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IGNORED

Private Waffe im Verein


Herberz

Empfohlene Beiträge

 

Guten Tag 
Ich hätte mal eine Frage zum Thema Waffen im Vereins Waffenschrank. 
Meine Vorsitzende und ich haben uns unterhalten zum Thema Private Waffen im Vereinsschrank. 
Es geht um folgendes:
Angenommen Ein WBK Inhaber der auch in der Vereins WBK steht hat sein Privates Gewehr in dem Waffenschrank des Vereins stehen. Da haben alle die ein Schlüssel für den Schrank haben Zugriff drauf. 
Wie ist das nun darf er das und wenn ja wie muss es gesichert sein. 
Was ist wenn er die Erlaubnis vom Verein hat.

Gruß Herbert

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@MAHRS

KI fragt nicht so dumm.

 

 

Und wieder mal nur ein winziger Teil der verfügbaren Tatsachen und ein winziger Teil der Infos - oder etwa nicht?


Ihr wollt das Gewehr (die private Waffe) da nicht mehr haben, warum auch immer, denn sonst würdest du hier nicht fragen.


In einem SV sollte (SOLLTE !) es lauter Leute mich Sachkunde geben, warum also fragt ihr die nicht?


Gehen wir, der Einfachheit halber, erst mal davon aus daß der Schrank für die Waffe (nur die Waffe, nicht die Mun) zugelassen und vom Volumen her geeignet ist.


Der Verein hat also eine WBK, und somit erlaubnispflichtige Waffen, und der WBK-Inhaber XY ist als Verfügungsberechtiger (mit Sachkunde und auch eigener WBK) in der Vereins WBK eingetragen. ER darf also auf den Inhalt zugreifen, wie das mit den anderen Schlüsselinhabern ist wissen wir nicht, das verschweigst du uns. Haben die Sachkunde, sind sie WAFFENRECHTLICH berechtigt? Die Erlaubnis durch den Verein ist eine völlig andere Baustelle, das ist ne privatrechtliche Frage, und der Verein darf auch nur denjenigen Zugriff gewähren die waffenrechtlich berechtigt sind, auch für die Munition die sich eventuell im Schrank befindet!

Der SACHKUNDIGE WBK Inhaber XY darf das, nach Waffenrecht, wie das im Verein geregelt ist ....?


Die Waffe an sich ist ja bereits gesichert, aufbewahrt in einem ZUGELASSENEN ? (dem Amt bekannten ?) Waffenschrank? Ob er die Waffe noch mal speziell sichern muß, z.B. durch ein Abzugsschloß, ist Sache der (schriftlichen?) Vereinbarung mit dem Verein, das hat absoluts nicht mit dem Waffenrecht zu tun.


Außerdem verschweigst du die Info (Frage) nach der Klassifikation des Vereins-Schranks und der Aufbewahrung passender Munition, und damit auch die Info nach anderen Waffen und Munition.


Das alles läuft für mich unter:


"Ich hab da ein Problem, ein privatrechtliches und ein waffenrechtliches Problem, mit einem WBK Inhaber?, hab selbst absolut wenig Ahnung, auch meine Vereinsvorsitzende nicht, will euch allen auch nur das allernötigste, zumindest nach meiner (unserer) Vorstellung mitteilen, der Rest ist geheim, und erwarte daß die "Schwarmintelligenz" mein (unser) Problem RECHTSSICHER löst."


Tommie

 

 

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vor einer Stunde schrieb Herberz:

...

Gruß Herbert

 

Ach Herbert,

 

das ist doch das kleine Aufbewahrungs-1x1. Viel wichtiger ist doch, ob ihr als Verein ein mit der zuständigen Waffenrechtsbehörde abgestimmtes und von ihr genehmigtes Aufbewahrungskonzept habt. Schreibe doch mal welcher Verein Ihr seit, wo Ihr seit und wer Du bist!

 

Dein

Mausebaer

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vor 2 Stunden schrieb MAHRS:

Ist das KI?

...

vor 2 Stunden schrieb SDASS_Nico:

Kann nicht. KI beherrscht Interpunktion.

... gibt es auch KB/KD? 

 

Wer stützt meinen Vorschlag für eine angemessene Anmeldegebühr? Ich denke inzwischen an 500 EUR - Correctiv möge dran eingehen... 

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@Thomas St.

 

Ah komm, die Vorsitzende und der Herbert und sein Verein wollen keine echte waffenrechtliche Beratung sondern das Gewehr eines Mitgiedes los werden, eventuell auch das Mitglied selbst, warum auch immer, und sie suchen Argumente weil sie sich selbst nicht trauen das anzusprechen.

Vertrag gibt es tradionell wohl auch keinen, und das sind die Folgen.

Bei dem Mitglied dürfte es sich um eine der "Honoratioren" des Vereins handeln, deswegemn der Versuch übers Internet Argumente zu bekommen, noch dazu mit dieser seltsamen Fomatierung.

Eigentlich geht es der Vorsitzenden und Herbert nur darum das Gewehr los zu werden und dafür irgendwelche Bestimmungen und Vorschriften vorschicken zu können, und genau die suchen die zwei.

 

Tommie

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vor 6 Minuten schrieb Sal-Peter:

Wie den mit der angeblichen Mutti, die die Waffenkoffer ihres Mannes nicht mehr wegräumen wollte.

 

Du meinst Herbert ist Tommie und Tommie ist dieses Lisadingsbums mit den rumliegenden Waffen vom Göttergatten?

Hab ich auch schon dran gedacht, als es im anderen Thread sehr überzeugten Blödsinn schrieb.

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vor 16 Stunden schrieb Tommie:

...

Eigentlich geht es der Vorsitzenden und Herbert nur darum das Gewehr los zu werden und dafür irgendwelche Bestimmungen und Vorschriften vorschicken zu können, und genau die suchen die zwei.

 

Tommie

... und die ist, dass der Verein vielleicht gar keine Waffen aufbewahren darf.

  • Darf der Verein das, werden @Herberz & Co.
    • entweder mit der aktuellen Situation leben müssen oder
    • dem Mitglied ausdrücklich verbieten müssen, sein Gewehr im Schrank des Vereins zu verwahren, nachdem sie es dem Mitglied ja auch erlaubt hatten und sei dieses vielleicht auch nur durch Duldung.
  • Darf der Verein das nicht, dann sollte schnell ein rechtskonformer Zustand geschaffen und alle Waffen zuhause verwahrt werden.

Dein

Mausebaer

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Aber die Frage an sich ist ja schon interessant... wirft sie doch noch andere Frage auf !

Was passiert nämlich, wenn die unangekündigte Waffenkontrolle stattfinden soll und sich die Knarre nicht im eigenen Waffenschrank befindet...

Die Knarre also im Vereinstresor, zugänglich für Jeden mit Schlüssel dazu, steht :confused:

Wir gehen natürlch, weil eh alles fiktiv ist, davon aus, dass die Knarre deswegen mit einer Abzugssicherung gesichert und sich auch der Verschluss nicht in der Waffe befindet!
Dieser liegt nämlich zu Hause, im eigenen Waffenschrank der neuesten Generation geforderten Sicherheitsklasse und der Schlüssel dazu liegt... (eh schon wissen)



Da fällt mir grad ein, sorry für o.T., was ist aus dem Thread mit der Hausfrau und den umherliegenden Waffenkoffern ihres heiß eliebten Göttergatten geworden?
Ich finde den leider nicht mehr

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vor 39 Minuten schrieb gipflzipfla:

Aber die Frage an sich ist ja schon interessant... wirft sie doch noch andere Frage auf !

Was passiert nämlich, wenn die unangekündigte Waffenkontrolle stattfinden soll und sich die Knarre nicht im eigenen Waffenschrank befindet...


Die Knarre also im Vereinstresor, zugänglich für Jeden mit Schlüssel dazu, steht :confused:


...

Nix passiert.

Waffe ist da und dort und das war es. Höchstens wird dann zeitnah auch die Aufbewahrung des Vereins kontrolliert, um auch zu sehen, ob die Waffe wirklich dort ist. Deine Waffen und Munition müssen nur rechtskonform verwahrt werden. Das muss nicht in Deinen Waffen- und Munitionsschränken in Deiner Wohnung sein, falls das nicht z.B. ausdrücklich in einer §40-Ausnahmegenehmigung so gefordert wurde.

 

Die Waffe wurde dem Verein zur vorübergehenden Verwahrung überlassen. Der Verwahrer ist der Verein. Also hat natürlich auch jeder berechtigte Vertreter des Vereins Zugang zur Waffe. Falls der Verein an sich zur Verwahrung berechtigt ist, ist das waffenrechtlich OK. Ist er es nicht, ist die Kacke am dampfen und es sind schnellstens rechtskonforme Zustände herzustellen - z.B. sämtliche Waffen rechtskonform zuhause aufbewahren, auch die Vereinswaffen.

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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@Mausebaer

Mausebaer hat zu 100.00% recht, genaus so ist es.

 

Aber die Frage von "gipflzipfla" und auch manche Kommentare zeigen auf woran es denn mangelt, so denn die Frage nicht ganz bewusst provokativ so gestellt wurde - es mangelt am waffenrechtlichen "Know How" der Waffenbesitzer.

"Das haben wir doch vor 20 Jahren schon so gemacht!", und, "Der Fritz hat mir beim letzten Bier ganz doll versichert daß ..." oder auch "Ich hab in WAFFEN-ONLINE doch gelesen daß ..." - so beginnt der Ärger, und folgend der Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse.

 

Denn natürlich kann jeder Waffenbesitzer seine Waffe(n) an einen BERECHTIGTEN (z.B. auch den Verein) zur Nutzung oder Aufbewahrung verleihen (überlassen), wobei dann alle Verantwortlichkeiten auf den Leihnehmer übergehen,das sollte auch "gipflzipfla" wissen, so er denn Sachkunde hat.

 

Wo also ist das Problem, oder wo sollte es sein - außer in der mangelhaftgen Kenntnis des WaffR bei gewissen Foristen?

 

Ein Leihschein ist nützlich, keine Frage, ich stelle sowas IMMER aus, ist aber keine Pflicht. Den Ärger hat, bei einer Kontrolle, primär der Leihnehmer.

 

Das alles ist, so meine Überzeugung, in diesem Fall aber gar nicht relvant, denn der (die) Fragesteller suchen nur nach Argumenten um einen Waffenbesitzer, ein Vereinsmitglied, einen Schützen, und seine Waffe, über den Weg der Argumentation der Aufbewahrung seiner Waffe im Verein, los zu werden.

 

Tommie

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