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IGNORED

Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen....


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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 4.10.2024 um 08:16 schrieb Ebert79:

Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ...

 

geht sogar so weit, dass ich vor 15 Jahren einen kleinen Kurzwaffenschrank bei einem großen bekannten Waffenhändler gekauft habe und 1 Woche später meine bis dahin noch nicht zuständige Waffenbehörde mich auf meiner Festnetznummer angerufen hat, um zu fragen, ob ich Schusswaffen besitze.

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Kettner war vor 15 Jahren nicht mehr im deutschen Einzelhandel. Auf, laß uns nicht dumm sterben! Heute morgen erst kam ein Rundbrief mit 25% auf Klamotten weil man mich vermissen würde. Nicht daß ich was falsch mache.

 

 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
  Am 4.10.2024 um 08:46 schrieb WOF:

Die Erlaubnis zum Besitz von erlaubnisfreien
Magazinen kann nicht widerrufen werden!

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Klugscheißmodus: bei altem Altbesitz gibt es keine Erlaubnisse sondern eine amtliche Bestätigung, ggfs. als Ergänzung zur Sendungsverfolgung des Einschreibens u.ä. daß ein Besitz gemeldet wurde. Da wäre ich auf die Formulierung eines "Widerrufes" gespannt.

Trennung

Die These von @uwewittenburg man solle und könne wenn man mit Hausbesuch um 4 Uhr rechnet die nur-für-einen-selbst-nicht-pöhsen-Magazine bei einem Berechtigten einfach so einlagern finde ich allerdings sehr interessant! 

  Am 4.10.2024 um 08:55 schrieb steven:

Er hoffte halt auf einen sogenannten "Beifang".

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Meinst Du bei einem SEK - Besuch hätte es einen Beifang gegeben? Der RA Otto Obermeyer aus Bonn hatte auf seiner Netzseite eine klare Meinung zu dem Punkt. Ich glaube heute würde die nicht mehr sehr lange auf seiner Seite stehen. 

Geschrieben
  Am 4.10.2024 um 09:17 schrieb Josef Maier:

Meinst Du bei einem SEK - Besuch hätte es einen Beifang gegeben? Der RA Otto Obermeyer aus Bonn hatte auf seiner Netzseite eine klare Meinung zu dem Punkt. Ich glaube heute würde die nicht mehr sehr lange auf seiner Seite stehen. 

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Man nenne es Zufallsfund, den gibt es auch beim SEK Besuch weil der SB der Vollzugsbehörde anwesend ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann allerdings ... ich hätte vermutet daß die alle, von Ordnungsamt über Notarzt bis Caterer um die Ecke parken lassen bis sie fertig sind. Außer handverlesene Presse vielleicht.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
  Am 4.10.2024 um 07:12 schrieb steven:

Mein Sachbearbeiter, der mir dann die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit widerrief, sammelte über 2 Jahre alle Artikel, in denen ich vorkam. Er kopierte alles auf Facebook, was auf mich hindeutete. Ist dem Widerruf beigefügt.

Er bearbeitete 2 Jahre meine Erwerbsanzeigen nicht. 

Nach der Sicherstellung von 80 Revolvern verlangte er anschließende von mir die Herausgabe der angemeldeten Magazine, damit die vernichtet werden. 

Auf meine Weigerung hin erklärte er mir, dass er einen Richterlichen Beschluss Zur Hausdurchsuchung erwirken wird, um die Magazine zwecks Vernichtung zu beschlagnahmen.

 

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Wie bitte? Nicht im Ernst, oder?


Das ist eines Rechtsstaates doch völlig unwürdig. Und das auf deutschem Boden!
 

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  Am 3.10.2024 um 10:56 schrieb steven:

"Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen..."

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Es sollte ehrlicher heißen: Vermutungen, die Spekulationen befürchten lassen...

Schon nach bisherigem Recht kommt in den Urteilen defacto raus, dass fleißig realitätsfern spekuliert werden darf.

 

So isses nun mal. Am besten fährt, wer sich duckt und unter´m Radar fliegt.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben
  Am 4.10.2024 um 09:17 schrieb Josef Maier:

 bei altem Altbesitz gibt es keine Erlaubnisse sondern eine amtliche Bestätigung,

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Hallo Josef Maier

 

richtig. Und diese Bestätigung wurde widerrufen. Dadurch ging der SB davon aus, dass deshalb die Magazine illegal in meinem Besitz wären. Er betonte öfter, dass die Bestätigung von ihm widerrufen wurde.

Auch eine schriftliche Erklärung und die Kopie des Gesetzestextes brachte ihn nicht von dieser Meinung ab. Erst ein Gespräch mit dem Landrat belehrte ihn eines Besseren. 

Entweder der ist so unwissend, dann ist er für den Job ungeeignet oder er ist so bösartig, dann gehört er Dreimal aus dem Beamtendienst entfernt. Ich denke, letzteres.

 

Steven

Geschrieben
  Am 4.10.2024 um 09:17 schrieb Josef Maier:

Meinst Du bei einem SEK - Besuch hätte es einen Beifang gegeben? 

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Hallo Josef Maier

 

wenn der Besuch einige Wochen vorher angekündigt wurde incl. der Androhung einer Hausdurchsuchung? 

Meint irgendwer im Ernst, da wäre etwas gefunden worden?

 

Steven

Geschrieben
  Am 4.10.2024 um 09:05 schrieb Josef Maier:

Kettner war vor 15 Jahren nicht mehr im deutschen Einzelhandel. Auf, laß uns nicht dumm sterben! Heute morgen erst kam ein Rundbrief mit 25% auf Klamotten weil man mich vermissen würde. Nicht daß ich was falsch mache.

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Ist schon lange her und ich weiß nicht, ob da nur ein Mitarbeiter „übereifrig“ war, oder das Firmenpolicy ist. War auch lange vor der DSGVO. Hatte das damals schon im Verein erzählt und einer hat bei der Firma F........ wohl danach im Ladengeschäft nachgefragt und ein Mitarbeiter meinte, es sei dort gängige Praxis, um „dem Waffenbesitzer einen Gefallen zu tun, damit seine Behörde Bescheid weiß“.

 

Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ...

bedeutet auch, dass diese ganzen Geschichten mit dem SEK nicht sehr unwahrscheinlich sind:

 

https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige-99287.html

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