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IGNORED

Jagdrechtliches Bedürfnis


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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb heinzaushh:

Meinst du in den entspr. Gerichtsverfahren wurde dies nicht argumentativ verwendet?

 

Es gab auch schon Verfahren, da wurde gerichtlich festgestellt, dass es sich bei Magazinen um Patronenlager handelt. 🤷

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb heinzaushh:

Meinst du in den entspr. Gerichtsverfahren wurde dies nicht argumentativ verwendet?

Man Heinz, du alter Faulenzer, was soll der Raiden für dich denn noch alles erledigem?

Für dich vielbeschäftigten Bildschirmhocker im 24 Stunden Langeweilemodus ist doch soger schon ein erbetener Link zu einem Internetbildchen zuviel Arbeit...

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Bulldog:

Man Heinz

Ich mag dich auch, das weisst du doch inzwischen.

 

vor 25 Minuten schrieb Bulldog:

Internetbildchen

Ich kann mir vorstellen was du dir so an Bildchen reinziehst.....

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Christian 555:

Und wenn es keinen interessiert? Dann ist die Anhörung zur Vorbereitung auf den VA nur Förmelei und der weitere Weg ist leider vorgegeben.

Und so ist das nunmal bei vielen Dingen. Nur, dass es jetzt eben auch mal die Jäger erreicht hat.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb ChrissVector:

Und genau das wird im Zweifel (wahrscheinlich zeitnah) ein Gericht klären müssen.

Und ich persönlich wäre nicht überrascht, wenn die Interpretation von "keine Prüfung der Voraussetzungen" nicht als "überhaupt keine Prüfung der Voraussetzungen", sondern als "keine zwingende/regelmäßige/anlasslose Prüfung der Voraussetzungen" ausgelegt wird. Eben weil der Sinn des WaffG ist, die Verbreitung und Zahl von erlaubnispflichtigen Waffen auf ein angemessenes Minimum zu begrenzen.

 

 

M.E. ist das ein typischer Fall von:

1. Der Gesetzgeber trifft eine klare Regelung ohne Wenns und Abers.

2. Behörden und Gerichte versuchen, mittels Verwaltungspraxis und folgender Rechtsprechung die Sache dennoch in eine bestimmte Richtung zu verschieben.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

M.E. ist das ein typischer Fall von:

1. Der Gesetzgeber trifft eine klare Regelung ohne Wenns und Abers.

2. Behörden und Gerichte versuchen, mittels Verwaltungspraxis und folgender Rechtsprechung die Sache dennoch in eine bestimmte Richtung zu verschieben.

Der Gesetzgeber mag vielleicht hier den Wunsch gehabt haben eine klare und eindeutige Regelung zu treffen, aber wie so oft im WaffG ist ihm das eben nicht gelungen, da er diese Regelung wider Systematik und Telos des Gesetzes geschaffen hat.

 

Geschrieben
Am 9.4.2025 um 13:12 schrieb Raiden:

Jahresjagdscheininhaber müssen also weder irgendetwas glaubhaft machen noch ein Bedürfnis nachweisen.

Und sie müssen dann auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas jagen? Wunderbares Schlupfloch. Bitte schliessen...

Geschrieben
Am 9.4.2025 um 14:17 schrieb Christian 555:

Und wenn es keinen interessiert? Dann ist die Anhörung zur Vorbereitung auf den VA nur Förmelei und der weitere Weg ist leider vorgegeben.

Meine Erfahrung (in anderer Sache): Anhörungen, etc. sind nur Verarsche, um die "Bittsteller" vom Gerichtsverfahren abzuhalten, von ihren ihnen zustehenden Rechten zu trennen. Selbst wenn die überwiegend meisten nachfolgenden Gerichtsverfahren zum Gunsten der Bürger ausgingen. Kann man ja mal versuchen, vielleicht wird einer abgeschreckt...

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Zakharias:

Und sie müssen dann auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas jagen? Wunderbares Schlupfloch. Bitte schliessen...

 

Falls man etwas nachweisen muss, gelten auch das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe als Bedürfnisgründe.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Zakharias:

Und sie müssen dann auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas jagen? Wunderbares Schlupfloch. Bitte schliessen...


Da ist es wieder:der wunderbare Neid unter den Waffenbesitzern. Der da (Jäger) darf etwas, was ich (Sportschütze) nicht darf. 
Mit diesem Spaltpilz werden wir nie was gewinnen…

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Zakharias:
Am 9.4.2025 um 13:12 schrieb Raiden:

 

Und sie müssen dann auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas jagen?

 

Zählt der vergebliche Ansitz auch?

Der nächtliche Anruf wegen Wildunfall?

Die Arbeit in der rollenden Wildschule?

Das Neuanpflanzen von Bäumen?

Die Anlage von Wildwiesen?

 

Blinde über Farben....

Geschrieben (bearbeitet)

Könnte zum Thema passen - aus dem VDB-Newsletter vom 17.04.2025:

 

Zitat:

 

Umfrage: Statusabfrage zu waffenrechtlichen Anträgen
Immer wieder ist von besonderen Auflagen z. B. bei Waffen über dem Grundkontingent für Sportschützen oder bei Jägern in Form einer Begrenzung der Anzahl an Langwaffen zu hören. Wir möchten erfahren, wie der Status in Deutschland ist und wo diese Auflagen am häufigsten vorkommen. Dafür bitten wir möglichst viele Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis, an dieser Umfrage teilzunehmen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

Link:

https://www.vdb-waffen.de/newsurl/6048k2rb.html

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
Am 18.4.2025 um 00:26 schrieb Elo:

Könnte zum Thema passen - aus dem VDB-Newsletter vom 17.04.2025:

 

Zitat:

 

Umfrage: Statusabfrage zu waffenrechtlichen Anträgen
Immer wieder ist von besonderen Auflagen z. B. bei Waffen über dem Grundkontingent für Sportschützen oder bei Jägern in Form einer Begrenzung der Anzahl an Langwaffen zu hören. Wir möchten erfahren, wie der Status in Deutschland ist und wo diese Auflagen am häufigsten vorkommen. Dafür bitten wir möglichst viele Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis, an dieser Umfrage teilzunehmen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

Link:

https://www.vdb-waffen.de/newsurl/6048k2rb.html

Hallo allerseits,

 

ja, passt definitiv zum Thema.

Die VDB-Umfrage geht auch auf die aktuellen Verfahrensweisen beim Jagdlangwaffenerwerb ein.

Soweit ist sicher, die Rechtslage ist eindeutig und die Beschwerden der Jäger nehmen massiv zu, siehe z.B. Ausführungen von ASE und der Artikel aus dem RWJ.

Dem einzelnen Sachbearbeiter vor Ort kann ich keinen Vorwurf machen, irgendwo in einem anderen Bundesland ergeht ein fehlerhaftes Urteil, kann passieren.

Jetzt kann sich aber jeder selbst die Frage stellen, warum und wie nur einzelne Behörden/Bezirke plötzlich dieses Urteil aus dem Hut zaubern und nicht einheitlich das ganze Bundesland.

Wer verteilt überhaupt dieses Urteil hier? Alles nur Zufall? Will man damit etwas erreichen?

 

Einige Behörden lassen sogar den "Neuerwerb" auf bauartbedingt Unterschiede mit dem vorhandenen Waffenbestand untersuchen!

 

Allen aktuell Betroffenen kann ich abschließend nur raten, sehr enegrisch gegen so ein ablehendes Verhalten vorzugehen und auch dementsprechende Eingaben zu tätigen.

Es ist nicht auszuschließen, dass in Kürze diese Probleme der Vergangenheit angehören werden.

 

VG

Christian 555

Jäger und Sportschütze

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Christian 555:

Soweit ist sicher, die Rechtslage ist eindeutig und die Beschwerden der Jäger nehmen massiv zu, siehe z.B. Ausführungen von ASE und der Artikel aus dem RWJ.

Eindeutig ist daran nichts, ansonsten hätten wir nicht die entspr. Gerichtsurteile- und nicht nur "ein fehlerhaftes Urteil".

ASE und RWJ legen allein ihre Sichtweise dar, nicht mehr und nicht weniger.

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Christian 555:

Jetzt kann sich aber jeder selbst die Frage stellen, warum und wie nur einzelne Behörden/Bezirke plötzlich dieses Urteil aus dem Hut zaubern und nicht einheitlich das ganze Bundesland.

Wer verteilt überhaupt dieses Urteil hier? Alles nur Zufall? Will man damit etwas erreichen?

 

Das Muster ist doch stets das gleiche, sei es "Schlüsselaufbewahrung", "Magazine", Überprüfung Bedürfnis von 17ern, 2 - Schuss Magazine Jäger, Überprüfung Bedürfnis 18er.......

 

Ein wenig 1 und 1..........

 

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb heinzaushh:

Eindeutig ist daran nichts, ansonsten hätten wir nicht die entspr. Gerichtsurteile- und nicht nur "ein fehlerhaftes Urteil".

ASE und RWJ legen allein ihre Sichtweise dar, nicht mehr und nicht weniger.

 

Für mich gibt es die Sichtweise nach dem Gesetz inkl. der BT-Drucksachen usw. und auf der anderen Seite die Wunschsichtweise Dritter, welche in dieser Angelegenheit einfach keinen Ansatz im Gesetz und den BT-Drucksachen findet.

Noch befinden wir uns hier nicht auf einem Basar.

Es wird schon sehr eindeutige Gründe für die Eintragung der Waffe gegeben haben, ansonsten hätte die Behörde den Bescheid sicherlich nicht widerrufen.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb heinzaushh:

 

Das Muster ist doch stets das gleiche, sei es "Schlüsselaufbewahrung", "Magazine", Überprüfung Bedürfnis von 17ern, 2 - Schuss Magazine Jäger, Überprüfung Bedürfnis 18er.......

 

Ein wenig 1 und 1..........

 

 

Bei vielen dieser Punkte habe ich eher das Geühl, dass man nur versucht herauszupressen was noch so geht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten schrieb Christian 555:

Es wird schon sehr eindeutige Gründe für die Eintragung der Waffe gegeben haben, ansonsten hätte die Behörde den Bescheid sicherlich nicht widerrufen.

Ändert nichts daran das die Behörde beim nächsten Eintrag wiederrum ablehnen kann.

 

Halbwegs eindeutig wird es nur wenn der Gesetzgeber entspr. präzisiert, bzw. wie in der Vergangenheit geschehen eine eindeutige Anweisung vom IM kommt.

 

Vielleicht hat mal wieder eine der Fortbildungen stattgefunden, die wie so oft Anlass für versch. Dinge sind.

 

Den Eintrag nun als "Rückzug" der Behörde zu sehen halte ich für äusserst optimistisch.......

 

 

 

Bearbeitet von heinzaushh

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