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Magazine Glock KW / LW


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.....

 

Schütze hat eine Glock 17 sowie 2 33er Magazine und meherere 17/19 Magazine.

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

Jetzt möchte der Schütze eine LW in 9mm passend für Glock Magazine erwerben.

 

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine? Im Vorfeld beim BKA anmelden?

Hast es jemand schon gemacht?

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Mateusz:

Moin.....

 

Schütze hat eine Glock 17 sowie 2 33er Magazine und meherere 17/19 Magazine.

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

Jetzt möchte der Schütze eine LW in 9mm passend für Glock Magazine erwerben.

 

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine? Im Vorfeld beim BKA anmelden?

Hast es jemand schon gemacht?

Kontakt zum BKA, da werden Sie geholfen!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

würde ich Colt Magazine wählen.

 

Wenn er z.B. ne JP5 oder ne andere Performance Waffe will, nützt der Rat wenig. 

 

vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

Wie ist die Vorgehensweise bzgl der 17er Magazine?

 

Überlassen und die Glock 17 nur noch mit 10 Schuss-Magazinen betreiben (dürfte bei allen Disziplinen ausser IPSC sportlich keinen Nachteil erzeugen). Oder eben über BKA anmelden, bei jeder (Neu-)Prüfung kostet das den Gegenwert von 2 bis 3 Magazinen.

 

vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

Die 33er Magazine wurden damals angemeldet.

 

 

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Interessanterweise ist das Gesetz in dem Kontext ja so formuliert, dass beim nicht wirksam werden des Verbotes nicht der Zeitpunkt der "Statusänderung" durch Erwerb der Langwaffe eine Rolle spielt, sondern ob der Besitz vor 02.09.2020 angezeigt wurde.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Alle drei Jahre um die 60 Öcken für die Zuverlässigkeitsprüfung wäre es mir nicht wert

Das BKA räumt dir bestimmt 10% Rabatt ein.

Bearbeitet von Schnuffi
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Bounty:

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Ja, das war damals ein Tipp, auch alle Kurzwaffenmagazine über 10 Schuss vorsorglich als Langwaffenmagazine anzumelden. Wenn man aber einen Mix besitzt, also neue Kurzwaffenmagazine zw. 10 und 20 Schuss nach dem Stichtag nachgekauft hat, hilft selbst das nicht so viel. Außer man überlässt diese wieder jemand anderem - irgendwem, der keine passende Langwaffe besitzt - und beschränkt sich auf die Verwendung der Altbesitz-Magazine, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Bounty:

Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben.

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

Begründung: Keine Meldung von KW-Magazinen <= 20 Schuss vorgesehen.

Bearbeitet von groucho
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb groucho:

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

Begründung: Keine Meldung von KW-Magazinen <= 20 Schuss vorgesehen.

ja,

daher hab ich alle meine Glock Mags als Langwaffenmagazine angemeldet

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb groucho:

Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt.

 

Hat mein Sachbearbeiter auch versucht.

Begründung: Man kann nicht den Besitz anzeigen von etwas, das nicht verboten ist. Meine Sichtweise war dass ich anzeigen kann was ich will, weil sich beim Wechsel von Erlaubt in Verboten sich weder der Zeitpunkt des Erwerbs noch der Zeitpunkt der Anzeige ändern. Ging dann so als Aktenvermerk in meine Akte.

Und damit war dann beim Erweb der Lw 2024 genau der Fall eingetreten, dass das Verbot nicht wirksam wird, wenn der Besitz der Magazine vor Sep. 2020 angezeigt wurde und die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden.

 

vor 7 Stunden schrieb Schwarzseher:

Außer man überlässt diese wieder jemand anderem - irgendwem, der keine passende Langwaffe besitzt - und beschränkt sich auf die Verwendung der Altbesitz-Magazine, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.

 

Mein Vorschlag zur Erhöhung der inneren Sicherheit meine 17 Schuss Magazine meiner Frau zu schenken/überlassen, die keine Waffen besitzt und damit diese Magazine völlig legal besitzen darf und in einem Schuhkarton neben meinem Waffenschrank lagern darf während ich weiter die genau so gefährlichen 33er Magazine im Euro I Schrank lagere hat den Sachgebietsleiter überzeugt, dass das Magazinverbot bei Dual Use-Magazine totaler Blödsinn ist.

 

Geschrieben

Du könntest - falls es ein Lower mit .223 Schacht sein kann/darf - mit Colt Adapter nehmen (OA z.B. oder vlt. baut Matthias das auch) und dann hättest du, nur im Ausland :), die Möglichkeit einen Stern Adapter für Glock Magazine einzusetzen (5 Sek. getauscht) oder gleich die neuen .223 Magazine für 9 mm zu erwerben und den Colt Adapter rausnehmen. Ich berichte, habe die bestellt und erwarte die Teile: https://jagdhaus-schaefer.de/CS-Mag-10-AR15-Magazin-9mm/A10021

 

Ja, ist klar mit JP geht das nicht, aber vlt. ist es für jemanden eine gute Lösung

Geschrieben
Gerade eben schrieb DaTaXi:

........................die Möglichkeit einen Stern Adapter für Glock Magazine einzusetzen (5 Sek. getauscht) oder gleich die neuen .223 Magazine für 9 mm zu erwerben und den Colt Adapter rausnehmen.

 

 

Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzseher:

…, bis hoffentlich diese schwachsinnige Regelung vom Gesetzgeber aufgehoben wird.


Dein Wort in Gottes Ohr. Schön wär’s wir könnten zu dem Modus wieder zurückkommen den wir jahrzehntelang praktiziert haben.
 

 

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