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IGNORED

Riesen Gesetzeslücke gefunden


thomas.h

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vor 20 Minuten schrieb JoergS:

Aber anders als diese bin ICH erfolgreich bei dem, das ich tue.

 

Hm, die (H)Ampel ist aus ihrer Sicht auch erfolgreich, sieht man an vielen Ecken in unserem Land, je nach Blickwinkel. Erfolg, der eben nicht allen gefällt.... jeder Erfolg findet dann mal ein Ende, die der (H)Ampel im Herbst 2025, so der Wähler will.

 

vor 23 Minuten schrieb JoergS:

Ich bin Kaufmann und für mich zählt Angebot und Nachfrage. 

 

Wie hier schon festgestellt wurde: Die Kasse interessiert Dich. 

 

vor 4 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Der Jäger kauft sich das kurze 11 Zoll AR15 was der Sportschütze nicht darf.

Der Sportschütze holt sich die dritte, vierte etc Kurzwaffe, die der Jäger nicht bekommt.

Könnte man endlos fortsetzen.

 

Und damit provozieren die eine Verschärfung des WaffG?

 

vor 4 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Wir alle holen uns was wir können im Rahmen des legalen.

 

Genau. Nach mir die Sintflut...

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@JoergS 

 

Frage aus reiner Neugier - weiß nicht, ob Du das beantworten magst.

Ich habe damals den offenen Brief gelesen, nachdem der Staatsschutz (glaube ich) unter dem Deckmantel der Aufbewahrungskontrolle bei Dir zu Besuch war (ich hoffe, ich hab das korrekt wiedergegeben?).

Versuchen eigentlich Behörden, Poltik oder sonstwer Einfluß auf Deine Geschäftsaktivitäten zu nehmen?

Ich meine nicht in formeller Form, sondern "inoffiziell"?

Z. B. "Wir würden uns wünschen, daß sie dieses oder jenes nicht anbieten oder bewerben"?

Bearbeitet von Elo
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vor 15 Minuten schrieb JoergS:

Finde ich auch. 

Schon. Aber mit so einem bescheuert einfachen Gedanken ein paar Milliönchen zu machen, das schafft nicht Jeder.

 

Aber genau das  ist doch der Knackpunkt.
 

Jeder hat mal als Jugendlicher rumgeballert, rumgehackt, rumgesprengt, Einige haben das Kunstform erhoben.

 

Aber das zu kommerzialisieren? Ich wüsste niemanden sonst, dem das gelungen ist. 

 

Ich meine, bekommt ihr eine Baugenehmigung für Deinen Geldspeicher für die morgendlichen Geldbäder?

 

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Aber das zu kommerzialisieren? Ich wüsste niemanden sonst, dem das gelungen ist. 

Das ist das, was dich und mich - und noch viele andere eigentlich geniale Menschen - von JörgS, Steve Jobs oder Elon Musk unterscheidet:
Wir haben nicht den Mumm und Mut, auch gegen extreme Widerstände unsere Ideen kommerziell umzusetzen.
Wir haben zu viel Angst vor dem Scheitern. Wer das nicht hat, landet entweder unter der Brücke oder baut sich einen

 

Download (40).jpg

 

Mein neuer Chef hat mir übrigens letztens das Buch "Die Mäusestrategie für Manager" geschenkt (will er allen Kolleginnen und Kollegen schenken). Kann ich sehr empfehlen - da geht es darum, dass Veränderung permanent ist, man sich nicht in seiner Wohlfühlzone bequem machen soll, denn morgen kann schon wieder alles weg sein - und man muss den Veränderungen folgen - und Spaß daran haben. (Kurzfassung als Video in Link oben)

 

Ich habe daraus gleich eine Unterrichtsstunde* gemacht (Lernfeld 1 "Sich im Betrieb und der Ausbildung zurechtfinden") - und zu meiner großen Verwunderung hat die sogar voll eingeschlagen: "Das war gut! - Das hätten wir schon viel früher hören sollen!"
* (unter Verwendung obigen Videos als Vorlage zur Präsentation)

 

Eines der Probleme unserer Wissensvermittlung in Schulen zum Thema Geld ist, dass Lehrer in der Regel keine Ahnung von (richtig) Geld verdienen, anlegen und vermehren haben. Sonst würden sie ja nicht als Lehrer arbeiten. Ich bin ja "nur" Seiteneinsteiger.

 

Bearbeitet von Sal-Peter
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Also mit Musk und Jobs verglichen zu werden, das ist eindeutig zuviel der Ehre. Die sind auf einem völlig anderen Level. Ich bin ein zwar leidlich erfolgreicher, aber kleiner Mittelständler. Diese Männer dagegen schreiben (schrieben) Geschichte und dominieren (dominierten) unsere Welt. 

 

Die Behörden gehen eigentlich sehr professionell mit mir um. Ich rede häufig nicht nur mit meinen SBs in Essen und hier bei mir, sondern auch mit der PTB und dem BKA. Auf der IWA waren die beiden wichtigsten Mitarbeiter der Waffen-Abteilung des BKA sogar zweimal bei uns am Stand. Wir machen halt alle nur unseren Job und das hat nichts persönliches. Diese Leute halten sich an ihre Vorschriften und fertig.

 

Ich stehe natürlich ständig unter Beschuss und es hagelt Denunziationen. Das reicht von "Jörg Sprave verkauft tödliche Waffen im Internet, bitte checken Sie das mal" bis hin zu Anzeigen, weil ich angeblich mit illegalen Waffen umgehe (obwohl die entsprechenden Videos ganz klar in den USA gedreht wurden). Meist erfahre ich erst bei der Einstellung von diesen Vorgängen. 

 

Es gibt ständig Probleme mit dem Zoll, der oft nicht glauben kann, dass solche Waffen frei ab 18 Jahren sind. Das lösen wir natürlich jedes Mal, aber es dauert und nervt. 

 

Man braucht ein dickes Fell als Waffenhändler im Deutschland der 20er Jahre. 

 

Bearbeitet von JoergS
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58 minutes ago, Sal-Peter said:

Mein neuer Chef hat mir übrigens letztens das Buch "Die Mäusestrategie für Manager" geschenkt (will er allen Kolleginnen und Kollegen schenken). Kann ich sehr empfehlen - da geht es darum, dass Veränderung permanent ist, man sich nicht in seiner Wohlfühlzone bequem machen soll, denn morgen kann schon wieder alles weg sein - und man muss den Veränderungen folgen - und Spaß daran haben.

 

Die Namen, die aus dem Englischen übertragene Bücher und Filme im Deutschen bekommen.....im Original heißt das simpel "Who moved my cheese?" (Ähnlich der subjektive Wichtigkeitsgewinn des Lesers, wenn aus der amerikanischen "Harvard Business Review" in der deutschen Lizenzvariante der "Harvard Business Manager" wird, usw.)

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Zitat

Äh, also soweit ich weiß hat Jobs in einer Garage angefangen. 

 

Es geht darum, dass man entweder normal sein kann (also Schaf = Risiko minimierend, möglichst nicht selbständig arbeitend) oder eben das Risiko liebend (Wolf) auch das Scheitern in Kauf nehmend handeln kann. Auch die Selbstständigen unter uns sind häufig risikominimierend eingestellt - was auch tatsächlich vernünftig ist, jedoch den potentiellen Gewinn deutlich begrenzt. Aber mit Vernunft wird man nicht wirklich reich, nur wohlhabend. Aber eben auch nicht komplett arm. Am Ende zählt, was man will und vom Leben erwartet. Und bedenke: Da letzte Hemd hat keine Taschen, aber die Beerdigung ist trotzdem teuer.

Bearbeitet von Sal-Peter
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vor 7 Minuten schrieb Proud NRA Member:

im Original heißt das simpel "Who moved my cheese?"

Das steht auch in dem verlinkten Video.

 

"Wer hat meinen Käse geklaut?" ist aber gerade die FALSCHE Frage. Nämlich die, die sich der DUMME Mensch stellt, nicht die PRAGMATISCHEN Mäuse. 

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vor einer Stunde schrieb JoergS:

Man braucht ein dickes Fell als Waffenhändler im Deutschland der 20er Jahre

 

Wer in gefährlichen Gewässern unterwegs sein will, darf keine Angst vor den Haien haben, auch wenn sie größer sind.…ob eines Tages mal eines Deiner Produkte bei den falschen Leuten landet bzw. für häßliche Dinge genutzt wird? Wer „effektive“ Produkte verkauft, müsste eigentlich damit rechnen, oder?

 

 

vor 28 Minuten schrieb Sal-Peter:

wird man nicht wirklich reich,

 

Wenn es das ist, was einem wirklich wichtig im Leben ist… ich denke reich werden geht immer auf Kosten anderer.

 

Eine sehr interessante Seite durfte ich heute hier kennen lernen. Dafür sollte ich einfach mal dankbar sein.

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vor 3 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wenn es das ist, was einem wirklich wichtig im Leben ist… ich denke reich werden geht immer auf Kosten anderer.

Das zweite meinte zwar Karl Marx auch. Das teile ich jedoch nicht.

 

Das erste kann ich für mich verneinen (sonst wäre ich reich) - aber ich kann Menschen verstehen, deren oberste Prämisse das ist.
Dafür habe ich (mit Diplom) Wirtschaftswissenschaften studiert.

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vor 20 Stunden schrieb JoergS:

Gerade darum geht es ja. Wie ich im Video gezeigt habe (und zu dessen Prüfung ich ein teures Rechtsgutachten in Auftrag gegeben habe) ist der Einbau eines Exportkits keine "illegale Bastelei"

 

Nun ist ein Rechtsgutachten keine komme-aus-dem-Gefängnis-frei-Karte die man dem Richter vorlegt und man ist aus dem Schneider. Technisch betrachtet werden im jedem Verfahren vor den Gerichten immer zwei "Rechtsgutachten" vorgelegt, und zwar vor von den Anwälten der beiden Streitparteien. 50% der "Gutachten" erweisen sich als unzutreffend...

 

 

 

Anlage 1 Nr Abschnitt 1 NR 8.2 a.F lautete:

Zitat

8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

 

 

Und wie ich oben schon in einem Urteil zitiert habe, ist die Rechtsprechung hier geneigt, von einer nicht abschließenden Aufzählung auszugehen und 8.2 als eine Liste dessen aufzufassen, was auf jeden Fall Waffenbearbeitung ist. AM ende des 8.2 hat es der GG für nötig befunden, klarzustellen was auf jedenfall keine Bearbeitung ist Austausch des Schafts. das spricht in Summe nicht dafür, das nur die in 8.2 genannten Tätigkeiten die Bearbeitung einer Schusswaffe darstellen können. Und immer dann wenn es unklar wird, kommt die teleologische Auslegung des Gesetzes ins Spiel, und die sagt: Erlaubnisvorbehalt.

 

Die Begründung des Gesetzesentwurfes kommentiert die Änderung von 8.2 wie folgt: 

 

Zitat

Die Neugliederung von Nummer 8.2 geht ohne inhaltliche Änderung einher. Die Untergliederung der Bearbeitungsunterfälle Umbau, Austausch eines wesentlichen Teils und Instandsetzung sind notwendig um klarzustellen, welche Kennzeichnungs- und Meldepflichten an die jeweiligen Bearbeitungen anknüpfen. Während der Umbau und der Austausch von Teilen die in § 21 Absatz 2 und 3 AWaffV festgelegten Kennzeichnungspflichten auslösen, zieht eine bloße Instandsetzung keine Kennzeichnungserfordernisse nach sich. Parallel dazu unterliegen der Umbau und der Austausch eines wesentlichen Teils gesonderten Anzeigepflichten gemäß §§ 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 37a Satz 1 Nummer 3.

 

 

Auch wenn das Wort insbesondere weggefallen ist, kann man vor dieser Begründung nicht davon ausgehen das der GG etwas anderes Intendiert haben könne als das auch weiterhin die  wenigen Fälle erlaubnisfreier Bearbeitung einer Schusswaffe in der Anlage 2 genannt sind, und das Umwandeln eines erlaubnisfreien Luftgewehres in ein erlaubnispflichtiges ist dort nicht zu finden.

 

Die Intention der Ausnahmen des §12 folgen aus der Notwendigkeit da ohne diese Ausnahmen der Erwerb und das Schießen  von Waffen auf Schießständen eine behördliche Erlaubnis erfordern würden und stellen  eine Fortführung der Regeln des WaffG 1976 und älterer Regelungen dar.  Das der GG die Intention gehabt haben könne, Bastelleien vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt der Bearbeitung von Schusswaffen dann speziell auf Schießständen freizustellen, lässt sich nirgends belegen.

 

Hier nicht die Systematik des WaffG vergessen: Erstmal alles erfassen und unter Erlaubnisvorbehalt stellen, bis runter zu Käpselespistolen, Metallbrocken die wie Waffen aussehen und Blasrohre, und dann  vom Gesetz ausnehmen oder für bestimmte Fälle von den Erlaubnispflichten freistellen. Es ist im Waffenrecht eine klassische Fehlannahme das dort die allgemeine Verhaltensfreiheit/Handlungsfreiheit des  Art 2 Grundgesetz gelten würde.("was nicht verboten ist, ist erlaubt").  Das erstreckt sich auch auf die Definitionen der Anlage 1.  Es ist aus der Systematik des Waffengesetzes klar ersichtlich, das insbesondere die Herstellung und Bearbeitung von Schusswaffen unter Erlaubnisvorbehalt steht, sind doch die Ausnahmen für die erlaubnisfreie Bearbeitung noch weniger als die für den erlaubnisfreien Erwerb und Besitz.  Der Einwand, das der Umbau eines erlaubnisfreien in ein erlaubnispflichtiges Luftgewehr nicht explizit in 8.2 erfasst sei wird nicht verfangen. Obendrein kann auch 8.1 (Herstellung) so ausgelegt werden, das der Einbau eines Ventils(Materialien) als Herstellung einer Waffe betrachtet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vor 20 Stunden schrieb JoergS:

und darüber hinaus regelt der §12 WaffG sehr eindeutig, dass man auf einem Schießstand eben KEINE Besitzberechtigung für starke Druckluftwaffen benötigt. 

Aber letztlich gilt das Hausrecht. Jeder Standbetreiber kann und sollte das für sich entscheiden. Bei mir haben sich jedoch bereits zwei Betreiber gemeldet, die solche Schützen gern willkommen heißen. 

Bezüglich des VDB und seiner aggressiven Haltung kann ich Euch jedenfalls versichern: Das wirkt. Durch die Briefaktionen und Petitionen wurden gleich ZWEI Waffengesetzverschärfungen verhindert, unter Seehofer und Faeser. Dieses "Unter dem Radar fliegen" und "Stillhalten" hat uns dagegen wie viele Verschärfungen seit 1972 eingebracht? Also SCHLECHTER kann es ganz sicher nicht werden. 

Zum Thema "Pfeilwaffen" kann ich nur NOCHMAL sagen: Die Gesetzesänderung war beschlossene Sache, als das BKA zwei Jahre VOR meinem ersten Video nicht anders konnte als einen "Freibrief" Feststellungsbescheid auszustellen. Im Auftrag der Fa. Gehmann, die schon 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Eine 100 Joule Waffe, für deren Erwerb man nicht einmal 18 Jahre alt sein musste und die rechtlich gesehen "Spielzeug" war. Das war eine ECHTE Lücke im Gesetz, ein redaktioneller Fehler. Es war völlig klar, dass dieser Fehler bei der nächsten Änderung korrigiert werden würde und so is es auch gekommen.

Bei den Ausnahmen von der Erlaubnispflicht auf Schießständen ist das ganz anders. Der Gesetzgeber WOLLTE (und will), dass man auf diesen Ständen ohne Erlaubnis mit scharfen Waffen schießen kann. Unter kontrollierten Bedingungen und unter kompetenter Aufsicht. 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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5 hours ago, Sal-Peter said:

Das zweite meinte zwar Karl Marx auch. Das teile ich jedoch nicht.

 

Das erste kann ich für mich verneinen (sonst wäre ich reich) - aber ich kann Menschen verstehen, deren oberste Prämisse das ist.
Dafür habe ich (mit Diplom) Wirtschaftswissenschaften studiert.

Das habe ich auch getan, lang ist's her (class of 91). Ich würde jetzt nicht sagen, dass reich werden meine oberste Prämisse ist. Meine oberste Prämisse ist das Wohlbefinden meiner Familie und Freunde. Als Unternehmer bin ich natürlich gewinnorientiert, wie es meine Aufgabe ist in unserem marktwirtschaftlichen System. Als Geschäftsführer bin ich sogar vertraglich verpflichtet so zu handeln. Aber mein Erfolg geht durchaus nicht "zu Lasten" anderer. Ich stehle das Geld niemandem, sondern erwirtschafte einen Mehrwert und trage zu unserem Bruttosozialprodukt bei. Natürlich "leidet" die Konkurrenz. Es gibt Kunden, die sich zwischen einem Luftgewehr eines Konkurrenten und eines meiner Produkte entscheiden. Aber ich habe auch viele Kunden, die sich nach langer Zeit ohne jede Waffe im Haushalt angesichts der "unsicheren Zeiten" jetzt erstmals eine Waffe für den Selbstschutz zulegen. Aber der Wettbewerb zwischen konkurrierenden Anbietern ist ebenfalls unverzichtbarer Teil einer funktionierenden Marktwirtschaft. Ich weiß aus sicherer Quelle, dass Firmen wie Umarex mich ziemlich sche*** finden. Schon OK.

Meine Angestellten werden fair bezahlt, erhalten regelmäßig eine fette Prämie in diesen für uns erfolgreichen Jahren und sind bei mir durchaus zufrieden - zumindest kam mir das bei unserer letzten Weihnachtsfeier so vor. 

 

Kann es passieren, dass mit meinen Waffen etwas geschieht? Ja sicher. Jeder Waffenhändler muss mit dieser Gefahr leben. Ich habe für mich entschieden, dass ich das so akzeptieren kann. Ich verkaufe Waffen, die für den Selbstschutz geeignet sind und NICHT für Straftaten. Armbrüste und Druckluftgewehre sind keine typischen Waffen, die sich Kriminelle wünschen, und Messer-Attentäter nehmen keine teuren, limitierten Sammlermesser her, sondern klauen sich ein Fleischermesser aus dem Aldi. 

 

Bezüglich der rechtlichen Situation beim Umbau eines F-Luftgewehrs auf einem Stand kann ich auch etwas beitragen bezüglich der Absicht des Gesetzgebers. Hintergrund der Erlaubnispflicht für bestimmte Veränderungen an Waffen ist nämlich klar erkennbar der Sicherheitsaspekt. Eine scharfe Waffe muss ordentlich gearbeitet sein, sonst können böse Unfälle passieren. Diese Gefahr besteht beim Einbau eines Exportkits nicht, denn man versetzt die Waffe ja nur wieder in den Zustand, für den sie ursprünglich entwickelt wurde. Das ist kein "Frisieren" einer Waffe, die für mehr als 7,5 Joule nie gedacht war. Das ist lediglich das Entfernen einer aus rechtlichen Gründen eingebauten Drossel. 

Außerhalb eines Schießstands benötigt man in der Sekunde des Einbaus eines Tuning-Kits eine WBK, man wird also zum Straftäter, wenn man KEINE WBK besitzt. Nur auf dem Stand ist das anders. 

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8 minutes ago, JoergS said:

Das ist lediglich das Entfernen einer aus rechtlichen Gründen eingebauten Drossel. 

 

Diesen Satz vor einem Strafrichter auszuprobieren erfordert aber einen gewissen Mut, völlig unabhängig von seiner Richtigkeit.

 

Sachlich richtig wäre der Satz ja  z.B. auch, wenn man aus einem Selbstlader den Unterbrecher (oder wie der auf Deutsch heißt) herausnimmt, und dann so lange mit Gas, Masse und Federkraft des Selbstladesystems pfriemelt, bis der Verschluss gerade mit der richtigen Geschwindigkeit zugeht, dass...., jedenfalls solange Munition, Verschmutzungsgrad, Schmierung, Temperatur usw. gerade so hinkommen...

 

11 minutes ago, JoergS said:

Ich verkaufe Waffen, die für den Selbstschutz geeignet sind und NICHT für Straftaten.

 

Na ja, ich würde das erstmal unter Erwachsenenspielzeug verbuchen. Und, versteh mich nicht falsch, ich finde Erwachsenenspielzeug vieler Sorten geil. Die Behauptung einer besonderen Eignung für den Selbstschutz oder sonst zum Kämpfen scheint mit bei so etwas eher steil. Klar gibt es Fälle von erfolgreichem Selbstschutz mit .22 Deringer usw., aber nun ja.

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Die Zielwirkung eines Jagdpfeils aus einer Armbrust oder einem Repetierbogen ist heftig, nicht vergleichbar mit einem ".22er Derringer". Ich habe das umfangreich getestet und dokumentiert. So ein Pfeil perforiert sogar Schutzwesten, die ein ganzes Magazin mit 9mmx19 aus einer MP5 aufhalten können. Während Feldspitzen eher als "less lethal" gelten müssen (weil sie die Wunde tamponieren und kaum Blutverlust entsteht) sind Jagdspitzen tödlich. Dafür wurden sie ja auch entwickelt. 

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15 minutes ago, Proud NRA Member said:

 

Sachlich richtig wäre der Satz ja  z.B. auch, wenn man aus einem Selbstlader den Unterbrecher (oder wie der auf Deutsch heißt) herausnimmt, und dann so lange mit Gas, Masse und Federkraft des Selbstladesystems pfriemelt, bis der Verschluss gerade mit der richtigen Geschwindigkeit zugeht, dass...., jedenfalls solange Munition, Verschmutzungsgrad, Schmierung, Temperatur usw. gerade so hinkommen...

 

 

Nein, denn das wäre eine Veränderung der Schussfolge (von Semi auf Full Auto) und das ist laut Gesetz eindeutig ein Umbau, der eine Herstellungserlaubnis erfordert. 

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vor 54 Minuten schrieb JoergS:

Die Zielwirkung eines Jagdpfeils aus einer Armbrust oder einem Repetierbogen ist heftig, nicht vergleichbar mit einem ".22er Derringer". Ich habe das umfangreich getestet und dokumentiert. So ein Pfeil perforiert sogar Schutzwesten, die ein ganzes Magazin mit 9mmx19 aus einer MP5 aufhalten können. ...

 

Die Frage ist jetzt nur, ob es auch klug ist, auf der "westenbrechenden Wirkung" noch so plaktativ herumzureiten...

Nicht, dass die Fakten nicht bekannt wären. Aber man kann bei der Poltik ja auch regelrecht nach Restriktionen "betteln". 

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