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IGNORED

Waffenschrank mit Zeitschloss / Öffnungsverzögerung bei Kontrolle


Alphajäger

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Ja. Allerdings erst nach einem nicht elektronisch ausfüllbaren vierseitigen Antrag auf Papier, in dem neben der Anschrift und diversen Bestätigungen eine Liste aller Waffen mit Seriennummer und NWR ID eingetragen werden muss. Da die Waffenbehörden seit Corona keinen Publikumsverkehr mehr haben wollen, muss der Antrag natürlich per Post abgeschickt werden und wird dann innerhalb von 6-12 Monaten von der Behörde beschieden.

 

Sorry, ich hatte gerade ein Deja-Vu und musste an den EFP denken.

 

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Hallo

 

mir tatsächlich mal passiert. 

Bei der Tresortür von der Garage in den Keller:

Nach dem Urlaub (5 Wochen) wollte ich die Tür aufmachen. 

Und gebe mehrmals den Code von der Tresortür zum Waffenraum ein.

Die Tür war für 24 Stunden nicht zu öffnen. Musste den Koffer aufmachen und den Haustürschlüssel suchen.

 

Steven

 

 

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vor 20 Stunden schrieb PeterS:

was passieren wird/könnte, die Kontrolleure stehen sich bei Dir drei Stunden die Füße Platt und Du darfst die Zeit bezahlen (ja nachdem ob die Kontrolle kostenlost ist oder ob nach Stunden abgerechnet wird.

 

Grüße  


Unangekündigt wird das schon rein rechtlich so niemals passieren. Ich kann nicht in Rechnung stellen was nicht bestellt wurde. Außer GEZ natürlich. 😂 

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4 hours ago, Hypnodoc said:

Ich kann nicht in Rechnung stellen was nicht bestellt wurde. Außer GEZ natürlich. 😂 

 

Also ich habe keine Waffenkontrolle bestellt. Auch nicht wenn ein Richter, der ganz offensichtlich keinerlei juristische Vorbildung genossen hat und/oder ein extrem(istisch)er Ideologe ist , so etwas herbeifantasiert. Allerdings wurden mir die bisherigen Waffenkontrollen auch noch nicht in Rechnung gestellt.

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Streitpunkt ist hier bekanntlich, ob der Waffenbesitzer die Verwaltungshandlung Aufbewahrungskontrolle "veranlasst"...

 

Nur dann kann nämlich, z.B. nach Landesgebührengesetz Ba -Wü., eine Gebührenschuld entstehen.

 

Üblicherweise "veranlasst" der Bürger eine Verwaltungshandlung durch einen Antrag; oder durch eine Pflichtverletzung, die die Behörde zur Überprüfung oder zu Maßnahmen zwingt...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Komischerweise verlangen inzwischen die meisten Behörden gerade auch in BW Geld für die nicht vom Waffenbesitzer veranlassten Kontrollen. Und in keinem einzigen Fall der diversen Waffenbehörden, deren Waffenbesitzer ich persönlich kenne, hat dieser die Behörde "durch Antrag oder Pflichtverletzung" zur Kontrolle "gezwungen". Das waren alles die üblichen regelmässigen anlasslosen Kontrollen.

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Der VDB hatte vor einigen Monaten darum gebeten, sich zu melden und den Kostenbescheid zur Verfügung zu stellen, wenn man betroffen ist und bereit dagegen vorzugehen. Allerdings nicht für BW. Und da es in meinem speziellen Fall auch noch keine Kosten gab, habe ich das nicht weiter verfolgt. Vielleicht hat das Angebot des VDB jemand hier angenommen, und kann - in einem eigenen Thread - etwas näheres dazu berichten!

 

Wäre ich betroffen gewesen, hätte ich das Angebot definitiv angenommen. Die Zeit, still die Schläge einzustecken und sich blos nicht zu wehren ist definitiv vorbei. Es ist hier nicht 5 vor 12 - nein - es ist bereits 10 nach 12!

Bearbeitet von tuersteher
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Es hat in Ba.-Wü. durchaus etliche Widersprüche gegen Gebührenbescheide für die Aufbewahrungskontrollen, und auch ein paar Verwaltungsgerichtsprozesse dazu, gegeben. 

Teilweise ging es um die Gebührenhöhe, teilweise aber auch um die Gebührenerhebung als solche. 

 

M.W. waren das maximal Teilerfolge. In Stuttgart z.B. musste die Gebührenberechnung neu vorgenommen worden, die Höhe wurde vom Verwaltungsgericht als überhöht bzw. nicht ausreichend begründet angesehen.

 

Was die Gebührenerhebung als solche aber angeht, wurden die Prozesse in Ba.-Wü. (m.W. alle auf der unteren Ebene) verloren.

Die Gerichte stellten sich da auf den Standpunkt, der Waffenbesitzer veranlasse schon durch seinen bloßen Waffenbesitz die anlasslosen Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG, und sei daher Gebührenschuldner.

M. E. ist das eine ziemliche "hauruck-Argumentation".

Vor allem eine, die in praktisch allen anderen Bereichen von Verwaltungshandeln (anlasslose Stichprobenkontrollen u.ä. / Gebührenerhebung) eben nicht angewandt wird. 

 

In Ba.-Wü. wundert es mich (leider) am wenigsten, dass in der Gebührenfrage so eine Art "lex Waffenbesitzer" konstruiert wird. 

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Am 14.10.2024 um 12:30 schrieb NO357:

Na offensichtlich geht es ja darum, die Kontrolle zu erschweren oder zu verhindern. Könnte man jedenfalls vermuten.

 

 

Warum sind Menschen immer dazu geneigt von dem Negativen auszugehen und irgendeinen Unsinn zu unterstellen? 

Es geht nicht darum um Kontrollen zu erschweren oder zu verhindern, sondern darum die Sicherheit zu erhöhen. 
Konkret geht es um einen psychisch kranken Nachbarn im Mehrfamilienhaus, welcher schon mehrfach damit drohte in die Wohnung einzudringen und die Waffen zu entwenden. 
Um das Risiko, dass dieser Nachbar in die Wohnung eindringt und unter Gewalt den Zugang erzwingt maximal gering zu halten, ist beabsichtigt einerseits den Zugang zu bestimmten Zeiten via Zeitschloss komplett zu verunmöglichen und zum anderen eben eine entsprechende Öffnungsverzögerung einzurichten, so dass selbst wenn dieses Szenario tatsächlich eintreten sollte, dennoch kein unmittelbarer Zugang zu den Waffen möglich ist. 

Ich danke für alle gegebenen hilfreichen Antworten. 

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Und der psychisch kranke Nachbar würde sich durch eine Öffnungsverzögerung ruhig stellen lassen und dann friedlich wieder in seine Wohnung zurückkehren nachdem er die Frau angegriffen und erpreßt hat um die Öffnung des Tresors zu erzwingen?

 

Ich glaub das es für die Frau deutlich sicherer wäre wenn sie in so einem Fall die Waffen übergibt und den Nachbarn seines Weges ziehen läßt und hofft das die Polizei ihn rechtzeitig einfängt...

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vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Und der psychisch kranke Nachbar würde sich durch eine Öffnungsverzögerung ruhig stellen lassen und dann friedlich wieder in seine Wohnung zurückkehren nachdem er die Frau angegriffen und erpreßt hat um die Öffnung des Tresors zu erzwingen?

 

Ich glaub das es für die Frau deutlich sicherer wäre wenn sie in so einem Fall die Waffen übergibt und den Nachbarn seines Weges ziehen läßt und hofft das die Polizei ihn rechtzeitig einfängt...

 

Ich weiß nicht wo Du die Frau herzauberst. Aber ist auch nicht relevant. 
Vermutlich würde er sich durch eine Öffnungsverzögerung oder Sperre nicht einfach ruhigstellen lassen, dennoch ist das Risiko, dass der "Irre" an die Waffen kommt durch entsprechende Systematik drastisch reduziert, da die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht ist, dass innerhalb der Nichtzugänglichkeit weitere Personen auf das Ereignis aufmerksam werden und Hilfe kommt.  

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vor 13 Minuten schrieb raze4711:

Verfolgungswahn ist eine Paranoia . Also psychische Störung .

Also sofort dem Kontrolleur die Geschichte vom auflauernden Nachbarn/Nachbarin erzählen. 

Das ist einer der schnellsten Wege die Zuverlässigkeit zu verlieren 😆

 

Bis vor 1,5 Jahren hätte ich dir zugestimmt. 

Inzwischen wünsche ich einen solchen Nachbarn nicht einmal meinem schlimmsten Feind. 

Wir haben fast wöchentlich die Polizei im Haus und der gute Mann wurde in den vergangenen 12 Monaten bereits 3x in die Psychiatrie zwangseingewiesen - kommt aber nach relativ kurzer Zeit immer wieder raus. 

Glaub mir, mir wäre es lieber an Paranoia zu leiden als täglich mit dieser Realität konfrontiert zu sein. 

Da es sich um Eigentumswohnungen handelt, sowohl bei uns als auch bei ihm, ist es auch leider nicht so leicht ihn vor die Tür zu setzen bzw. selbst umzuziehen. 

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OK, mit der Frau habe ich scheinbar etwas mit einem anderen Thread verwechselt. Aber ja, eigentlich ist es auch irrelevant ob es die Frau, die Kinder oder einen selber betrifft (zumindest fast, die meisten würden bei Gefahr für Frau und Kinder sich zu deutlich mehr "überreden" lassen als bei Gefahr für sich selber, es mag aber auch fälle geben bei denen das anders herum ist).

 

Ja, wenn der Irre einen ein Messer an die Kehle hält und zwingt den Code einzugeben und dann der Schrank wegen einer Öffnungsverzögerung nicht öffnet ist das Risiko das er an (weitere) Waffen kommt sehr gering. Das Risiko das er allerdings glaubt man will ihn verarschen und dann mit dem Messer nicht nur droht sondern es auch benutzt um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen ist VERDAMMT hoch! 

Ich denke ich würde, wenn es nur um mich persönlich geht, mich bis zu einem gewissen Punkt wehren aber spätestens wenn es um mein Kind geht würde ich vermutlich kein Risiko eingehen! Und wenn ein Nachbar die Polizei ruft weil in meiner Wohnung Geschrei ist würde ich ehrlich gesagt auch nicht besonders viel Hoffnung in Hilfe setzen, ich habe selber mal die Polizei gerufen weil einer im Hausgang randaliert hat (am nächsten Tag war auch die Tür Notdürftig repariert, also es war schon etwas ernster) und viel Geschrei war, die Polizei war daran aber irgendwie nicht besonders interessiert und ich habe die nächsten 20 Minuten auch kein Streifenwagen vor dem Haus gesehen (es hatte sich aber nach 10 Minuten auch schon auf die eine oder andere Art erledigt da es sich dann erst scheinbar in die Wohnung verlagert hat und dann auch ruhe gewesen ist)...

In so einem Fall mit polizeibekanntem Irren wäre die Polizei aber vielleicht eher gewillt zu handeln...

Ich würde aber trotzdem eher an die Sicherung der Wohnung und ggf. Eigensicherung als an die Sicherung der Waffen denken, wenn er es in die Wohnung schafft ist es schon zu spät! 

Bearbeitet von BlackFly
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vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

 

Ich würde aber trotzdem eher an die Sicherung der Wohnung und ggf. Eigensicherung als an die Sicherung der Waffen denken, wenn er es in die Wohnung schafft ist es schon zu spät! 

 

Genau das ist der Punkt. 

 

Ich würde ebenfalls durch technische, bauliche Maßnahmen verhindern, dass er sich unbefugt Zuteitt zu meiner Wohnung verschafft, bevor ich solche komischen Sperr-Gimmicks am eigenen Waffenschrank einrichten würde. 

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