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IGNORED

Entwurf Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) Schreckschuss Hamburg, 11. Februar 2025


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Geschrieben (bearbeitet)

Weil ein ziemlich kleiner Prozent- oder Promillesatz an Leuten (schwerpunktmäßig wohl eine bestimmte "Klientel") mit den SRS-Waffen Schindluder treibt, wollen die x Millionen solcher Dinger republikweit unter formale Besitz-Anforderung stellen...

Ja, ist klar. 

 

Der Neuerwerb, und dort gestellte Anforderungen, sind im Übrigen die eine Sache...

Aber was den vorhandenen Besitz, millionenfach verbreitet, angeht - ich wage zu behaupten, wenn von den Dingern (sollte es so kommen) tatsächlich die Hälfte behördlich "nachgemeldet" wird, dann wäre das schon viel.

Und je höher die die Anforderungen an eine evtl. Anmeldung/Registrierung setzen, desto geringer die Meldequote. 

 

Absurde Symbolpolitik. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben

Weil ein ziemlich kleiner Prozentsatz von Menschen andere Menschen mit Messers verletzt oder getötet haben, hat man der gesamten Bevölkerung das Führen bestimmter Messer verboten, das Mitführen von Messern auf Märkten, Sportberanstaltungen, usw. verboten, das Mitführen von Messern im öffentlichen Personenfernverkehr verboten, das Mitführen von Messern im ÖPNV (Hamburg) verboten....

 

Ja, ist klar.....

 

Glaubst Du wirklich, das interessiert die in irgendeiner Form, wenn es darum geht ihre Ideologie durchzusetzen?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schuulz:

 

Aus der Begründung für o.g. Antrag/Entwurf:

"Die Erfassung, also Registrierung, von SRS-Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) und in waffenrechtlichen Erlaubnissen wird als nicht umsetzbar angesehen, da SRS-Waffen über keine eindeutige Kennzeichnung verfügen und nicht individualisierbar sind. Durch die Änderung in § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG werden neben dem Führen auch der Erwerb und der Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheines geknüpft."

 

Hört sich nicht nach einer konkreten Nachmeldung von SRS an. Vorgabe ist künftig wohl, dass man als Eigner/Besitzer solcher Dinger (Bestand; ob es zwei, 22, oder 111 sind...) schlicht über den KWS verfügt. Das soll dann wohl abstrakt als "Besitzerlaubnis" gelten, sowie erweiternd als Erwerbserlaubnis. 

 

Nochmal: Symbolpolitik von vorn bis hinten. Das ist so, als werde ein "Kleiner Klingenschein" für im Haushalt befindliche Messer jeglicher Art eingeführt...

Geschrieben

Scheiße hoch zehn.

Wahrscheinlich müssen wir WBK-Inhaber uns auch regelmäßig den KWS kostenpflichtig verlängern lassen, wenn wir unsere SRS-Waffen behalten wollen, obwohl wir schon zig mal geprüft sind.

 

Die schon überlasteten Waffenbehörden wird es freuen. Und überlastete Waffenbehörden sind ja bekanntlich gut für die innere Sicherheit. 

Geschrieben (bearbeitet)

Die erste Abstimmung ist ja zum Glück schon morgen, da kann man dann entsprechend dem Abstimmverhalten der Parteien ggf. noch letzte Korrekturen an der Planung für die Wahl vornehmen.

 

Ansonsten ist das reine Alibi-/Symbolpolitik.

 

Ein paar wenige D****n halten sich nicht an das Schießverbot außerhalb des eigenen Grundstücks --> Der kleine Waffenschein wird eingeführt.

Die gleiche Klientel hält sich immer noch nicht daran und hat natürlich auch keinen KWS --> KWS auch zum Kauf

Da das natürlich ohne konsequentes Durchgreifen weiterhin nichts bringen wird darf man dann gespannt sein, was als nächstes kommt.

 

Sollten innerhalb eines Jahres hunderttausende KWS beantragt werden müssen kommen die Waffenbehörden zu überhaupt nichts mehr!

Bearbeitet von Andor
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Andor:

Die erste Abstimmung ist ja zum Glück schon morgen...

 

Welche genau meinst du..?

 

Die letzte Sitzung des Dt. Bundestages in dieser Legislaturperiode - die war diesen Dienstag. Bis zur nächsten ist's noch eine ganze Weile hin.  

Geschrieben

Bei der PTB hat vermutlich jemand im Zorn die Tastatur zertrümmert. 

 

Würde man das so Umsetzen wie es da steht,  wären Platzer zwar nur noch auf kleinen WS erhältlich, und jeder Besitzer müsste einen KWS beantragen, aber hey, die Zulassungvorschriften des §8 BeschG wären dann in der Anlage 2 WaffG nicht mehr zu finden, will sagen irgendetwas,  das als SRS Waffe qualifiziert ist,  dürfte auf kleinen WS erworben und besessen werden, man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen sie in den Geltungsbereich des WaffG zu verbringen oder dort herzustellen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb karlyman:

 

Welche genau meinst du..?

 

Die letzte Sitzung des Dt. Bundestages in dieser Legislaturperiode - die war diesen Dienstag. Bis zur nächsten ist's noch eine ganze Weile hin.  

Hauptsache seinen Job hier gemacht... Fakten interessieren da nicht

Geschrieben

VDB-Nachrichten, 14.02.2025:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14022025_gesetzesantrag_des_bundesrates_zu_srs-waffen.html

 

Zitat:

 

Gesetzesantrag des Bundesrates zu SRS-Waffen

  
Hamburg fordert Erlaubnispflicht für den Erwerb von SRS-Waffen

 

Am 11.02.2025 hat die Freie und Hansestadt Hamburg den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes zur Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Drucksache 67/25) in den Bundesrat eingebracht. Dieser steht am heutigen Freitag, 14.02., als Tagesordnungspunkt 56 auf der Beratungsliste und soll federführend in den Innenausschuss sowie in den Rechtsausschuss überwiesen werden.

 

Der VDB hat sich am Donnerstag mit einem Brief an alle Mitglieder im Bundesrat gewandt. In diesem stellen wir klar, dass die geplante Pflicht zur Vorlage eines Kleinen Waffenscheins bereits beim Erwerb einer SRS-Waffe die als Ziel genannten Probleme – Schüsse auf offener Straße zu Silvester und Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte – nicht lösen wird. Auch sind Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe zu erwarten und nicht, wie im Antrag vorgesehen, keine Kosten für Bürger oder öffentliche Verwaltung. Was zu Silvester in Großstädten passiert ist, kann bereits jetzt nach dem Waffengesetz als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir haben hier ein Vollzugs- und Ahndungsproblem und keine Lücke im Gesetz!

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Geschrieben (bearbeitet)
Am 13.2.2025 um 22:08 schrieb karlyman:

 

Aus der Begründung für o.g. Antrag/Entwurf:

"Die Erfassung, also Registrierung, von SRS-Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) und in waffenrechtlichen Erlaubnissen wird als nicht umsetzbar angesehen, da SRS-Waffen über keine eindeutige Kennzeichnung verfügen und nicht individualisierbar sind. Durch die Änderung in § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG werden neben dem Führen auch der Erwerb und der Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheines geknüpft."

 

Hört sich nicht nach einer konkreten Nachmeldung von SRS an. Vorgabe ist künftig wohl, dass man als Eigner/Besitzer solcher Dinger (Bestand; ob es zwei, 22, oder 111 sind...) schlicht über den KWS verfügt. Das soll dann wohl abstrakt als "Besitzerlaubnis" gelten, sowie erweiternd als Erwerbserlaubnis. 

 

Nochmal: Symbolpolitik von vorn bis hinten. Das ist so, als werde ein "Kleiner Klingenschein" für im Haushalt befindliche Messer jeglicher Art eingeführt...

Die SRS können nachträglich gekennzeichnet werden. Ist doch gang und gäbe bei (erlaubnispflichtigen) Feuerwaffen. NWR2 sei dank.

 

Warum werden/wurden bei entsprechend erkannten waffenrechtlichen Verstößen keine Hausdurchsuchungen bei den Übeltätern durchgeführt?

Themen gibt es da genügend: Waffenrechtlich sichere Aufbewahrung, Grund für SRS-Besitz, -Einsatz (z.B. Drogendelikte, psych. Auffälligkeiten), Besitz anderer Waffen, Munition, ...

 

Warum gibt es dazu keine parl.Anfrage der doch so Waffen-affinen Parteien?:

"Wieviele illegale Handlungen mit SRS-Waffen wurden erkannt.

Bei wievielen davon wurden die Täter ermittelt?

Bei wievielen der Täter wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt?"

 

Und gegen wieviele Frauen wurde ermittelt, weil sie sich mit einer SRS gegen einen Vergewaltigungsversuch wehrten?

Ach ja, die Goldstückchen müssen geschützt werden, nicht ihre Opfer...

 

Bearbeitet von Zakharias
Geschrieben (bearbeitet)

Zitat:

"Um eine Kriminalisierung bislang legaler Besitzstände zu vermeiden, werden
Altfall- und Übergangsregelungen eingeführt"

 

Ja, kennen wir ja. Schon vergessen? Von den PAG (Pfeilabschussgeräten).

 

Und in der Ausführung kommt dann eine WBK-Pflicht, weil "Besitz-Erlaubnis"... mit "Bedürfnis" - Altbesitz is' nich', also sucht euch schon mal eine BDS-Disziplin aus... oder erfindet eine neue: "Vergewaltigungsabwehr mittels SRS".

Und nicht vergessen: darf nur in verschlossenen/abgeschlossenen zugriffssicheren Behältnis transportiert werden, weil ...

 

Und von Mehrpersonen-Haushalten, evtl. mit Minderjährigen,...

Die Tochter kommt von der Disco nach Hause, ihre SRS in der Handtasche, ... ihr minderjähriger Bruder im selben Haus,... Waffenkontrolle in der Früh..

Oh-oh, da werden wohl viele LWB ihre Zuverlässigkeit verlieren...

Bearbeitet von Zakharias
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Zakharias:

Die SRS können nachträglich gekennzeichnet werden. Ist doch gang und gäbe bei (erlaubnispflichtigen) Feuerwaffen. NWR2 sei dank.

Nachträgliche Kennzeichnungen bei erlaubnispflichtigen Feuerwaffen waren für das NWR nicht gang und gäbe, sondern seltene Ausnahmen.

 

Bei der Begründung, weswegen es als nicht umsetzbar angesehen wird, SRS Waffen im NWR zu registrieren, bin ich froh, dass da jemand mit gesundem Menschenverstand am Werk war. Millionen von SRS Waffen nachträglich mit Seriennummern zu versehen würde einen gigantischen Aufwand erfordern, dem kein Sicherheitsgewinn gegenüberstände.

 

 

Den größten Sicherheitsgewinn bei geringem Aufwand würden komplette Waffenverbote für Straftäter bringen, welche auch leicht durch Händler überprüfbar wären. Aber das scheitert ja am Datenschutz.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Andor:

...

Den größten Sicherheitsgewinn bei geringem Aufwand würden komplette Waffenverbote für Straftäter bringen, welche auch leicht durch Händler überprüfbar wären. Aber das scheitert ja am Datenschutz.

Das würde auch nix bringen weil die das Zeug wo anders beschaffen und über Waffenverbote nur lachen.

Geschrieben

Bei aktueller Handhabung gebe ich dir Recht.

Strafen für entsprechende Vergehen müssten konsequent und in beschleunigtem Verfahren verhängt werden. Das Waffenverbot müsste ab einem bestimmten Strafmaß automatisch mit verhängt werden.

 

Vorteil von dieser Vorgehensweise wäre aber auf jeden Fall, dass man gezielt die Täter von den Waffen fernhalten könnte.

Und nicht wie bei dem jetzigen Vorschlag über den Umweg, allen SRS Besitzern den kleinen Waffenschein für Kauf und Besitz aufzuzwingen. (Mit den zusätzlichen Nebenwirkungen wie überlasteten Behörden und Kriminalisierung von denjenigen, die die neuen Anforderungen nicht mitbekommen)

Geschrieben
Am 15.2.2025 um 23:58 schrieb Andor:

(Mit den zusätzlichen Nebenwirkungen wie überlasteten Behörden und Kriminalisierung von denjenigen, die die neuen Anforderungen nicht mitbekommen)

 

Bei vielen zusätzlichen Normierungen im WaffG habe ich den Eindruck, dass beides  der gesetzgebenden Politik bestenfalls egal ist, es wissentlich in Kauf genommen, wenn nicht gar einkalkuliert wird.

Anders kann man sich vieles, was da mind. in den letzten beiden Dekaden normiert wurde und wird, nicht mehr erklären.

Auch wenn man dem Thema LWB neutral gegenübersteht - konstruktiv  geht anders.

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