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IGNORED

Persönliche Eignung mit Medikamenten?


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Geschrieben

Hi,

 

ich will in kürze einen Jagdschein abschließen und befinde mich bei einem Psychologen in Therapie. 

Ich leide unter einer Angststörung und er hat mir Medikamente empfohlen. Da es sich da um Anti Depressiva und andere recht starke Dinge handeln könnte (es steht noch nicht fest welches) , wollte ich wissen, ob so etwas von den Behörden geprüft und ein Problemdarstellt.

Eigentlich sollten medizinische Daten ja unter Geheimhaltung stehen, aber ich habe auch schon gelesen, dass jemandem wegen medizinischen Mariuhana die WBK verweigert wurde und das haben die auch irgendwie rausgefunden.

 

MfG

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:14 schrieb HighDominion:

kürze einen Jagdschein abschließen

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Soso.

 

Besprich deine Motivation doch am besten mit deinem Psychologen. Angststörung ist nicht zu unterschätzen. Jedenfalls würde ich die Chance direkt nutzen... Besser geht es nicht!

 

 

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:16 schrieb Mozart's Ghost:

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen.....

 

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Richtig. 

Aber werden medizinische Daten eingeholt?

Schließlich wären Sachen wie suizidales Verhalten zb wichtig zu wissen für die Behörden. 

Aber wenn da nichts Polizie bekannt ist (wenn jemand von einem Gebäude springen wollte oder so), weiß ich nicht, wie die da dran kämen. 

Mir wäre nicht bekannt, dass Auskunft eingeholt werden darf, aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, falls jemand eine Anekdote hat. 

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:14 schrieb HighDominion:

Hi,

 

ich will in kürze einen Jagdschein abschließen und befinde mich bei einem Psychologen in Therapie. 

Ich leide unter einer Angststörung und er hat mir Medikamente empfohlen. Da es sich da um Anti Depressiva und andere recht starke Dinge handeln könnte (es steht noch nicht fest welches) , wollte ich wissen, ob so etwas von den Behörden geprüft und ein Problemdarstellt.

Eigentlich sollten medizinische Daten ja unter Geheimhaltung stehen, aber ich habe auch schon gelesen, dass jemandem wegen medizinischen Mariuhana die WBK verweigert wurde und das haben die auch irgendwie rausgefunden.

 

MfG

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Da wir Jäger und Waffenbesitzer die „Chorknaben der Gesellschaft sind“ würde ich Deine Frage direkt an den Lehrgangsleiter der Jagdschule weiterleiten, respektive Deine örtliche Kreispolizeinehörde/Untere Jagdbehörde. 
Da kann Dir verbindlich Antwort gegeben werden. 

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:26 schrieb HighDominion:

Richtig. 

Aber werden medizinische Daten eingeholt?

Schließlich wären Sachen wie suizidales Verhalten zb wichtig zu wissen für die Behörden. 

Aber wenn da nichts Polizie bekannt ist (wenn jemand von einem Gebäude springen wollte oder so), weiß ich nicht, wie die da dran kämen. 

Mir wäre nicht bekannt, dass Auskunft eingeholt werden darf, aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, falls jemand eine Anekdote hat. 

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Bei unserer Waffennehörde musst Du auf den Formularen für Jagdschein und Waffen psychische Störungen und entsprechende Medikamente angeben. 
Da dürfte es mit den entsprechenden Dokumenten dann nichts werden. 
Es sei denn Du machst wider Wissen falsche Angaben. Hast Du das vor?

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:33 schrieb IMI:

Bei unserer Waffennehörde musst Du auf den Formularen für Jagdschein und Waffen psychische Störungen und entsprechende Medikamente angeben. 
Da dürfte es mit den entsprechenden Dokumenten dann nichts werden. 
Es sei denn Du machst wider Wissen falsche Angaben. Hast Du das vor?

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Nein, aber es gibt andere Alternativen zu den Medikamenten. Mein Arzt denkt nur, die wären am vielversprechensten, da Alternativen bisher eher schlecht angeschlagen haben. 

Drum meine Frage, denn wenn es dem Sport im Weg stehen würde, würde ich die Alternativen lieber nichmal in Betracht ziehen. 

Ich wusste nciht, dass man das angeben muss. Die Frage wäre dann wohl welche psychologischen Störungen überhaupt relevant sind. Ich denke gegen Dinge wie ADS oder sowas wird kaum was einzuwenden sein, waffenrechtlich gesehen. 

Eine Angststörung hat mit schießen auch relativ wenig zu tun, würde ich meinen, die Medikamente sind aber doch eher heftig. Und bei antidepressiva würde die Behörde da sicher aufhorchen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 5.6.2024 um 21:33 schrieb WOF:

Ärzte unterliegen der Schweigepflicht.

Von da erfährt keine Behörde etwas.

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Das ist natürlich richtig, aber man kann sie der Schweigepflicht entbinden. 

Habe noch nie davon gehört, aber wäre ja möglich das das eine Voraussetzung ist. 

Was da alles geprüft wird ist recht schwammig gehalten in der Literatur, die ich gerade so lese. 

Bearbeitet von HighDominion
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 5.6.2024 um 21:47 schrieb HighDominion:

wenn es dem Sport im Weg stehen würde

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Soso. Jetzt ist es Sport.

 

 

--> lass es , Angst ist kein guter Berater - gerade im Zusammenhang mit Waffen

 

 

Pro-Tip: Schließe deine Therapie vernünftig ab und dann guck weiter ob Jagd/Sport immernoch das Richtige ist.

 

 

Gerade jagdlich kann man auch viel Erleben ohne Waffe - als Hundeführer mit zu Drückjagden, etc. Es braucht nicht unbedingt ne Waffe um wesentiche Teile der Jagd zu erleben.

Bearbeitet von quark2001
Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:47 schrieb HighDominion:

 

Nein, aber es gibt andere Alternativen zu den Medikamenten. Mein Arzt denkt nur, die wären am vielversprechensten, da Alternativen bisher eher schlecht angeschlagen haben. 

Drum meine Frage, denn wenn es dem Sport im Weg stehen würde, würde ich die Alternativen lieber nichmal in Betracht ziehen. 

Ich wusste nciht, dass man das angeben muss. Die Frage wäre dann wohl welche psychologischen Störungen überhaupt relevant sind. Ich denke gegen Dinge wie ADS oder sowas wird kaum was einzuwenden sein, waffenrechtlich gesehen. 

Eine Angststörung hat mit schießen auch relativ wenig zu tun, würde ich meinen, die Medikamente sind aber doch eher heftig. Und bei antidepressiva würde die Behörde da sicher aufhorchen.

 

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Seite 1 wäre für Dich relevant:


https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:139aadf1-dae0-46be-97f3-25cfdd602842/Antrag_Jagdschein.pdf

 

„Eine Beeinträchtigung meiner körperlichen und / oder geistigen Eignung liegt nicht vor
(z.B. geschäftsunfähig, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil)“

 

 

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 22:40 schrieb IMI:

Seite 1 wäre für Dich relevant:


https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:139aadf1-dae0-46be-97f3-25cfdd602842/Antrag_Jagdschein.pdf

 

„Eine Beeinträchtigung meiner körperlichen und / oder geistigen Eignung liegt nicht vor
(z.B. geschäftsunfähig, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil)“

 

 

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Danke, das ist hilfreich. Recht offen für interpretation, eigentlich würde das alle psychischen Krankheiten einschließen. Werde da weiter nachforschen. Danke für das Dokument, ich werde es mal bei meinem Arzt vorzeigen!

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:14 schrieb HighDominion:

ich will in kürze einen Jagdschein abschließen und befinde mich bei einem Psychologen in Therapie. 

Ich leide unter einer Angststörung und er hat mir Medikamente empfohlen.

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Ein Psychologe, Psychotherapeut usw. hat keine Medikamente zu "empfehlen", ist dazu nicht ausgebildet, und zu ihrer Verschreibung schon gar nicht berechtigt. Da wäre der Psychiater zuständig.

 

Im Übrigen ist die Wirkung von angstlösenden Medikamenten eher mäßig. Benzodiazepine wirken, aber knallen einen auch weg und machen abhängig, sind von daher eher etwas für die Notaufnahme als eine langfristige Lösung. SSRI und dergleichen knallen nicht weg und machen nicht abhängig, werden einen aber auch kaum davon überzeugen, vor einer konkreten Sache plötzlich keine Angst mehr zu haben.

 

Sollte -- woran man fast seine Zweifel haben könnte -- der Beitrag ernstgemeint sein, wäre es naheliegend, Dich bezüglich möglicher Einschränkungen durch Deine Störung und/oder dagegen verschriebene Medikamente von dem erst noch aufzusuchenden Psychiater beraten zu lassen. So eine Beratung könnte dann natürlich auch eine Grundlage für eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage, ob Einschränkungen bestehen, bilden.

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:26 schrieb HighDominion:

...

Aber werden medizinische Daten eingeholt?

Schließlich wären Sachen wie suizidales Verhalten zb wichtig zu wissen für die Behörden. 

....

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Ja, unbedingt!

Frage im Vorfeld beim Sachbearbeiter Deiner zuständigen Waffenbehörde nach, wie man dazu steht.

Könnte sein, dass Du Dir die Prüfungsgebühr sparen kannst

Geschrieben

Grundsätzlich meldet der Arzt erst mal nichts ohne Freigabe von Dir. Anders sieht es aus wenn Daten , z.B. wegen Suizidversuch beim Gesundheitsamt vorliegen, da fragt die Behörde ab. 
 

Aber ob Du Dich tauglich fühlst ist was anderes….

Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:53 schrieb HighDominion:

Das ist natürlich richtig, aber man kann sie der Schweigepflicht entbinden. 

....

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Wenn Du das dann tun möchtest...

"Des Menschen Woille ist sein Himmelreich!"

(Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass die hier öffentliche Besprechung, aus diversen Gründen, absolut unsinnig ist! Man weiß nie, wer mitliset und das Internet vergisst i.d.R. nichts)

 

Geschrieben (bearbeitet)

Vor kurzem war es deine Strafakte die dir Sorgen gemacht hat, jetzt ist es der Therapeut.

Was denn nun?

 

Sorry das so sagen zu müssen, aber ich bin der Meinung, dass man dir besser keinen Jagdschein geben sollte, gerade in deinem angeschlagenen Psychischen Zustand.

 

Ich weiß nicht.

Bist du ein Troll oder suchst du Aufmerksamkeit?

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
  Am 6.6.2024 um 05:59 schrieb ALBA:

Diese Diskussion hatten wir doch bereits mit DIr,

da hattest DU gesagt DU seist geheilt.....wenn ich mich recht entsinne.

ICH würde DIR keinen Jagdschein geben

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Es kommt immer auf die Psychische Störung an, deshalb wird die Waffenbehörde wenn ihn jemand "verpfeift" ein fachpsychologisches Gutachten anfordern. Bei Krankheiten bei denen fremd und/oder eigen Gefährdung besteht ist die WBK/JS - zu recht - erstmal weg. Bei einer Zwangsstörung zb. besteht keine Gefahr für sich und andere dann fällt auch das Gutachten positiv aus. Wir haben jemanden mit einer Zwangsstörung im Verein. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

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