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IGNORED

Bedürfnis für Wechselsystem


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Geschrieben (bearbeitet)

is ja vom BSV, also da mal fragen!

ansonsten kenn ich das weder vom BDMP noch vom BDS...

denn WS sind "bedürfnisfrei" bei vorhandener grundwaffe wenn das kaliber kleiner= ist...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Andor:

Gerade hat mir ein Schützenkollege folgenden Link geschickt:

 

Antragsformular Wechselsystem

 

Ist das nur etwas ungeschickt formuliert und gedacht für Wechselsysteme größeren Kalibers als die Ursprungswaffe oder verlangen manche Behörden jetzt generell ein Bedürfnis für Wechselsysteme?

Naja sie reden ja speziell kalibergleich oder kleiner…..Also wahrscheinlich vorauseilender Gehorsam.

Geschrieben (bearbeitet)

Einfach ignorieren diesen Müll.

 

Du brauchst für ein Wechselsystem kein Bedürfnis wenn das Kaliber gleich oder Kleiner dem des eingetragen entspricht!!! 

 

Du gehst in den Laden und kaufst das Ding einfach mit dem Eintrag deiner Waffe.

Z.b Ar 15

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Schleifalot:

Eine Bedürfnisbescheinigung braucht man bei einem Wechselsystem nur, wenn man den Munitionserwerb dazu benötigt.

 

 

Auch dann in der Regel nicht.

Oder hat hier schon mal jemand die Munitionserwerbsberechtigung von seiner Behörde für ein Wechselsystem verweigert bekommen?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb msk:

Oder hat hier schon mal jemand die Munitionserwerbsberechtigung von seiner Behörde für ein Wechselsystem verweigert bekommen?

Wenn man ihn bezahlt gibt es den. Ich habe mehrere WS OHNE Munitionserwerb in den WBK stehen. Ich brauch für ein 9mm WS oder ein 22er WS keine 30 Euro Zahlen um den 3., 4. oder 5. Munitionserwerb in dem Kaliber zu bekommen. Und ja, ich weiß das ich dafür dann einen "beantragen " muss wenn ich zb die Waffe in 9mm oder KK mit Munitionserwerb verkaufen würde.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Schleifalot:

Aussage bei uns: Stempel für Munitionserwerb nur mit Bedürfnisbescheinigung vom Verband.

Genau mein Humor....der Staat stellt den Erwerb des Wechselsystem Bedürfnisfrei, um es benutzen zu können soll ich aber ein Bedürfnis nachweisen ?? Gabs da nicht was mit " jede aus der Waffe verschiessbare Munition" ??? Und meine 45er 1911er bleibt die " Waffe ", egal ob ich da ein 9mm oder ein 22er WS drauf packe.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Schleifalot:

Eine Bedürfnisbescheinigung braucht man bei einem Wechselsystem nur, wenn man den Munitionserwerb dazu benötigt.

 

Nee - den Munitionserwerb habe ich beim Einträgen des WS beantragt.

 

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