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IGNORED

Homeoffice und unangekündigte Waffenkontrolle


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

da meine Frau und ich beide im Homeoffice arbeiten habe ich mir folgende Frage gestellt:

 

Ich halte regelmässig Onlineschulungen welche auch mal gerne 3-4 Stunden gehen, ich bin dabei der einzige Referent.

 

Wenn die Post kommt öffnet daher meist meine Frau die Türe, ich habe mein Büro direkt neben dieser, man kann mich also sprechen hören sobald die Tür aufgeht.

 

Was passiert wenn das Ordnungsamt auf der Schwelle steht und ich gerade eine Schulung halte? Bin ich verpflichtet diese zu unterbrechen um die Waffenkontrolle durchführen zulassen? Kann meine Frau sagen dass ich gerade eine Schulung halte und daher nicht kann oder kann das Amt mir da einen Strick draus drehen?

 

Würde mich mal interessieren wie das rein rechtlich aussieht.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb HangMan69:

du kannst JEDE kontrolle IMMER verweigern!

und wenn dann der grund ist, dass du gerade arbeiten MUSST, können sie das nicht zu deinem nachteil auslegen!

Die Frage ist wo steht das?

Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich steht das irgendwo. Du musst der Behörde jederzeit Zugang zu den Räumen wo du Waffen und Munition aufbewahrst gewähren.

 

Das WaffG in § 36 Absatz 3 bestimmt Folgendes bezüglich des Nachweises und der Kontrollen:

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. […]

Und nein, mir geht es nicht darum das man auch verhindert sein kann. Natürlich kann man auch krank sein mit Magen Darm Virus. Aber wo stehen die Verhinderungsgründe?!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb HeavyGauss:

Kann meine Frau sagen dass ich gerade eine Schulung halte und daher nicht kann oder kann das Amt mir da einen Strick draus drehen?

 

Deine Frau kann auch sagen, dass du nicht da bist oder krank. Am besten ansteckend.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

Natürlich steht das irgendwo. Du musst der Behörde jederzeit Zugang zu den Räumen wo du Waffen und Munition aufbewahrst gewähren.

 

Das WaffG in § 36 Absatz 3 bestimmt Folgendes bezüglich des Nachweises und der Kontrollen:

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. […]

Und nein, mir geht es nicht darum das man auch verhindert sein kann. Natürlich kann man auch krank sein mit Magen Darm Virus. Aber wo stehen die Verhinderungsgründe?!

 

Musst das Gesetzt auch vllständig lesen.

Steht doch da der Verhinderungsgrund. Nur wenn nicht Gefahr in Verzug.
 

Zitat

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb callahan44er:

Natürlich steht das irgendwo. Du musst der Behörde jederzeit Zugang zu den Räumen wo du Waffen und Munition aufbewahrst gewähren.

 

Das WaffG in § 36 Absatz 3 bestimmt Folgendes bezüglich des Nachweises und der Kontrollen:

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. […]

Und nein, mir geht es nicht darum das man auch verhindert sein kann. Natürlich kann man auch krank sein mit Magen Darm Virus. Aber wo stehen die Verhinderungsgründe?!

 

Sicher dürfen die das Kontrollieren , sicher musst du ihnen den Zutritt erlauben. 

Ist wie beim Schornsteinfeger.  Da musst du das auch machen.

 

Aber wo steht , das ich bei einer unangemeldeten Kontrolle den Zutritt gewähren muss .

Das darf der Schornsteinfeger auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb raze4711:

Aber wo steht , das ich bei einer unangemeldeten Kontrolle den Zutritt gewähren muss .

Das darf der Schornsteinfeger auch nicht.

 

Leute alles gut. Ich sehe es doch genau so. Es ist nur die Frage wo steht das? Gibt es das? Die Frage wird hier bei 1000 anderen Sachen auch gestellt.

 

Und der Schorni nimmt dir im Zweifelsfall auch nicht deine Heizung weg und du bekommst einen Eintrag das du dir keine neue mehr kaufen kannst!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Leute alles gut. Ich sehe es doch genau so. Es ist nur die Frage wo steht das? Gibt es das? Die Frage wird hier bei 1000 anderen Sachen auch gestellt.

 

Die Antwort steht doch bereits im Gesetz selbst; entsprechenden Gesetzestext habe ich oben schon gepostet.

Geschrieben (bearbeitet)

"....Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, "

Das gestatte ich auch gerne. Kommen sie morgen gegen 09 Uhr und ich gestatte ihnen, was nötig ist. Nur jetzt geht es leider nicht.
Jetzt müssten sie schon die "Gefahr im Verzug" -Karte ziehen und auf die Streife warten.
 

"Und der Schorni nimmt dir im Zweifelsfall auch nicht deine Heizung weg und du bekommst einen Eintrag das du dir keine neue mehr kaufen kannst! "

Nur wer Angst hat, mit dem lässt sich alles machen.

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

Deine Auslegung, ja.


Was verstehst du an
 

Zitat

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 

nicht?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

Was verstehst du an, die drehen dir einen Strick daraus nicht?

 

Hast du auch eine valide Antwort oder einfach nur eine Kindergarten-Antwort?

Nochmal lies Gesetze und dann kannste in so einer Situation direkt den Hinweis geben, wo das steht. Und bestehst halt darauf, dass auf dein Anwalt vor Ort gewartet wird.

Geschrieben
1 minute ago, Hitman said:

Nochmal lies Gesetze und dann kannste in so einer Situation direkt den Hinweis geben, wo das steht. Und bestehst halt darauf, dass auf dein Anwalt vor Ort gewartet wird.

 

 

Knackpunkt ist halt wie von der Behörde der Passus "gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" ausgelegt wird....wenn ich mich dunkel an die Begründung bei der Einführung der Ausbewahrungskontrollen erinnere wurde da durchaus erwähnt, dass diese Kontrollen unangekündigt stattfinden sollen. Aus der Sicht kann dann die Behörde durchaus argumentieren, dass wenn die Kontrolle aufgeschoben würde, der Kontrollierte, dann ja Zeit hätte seine Bude aus der Sicht sauber zu machen, so dass die Kontrolle zu keinen Beanstandungen führt und damit wirkungslos wäre. 

 

bj68

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb BJ68:

Knackpunkt ist halt wie von der Behörde der Passus "gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" ausgelegt wird....wenn ich mich dunkel an die Begründung bei der Einführung der Ausbewahrungskontrollen erinnere wurde da durchaus erwähnt, dass diese Kontrollen unangekündigt stattfinden sollen. Aus der Sicht kann dann die Behörde durchaus argumentieren, dass wenn die Kontrolle aufgeschoben würde, der Kontrollierte, dann ja Zeit hätte seine Bude aus der Sicht sauber zu machen, so dass die Kontrolle zu keinen Beanstandungen führt und damit wirkungslos wäre.

 

Da beisst sich die Katze aber zwei Mal in den Schwanz.

- Aushebelung eines Grundgesetzes mit der puren Annahme (keine Zeugen; Fotos in Sozialen Netzwerken, etc), dass etwas nicht Gesetzeskonform sein könnte. Ohne irgendwelche Anhaltspunkte nennen zu können, wie z.B. bei den sogenannten Gefährdern?

- Man erst eine normale Kontrolle machen will, aber bei Verweigerung dann mit Gefahr in Verzug ausweichen will. Dann hätte man auch gleich mit Gefahr in Verzug sich Zugang verschaffen können.

Geschrieben

Gibt es ein Beispiel , wo in Deutschland einem Legalwaffenbesitzer die WBK widerrufen wurde , weil er bei einer unangemeldeten Kontrolle den Zutritt nicht erlaubt hat , und um einen passenden Termin gebeten hat ? 

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