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IGNORED

Picknick in der Waffenverbotszone? Nehmt den Dolch mit!


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Geschrieben

@JoergS: Ich glaub du bist da im falschen Bundesland für so eine Diskussion:

 

- Grad von BaWü gibt es doch eher strengere Auslegungen des 42a und des sozial anerkannten Zwecks durch Gerichte.

 

- Du wirst mit den Ansichten kollidieren, dass ein Picknick im Wald was anderes sei als das Picknick in der Waffenverbotszone und dass bei der Beurteilung des sozial anerkannten Zwecks auch die Eignung/Angemessenheit des Werkzeugs mit berücksichtigt wird und dabei bei grün regierter Bevölkerung und dort lebenden und verwurzelten Richtern bei einem als Waffe klassifiziertem Messer gleich die Alarmglocken schrillen.

 

- Du fußt deine Argumentation nur auf deiner persönlichen (durch die WaffVwV mehr oder weniger gut begründbare) Auffassung des 42a, der aber von Anfang an sowas von windelweich formuliert war, dass man aus Begründungen wie "nur um was gegen gewaltbereite Jugendliche in der Hand zu haben" oder der anfänglichen bayrischen Sicht "alles außer Selbstverteidigung ist sozial anerkannter Zweck" in der Praxis oft die richterliche Auffassung findet, dass Einhandmesser ganz schlimm seien und zuhause bleiben sollen oder maximal nur am Einsatzort aus dem verschlossenen Behältnis rausdürfen.

 

Aus meiner Sicht: Aussichtslos.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage war nicht als Scherz gedacht.

 

Ein Bekannter hat wegen einer Sehbehinderung einen Blindenfuehrhund. Der traegt immer ein Bag mit Hilfsmitteln, Rettungsmesser etc. Der Hund kann keine Waffenverbotszone erkennen und der Mann kann es auch nicht, weil er blind ist.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb JoergS:

Es ist ganz einfach. Messer müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände. 

 

Es ist ganz einfach. Jagdwaffen müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände und Handwerkszeug.

 

Die Sport- und Sammlerwaffen kannste selber einfügen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb JoergS:

Es gibt eine Antwort! Ebenso zügig wie haarsträubend. 

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Hier meine Erwiderung:
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Du könntest vielleicht mal darauf hinweisen, dass es bereits ein Rechtsgutachten der Polizeihochschule NRW gibt ( wurde glaub ich im alten Faser Thread verlinkt), dass Waffenverbotszonen ohne klare Abgrenzungen (z.b. durch Einlassschleusen) und ohne Kontrolle der Zutrittspunkte möglicherweise illegal sind.

 

Ein Androhen von Strafgeldern, wie Dir mit "10.000" schriftlich angedroht, kann unter diesen Umständen eventuell als Verfolgung Unschuldiger (344StgB) gewertet werden, da bereits der Versuch strafbar ist.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
3 hours ago, a2c said:

@JoergS: Ich glaub du bist da im falschen Bundesland für so eine Diskussion:

 

- Grad von BaWü gibt es doch eher strengere Auslegungen des 42a und des sozial anerkannten Zwecks durch Gerichte.

 

Aus meiner Sicht: Aussichtslos.

Mir geht es doch gar nicht um das dämliche Picknick. Ich will lediglich der Welt zeigen, wie unfassbar dämlich und unlogisch das WaffG ist. Ich treibe sie ein wenig vor mir her, einfach weil ich das gut kann.

 

Es wird Zeit für ein neues Waffengesetz und ich kann die Leute nur darüber informieren, wenn ich sie gleichzeitig unterhalte. Solche Absurditäten haben einen recht guten Unterhaltungswert. 
 

Würde ich eine Stadt mit entspannten Beamten anfragen, dann hätten sie vermutlich gesagt: „Na wenn Sie unbedingt wollen, scheint ja Ihr Recht zu sein. Aber schneiden Sie sich nicht mit dem Zachel und schauen Sie, dass Sie niemandem Angst machen, ok?“

 

Ich meine: Welche Gefahr geht von einem komplett durchleuchteten WBK-Inhaber aus, der ein Messer - egal welches - zu einem Picknick mitbringt?

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Geschrieben

Naja, der Jäger, der in Bochum von der Polizei erschossen wurde, war  rein formal auch im Recht. Ist halt blöde, wenn jemand dann hysterisch eine " bewaffnete Person" meldet. Die im Adrenalin Kick eintreffenden Beamten kennen auch nur erstmal diese Funkmeldung.

 

Das Du im Recht warst, kannst dann im schlimmsten Fall auf den Grabstein einmeisseln lassen.

 

Aber ansonsten haste völlig Recht. Der Unterhaltungsfaktor solcher Absurditäten ist im Moment unser grosser Vorteil.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb JoergS:

Ich meine: Welche Gefahr geht von einem komplett durchleuchteten WBK-Inhaber aus

 

is doch ganz klar und schon mehrfach von unseren politversagern geäussert:

 

"du bist ein potenzieller terrorist!!!"

 

egal wie oft du "durchleuchtet" wurdest oder nicht!!!

dich kennen sie, darum ist es ja so einfach!

Geschrieben (bearbeitet)

Also der überwiegende Teil an Anzeigen geht nicht von Behörden oder Berufswaffenträgern aus. Meistens sind es " besorgte Bürger".

 

Ich kann ein aktuelles Beispiel von mir selbst nennen.

 

Vor ein paar Wochen hatten wir einen Filmdreh mit einer gestellten Messerszene. Wir waren mitten auf dem Land. In der Nähe nur ein Fahrradweg. Obwohl wir eindeutig als Filmteam zu erkennen waren ( historische Kostüme usw), und sogar der örtliche Forstoberaufseher dabei war, haben uns 15 Leute(!) bei der Polizei gemeldet! Wir haben es nur deshalb mitbekommen, weil alle Meldungen auch bei unserem Aufseher eingegangen waren. Natürlich ist nix passiert, da alle informiert waren.

Ob die Meldungen wegen dem Messer waren, oder weil wir da In einem Landschaftschutzgebiet waren, kann ich allerdings nicht auseinanderhalten. Es reichte wohl aus, dass wir da irgendwie nicht hin passten.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Das einzige, was Du mit dem vor Dir hertreiben erreichst, diese Schlupflöcher werden per Verordnung geschlossen und dann haben wir noch mehr rechtsunsicherheit. Aber wurscht, dann erfindest Du einfach etwas neues, dass wieder gehen müsste und das Spiel geht von vorne los.

 

Ich glaube Du verursachst mehr Schaden als Du sinnvolles machst, sorry.

Geschrieben

Du hast auf jeden Fall Dein Publikum gefunden, Jörg.:victory:

 

Der Unterhaltungs -  und Informationsfaktor ist riesig. Ich finde Deine Arbeit als sehr bereichernd für uns alle.

 

Nur ist nicht alles davon 1:1 übertragbar auf alles, was wir hier machen. Ich hab bei meinen Filmdrehs auch viele Leute dabei, die manche Dinge sehr gut können. Im Endeffekt muss ich dann entscheiden, wieviel davon gut ist...und wann es zuviel wird. Wie bei einem Steak, dass man auch überwürzen kann, der eine liebt Medium, der andere roh, der andere will es gut durchgebraten.

 

Wir haben hier viele Wünsche zu berücksichtigen. Wenn wir zusammen Erfolgreich sein wollen, dann müssen wir den richtigen Mix finden.

Geschrieben (bearbeitet)
2 hours ago, whaco said:

Das einzige, was Du mit dem vor Dir hertreiben erreichst, diese Schlupflöcher werden per Verordnung geschlossen und dann haben wir noch mehr rechtsunsicherheit. Aber wurscht, dann erfindest Du einfach etwas neues, dass wieder gehen müsste und das Spiel geht von vorne los.

 

Ich glaube Du verursachst mehr Schaden als Du sinnvolles machst, sorry.

 

Es gibt viele, die lieber weiter "Duckmäusern" und "vorauseilend gehorchen" möchten als etwas zu tun. Ich verachte diese Menschen. Es gibt auch viele Neider, denn ich bin gerade im Begriff, ernsthaft wohlhabend zu werden mit dem Waffenhandel. Das kann ja nun leider jeder nachlesen in den Bilanzen der Fa. GoGun. https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html

 

Mein Erfolg ist das Ergebnis langer, harter Arbeit und ich bin nicht wenig stolz darauf - zudem ich erhebliche Risiken eingegangen bin und dies noch immer tue. 

Haters gonna hate. Aber mit Verlaub, meine Kritiküsse können mir den Buckel runterrutschen. Aber sowas von. 

PS: Eine Verordnung kann dieses "Schlupfloch" nicht schließen, denn das WaffG schreibt die Ausnahme bzgl. der Waffenverbote ausdrücklich vor. Eine Verordnung, die keine solche Ausnahme enthält, ist rechtlich mindestens wackelig und auf jeden Fall angreifbar. Es müsste schon das Gesetz geändert werden. 

 

Bearbeitet von JoergS
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Geschrieben

Kritik als Duckmäusern und vorauseilenden Gehorsam zu bezeichnen ist auch wieder so eine Marotte der LWB.

Es ist genau diese Argumenationsweise, weshalb ich Dich verachte.

 

Wenn die Stadt per Verordnung weitere Gegenstände verbieten will, werden sie es machen.

Geschrieben

Viele Verordnungen widersprechen dem Gesetz. Dagegen tun kann man wenig. Solange man nicht unmittelbar selbst betroffen ist, noch nicht einmal dagegen klagen.

Geschrieben

Genau deshalb macht eine VDB Mitgliedschaft Sinn. Denn der VDB kann klagen, sobald irgendein Mitglied betroffen ist. Und macht das auch. Als mein Antrag gemäß IFG bzgl. des BKA SRS Waffen Gutachtens abgelehnt wurde hat der VDB übernommen und am Ende letztinstanzlich gewonnen.

 

Im Übrigen ist meine Aktion hier ein Kampf gegen eine Verordnung. Die der Stadt Mannheim nämlich.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb JoergS:

Mir geht es doch gar nicht um das dämliche Picknick. Ich will lediglich der Welt zeigen, wie unfassbar dämlich und unlogisch das WaffG ist. Ich treibe sie ein wenig vor mir her, einfach weil ich das gut kann.

 

Die werden sich evtl., wenn sie dir nochmal zurückschreiben sollten, bei dir bedanken, weil du sie auf bedauerliche Regelungslücken und -fehler der Rechtsnorm hingewiesen hast.

Lücken/Fehler, die sie natürlich umgehend beseitigen werden...   

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