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IGNORED

Riesen Gesetzeslücke gefunden


thomas.h

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb JoergS:

Dort steht:  "Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen."

Daran sieht man doch schon, daß die Faeser keinerlei Ahnung vom bestehenden WaffG hat.

Der "kleine Waffenschein" ist doch für überhaupt gar keinerlei Gegenstände erforderlich, sondern rein nur zum Führen von SRS-Waffen in der Öffentlichkeit.

Und gerade diese unwissenden Politiker stören sich doch besonders daran, daß die Zahl der Anträge für den "kleinen Waffenschein" immer weiter steigt.

Warum wollen sie denn dann mit Gewalt die Anzahl der "kleinen Waffenscheine" noch weiter steigern, indem sie diese sogar schon zum Erwerb von SWS-Waffen und Armbrüsten vorschreiben wollen? :gaga:

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Ist ein Fall aus dem Sommer 23, und nein, es war KEINE Armbrust aus meinem Angebot - "camouflagefarbene" Modelle bieten wir nicht an. 

Interessant übrigens: Trotz des Kopfschusses "musste" der Täter ein Küchenmesser hernehmen, um den Mord zu vollenden. Da sieht man wieder einmal: Ein Armbrustbolzen oder auch ein Pfeil aus einem Bogen, der mit einer Feldspitze oder einer Bodkinspitze ausgestattet ist, ist in den seltensten Fällen tödlich. Selbst wenn ein wichtiges Blutgefäß oder Organ getroffen wird - der Pfeil tamponiert sich selbst, es kommt kaum zu Blutungen. Wenn das Opfer den Pfeil nicht herauszieht (was ein häufiger Fehler ist), dann können die Chirurgen in den meisten Fällen erfolgreich operieren. 

Anders ist das bei Jagdspitzen, sogenannte "Broadheads". Das sind eigentlich fliegende Dolche und richten auch bei Verwendung einer eher schwachen Waffe verheerende Schäden an. Weshalb sie zum Beispiel in unserem Nachbarland, den Niederlanden, verboten sind. 

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3 hours ago, thomas.h said:

Daran sieht man doch schon, daß die Faeser keinerlei Ahnung vom bestehenden WaffG hat.

Der "kleine Waffenschein" ist doch für überhaupt gar keinerlei Gegenstände erforderlich, sondern rein nur zum Führen von SRS-Waffen in der Öffentlichkeit.

Und gerade diese unwissenden Politiker stören sich doch besonders daran, daß die Zahl der Anträge für den "kleinen Waffenschein" immer weiter steigt.

Warum wollen sie denn dann mit Gewalt die Anzahl der "kleinen Waffenscheine" noch weiter steigern, indem sie diese sogar schon zum Erwerb von SWS-Waffen und Armbrüsten vorschreiben wollen? :gaga:

Jein.

 

Einerseits stimmt es, einen "Waffenschein" als Erwerbsberechtigung herzunehmen ist ein Problem, denn dafür ist eine solche Erlaubnis nicht bestimmt. Ohne eine Registrierung der gekauften Waffen in der Form einer "kleinen WBK" - bedürfnisfrei, so wie bei den 7,5 Joule 4mm M20 Waffen - bliebe der gesamte Handel von Privat zu Privat völlig ungeregelt und es würde sich wenig ändern. Eine Registrierung wäre aber eben immens aufwändig, nahezu undurchführbar. Es würde lediglich zu einer Kriminalisierung Hunderttausender Bürger kommen. Faesers Vorschlag liegt "in der Mitte", sie will die Besitzer, nicht die Waffen selbst registrieren. Das ist ein wenig so wie beim Jagdschein, der ja als Erwerbsberechtigung für Langwaffen ausreicht. Nur müsste man eben NACH dem Kauf NICHT, wie beim Jagdschein, die Waffe anmelden. Es würde in den Millieus, in denen SRS-Waffen beliebt sind, es aber viele Vorbestrafte gibt, zu einem schwunghaften "Schattenmarkt" kommen - es genügt, wenn EIN Clanmitglied einen KWS hat. Der kann dann beliebig viele Waffen kaufen und an die "Kollegen" weiter verticken. 

Andererseits hat der KWS neben der Berechtigung zum Führen einer SRS-Waffe auch den Nutzen, dass man sich um die Waffenverbotszonen nicht kümmern muss. Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis hat - und der KWS IST eine solche Erlaubnis - der darf in einer Waffenverbotszone alle Waffen führen, die man auch außerhalb dieser Zonen bei sich tragen darf. Also feststehende Messer bis 12 cm etc.. 

 

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vor 6 Stunden schrieb thomas.h:

Daran sieht man doch schon, daß die Faeser keinerlei Ahnung vom bestehenden WaffG hat.

 

 

Dafür hat sie schon in der Vergangenheit deutliche Anhaltspunkte geliefert.

 

Dass so eine Ressortministerin - rechtlich im Trüben fischend - dahinter her ist, eben jene Rechtsmaterie "zu verschärfen"... da ist man wirklich sprachlos.

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11 hours ago, JoergS said:

Weshalb sie zum Beispiel in unserem Nachbarland, den Niederlanden, verboten sind. 

 

Das sollte auch um 2000 rum in Deutschland passieren...wenn ich mich dunkel erinnere...da gab es einen Antrag (keine Ahnung von wem Grüne oder SPD schätze ich), der die Teile verbieten wollte, Begründung war: Wird in Deutschland nicht gebraucht und das was Du da oben geschrieben hast....

 

Btw. https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/#comment-3151490 und https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/page/2/#comment-3151951

 

 

bj68

 

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Am 18.5.2024 um 01:07 schrieb thomas.h:

Daran sieht man doch schon, daß die Faeser keinerlei Ahnung vom bestehenden WaffG hat.

Der "kleine Waffenschein" ist doch für überhaupt gar keinerlei Gegenstände erforderlich, sondern rein nur zum Führen von SRS-Waffen in der Öffentlichkeit.

Und gerade diese unwissenden Politiker stören sich doch besonders daran, daß die Zahl der Anträge für den "kleinen Waffenschein" immer weiter steigt.

Warum wollen sie denn dann mit Gewalt die Anzahl der "kleinen Waffenscheine" noch weiter steigern, indem sie diese sogar schon zum Erwerb von SWS-Waffen und Armbrüsten vorschreiben wollen? :gaga:

Weil bei der Beantragung des KWS schon geprüft wird, ob derjenige eine reine Weste hat oder schon auffällig geworden ist.

 

Und jemanden der wegen psychischer Auffälligkeiten oder anderer Straftaten verurteilte will man wohl keine Schreckschuss oder eine Armbrust einfach so frei Verkaufen.

 

Man muss sich nur angucken wieviel Mist mit Schreckschusswaffen angestellt wird, daher finde ich das nicht einmal so verkehrt.

 

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vor 6 Stunden schrieb WreckingBall:

Und jemanden der wegen psychischer Auffälligkeiten oder anderer Straftaten verurteilte will man wohl keine Schreckschuss oder eine Armbrust einfach so frei Verkaufen.

Hier ist mal wieder der Vergleich von Aufwand und Nutzen wichtig.

Macht es Sinn, dafür zigtausenden von rechtschaffenden Bürgern zusätzliche Arbeit und Kosten aufzubürden und enorme Ressourcen bei den jetzt schon überlasteten Waffenbehörden zu binden? Wenn die wenigen, um die es geht, bereits jetzt schon gegen existierende Gesetze verstoßen und mittlerweile ganz legal SRS Waffen und Armbrüste im europäischen Ausland kaufen können?

 

Bei Armbrüsten kommt noch die extrem niedrige Deliktrelevanz hinzu.

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