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IGNORED

Aufbewahrung des Ersatzschlüssels,Zweitschlüssels in einem Waffenschrank mit Schlüsselschloss mit gleicher Sicherheitsstufe.


444 marlin

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Ach je, die Sache ist doch ganz einfach.

 

Du willst ALLE Schlüssel fürALLE deine Schränke, und damit "de facto" und "de jure" alle Waffen (und Munition?), in einem (1) (einem einzigen) Wertschutzbehältnis unterbringen?

Dann brauchst du ein Wertschutzubehältnis welches gesetzlich dafür zugelassen ist, für die Aufbewahrung von ALLEM, und zwar zusammen.

 

Da wir hier nicht von Schutzräumen (Waffenräumen) und Tresoren schreiben, denn die wenigsten hier werden Schutzräume bauen und zulassen oder gar TRESORE haben, sondern eben nur WERTSCHUTZSCHRÄ,Verwarnunf osder gar gesperrt.NKE, geht es auch um genau diese, und zwar um Wertschutzschränke in denen du unbegrenzt Waffen (und Munition) aufbewahren darfst.

 

Und dies ist abhängig von Schutzgrad und dem Eigengewicht und der Frage "Ist das Gebäude bewohnt oder unbewohnt".

So wie du deine Forderungen definiert hat ist dazu NUR ein Wertschutzbehältnis mit "Widerstandsgrad I (Eins)" zugelassen.

 

Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

Die Frage der Verankerung des Wertschutzbehältnisses (um der Klassifizierung zu Waffenaufbewahrung zu entsprechen) will ich hier gar nicht mehr weiter ansprechen - da mag jeder nach seiner Facon selig werden, bis es zu Einbruch und wegen der Aufbewahrung und Verankerungsfrage zum Prozess gegen der LWB kommt.

Davon werden wir aber dann hier leider mit Sicherheit aus naheliegenden Gründen nichts mehr erfahren, schon gar nicht vom Verurteilten.

 

Folglich erwirbst du einen Wertschutzschrank im Schutzgrad I mit Zahlenschloß + Schlüsselschloß. Die Schlüssel (1 oder 2) gibst du in Verwahrung beim Kumpel (Kumpels?) mit waffenrechtlicher Erlaubnis der sie ohne weitere Kennzeichnung bei sich verwahrt, so wie du eben auch seine, und sinnvoller Weise bestellt man dazu zusammen zwei (2) Wertschutzschränke, für dich und den Kumpel. Du kannst die Schlüssel natürlich auch beim RA oder im Bankschließfach hinterlegen, manchmal nimmt sie sogar der Ortspfarrer (eventuell ist der sogar Jäger und damit ...).

 

Was ist denn daran so schwer zu kapieren?

 

Shannon

 

Ja ja, ich weiß schon, böse Verwarnung oder gar gesperrt.

 

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vor 6 Minuten schrieb Shannon:

Du kannst die Schlüssel natürlich auch beim RA oder im Bankschließfach hinterlegen, manchmal nimmt sie sogar der Ortspfarrer (eventuell ist der sogar Jäger und damit ...).

Warum sollte ein RA oder der Pfarrer berechtigt sein und vorallem ein entsprechend zertifizierten Tresor haben? Und ein Bankschließfach ist ausdrücklich nicht erlaubt weil es nicht die notwendige Zertifizierung hat. Klingt blöd, ist aber so und wird von den Behörden zum Teil extra drauf hingewiesen.

Genauso wissen die Behörden zum Teil extra darauf hin dass der Tresor für die Schlüssel KEINEN Notschlüssel haben soll. 

 

Ich glaube nicht dass es so ne gute Idee ist, wenn man so ne "strenge" Behörde hat sich über ihre ausdrücklichen Anweisungen hinweg zu setzen...

Bearbeitet von BlackFly
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Ich laß mich jetzt mit keinem Besserwisser auf ne "Diskusssion" darüber ein zu welcher Aufwahrung einer RA oder ein Parrer berechtigt ist, sein könnte oder sollte, und wer den Sarkasmus und die Frage Jäger/Ortspfarrer nicht realisiert weil er nicht aus Bayern stammt, da ist praktisch jeder "gschdanene" Pfarrer auch Jäger, dem ist nicht ztu helfen.

Auf was Behörden bei dir hinweisen geht mir am Arsch vorbei, denn maßgebend ist das Gesetz, und ich wüsste nicht das "Notschlüssel" nicht empfohlen oder gar verboten wären? Diese Behörden bei dir haben dann sicher auch einen "dringend empfohlenen " Öffnungsservice" an der Hand, wenn das elektronische Nummerschloß mal nicht mehr mag und nicht nur die Batterie gewechselt werden muss??

 

"Ich glaube nicht dass es so ne gute Idee ist, wenn man so ne "strenge" Behörde hat sich über ihre ausdrücklichen Anweisungen hinweg zu setzen"

 

Sowas nannt man früher "Arschkriecher ohne eigene Meinung und bar der Fähigkeit selbst Gesetze und Verordnungen zu lesen zu interpretieren und umzusetzen."

 

Und sowas besitzt Waffen? Echt jetzt?

 

Ja ja, schon klar, dem WO-Gold nicht pflichtschuldig gehuldigt, ihnn gar angegangen.

 

Shannon

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Wir haben gestern diskutiert, ob Rekursion ein faires Thema bei Interview für Programmierer ist, weil das viele irgendwie nicht recht packen. Es scheint mir, als ob man bei der Waffensachkunde mit der rekursiven Frage nach der Aufbewahrung des Schlüssels des Tresors für den Schlüssel zum Tresor usw. die Leute ebenso effizient rausprüfen könnte...

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Am 18.5.2024 um 20:07 schrieb Shannon:

denn keiner schreibt vor daß der 1000kg Schrank bei DIR in der Wohnung stehen müsste ?!? Ja, der darf auch im Keller, in der Garage oder gar freistehend im Hof oder auf der Strasse stehen,

 

vor 2 Stunden schrieb Shannon:

Und dies ist abhängig von Schutzgrad und dem Eigengewicht und der Frage "Ist das Gebäude bewohnt oder unbewohnt".

 

:confused:

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Gerne höre ich mir die Meinung von anderen an und wenn Sie gute Argumente haben die mich überzeugen das ich falsch liege gebe ich das auch gerne zu.

vor 1 Stunde schrieb Shannon:

Besserwisser

vor 1 Stunde schrieb Shannon:

geht mir am Arsch vorbei,

vor 1 Stunde schrieb Shannon:

Arschkriecher ohne eigene Meinung und bar der Fähigkeit selbst Gesetze und Verordnungen zu lesen zu interpretieren und umzusetzen."

vor 1 Stunde schrieb Shannon:

Ja ja, schon klar, dem WO-Gold nicht pflichtschuldig gehuldigt, ihnn gar angegangen.

Zähle ich jetzt allerdings nicht unbedingt unter die Rubrik "gute Argumente". Wenn die einzigen Argumente nahe an Beleidigungen sind sollte man vielleicht überlegen ob man sie nicht besser für sich behält, vor allem wenn man vielleicht in der Vergangenheit vielleicht schonmal darauf hingewiesen wurde.

 

vor 1 Stunde schrieb Shannon:

weil er nicht aus Bayern stammt [...] dem ist nicht ztu helfen.

Auch das ist natürlich ein Super argument wenn es um die Bundesländer NRW und BW geht...

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von BlackFly
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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wir haben gestern diskutiert, ob Rekursion ein faires Thema bei Interview für Programmierer ist, weil das viele irgendwie nicht recht packen. Es scheint mir, als ob man bei der Waffensachkunde mit der rekursiven Frage nach der Aufbewahrung des Schlüssels des Tresors für den Schlüssel zum Tresor usw. die Leute ebenso effizient rausprüfen könnte...

Positv,

und deswegen sollte eine rekursive Analyse sowie Betrachtung- und Denkweise eigentlich klar machen, daß für den Schlüssel, zum Schlüssel, zum Schlüssel, zum Schlüssel vom Wertschutzbehältnis, hier für einen Waffenschrank, dies "Ad Infinitum", grundsätzlich das aller gleiche gilt wie für die Zugriffsmöglichkeit zu die Waffen und die Munition an sich.

 

Aber das klappt ja schon bei viel einfacheren Fragen zum Waffenrecht, aber auch zur Waffentechnik und zu Ausrüstungsfragen nicht, wie dieses Forum hier jeden Tag eindrucksvoll aufzeigt.

 

Die hypothetische Relevanz originär rekursiver Fundamentalismen geriert sich nun mal konditional und obsolet, wie ebenso auch dieses Forum hier jeden Tag eindrucksvoll aufzeigt.

 

Shannon

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Am 18.5.2024 um 22:00 schrieb Last_Bullet:

Haut der mit dem 30 KG Würfel ab, um den anderweitig in Ruhe zu öffnen, müsste er nochmals zurück, um den eigentlichen Waffentresor aufzuschließen.

Wie häufig ist es in den letzten sagen wir mal 50 Jahren vorgekommen, dass Einbrecher den Waffentresor geknackt oder mitgenommen haben?

 

Und im Vergleich dazu, wie viele Waffen Polizei und BW in der gleichen Zeit abhanden gekommen sind?

 

Wir werden mit dieser übertriebenen Vollkaskomentalität nur scheinsicherer.

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vor 52 Minuten schrieb Sal-Peter:

Wie häufig ist es in den letzten sagen wir mal 50 Jahren vorgekommen, dass Einbrecher den Waffentresor geknackt oder mitgenommen haben?

 

Und im Vergleich dazu, wie viele Waffen Polizei und BW in der gleichen Zeit abhanden gekommen sind?

Wie häufig ist dies in den letzten sagen wir mal 10 Jahren auf WO "diskutiert" worden? Und wie endeten diese "Diskussionen" regelmäßig?

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

... ob man bei der Waffensachkunde mit der rekursiven Frage nach der Aufbewahrung des Schlüssels des Tresors ...

 

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen habe ich erfahren, dass geplant ist,  den Waffensachkunde-Kurs um einen Schulungstag, und die Prüfung um zwei Bögen,  zu erweitern.  Einziges Thema: Verankerung und Schlüsselaufbewahrung bei Waffenschränken.

Waffensachkundenachweise ab 2017 müssen bei Neuerwerb nachgeschult werden,  ältere neu belegt werden. VWL, BWL,  BZL und FWR sind bereits am Thema dran. VDB und AFD wurden ausgeschlossen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Shannon:

Ach je, die Sache ist doch ganz einfach.

 

Du willst ALLE Schlüssel fürALLE deine Schränke, und damit "de facto" und "de jure" alle Waffen (und Munition?), in einem (1) (einem einzigen) Wertschutzbehältnis unterbringen?

Dann brauchst du ein Wertschutzubehältnis welches gesetzlich dafür zugelassen ist, für die Aufbewahrung von ALLEM, und zwar zusammen.

 

Da wir hier nicht von Schutzräumen (Waffenräumen) und Tresoren schreiben, denn die wenigsten hier werden Schutzräume bauen und zulassen oder gar TRESORE haben, sondern eben nur WERTSCHUTZSCHRÄ,Verwarnunf osder gar gesperrt.NKE, geht es auch um genau diese, und zwar um Wertschutzschränke in denen du unbegrenzt Waffen (und Munition) aufbewahren darfst.

 

Und dies ist abhängig von Schutzgrad und dem Eigengewicht und der Frage "Ist das Gebäude bewohnt oder unbewohnt".

So wie du deine Forderungen definiert hat ist dazu NUR ein Wertschutzbehältnis mit "Widerstandsgrad I (Eins)" zugelassen.

 

Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

Die Frage der Verankerung des Wertschutzbehältnisses (um der Klassifizierung zu Waffenaufbewahrung zu entsprechen) will ich hier gar nicht mehr weiter ansprechen - da mag jeder nach seiner Facon selig werden, bis es zu Einbruch und wegen der Aufbewahrung und Verankerungsfrage zum Prozess gegen der LWB kommt.

Davon werden wir aber dann hier leider mit Sicherheit aus naheliegenden Gründen nichts mehr erfahren, schon gar nicht vom Verurteilten.

 

Folglich erwirbst du einen Wertschutzschrank im Schutzgrad I mit Zahlenschloß + Schlüsselschloß. Die Schlüssel (1 oder 2) gibst du in Verwahrung beim Kumpel (Kumpels?) mit waffenrechtlicher Erlaubnis der sie ohne weitere Kennzeichnung bei sich verwahrt, so wie du eben auch seine, und sinnvoller Weise bestellt man dazu zusammen zwei (2) Wertschutzschränke, für dich und den Kumpel. Du kannst die Schlüssel natürlich auch beim RA oder im Bankschließfach hinterlegen, manchmal nimmt sie sogar der Ortspfarrer (eventuell ist der sogar Jäger und damit ...).

 

Was ist denn daran so schwer zu kapieren?

 

Shannon

 

Ja ja, ich weiß schon, böse Verwarnung oder gar gesperrt.

 

Hast du überhaupt die Überschrift und oder Sinn dieses Beitrags ( Anfrage gelesen). Das war hier früher wirklich anders. 

Langsam zweifele ich an meinem Verstand !

 

Übrigens habe ich an jeden meiner Waffentresore als Wiederlader die Gefahrstoffkennzeichnung geklebt.

Ich würde bei dem ein oder anderen meiner Tresore nicht, wie hier öfter beschrieben, mit einer Flex oder Plasmaschneider drangehen.

Will keinen umbringen ,aber wer nicht sehen kann ist selber Schuld. Mal eben 30/30 aufmachen wird schon schwieriger

Bearbeitet von 444 marlin
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@444 marlin

 

Wenn du rechtssicher bleiben willst:

 

Ist dein Schlüsseltresor ein 0er:

- Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

- Maximal 5 Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

 

Ist dein Schlüsseltresor ein 1er:

- Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

- Unbegrenzt Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

 

 

 

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb ASE:

@444 marlin

 

Wenn du rechtssicher bleiben willst:

 

Ist dein Schlüsseltresor ein 0er:

- Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

- Maximal 5 Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

 

Ist dein Schlüsseltresor ein 1er:

- Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

- Unbegrenzt Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

 

 

 

 

 

Sorry. Schon wieder die Mengenbegrenzung bei dem 0er. 

Wieso ?    Es geht um Schlüssel nicht um Waffen.

Wo steht das, oder kommt das her.

 

Dann darf ich in einem Zahlenschlosstresor 0er mit Hauptschlüssel und Ersatzschlüssel ja auch nicht mehr als  5 Kurzwaffen besitzen.

Oder muss die verteilen.  Der Wiederstandsgrad bleibt doch gleich.

 

Ich begreife das einfach nicht.

Bin wohl zu dumm.

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 5 Minuten schrieb heinzaushh:

Eh eine müssige Diskussion die sich im Kreis dreht. Jeder hat Recht und weiss  besser.....

Nochmal Sorry. Aber Wo steht das, oder kommt das her.  

Bitte kann mir das einer irgendwo zeigen oder begründen.

 

Ist nicht böse gemeint.

 

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Nee, falsch verstanden, ich bin da bei dir. Du wirst hier keine belastbare Aussage erhalten, egal wer sich äußert.

 

Mir hat man im Paralellfaden erklärt A/B aus Altbesitz ginge überhaupt nicht, dazu die Zahlenspielereien und anderer Blödsinn.

Siehe FAQs und bilde dir dein eigenes Urteil zu Aussagen in WO.

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vor einer Stunde schrieb ASE:

@444 marlin

 

Wenn du rechtssicher bleiben willst:

 

Ist dein Schlüsseltresor ein 0er:

- Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

- Maximal 5 Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

 

Ist dein Schlüsseltresor ein 1er:

- Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

- Unbegrenzt Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

 

 

 

 

 

 

@ASE

 

Ich verstehe zwar was du ausdrücken willst, und ich habe in meinen Beiträgen ja schon mehrmals FAST das gleiche klar gemacht, aber, du hast trotzdem was vergesssen.

Was du anführst wäre nur dann korrekt wenn es sich ausschließlich um 0er und 1er Schränke handeln würde.

 

Bei der Konstellation wie sie bei vielen LWB der Fall sein dürfte, nämlich einem "wilden" Mix aus A, B, 0 und 1, is nix mit unbegrenzt LW oder KW "in all deinen Waffenschränken".

Die früheren Limits für die A und B sind weiterhin in Kraft, auch wenn du die Schlüssel für deine A und B in einem 1er aufbewarst.

 

Du willst ALLE Schlüssel für ALLE deine Schränke, und damit "de facto" und "de jure" alle Waffen (und Munition?), in einem (1) (einem einzigen) Wertschutzbehältnis unterbringen?

Dann brauchst du ein Wertschutzubehältnis welches gesetzlich dafür zugelassen ist, für die Aufbewahrung von ALLEM, und zwar zusammen.

 

Außerdem darfst du auch in einem 1er nicht unbegrenzt verwahren wenn das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt ist, also z.B. in einem Verein oder der Jagdhütte.

 

@444 Marlin

 

Ich glaube dir nicht daß du es nicht begreifst, gar zu dumm bist, du willst es nur nicht begreifen, willst es nur einfach nicht anerkennen.

 

Du besitzt ein Kfz.? Dann bist du gesetzlich und von deiner Versicherung her verpflichtet (gezwungen) dafür zu sorgen, das kein "Unbefugter", kein Besoffener und auch kein minderjähriges Familienmitglied ZUGANG zum Schlüssel und damit zu dem Kfz .hat. Wenn dein Junior dir den Kfz. Schlüssel klaut, einen Unfall baut, dann wirst du in Folge nicht nur unangenehme Post der Versicherung bekommen sondern auch von der Staatsanwaltschaft.

 

Du realisierst die Analogie "Verwahrung des Schlüssels",  "Zugang zum Schlüssel", "Zugang zu Waffen und Munition"?

 

Nein, ich will für diese Frage keine neue Forenrunde eröffnen.

 

Shannon

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vor 8 Minuten schrieb Shannon:

@ASE

 

Ich verstehe zwar was du ausdrücken willst, und ich habe in meinen Beiträgen ja schon mehrmals FAST das gleiche klar gemacht, aber, du hast trotzdem was vergesssen.

Was du anführst wäre nur dann korrekt wenn es sich ausschließlich um 0er und 1er Schränke handeln würde.

 

Bei der Konstellation wie sie bei vielen LWB der Fall sein dürfte, nämlich einem "wilden" Mix aus A, B, 0 und 1, is nix mit unbegrenzt LW oder KW "in all deinen Waffenschränken".

Die früheren Limits für die A und B sind weiterhin in Kraft, auch wenn du die Schlüssel für deine A und B in einem 1er aufbewarst.

 

Du willst ALLE Schlüssel für ALLE deine Schränke, und damit "de facto" und "de jure" alle Waffen (und Munition?), in einem (1) (einem einzigen) Wertschutzbehältnis unterbringen?

Dann brauchst du ein Wertschutzubehältnis welches gesetzlich dafür zugelassen ist, für die Aufbewahrung von ALLEM, und zwar zusammen.

 

Außerdem darfst du auch in einem 1er nicht unbegrenzt verwahren wenn das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt ist, also z.B. in einem Verein oder der Jagdhütte.

 

@444 Marlin

 

Ich glaube dir nicht daß du es nicht begreifst, gar zu dumm bist, du willst es nur nicht begreifen, willst es nur einfach nicht anerkennen.

 

Du besitzt ein Kfz.? Dann bist du gesetzlich und von deiner Versicherung her verpflichtet (gezwungen) dafür zu sorgen, das kein "Unbefugter", kein Besoffener und auch kein minderjähriges Familienmitglied ZUGANG zum Schlüssel und damit zu dem Kfz .hat. Wenn dein Junior dir den Kfz. Schlüssel klaut, einen Unfall baut, dann wirst du in Folge nicht nur unangenehme Post der Versicherung bekommen sondern auch von der Staatsanwaltschaft.

 

Du realisierst die Analogie "Verwahrung des Schlüssels",  "Zugang zum Schlüssel", "Zugang zu Waffen und Munition"?

 

Nein, ich will für diese Frage keine neue Forenrunde eröffnen.

 

Shannon

Deine Meinung. Keine beleghaften Fakten. Und Unmengen Zeug, das mit dem Thema nichts zu tun hat.

Und wenn du eine Treppe herunter gehst, nimm eine Sicherheitsausrüstung. Könnte sonst übel ausgehen.

 

Also mir reichts.

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vor 21 Minuten schrieb 444 marlin:

Nochmal Sorry. Aber Wo steht das, oder kommt das her.  

Bitte kann mir das einer irgendwo zeigen oder begründen.

 

Ist nicht böse gemeint.

 

Wenn mich nicht alles täuscht Stand in den Urteil oder ggf auch woanders die Aussage das die Schlüssel zum Schrank denselben Regeln unterliegen wie die Waffen selber. Diese Annahme und z.b. auch die Auslegung in BW das die Schlüsselaufbewahrung genauso wie die Waffenaufbewahrung zu erfolgen hat und zu kontrollieren ist liegt dann die Vermutung nahe das die eine oder andere Behörde eben in einem Schlüssel nicht nur ein Schlüssel sieht sondern den Gegenwert zu den 3KW die damit verschlossen sind. 

 

Wir bewegen uns hier in keinem rechtssicheren Raum, diese Regeln hat keiner aufgestellt sondern ein Gericht hat in Nebensätzen zu einem Urteil Dinge festgestellt die einerseits Vermutungen aufkommen lassen wir das Gericht urteilen würde falls es dies zu behandeln hätte und andererseits Behörden, Ministerien und SBs dazu bringt noch ganz eigene Dinge da rein zu interpretieren. 

Es steht nirgendwo mit der Mengenbegrenzung sondern dies sind Interpretationen oder in meinem Fall die persönliche Meinung das ich persönlich dieses Risiko nicht eingehen würde wenn ich betroffen wäre. Diese Frage muss sich jeder selber stellen ob er ein Risiko sieht und wenn ja ob er es eingehen will.

 

Ich denke ASE sieht es ähnlich wenn er empfiehlt ein 1er zu nehmen um rechtssicher zu sein. Es steht nirgendwo aber so geht man eben das geringste Risiko ein

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vor 21 Minuten schrieb BlackFly:

. Diese Frage muss sich jeder selber stellen ob er ein Risiko sieht und wenn ja ob er es eingehen will.

Wenn das LKA NRW schriftlich niederlegt das bei Altbesitz A/B ein B zur Schlüsselaufbewahrung ausreicht sollte man dies akzeptieren, muss es aber nicht.

Selbst ein Neuanschaffung eines B ist als möglich herauslesbar.

Das LKA erwähnt keine Mengen, rechnet nichts auf oder sonstwas.

 

Sicherlich ist man mit einem 1er auf der sicheren Seite- im Ernstfall müsste sich aber das LKA von seinem Schreiben distanzieren, bzw. einräumen eine andere Ansicht wie das eigene Schreiben zu haben.

 

Bei der kommenden Umsetzung ins Gesetz werden die Würfel eh neu fallen.......

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 17 Minuten schrieb BlackFly:

Ich denke ASE sieht es ähnlich wenn er empfiehlt ein 1er zu nehmen um rechtssicher zu sein. Es steht nirgendwo aber so geht man eben das geringste Risiko ein

Ich würde es als rechtssicher empfinden wenn die Personen die sich an fremden Eigentum (Schlüssel, egal wo aufbewahrt) vergreifen zur Rechenschaft gezogen werden und nicht die Opfer

ihrer Taten oder möglicher Taten bestraft werden. 

Es ist eigentlich schei..egal wo ich meinen Schlüssel aufbewahre denn wer immer ihn gegen meinen Willen an sich nimmt begeht eine Straftat.

Wenn ich einen 1er Schlüsseltresor mit Zahlenschloss nehme um darin nur meine Schlüssel aufzubewahren wie muss ich ihn denn gegen unbefugtes Abhandenkommen sichern?

Er wird ja keine 200kg wiegen und mal so eben einmauern geht ja auch nicht also nur andübeln in der Hoffnung das er nicht abgerissen wird. Ich denke jetzt nicht an den "Sekundeneinbruch"

sondern den "Besuch" wenn ich mal nicht zuhause bin. Einen "Schlüsseltresor" finde ich einfacher als die Müslischachtel im Kinderzimmer.

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vor 24 Minuten schrieb JPLafitte:

sondern den "Besuch" wenn ich mal nicht zuhause bin.

 

wo wir bei dem "Besuch" sind wenn du ZU HAUSE bist!!!

dann is es egal ob die schlüssel in "der Müslipackung" stecken, oder im "1ser" schrank!!!

denn mit "nem messer an der kehle" rückst du alles heraus!!!

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb heinzaushh:

Wenn das LKA NRW schriftlich niederlegt das bei Altbesitz A/B ein B zur Schlüsselaufbewahrung ausreicht sollte man dies akzeptieren, muss es aber nicht.

Selbst ein Neuanschaffung eines B ist als möglich herauslesbar.

Das LKA erwähnt keine Mengen, rechnet nichts auf oder sonstwas.

 

Sicherlich ist man mit einem 1er auf der sicheren Seite- im Ernstfall müsste sich aber das LKA von seinem Schreiben distanzieren, bzw. einräumen eine andere Ansicht wie das eigene Schreiben zu haben.

 

Bei der kommenden Umsetzung ins Gesetz werden die Würfel eh neu fallen.......

 

Wann soll die Umsetzung ins Gesetz denn etwa kommen. Vielleicht weiß das ja jemand so ungefähr.

B Tresor wäre dann ja nur für Schlüssel.   

Bearbeitet von 444 marlin
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