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IGNORED

Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?


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Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 07:05 schrieb Pastor:

 

dann passiert es den Richtigen!

weil, man lernt schon in der Sachkunde (glaub ich) dass man in einem Parkenden Auto keine Waffen lässt!

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Und warum steht dann in der WaffVwV, dass es zulässig ist, die Waffe im Auto zu lassen ???

Ist ja anders auch fernab jeder Lebensrealität.

Wenn ich auf einen Wettkampf in 500km Entfernung fahre, darf ich dann unterwegs nicht mehr anhalten und was essen oder aufs Klo gehen!?

 

  • Wichtig 1
Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 07:05 schrieb Pastor:

 

weil, man lernt schon in der Sachkunde (glaub ich) dass man in einem Parkenden Auto keine Waffen lässt!

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Nehmen wir das Beispiel "Essengehen auf der Fahrt zu/von..." - nimmst du sie ins Gasthaus mit...?

Dass die Waffe, wenn vorübergehend bei solchen Gelegenheiten im abgeschlossenen Auto, dort verschlossen (Transportanforderungen) sowie Blicken entzogen sein muss, versteht sich von selbst.

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Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 08:07 schrieb fuzzy.77:

Und warum steht dann in der WaffVwV, dass es zulässig ist, die Waffe im Auto zu lassen ???

Ist ja anders auch fernab jeder Lebensrealität.

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In meiner Sachkundeschulung wurde es so gelehrt, dass man bei dem Beispiel des Tankens das Auto als Sportschütze im Blick haben muss - auch beim Bezahlen. Beim Restaurantbesuch (außer solchen mit Glasfassaden) sei das in aller Regel nicht der Fall, daher: Mitreinnehmen und aufpassen, dass dort grad keine öffentliche Veranstaltung läuft (alljährliches, hoch angekündigtes Burgerwettessen).

 

Bei Jägern bei der Jagdausübung ist es wieder ganz was anderes, denn die dürfen Waffen auch länger als Sportschützen unbeaufsichtigt im Auto lassen.

 

Wie so eine Wettkampfteilnahme und Reisen abläuft, habe ich mir nicht im Detail gemerkt bzw. war auch nicht so eindeutig dran.

Geschrieben
  Am 20.2.2025 um 19:49 schrieb Ray Tassoni:

Und sind wir ehrlich, wer - außer dem unfehlbaren German Kraut natürlich, hat bei einem Wettkampf noch eine Waffe im Auto eingeschlossen.

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Der User Germankraut hat keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 08:20 schrieb a2c:

In meiner Sachkundeschulung wurde es so gelehrt, dass man bei dem Beispiel des Tankens das Auto als Sportschütze im Blick haben muss - auch beim Bezahlen. Beim Restaurantbesuch (außer solchen mit Glasfassaden) sei das in aller Regel nicht der Fall, daher: Mitreinnehmen und aufpassen, dass dort grad keine öffentliche Veranstaltung läuft (alljährliches, hoch angekündigtes Burgerwettessen).

 

Bei Jägern bei der Jagdausübung ist es wieder ganz was anderes, denn die dürfen Waffen auch länger als Sportschützen unbeaufsichtigt im Auto lassen.

 

Wie so eine Wettkampfteilnahme und Reisen abläuft, habe ich mir nicht im Detail gemerkt bzw. war auch nicht so eindeutig dran.

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Bitte lass doch deinen Ausbilder aus der Waffensachkunde einmal die Rechtsgrundlage zitieren nach der Jäger und Sportschützen in diesem Fall (Tanken, Essen, Klo gehen, etc. auf Autoreisen) bei der Waffenaufbewahrung unterschiedlich behandelt werden....Einfach nochmal in die WaffVwV schauen (Punkt 36 ff)....

  • Wichtig 1
Geschrieben

Man munkelt das es auch Sachkundeschulungen gibt in denen erzählt wird das es illegal sei mehr als 5 Schuss in ein Magazin zu laden...

Was in der Sachkunde erzählt wird hängt letzten endes auch immer von demjenigen ab der sie unterrichtet! Und da gibt es auch manch komische gestalten und keiner kann garantieren das die alle nur neutral erzählen was wirklich sache ist (zumal das ja nichtmal Richter wissen und es ständig gegenteilige Urteile gibt) und nicht auch mal ein paar persönliche Ansichten als fakten hinstellen.

Ich habe leider das Urteil nicht gefunden das ich immer wieder anspreche, da war auch nicht die Waffe im Auto der stein des anstoßes sondern ein Aufkleber auf dem Kofferraum

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Geschrieben

Falls es jemanden interessiert. 

Gerade mit der Rechtschutzversicherung gesprochen

Die bezahlen erst einen Anwalt nach einen Bescheid ( Also wenn das Verwaltungsgericht / Landratsamt / wer auch immer ) Etwas beschlossen hat. 

Vorgehen ist anscheinend: 

1. Anhörung
2. Stellungnahme
3. Bescheid

4. Möglichkeit des Widerspruchs

Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen, dieser hat aber keine Aufschiebende Wirkung. 
Man kann einen Eilantrag stellen aber das klappt angeblich meist nicht. 

Nach dem Bescheid würde dann die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, davor nicht.

 

Bei vielen anderen Sachen kann man davor eine Anwaltschaftliche Beratung bekommen, aber nicht bei Verwaltungsrecht :-(   ( Dann würde die Rechtschutzversicherung 900 EURO kosten pro Jahr ) 

:-(

Gruß Per
 

Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 09:17 schrieb Per:

Falls es jemanden interessiert. 

Gerade mit der Rechtschutzversicherung gesprochen

Die bezahlen erst einen Anwalt nach einen Bescheid ( Also wenn das Verwaltungsgericht / Landratsamt / wer auch immer ) Etwas beschlossen hat. 

Vorgehen ist anscheinend: 

1. Anhörung
2. Stellungnahme
3. Bescheid

4. Möglichkeit des Widerspruchs

Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen, dieser hat aber keine Aufschiebende Wirkung. 
Man kann einen Eilantrag stellen aber das klappt angeblich meist nicht. 

Nach dem Bescheid würde dann die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, davor nicht.

 

Bei vielen anderen Sachen kann man davor eine Anwaltschaftliche Beratung bekommen, aber nicht bei Verwaltungsrecht :-(   ( Dann würde die Rechtschutzversicherung 900 EURO kosten pro Jahr ) 

:-(

Gruß Per
 

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jo, Scheisse gebaut---> eigener Geldbeutel!  

 

Und, als Tip, nimm den "teuren" Experten, nicht den "Wald und Wiesen"-Anwalt.

 

Und der Experte lacht eh über das was die Rechtschutz zahlt...der hat eigene Gebühren. Wenn du also ne Hoffnung auf nen positiven Ausgang haben willst, wird es teuer.

Aufgeben ist billiger

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Geschrieben

@CZM52 , @karlyman, @fuzzy.77: Gutes Hinterfragen - eine Unterscheidung fand ich auch nicht. Entweder wurde mir Mist erzählt oder ich hab es mir falsch gemerkt. Danke für euren Hinweis.

 

Beim Suchen fand ich allerdings:

- dass es AWaffV 13 (11), auf den sich WaffVwV 36.2.15 bezieht, nicht mehr gibt - der frühere (11) ist nun dort der (9)

 

- Dass sich aus meiner Sicht 36.2.15 mit 12.3.3.2 beißt, da nicht definiert ist, was "ein längerer Zeitraum" ist:

  Quote

12.3.3.2

Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten.

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Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 09:17 schrieb Per:

Bei vielen anderen Sachen kann man davor eine Anwaltschaftliche Beratung bekommen, aber nicht bei Verwaltungsrecht :-(   ( Dann würde die Rechtschutzversicherung 900 EURO kosten pro Jahr ) 
 

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Da würde ich sagen: Falsche Versicherung!

Ich kann jederzeit eine Anwaltliche Beratung per Telefon oder Online in Anspruch nehmen, sogar bei Sachen die nicht versichert sind (allerdings habe ich eine gestaffelte SB nach schadensfreien Jahren und würde dann zurückgestuft werden), und gerade das Einspruchs und widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht ist inkludiert und zahle bei weitem keine 900€ pro Jahr. Aber das hilft Dir jetzt natürlich nicht weiter, ggf wäre das aber die gelegenheit die Versicherung auf den Prüfstand zu stellen wenn die sache ausgestanden ist.

 

Trotzdem würde ich anraten, schon vor dem eigentlichen Verfahren, einen Anwalt zu befragen, auch wenn es erstmal nur "informativ" für Dich ist was für optionen und chancen Du hast und was Du auf keinen Fall sagen oder tun solltest. Klar, das kostet dann vielleicht mal einen mittleren dreistelligen Betrag, wenn dies allerdings Dich vor einem riesen Fehler bewahrt kann sich das schnell bezahlt machen.

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Geschrieben
  Am 20.2.2025 um 23:38 schrieb Sindbad:

...

 

Persönliche Anmerkung:

Unter den Schützenkollegen auf dem Stand habe ich bisher durchweg anständige Leute und keine bösartige kriminelle Energie erlebt.

....

 

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Ich habe vor einigen Jahren eine sacktuere Protektor Vorderschaftauflage am Schießstand vergessen...

Der ehrliche Finder hätte sie betimmt dort abgegeben.
Leider hat sie ein unehrlicher Finder entwendet.

Mein Aushang mit der Bitte um Rückgabe hat leider nichts gebracht

Was ich mir dazu denke?
Das mag ich hier nicht schreiben !

Ich schätze ein dort vergessenes wesentliches Waffenteil wäre ebenso weg gewesen....

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 20.2.2025 um 17:51 schrieb Ray Tassoni:

- Hausdurchsuchung

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Bingo! Diese Angst sollte man haben, wenn einem Gegenstände abhanden kommen, die dem WaffG unterliegen. Da kommt dann ganz schnell die KriPo, um dich bei deiner Suche zu unterstützen :gaga: Der Smiley bezieht sich übrigens auf die Logik der Behörden.

 

Jetzt nach dem Motto "bezahlt die Rechtsschutz nicht" zu verfahren und keinen Anwalt zu nehmen, wird dich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit deine WBK kosten. Wenn man sehr sicher vorgehen möchte einen Anwalt für Waffenrecht/Verwaltungsrecht und einen Strafverteidiger (= 2 getrennte Anwälte).

Bearbeitet von Ebert79
(+) Abs. 2
Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 10:17 schrieb Ebert79:

Der Smiley bezieht sich übrigens auf die Logik der Behörden.

Aufklappen  

Das ist tatsächlich Teil des Problems. Durch die drakonischen Strafen selbst bei kleinsten Vergehen, und die drohende Regelunzuverlässigkeit bei psychischen Problemen wird begünstigt dass Fehler eben nicht angezeigt sondern vertuscht, und bei seelischen Problemen keine Hilfe in Anspruch genommen wird.

 

Das Waffenrecht ist eigentlich ein Ordnungsrecht, und Behörden sind eigentlich Dienstleister um den Bürgern im Rahmen der Gesetze das beste zu ermöglichen. Waffenrecht und Waffenbehörden sind mittlerweile sehr weit weg davon, und agieren gegen den Bürger. Auch die Gebühren bei beanstandungslosen Aufbewahrungskontrollen sind ja ein Teil davon. Die wurde mir gerade angekündigt. Voraussichtlich 150-200€.

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Geschrieben

:-)

Im letzten Karton habe ich es doch gefunden, 

Heute ist ein Gute Tag !!!

Hatte schon aufgegeben aber das Haus auf Links drehen bringt schon was

 

Einiges gefunden was man gesucht hatte, oder gar nicht wußte das man es besitzt. 

 

Ich bin wirklich sehr erfreut das es wieder aufgetaucht ist. 

Bekommt jetzt einen Ehrenplatz im Tresor, Tresor hatte ja 4 Unterfächer ( Ja ist groß ) und eins für Sachen die man nicht braucht aber rein müssen. 

Gruß und Dank an die vielen Hinweise, Vorschläge und Kommentare

 

Per

 

 

 

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  • Wichtig 1
Geschrieben

Hat ja wieder toll geklappt: jemand taucht auf dem Nichts auf, wirft ein Stöckchen und es folgen 6 Seiten Unterhaltung für die Öffentlichkeit... 

 

 

 

BTW: wenn jemand meinen Mercedes mit dem Kennzeichen HH-LO 0815 irgendwo sieht, bitte PN an mich. Ich habe vergessen, wo ich ihn mit den 30 Kilogramm Munition im Kofferraum geparkt habe 😅

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

Wie gesagt habe die den Wechsellauf gefunden


War in einen Karton nur 2 Meter im begehbaren Tresor drinnen im Gästeraum.

Habe dem Landratsamt geschrieben das ich den Lauf im Tresor tief hinten drin vergaben gefunden habe, und davor übersehen hatte. Mein Tresor ist halt Groß und hat 4 großes Abschließbare Fächer. 

Damit sollte der Vorgang abgeschlossen sein. 

Den vom Landratsamt noch ein Foto vom  Lauf und aktueller Zeitung zugesandt und gut ist. 

Montag habe ich sowieso Waffenkontrolle und die werden dann alles überprüfen und festestellen das alles da ist und das der Schlüssel in einen extra entsprechenden Tresor ist mit Elektronischen Zahlenschloss neuster Bauart. 

 

passiert mir nie Wieder.

 

Gruß Per

 

Bearbeitet von Per
  • Gefällt mir 1
Geschrieben
  Am 21.2.2025 um 13:31 schrieb Per:

Wie gesagt habe die den Wechsellauf gefunden


War in einen Karton nur 2 Meter vom Tresor entfernt. 

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:bump:

Und damit wäre dann die Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund des Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten angebracht und es könnte auch kein Anwalt wirklich etwas rausholen weil eigentlich eindeutig...

  • Wichtig 2
Geschrieben

Habt Ihr immer noch nicht gemerkt, weshalb er hier ist? Der macht einfach nur seinen Job. Und Ihr habt Euch am Nasenring durch die Manege führen lassen 😂

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