Zum Inhalt springen
IGNORED

Dienstanmaßung sonders gleichen


juno

Empfohlene Beiträge

vor 13 Stunden schrieb juno:

Meine Sachbearbeiterin hat es mir bestätigt. Der Mann ist weit über die Grenzen Leipzigs bekannt und berüchtigt. Der ist die Fehlbesetzung in Person. Ein Krümelkacker und immer für die öffentliche Sicherheitbesorgt.

vor 6 Stunden schrieb juno:

Die sind bei uns, Leipziger Land, sehr angenehm und hilfsbereit. Da hat man mir bestätigt, dass Herr Schr..... solchliches in die Wege geleitet hat.

 

Schon interessant, das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Leipzig Land gegenüber seinen "Kunden" scheinbar die eigenen Kollegen vom Ordnungsamt Leipzig Stadt so dermaßen diskreditiert und mit Dreck bewirft.

 

Auch interessant, der einzige Herr Schr. der Waffenbehörde war imho die letzten 2 Jahre im Erziehungsurlaub. Und er ist Sachbearbeiter, nicht Leiter der Waffenabteilung in der Gefahrenabwehrbehörde. Und mein persönlicher Eindruck ist auch ein völlig anderer. Halt junger Mitarbeiter ohne Erfahrung, nicht mit dem souveränen Herrn Schm. zu vergleichen, der jahrzehntelang der leitende Sachbearbeiter war und jetzt in Pension ist.

 

Ebenfalls interessant, daß Schützen die sowohl die Waffenbehörde Leipzig Land als auch Leipzig Stadt kennengelernt haben (z.B. durch Umzug) mir eher von Kleinkariertheit und begrenzter Kompetenz bei Leipzig Land berichten. Aber egal...

 

Denn eigentlich sagst Du ja selbst daß Du außer Lästereien der Provinzbehörde über die Behörde in der großen Stadt  garnix weißt und selber nicht betroffen bist und scheinbar auch den angeblichen Betroffenen mit der illegalen .38Spc garnicht kennst...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer schon länger hier auf WO dabei ist, kennt die Diskussion. Die kommt regelmäßig immer wieder mal bei irgendeiner Behörde.

 

Ein Vereinskollege hatte vor Jahren das selbe Problem bei seiner Behörde. Der ist den Weg des geringsten Widerstands gegangen und hat einen MES in .38 spec beantragt - und bekommen. Ich meine, der Verband hätte sogar die Bedürfnisbescheinigung ausgestellt. Da bin ich mir aber nicht mehr sicher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn so etwas passiert und das Amt bei solch einer Sache das große Besteck ausfährt, läuft das Verfahren so:

1. Anhörung: Die Behörde teilt mit, dass sie beabsichtigt, die Erlaubnis zu widerrufen.
An dieser Stelle sollte der normale Waffenbesitzer einen im Waffenrecht versierten Anwalt einschalten. Normal wird es die Behörde nicht interessieren, wie der Waffenbesitzer sich äußert. Das wird einfach ignoriert.

2. Widerrufs-Bescheid: Die Erlaubnis wird widerrufen, Sofortvollzug angeordnet. Es wird dem Waffenbesitzer aufgegeben die Waffen einem Berechtigten zu überlassen, vernichten zu lassen oder der Behörde zu übergeben.
Hier muss der Waffenbesitzer zwingend handeln.

a. Abhängig vom Bundesland Einspruch gegen den Bescheid einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben.

b. Vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben, um den Sofortvollzug aufheben zu lassen: Achtung, wenn dies nicht erfolgreich ist, bleibt man auf den Kosten immer sitzen, selbst wenn man später im Hauptsacheverfahren gewinnen sollte.

c. Abhängig vom Bundesland Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchs-Bescheid einlegen

 

Sollte es nicht gelingen den Sofortvollzug ausser Kraft setzen zu lassen, muss man sich zeitnah um die Waffen kümmern. Die werden sonst von der Behörde ziemlich schnell sichergestellt. Ebenso droht nach Sicherstellung auch Eigentumsverlust ohne Entschädigung. Die Behörde kann sehr kurze Fristen bis zur (möglicherweise entschädigungslosen) Einziehung der Waffen setzen. Ohne Anwalt wird es da schnell heikel.

 

Nach dem neuen Waffenrecht kann die Behörde auch recht schnell die Waffen ohne richterlichen Beschluss für 6 Monate sicherstellen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

§46

Es ist mir ein Rätsel, warum die Behörden nicht verpflichtet sind, die Waffen zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten an den ehemaligen Eigentümer auszukehren und wie sich das mit der Grundgesetzlichen Eigentumsgarantie unter einen Hut bringen lässt.

 

 

Im Eingangs geschilderten Fall kann der betroffene eigentlich nur gewinnen, wenn richtig reagiert wird. Problematisch ist jedoch immer der Sofortvollzug.

 

frogger

 

 

 

 

 

Bearbeitet von frosch
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb frosch:

 Ohne Anwalt wird es da schnell heikel.

Und der Anwalt bemerkt dann nach einer gründlichen Erörterung mit der SB im Amt, dass diese mit ihm gleicher Meinung ist und empfiehlt die freiwillige Abgabe ans Amt zwecks Vernichtung und Einzug der WBK. Man könne dann ja noch vor Gericht ziehen, er wäre jederzeit zur Verteidigung zu haben (wen er da verteidigen wird, sagt er aber nicht). Ausser Vorschuss hat der nichts mehr von sich hören lassen; keine Schlussrechnung. Wenn Parteienverrat zur Anwalts-Sportart geworden ist, sind Rechtsanwälte sinnlos.

Bearbeitet von Zakharias
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb frosch:

Es ist mir ein Rätsel, warum die Behörden nicht verpflichtet sind, die Waffen zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten an den ehemaligen Eigentümer auszukehren und wie sich das mit der Grundgesetzlichen Eigentumsgarantie unter einen Hut bringen lässt.

 

Ehrlich gesagt lohnt sich das im Schnitt nicht wirklich:

 

Jede Waffe muss VOr dem Verkauf bzw. einer Versteigerung durch die Behörde genauestens auf sichere Funktionalität überprüft werden. Alternativ müssten die Waffen erst kostenintensiv auf Deko etc. umgeämdert werden.

 

Da müsste die Behörde erstmal ordentlich Geld vorstrecken, und natürlich auf den Kosten sitzenbleiben, wenn der Erlös deutlich geringer ist. Von daher wird dann kurzer Prozeß gemacht und der ganze Kram eingeschmolzen, und gut ist.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 29.10.2024 um 18:23 schrieb juno:

In Leipzig ist ein Fall am laufen, indem ein Sportschütze seine sämtlichen Erlaubnisse abgeben musste.

Der Grund: illegaler Munitionsbesitz

Er verwendete in seinem Revolver Munition im Kaliber.38 Special und nicht .357 Mag. Für die .38er hatte er keinen Munitionserwerb eingetragen.

 

Mal abgesehen von der mehrfach dargelegten Rechtslage (sprich der klar falschen Rechtsmeinung, die die Behörde hier zum Thema .357 Mag./.38 Sp. vertritt):

 

Woher wollte die Behörde eigentlich im vorliegenden Fall so klar wissen, dass besagter Sportschütze auch Munition im Kal. .38 Sp. besaß?

Kontrolle der Munitionsbestände vor Ort...?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.