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IGNORED

Frage zum Munitionserwerb


Ami

Empfohlene Beiträge

Ich habe neulich so eine Lücke in meiner WBK geschlossen. Man braucht kein extra neues Bedürfnis. Das hast Du schon mit der Waffe. Es gibt aber für den nachträglichen Eintrag gar kein Formular. Bei mir hat ein Einzeiler auf einem Zettel gereicht. War zum Glück unkompliziert, aber damals trotzdem an der falschen Stelle gespart.

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Tja, wen man eine Frage stellt muss man halt mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte.

Das gilt übrigens sinngemäß auch für ALLE Foren und vor allem die Mods.

 

Geschickter Weise schreibt du ja gar nicht was wirklich Sache ist, denn:

"Ich habe Stand heute nur noch eine von zwei Flinten eingetragen. Die andere wurde verkauft. Nur war eben der Munitionserwerb bei der verkauften Flinte eingetragen."

Ob nun GESTRICHEN oder nur ausgetragen wurde verrätst du uns ja gar nicht - Zufall?   

 

Wenn du die Antwort nicht schon kennen oder vermuten würdest hättest du in diesem Forum wohl auch gar nicht erst angefragt.

Aber es gibt ja immer noch die alte "Internet-Weisheit", "Wenn du was wissen willst dann poste einfach irgendeinen Unsinn in ein Forum, die Schwarmintelligenz wird das Problem dann schon für dich lösen!"  

 

"Essener" hat zu 100% recht, zumindest nach heutiger Rechtslage.
"Der Munitionserwerb ist nur zu der entsprechenden Waffe gültig… Ich verstehe auch nie die Schützen, welche um 15€ zu sparen, auf den Muntionserwerb bei Neuerwerb einer Waffe verzichten… So sind die Probleme hausgemacht… ,"

 

Was der Stempel kostet ist scheißgal, was hast du für die Flinte bezahlt, für den Eintrag in der WBK? Und dann greinst du wegen EURO 15 bis 35?

Immer sind es "ganz klugen", die"Sparfüchse", die allen anderen aufzeigen wie man es intelligent und natürlich besser und richtig macht, und die dann nach "Mama" plärren wenn´s schief geht.  

 

Und dann kommt plötzlich ne völlig andere Fragestellung und Konstellation, weil:

 

"Die Frage ist, da bei allen verkauften Waffen der Munitionserwerb nicht gestrichen wurde, bei einer Bestandwaffe mit gleichem Kaliber der alte Eintrag weiter gilt?"

Plötzlich also ist der Munitionserwerb für die verkaufte Waffe NICHT gestrichen?!?

Was denn nun?

 

Nein er gilt nicht, und das glaube ich dir auch nicht, denn es wird beim Austrag immer die ganze Zeile gestrichen, oder, bei meinem Amt, nur das "überlassen" eingetragen und ansonsten GAR NICHTS GESTRICHEN, somit auch nicht der Munitionserwerb. Bei "alten" WBK´s aus den 1970er und 1980er Jahren sowieso nicht, denn da gab es heutige Spalte 7 zum Mun-Erwerb gar nicht, die Erlaubnis wurde auf der vorletzten (meist leeren) Seite extra eingetragen.

 

Aber sei es wie es sei, je nach Amt wird das unterschiedlich gehandhabt, aber du hast dir die Problem hausgemacht - selbst schuld.

Also, nix genaues wis mer net!?!

 

Hätte dieser "Sparfuchs" beim Erwerb und dem Eintrag der Waffe EURO 15 bis EURO 35 mehr investiert wäre das jetzt alles kein Problem.

 

Ich wiederhole den Eingangssatz:

"Wenn man eine Frage stellt muss man halt man mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte."

 

Tommie

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vor 9 Stunden schrieb Tommie:

Tja, wen man eine Frage stellt muss man halt mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte.

Das gilt übrigens sinngemäß auch für ALLE Foren und vor allem die Mods.

 

Geschickter Weise schreibt du ja gar nicht was wirklich Sache ist, denn:

"Ich habe Stand heute nur noch eine von zwei Flinten eingetragen. Die andere wurde verkauft. Nur war eben der Munitionserwerb bei der verkauften Flinte eingetragen."

Ob nun GESTRICHEN oder nur ausgetragen wurde verrätst du uns ja gar nicht - Zufall?   

 

Wenn du die Antwort nicht schon kennen oder vermuten würdest hättest du in diesem Forum wohl auch gar nicht erst angefragt.

Aber es gibt ja immer noch die alte "Internet-Weisheit", "Wenn du was wissen willst dann poste einfach irgendeinen Unsinn in ein Forum, die Schwarmintelligenz wird das Problem dann schon für dich lösen!"  

 

"Essener" hat zu 100% recht, zumindest nach heutiger Rechtslage.
"Der Munitionserwerb ist nur zu der entsprechenden Waffe gültig… Ich verstehe auch nie die Schützen, welche um 15€ zu sparen, auf den Muntionserwerb bei Neuerwerb einer Waffe verzichten… So sind die Probleme hausgemacht… ,"

 

Was der Stempel kostet ist scheißgal, was hast du für die Flinte bezahlt, für den Eintrag in der WBK? Und dann greinst du wegen EURO 15 bis 35?

Immer sind es "ganz klugen", die"Sparfüchse", die allen anderen aufzeigen wie man es intelligent und natürlich besser und richtig macht, und die dann nach "Mama" plärren wenn´s schief geht.  

 

Und dann kommt plötzlich ne völlig andere Fragestellung und Konstellation, weil:

 

"Die Frage ist, da bei allen verkauften Waffen der Munitionserwerb nicht gestrichen wurde, bei einer Bestandwaffe mit gleichem Kaliber der alte Eintrag weiter gilt?"

Plötzlich also ist der Munitionserwerb für die verkaufte Waffe NICHT gestrichen?!?

Was denn nun?

 

Nein er gilt nicht, und das glaube ich dir auch nicht, denn es wird beim Austrag immer die ganze Zeile gestrichen, oder, bei meinem Amt, nur das "überlassen" eingetragen und ansonsten GAR NICHTS GESTRICHEN, somit auch nicht der Munitionserwerb. Bei "alten" WBK´s aus den 1970er und 1980er Jahren sowieso nicht, denn da gab es heutige Spalte 7 zum Mun-Erwerb gar nicht, die Erlaubnis wurde auf der vorletzten (meist leeren) Seite extra eingetragen.

 

Aber sei es wie es sei, je nach Amt wird das unterschiedlich gehandhabt, aber du hast dir die Problem hausgemacht - selbst schuld.

Also, nix genaues wis mer net!?!

 

Hätte dieser "Sparfuchs" beim Erwerb und dem Eintrag der Waffe EURO 15 bis EURO 35 mehr investiert wäre das jetzt alles kein Problem.

 

Ich wiederhole den Eingangssatz:

"Wenn man eine Frage stellt muss man halt man mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte."

 

Tommie

Toller Typ !
Ne, wirklich…kann man ja nur bewundern so Leute, die im Leben offenbar noch nie etwas falsch gemacht haben.

Wirklich eine grosse Bereicherung für jedes Forum…

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vor 11 Stunden schrieb Essener:

Der Munitionserwerb ist nur zu der entsprechenden Waffe gültig …

 

Sorry - das müsste dann auch ein Fall von "je nach Behörde" sein. Bei mir wars KK. Waffen die ich länger nicht schieße, müssen halt wieder gehen. Und so saß ich dann ebenso wie der TE ohne Mun-Erwerb für KK da. Frage bei der Behörde: "... du hast die Waffen verkauft aber nicht den Mun-Eintrag. Wenn Waffen gleichen Kalibers ... dann ist alles okay.

Ach ja - ich habs schriftlich.

 

 

vor 11 Stunden schrieb Essener:

Ich verstehe auch nie die Schützen, welche um 15€ zu sparen, auf den Muntionserwerb bei Neuerwerb einer Waffe verzichten… So sind die Probleme hausgemacht…

 

Na mein Gott, dann gehtst du auf die Behörde und lässt halt im Nachhinein den Stempel setzen. Hat bei mir sogar mal nix gekostet ;-))

 

 

 

 

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Am 21.2.2024 um 21:35 schrieb Essener:

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

 

"die darin eingetragenen Schusswaffen" ist Plural, daraus kann man auch schließen, dass ein Stempel hinter einer Waffe für alle, die die gleiche Mun verschießen, reicht. Was ja auch so ist. Wenn nun die Waffe mit dem Stempel dahinter überlassen wurde und der Stempel nicht entwertet wurde, warum sollt er nicht weiterhin für die kalibergleichen Waffen gelten? Das, zugegeben interpretationswürdige, Waffengesetz gibt dazu erstmal nix her. 

 

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Meine Behörde stempelt von sich aus kostenfrei den Munitionserwerb bei weiteren Waffen, wenn bereits ein Eintrag in dem Kaliber existiert. Die Erlaubnis wird schließlich pro Kaliber an die Person erteilt, und nach der hiesigen Gebührenordnung ist für die Erteilung der Erlaubnis zu zahlen und nicht für Stempelvorgänge. Eine solche Erlaubnis kann nicht völlig identisch mehrfach existieren.

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In der Theorie.......

 

Zitat

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. 

 

Die Erteilung einer MEB ist beine einer grünen WBK also ein eigenständiger Verwaltungsakt, eine eigenständige Erlaubnis. 

 

Eigentlich wäre es verwaltungsrechtlich korrekt,  dass die  Behörde bei Eintragung einer Waffe die Spalte 7  siegelt und damit die Erwerbs&Besitzberechtigung für Munition beurkundet und bei Austragung einer Schusswaffe dieses Feld wieder streicht und damit die Erlaubnis zurücknimmt.

 

Warum?

 

Die Bestimmung  "....wird....für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt."   ist eine Erlaubnisvoraussetzung, die nicht  mit dem Inhalt der Erlaubnis selbst zu verwechseln ist. D.h. gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG kann eine Behörde  rechtskonform nur für in der WBK eingetragene Waffen eine MEB erteilen. So kann sie keine MEB in eine WBK eintragen, für die  keine Waffe vorhanden ist, der hier vorgesehen Fall wäre nach §10 Abs 3 Satz 2 ein Munitionserwerbsschein (MES.) 


Tut sie es dennoch, also trägt sie die MEB in eine WBK bereits vor Erwerb der Waffe ein bzw streicht diesen nicht wieder nach Austragung der Waffe, so handelt es sich um einen "fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakt" der aber dennoch bestand hat.

 

Mehr Warum:

 

Zitat

Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 37 Abs. 1 VwVfG). Erforderlich ist also, dass die von der Behörde getroffene Regelung im Hinblick auf Adressaten geregelten Sachverhalt und Rechtsfolge („Verfügungssatz") unzweideutig erkennbar ist.

https://rsf.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/fakultaet/rsf/lehrstuehle/ls-wallerath/buch-allg-verwaltungsrecht/9_Die_Lehre_vom_Verwaltungsakt.pdf

 

 

In der WBK steht die Spalte 7 "Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter  oder zugelassener Munition"  Nirgends in der WBK steht, das diese Waffe bereits oder immer noch eingetragen sein muss.

Für den Erlaubnisinhaber muss aber aus dem Urkundstext einer Erlaubnis klar erkennbar sein, was er darf und was nicht. Deswegen bedeutet für den Erlaubnisinhaber, dass bei einer begünstigenden  Eintragung  in Spalte 7  die entsprechende Munition erworben und besessen werden darf. 

 

Auf den gaaanz alten WBKs (1971-1976) gab es diese Spalte nicht und die MEB wurde durch Eintragung unter "Amtliche Eintragungen" extra beurkundet und ggf wieder gestrichen.

 

 

 

 

In der Praxis.....

 

 

Würde ich niemandem Munition gegen WBK überlassen, bei der die Waffe ausgetragen ist. Das gleiche gilt für den Erwerb & Besitz durch mich.

Denn o.g. Feinheiten werden in der Praxis häufig übersehen....

 

 

 

Bei gelber WBK ist die Sache eindeutig, da hier Kraft §14 Abs 6 keine gesonderte MEB einzutragen ist, da diese durch den Text der Norm(§14 Abs 6) und  Erlaubnistext auf Seite 1 der WBK genau bestimmt ist.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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  • 2 Wochen später...

Eigentlich ist es ganz einfach.

 

Mit dem Austrag einer Waffe erlischt auch die Munitionserwerbserlaubnis zu dieser. Hat man nun aber eine zweite Waffe dieser Art, wird die MEB im Zuge der Austragung auf diese übertragen. Am Bedürfnis ändert sich dadurch ja nix.

 

Sollte eigentlich Standard sein bei jeder Waffenbehörde. Zu meiner Dienstzeit war das zumindest noch so....

 

Gruß SBine

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Ich lass mir auch nicht jedesmal den Munerwerb abstempeln. Kostet bei uns 25 Euro....... ich hab auf Grün 3 KK Waffen/WS. Auf Gelb 5 KK Gewehre . Genau so brauch ich nicht bei 3 9mm einträgen auf Grün jedesmal 25 Euro zu zahlen. Bei mir wäre es also schon 3stellig was ich denen quasi umsonst in die Kasse gelegt hätte. Mir reichten schon bei der letzten KW die 95 Euro die die fürs eintragen wollten. Ohne Munitionserwerb waren es dann "nur " noch 70 Euro.Und wenn ich alle anderen Waffen in dem Kaliber die einen Munitionserwerb per se (gelbe WBK ) oder extra bezahlt auf Grün verkauft habe zahle ich halt DANN EINMAL 25 Euro und gut.

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  • 3 Monate später...
Am 21.2.2024 um 23:17 schrieb Tommie:

Geschickter Weise schreibt du ja gar nicht was wirklich Sache ist, denn:

"Ich habe Stand heute nur noch eine von zwei Flinten eingetragen. Die andere wurde verkauft. Nur war eben der Munitionserwerb bei der verkauften Flinte eingetragen."

Ob nun GESTRICHEN oder nur ausgetragen wurde verrätst du uns ja gar nicht - Zufall?   

Das ist vollkommen irrelevant, da heutzutage nichts mehr gestrichen werden muss (außer in Ausnahmefällen). 

Die Berechtigung zum Erwerb einer Waffe erlischt mit dem Eintrag des Erwerbs; die Berechtigung zum Besitz einer Waffe mit dem Eintrag der Überlassung. Das gilt auch für die Munitionsberechtigung. Ist die Waffe überlassen worden, entfällt auch die Berechtigung zum Erwerb/Besitz der Munition.

Gestrichen werden kann ein Eintrag lediglich zur besseren Übersicht, es ändert aber nichts an der Erlaubnis.

 

Ich finde es vollkommen legitim, sich für mehrere Waffen mit demselben Kaliber nur einen Stempel für die Munition eintragen zu lassen, weil das initial absolut ausreicht (wer weiß, vielleicht gibt es ja irgendwann eine Beschränkung in der Stückzahl an Patronen pro Waffe :shok:). Man muss dann halt nur selbst dran denken, wenn man die Waffe verkauft, dass man für die anderen dann keine Munition mehr haben darf. 

 

Das darf man gerne anders sehen, aber jemanden dafür so anzugehen, weil er einmal weniger bezahlt hat, ist m.E. unangebracht. 

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