlich grösser als die für die "Baby-Glocks". (no pun intended)

Musst mit OA klären was verbaut wird

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb J4S:

Moin - eine Rückfrage: Der "normale" Verschluss in einer neuen OA-15 M9 Short ist also keine Dual-Verschluss?
D.h. selbst wenn ich den Stern-Adapter einbaue und anschließend nur 10er Magazine kaufe und meiner Frau meine vorhandenen 20er schenke, wäre das keine glückliche Lösung?

Ich bin nur heilfroh, dass meine erste Glock eine 20er ist - und die Mags sind deutlich grösser als die für die "Baby-Glocks". (no pun intended)

Nein Standard ist das bei OA nicht, wir haben das bei der M9 mitbestellt

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb DaTaXi:

Nein Standard ist das bei OA nicht, wir haben das bei der M9 mitbestellt

image.png.4206a16e209295015dcd3c726f951770.png

Danke - und "merde", weil ich wusste das nicht.

 

Geschrieben
On 5/9/2025 at 9:26 AM, Bounty said:

 

 

Und damit war dann beim Erweb der Lw 2024 genau der Fall eingetreten, dass das Verbot nicht wirksam wird, wenn der Besitz der Magazine vor Sep. 2020 angezeigt wurde und die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden.

 

 

 

Und das hat wer entschieden? Dein Sachbearbeiter und du?

 

Das ist rechtswidrig. Nur weil die Sachbearbeiter das nicht durchblicken, heißt das nicht, dass das Verbot "nicht wirksam wird". Nur du alleine trägst die Verantwortung dass du dich an das Gesetz hälst, nicht dein Sachbearbeiter. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis so ein Fall vor Gericht kommt, dann wird der Richter die Quittung ausstellen. Im Forum anonym diese Rechtsauffassung zu vertreten ist was anderes als das vor Gericht zu tun. Der Kammerad der seine langen Magazine im Karton aufebwahrt hat damit hier auch geprahlt. Dank vielem Zuspruch im Forum hat der vermutlich auch gedacht er wäre im Recht. Jetzt wurde der durch das Gericht eines besseren belehrt. Dank zentralem Register ist in Sekunden eine Auswertung der Kandidaten da auf die das Zutrifft.

 

Manche hier meinen weil sie ihre Magazine als KW/LW gemeldet haben, hätten Sie das Gesetz für immer ausgehebelt. Der Gesetzgeber ist nicht dumm.

 

Du hast mit der Anmeldung nur die Erlaubnis erhalten die nun verbotenen Magazine zu behalten. Du darfst aber nicht danach eine Waffe kaufen und diese Verbotenen Magazine darin benutzen. Schon der Erwerb einer Waffe in der du diese Magazine einsetzen könntest ist verboten. Auch wenn man eine zum Zeitpunkt der Meldung vorhandene Waffe später verkauft, darf man dann nicht nochmal eine Waffe kaufen, in der diese Magazine passen und somit gegen aktuelles Gesetz verstößen würden. Man wird dadurch genötigt freiwillig die Magazine abzugeben. Der Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen das Ziel gehabt, dass über die Zeit irgendwann so die Magazine und die Ausnahmen auslaufen und nur noch die aktuellen strengeren Regelungen gelten. Dass man jetzt noch Zig nunmehr verbotene Waffen nachkauft weil man irgendwann mal ein Magazin angemeldet hat und somit das aktuelle Gesetz aushebelt war nie Intention des Gesetzgebers. Wenn das noch nicht allen klar ist, wird ein Gericht irgendwann das genauso feststellen und alle Behörden werden auf diesen Sachverhalt hingewiesen und entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

 

Mir ist klar, dass diese Ansicht hier allen gegen den Strich geht und entsprechendes Echo finden wird.  Aber auch wenn es aktuell oft nicht so gehandhabt wird, weil viele Sachbearbeiter diese Problematik gar nicht verstehen, wird es genauso kommen wie das Urteil zur Aufbewahrung von langen Magazinen. Da meinten auch viele (sogar Staatsministerien) weil die Magazine angemeldet wurden und "echter Altbesitz" sind und das Verbot "nicht wirksam wird" könnten die mit den Magazinen machen was sie wollen. Pustekuchen. Die Fantasie Blase hat das Gericht platzen lassen zusammen mit der Zuverlässigkeit der betroffenen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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