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IGNORED

Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger


sealord37

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Ich habe gestern eine Kostenbescheid für eine gerade stattgefundene Überprüfung bekommen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese bei jeder Jagdscheinverlängerung mitgemacht wird und nicht nochmal zwischendurch extra stattfindet. Meinen JS hab ich letztes Jahr verlängert und die Dame von der UJB erklärte mir, dass die zeitliche Verzögerung daher rührt, dass die polizeilichen Überprüfungen noch nicht eingegangen sind. 

Wie ist das bei euch anderen Jägern? Werdet ihr auch nochmal für 25€ zwischendurch überprüft?

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vor einer Stunde schrieb sealord37:

bei jeder Jagdscheinverlängerung mitgemacht wird und nicht nochmal zwischendurch

 

Das ist wohl die gängige Praxis, es spart letztlich auch bei den Behörden unnötigen Aufwand.

Wüßte allerdings nicht, daß das irgendwo explizit geregelt ist, bleibt letztlich wahrscheinlich "Kulanz".

Trotzdem kann man ja freundlich anfragen, warum es nicht "bürgefreundlich" in dieser Form gehandhabt wird, sondern zusätzliche Prüfungen generiert werden.

 

Bei der Frist von drei Jahren § 4 (3) WaffG steht "mindestens", kürzer demnach möglich.

 

Verwaltungsgericht Göttingen hat sich mal zu diesem Thema geäußert, Urteil vom 19.05.2010 - 1 A 259/09:

https://openjur.de/u/325569.html

 

Früher war die Überprüfungsfrist 5 Jahre, das wurde "aus sicherheitspolitischen Gründen" intensiviert, da man der Meinung war (Zitat):

"Der Zeitraum von fünf Jahren reicht oft nicht aus, um rechtzeitig auf waffenrechtlich relevante Entwicklungen beim einzelnen Waffenbesitzer zu reagieren."

Quelle:

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)

Drucksache 14/7758
(S. 53)

 

Wenn ich Deinen Beitrag nun nochmal lese - ist das so zu verstehen, daß die Überprüfung bei der JS-Verlängerung angestoßen wurde und nun gesondert berechnet wird, weil die Rückmeldung seitens der Polizeibehörde so spät eingegangen ist?

Bearbeitet von Elo
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vor 52 Minuten schrieb Elo:

Wenn ich Deinen Beitrag nun nochmal lese - ist das so zu verstehen, daß die Überprüfung bei der JS-Verlängerung angestoßen wurde und nun gesondert berechnet wird, weil die Rückmeldung seitens der Polizeibehörde so spät eingegangen ist?

 

Nein, letztes Jahr hab ich den JS verlängert und die Verlängerung war erst im März möglich, da die UJB vorher keine Rückmeldungen bekommen hat. Daher weiß ich, dass eine Überprüfung stattgefunden hat. Jetzt hat aber schon wieder eine stattgefunden, nach nicht mal einem Jahr. 

Ich hatte kürzlich Kontakt mit meiner SB wegen einiger Fragen zur bedürfnisübergreifenden Nutzung (jagdlich/sportlich) und hab darauf sofort eine Aufforderung zum Nachweis beider Bedürfnisse bekommen. Da  ich sportlich als BDS Einzelmitglied so gut wie nichts mehr im Schießbuch dokumentiert habe (weil ich annahm der JS reicht um in Ruhe gelassen zu werden), habe ich alle Waffen auf das Bedürfnis Jagd umschreiben lassen. Und jetzt prompt die Überprüfung der Zuverlässigkeit bekommen. Ich glaube der Spruch "geh nie zu deinem Fürst...." kriegt hier ne neue Bedeutung. Wenn ich die Dame jetzt anrufe und frage, warum ich schon wieder überprüft wurde, schickt sie mir vermutlich gleich jemanden zur Aufbewahrungskontrolle rum.

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vor 35 Minuten schrieb sealord37:

Jetzt hat aber schon wieder eine stattgefunden, nach nicht mal einem Jahr.

 

Man könnte natürlich die Frage stellen, warum die Behörde schon nach weniger als einem Jahr erneut einen Anlaß gesehen hat.

Das ist ein ziemlich kurzer Abstand, aber womöglich werden dann ein Gesamtkonzept oder (wie im verlinkten VG-Urteil) sachliche/organisatorische/personalwirtschaftliche Gründe herangezogen, die sich nur schwer prüfen bzw. widerlegen lassen?

 

Wäre ich betroffen, würde ich einen sehr freundlichen Brief schreiben und die Frage stellen, ob es - zur Entlastung des Betroffenen (und der Behörde) - möglich ist, die Überprüfung an die JS-Verlängerung zu binden?

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vor einer Stunde schrieb Elo:

Wäre ich betroffen, würde ich einen sehr freundlichen Brief schreiben und die Frage stellen, ob es - zur Entlastung des Betroffenen (und der Behörde) - möglich ist, die Überprüfung an die JS-Verlängerung zu binden?

 

Überlege ich auch gerade. Allerdings wird das jetzt erstmal nichts ändern und die Überprüfung werd ich bezahlen müssen. Im Zuge der JS Verlängerung hat ja schon was stattgefunden, zumindest fragt die UJB die Zuverlässigkeiten bei der Waffenbehörde ab. Kann natürlich sein, dass die nur gemäß dem dann aktuellen Stand antworten und der UJB letztes Jahr meine Zuverlässigkeit von vor zwei Jahren gemeldet haben und gar nicht tatsächlich zu dem Zeitpunkt geprüft haben. Wäre, angesichts der angespannten Personalsituation, auch möglich, wenn auch unlogisch. Ich frag mal bei Jägern aus der Gegend rum, ob die das so kennen. Drum wollte ich ja auch hier wissen, ab andere Jäger außerhalb der Jagdscheinverlängerungen überprüft werden.

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Also ich geb zu, ich bin kein Jäger denn die Jagd hat mich schlicht nie interessiert, und ich kann also nicht nachsehen was da im Jagdschein so alles drin steht, aber in den Scheinen die ich kenne steht da nix von den Waffen, die sind alle in der WBK des Jägers aufgelistet - und zwar ohne das irgendwo angegeben wäre für welches Bedürfnis sie erworben wurden, also vom Eintrag her keine Unterscheidung zwischen dem Bedürfnis Jagd und dem Bedürfnis Sport. So dürften also, wenn "sealord37" kein Sportschütze wäre (BDS), da auch nur maximal 2 KW eingetragen sein - so die Theorie, denn für mehr KW hätte der Jäger (nach WaffG) ja kein Bedürfnis.

 

Nun ließt sich der Beitrag so, daß es wohl Unklarheiten (vom Amt? vom Jäger? vom Sportschützen?) bezüglich einer bedürfnisübergreifenden Nutzung gegeben haben muss, was dann wohl zur Aufforderung geführt hat, wobei wir leider nicht wissen wie jeweils von "sealord37" und wie vom Amt argumentiert wurde.

 

Zwischenbemerkung, aber ich will über das Thema jetzt keine weitere ausufernde Diskussion lostreten, "Schußwaffen jeglicher Art dürfen nur entsprechend ihrem ursprünglich Bedürfnisgrund zum Erwerb eingesetzt werden, nicht etwa bedürfnisübergreifend", was eben auch bedeutet, daß ein Jäger der einen 357er Revolver (durchaus auch mit 1" Lauflänge!) zur Jagd hat, so er denn auch Sportschütze ist, sehr wohl einen Bedürfnisgrund für einen weiteren 357er Revolver hat. Wobei bei Kontrollen der Bedürfnisgrund aus der WBK ja gar nicht zu entnehmen ist, und auch dem Jagschein nicht.

 

Ob ein Waffenbesitzer seinen 1" Revolver auf Grund eines Jadscheins besitzt oder auf Grund eines sportlichen Bedürfnisses (nur BDMP) lässt sich bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle der WBK auch gar nicht entnehmen.     

 

Es gibt auch KEINE Pflicht ein Schießbuch zu führen, und ein Schießbuch geht ein Amt auch gar nicht´s an, aber der Waffenbesitzer ist nun mal verpflichtet seine Aktivitäten (sein Bedürfnis) nachzuweisen, besonders als Sportschütze.

 

Und ab da komme ich jetzt in´s stolpern, denn irgendwelche Annahmen von "sealord37", "der Jagdschein reicht um in Ruhe gelassen zu werden", sind nur leichtsinnige Wunschvorstellungen, ohne sich besser und vorher über die TATSACHEN, über Vorschriften, kundig zu machen - selbst schuld also.

 

"sealord37" schreibt aber weiter, "(deswegen) ... habe ich alle Waffen auf das Bedürfnis Jagd umschreiben lassen"??

Wie soll das mit sportlichen Langwaffen die auf Grund des Kalibers oder der Bauweise gar nicht zur Jagd zugelassen sind funktionieren, oder erst recht mit mehr als 2 KW, erst recht wenn auch da Bauweise und Kaliber nicht zur Jagd zugelassen sind? Wie soll das mit einem "Wechsel vom Sport zur Jagd" bei einem sportlich sehr aktiven Schützen mit einer 2-stelligen Anzahl von (vollen) Waffenschränken funktionieren, wo dem Jäger doch nur 2 KW zugestanden werden?

Ich wüsste auch gar nicht wie so eine "Umschreibung" (Umwidmung ?) funktionieren sollte, außerdem schreit ein solches Vorgehen geradezu nach einer Bedürfnisprüfung, ja fordert sie geradzu heraus.

Sie ist gegen den anstrebten Zweck sogar kontraproduktiv, denn seit 2020 wird der Fortbestand des Bedürfnisses für Sportschützen (nur) zweimal geprüft, fünf und zehn Jahre nach dem Erwerb der ersten Waffe. Wo sollte also da der Vorteil der "Waffen auf Jadschein" sein, zumal für den Sportschützen nach 10 Jahren de facto erst mal Schluß mit Bedürfnisprüfungen ist.

 

Es ist für mich immer wieder erstaunlich hier Forum zu erfahren welch fantasievolle Möglichkeiten Waffenbesitzer doch ersinnen um sich selbst unnötig in Schwierigkeiten zu bringen. Unkenntnis einschläger Gesetze und Vorschriften, pures Wunschdenken, sowie "ich hab angenommen ..", "ich bin davon ausgegangen.." und "ich hab gedacht .." und "mein Kumpel Egon hat doch gesagt ..." sind mit die beliebtesten.

 

@Herr_Merlin
"Jeder LWB wird doch eh alle 6? Monate überprüft."

 

Echt, wie und wo sollte das denn so sein, wo sollte denn da die gesetzliche Grundlage sein, und vor allem das Personal dies zu tun?

 

Tommie

 

 

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vor 24 Minuten schrieb Tommie:

Zwischenbemerkung, aber ich will über das Thema jetzt keine weitere ausufernde Diskussion lostreten, "Schußwaffen jeglicher Art dürfen nur entsprechend ihrem ursprünglich Bedürfnisgrund zum Erwerb eingesetzt werden, nicht etwa bedürfnisübergreifend"

 

So so… dann erklär das doch gerne mal dem IM in BaWü. Das schreibt nämlich in den aktuellen Vollzugshinweisen zur Bedürfnisüberprüfung…

 

Zitat

Mischnutzung bei mehreren Bedürfnissen


Sportschützen dürfen Ihre Waffen grundsätzlich auch für die Jagd und umgekehrt nutzen. […] Diesem Grundsatz würde
es zuwiderlaufen, einem Sportschützen die Verwendung seiner mit dem Bedürfnis „Sportschütze“ erworbenen Waffen auch für die Jagd grundsätzlich zu versagen. Denn dies hätte zur Folge, dass dieser mehr Waffen erwerben müsste, als tatsächlich erforderlich.

 

Zudem hast du gar nicht verstanden um was es geht. :unknw: Es geht nicht um die Bedürfnisüberprüfung entsprechend §4 (4) in Verbindung mit §14 WaffG, sondern um die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach §4 (3).

 

Aber Hauptsache neu hier und mal mächtig rumgetrollt. :rolleyes:

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vor 3 Stunden schrieb Herr_Merlin:

Jeder LWB wird doch eh alle 6? Monate überprüft.

Nein, (mindestens) alle drei Jahre (§ 4 Abs. 3 WaffG). Die 6 Monate sind eine ehr interne Regelung mancher Behörden, dass die erst nach erneuter Überprüfung Waffen eintragen, wenn die letzte Überprüfung älter als 6 Monate ist.

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@tont

 

Ich wohne weder in Timbuktu noch gleich nebenan in Widdern (am Arsch der Welt) sondern in einem andern deutschen Bundesland in dem sowohl der Bürger und die LWB als auch die Politik dies anders sieht und somit den Waffenbesitzern ganz bewusst mehr Möglichkeiten zum Besitz eröffnet.

 

Die Meinung von Herrn Strobel interessiert mich deswegen auch nicht.

 

Tommie

 

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vor 3 Stunden schrieb Tommie:

Wie soll das mit sportlichen Langwaffen die auf Grund des Kalibers oder der Bauweise gar nicht zur Jagd zugelassen sind funktionieren, oder erst recht mit mehr als 2 KW, erst recht wenn auch da Bauweise und Kaliber nicht zur Jagd zugelassen sind?

Indem ich sowas nicht habe, ganz einfach.  Hab auch nicht gesagt,  dass das bei jedem geht

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vor 3 Stunden schrieb Tommie:

Ich wüsste auch gar nicht wie so eine "Umschreibung" (Umwidmung ?) funktionieren sollte, außerdem schreit ein solches Vorgehen geradezu nach einer Bedürfnisprüfung, ja fordert sie geradzu heraus.

Geht per Email 

 

vor 3 Stunden schrieb Tommie:

außerdem schreit ein solches Vorgehen geradezu nach einer Bedürfnisprüfung, ja fordert sie geradzu heraus.

 

Inwiefern? Jagdschein rüber mailen und fertig,  falls gewünscht. 

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vor 8 Stunden schrieb sealord37:

Allerdings wird das jetzt erstmal nichts ändern und die Überprüfung werd ich bezahlen müssen. Im Zuge der JS Verlängerung hat ja schon was stattgefunden,...

Wenn auf dem netten freundlichen Brief das garstige Wort "Rechtsmittel" steht dann KANN sich was ändern. Wenn Du im besten Deutschland dann Repressalien fürchtest, wie Du ja andeutest - tja, Deine Entscheidung!

Bearbeitet von Josef Maier
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vor 20 Minuten schrieb sealord37:

 

Nu lass doch GermanKraut  mal in Ruhe trollen. Wo doch ihr Mann überall Waffen in der Bude rumliegen hat 

Ne ne, ich bin zwar absolut KEIN Fan von "GermanKraut", aber unschuldig ist unschuldig, weil, hat mit meinen bösen Zuschriften absolut nix zu tun.

 

Tommie

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vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Wenn auf dem netten freundlichen Brief das garstige Wort "Rechtsmittel" steht dann KANN sich was ändern. Wenn Du im besten Deutschland dann Repressalien fürchtest, wie Du ja andeutest - tja, Deine Entscheidung!

Du hast zwar recht, nur rechtfertigt der Aufwand auch den Nutzen? Der im besten Fall in 25€ und ein wenig Klarheit besteht. Wahrscheinlich aber nicht mal das.

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vor einer Stunde schrieb Tommie:

Ne ne, ich bin zwar absolut KEIN Fan von "GermanKraut", aber unschuldig ist unschuldig, weil, hat mit meinen bösen Zuschriften absolut nix zu tun.

 

 

Nun, dann hab ich ihm wohl Unrecht getan. Aber das muss er entschuldigen, der schlechte Stil, die in vollem Brustton vorgetragene Unkenntnis, gepaart mit Problemen beim Textverständnis. Und das bei einer einstelligen Anzahl Posts....

Naja, vielleicht irre ich auch, aber aus Gründen ist mein Trollalarm recht empfindlich eingestellt.               

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Bei uns im Verein bekam ein Sportschütze auch die Rechnung seiner Überprüfung zugeschickt. Hatte aber 9 Monate vorher einen HA erworben, wo er natürlich auch überprüft wurde. Sollte 30 Euro zahlen. Hab ihm gesagt das MIR die Zeit etwas kurz vorkommt, ihn Anlasslos schon wieder zu überprüfen und hab ihm diesen Link geschickt

 

https://sokolowski.org/verwaltungsrecht/regelmaessige-ueberpruefung-waffenrechtlicher-erlaubnisse/8234/

 

Daraus : Nur wenn der Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass erheblich unterschritten wird, kann die erneute Überprüfung nicht erforderlich und die hierfür verlangte Gebühr rechtswidrig sein (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 – 6 C 25.11 – juris und v. 22.08.2012 – 6 C 27.11 -, a.a.O., m.w.N.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.; zust. Gade, WaffG, 2. Aufl., § 4 Rn. 25;

 

.......er schrieb der Waffenebhörde eine Mail mit Verweis auf dieses Urteil. Eine Stunde später kam Antwort, wäre ein Fehler im System gewesen, er bräuchte die Rechnung nicht zu bezahlen.

Kostete ihn also nur eine email und ein Bier für mich, aber keine 30 Euro.

Bearbeitet von PetMan
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vor 14 Stunden schrieb sealord37:

Ich hatte kürzlich Kontakt mit meiner SB wegen einiger Fragen zur bedürfnisübergreifenden Nutzung (jagdlich/sportlich) und hab darauf sofort eine Aufforderung zum Nachweis beider Bedürfnisse bekommen.

Ich weiß nicht, wie oft ich das schon gepredigt habe. Was außer Ärger erwartet ihr mit dieser Arschkriecherei?

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vor 58 Minuten schrieb Homi:

Ich weiß nicht, wie oft ich das schon gepredigt habe. Was außer Ärger erwartet ihr mit dieser Arschkriecherei?

Wann ist was eine Arschkriecherei?

Ich kenne einen Jägersmann, der auch Sportschütze ist. Der hatte vor seinem JS zwei KK-Sportgewehre und einen KK-Revolver erworben für Training und Wettkämpfe, bis zur deutschen Meisterschaft. Nachdem er den JS machte, wollte er sich einige Zeit später gerne zwei Großkaliber-Kurzwaffen kaufen. Der damalige SB hatte aber den KK-Revolver praktisch "umgebucht" auf das JS-Kontingent für KW, ebenso wie die beiden Gewehre. Also nur eine GK-KW kaufen können.

Als nun die Geschichte mit den Magazinen war und dieser besagte Jägersmann brav seine Magazine anmeldete, forderte der neue SB aber die Schießnachweise für die doch auf Sportkontingent gekauften KK´s. Der besagte Jägersmann fiel aus allen Wolken, denn die konnte er nicht nachweisen, da laut Aussage des alten SB´s alle seine damals als Sportwaffen erworbenen KK´s auf seinen JS geführt wurden. Es wurde ihm ja damals gesagt, dass er keine zweite GK-KW erwerben könne, da er ja schon zwei KW hätte, und die Gewehre liefen ebenfalls auf JS. Warum also noch ein Schießbuch führen....

Ich weiß dass es mit dem neuem SB eine etwas hitzige Diskussion gab, so wegen Nachweise erbringen und Darlegung der Aussagen des früheren SB´s.

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