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IGNORED

Besitz und Erwerb von Munition untersagt


MrMagic

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Hallo zusammen,

 

Ich habe in meiner vergangenheit einige kleine Strafrechtliche verfehlungen begangen, war auch einige zeit ohne festen Wohnsitz.

Im kommenden Monat sind alle Vorstrafen aus dem BZR getilgt, und das BZR sollte wieder sauber sein.

 

Ich habe gestern auf dem Amtsgericht einsicht in das BZR nehmen können, und dort findet sich ein eintrag aus dem Jahr 2012.

Zitat

01.01.2012 Landratsamt xyxy (1234567)

Rechtskräftig seit 01.02.2012

Besitz und Erwerb von Munition untersagt.

 

Ist das nur ein verbot für den Besitz und Erwerb von Munition?

Ich war zu der Zeit ohne festen Wohnsitz, kann sein das das an meinem alten Wohnsitz zugestellt wurde, meine Ex Frau hat alle Unterlagen die per Post kamen einfach entsorgt.

Bleibt dieser Eintrag stehen wenn die Vorstrafen aus dem BZR getilgt sind?

 

Was genau bedeutet der Eintrag? Es steht auch kein Paragraph dabei.

 

Grüße

 

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vor 9 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

das häätest Du, wo Du schon mal da warst, gleich beim Amtsgericht erfragen können

 

Die Dame von der Geschäftstelle gibt keine Rechtsauskunft, hier ist einzig nur die einsicht des BZR möglich.

Ich habe mal beim Landratsamat angerufen, die müssen die Unterlagen erstmal aus dem Archiv holen.

 

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Moin!

 

Einen Bescheid, der sich auf das Verbot des Erwerbs und des Besitzes von Munition erstreckt ist sehr ungewöhnlich.

 

Üblicherweise wird ein Waffenbesitzverbot erlassen, das sich entweder auf nur genehmigungspflichtige Waffen (eigentlich Schwachsin, weil die eh gemehmigungspflichtig sind) oder auf genehmigungspflichtige UND genhemigungsfreie Waffen (das sind dann auch Hieb+Stichwaffen und Signal/Gaswaffen usw.) erstreckt.

 

Vorgehensweise:

 

1. Besorge Dir den Bescheid, den das Amt damals erlassen hat. Du kannst auf dem Amt auch Einsicht nehmen oder Dir eine Kopie geben lassen.

 

Du musst dich schnell entscheiden:

 

1. Du beantragst UNVERZÜGLICH Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil Deine EX- Frau alle Post vernichtet hat und legst Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Behörde wird versuchen, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verweigern. Muss also von Dir gut begründet werden.

2. Du verzichtest auf Nr.1 und beantragst einfach die Aufhebung des Waffenbesitzverbotes (in dem Umfang, der sich aus dem Bescheid ergibt).

 

Fertig.

 

Ach ja, ohne einen Fachanwalt mit Einwurf entsprechender klingender Münze ist es schwierig, das alles sauber über die Bühne zu bekommen, wenn man nicht selber die notwendigen Kenntnisse im Waffenrecht hat.

 

frogger

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Hallo,

 

Alles klar das wäre zu überlegen.

Interessant ist auch das ich als ich in Österreich gewohnt habe ohne Probleme 2 Waffen der Kat. C besitzen durfte, plötzlich in Deutschland darf ich nichts mehr.

Evtl wäre ein Umzug wieder die bessere Wahl.

 

Grüße

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vor 38 Minuten schrieb MrMagic:

....

Interessant ist auch das ich als ich in Österreich gewohnt habe ohne Probleme 2 Waffen der Kat. C besitzen durfte, plötzlich in Deutschland darf ich nichts mehr.

 

Evtl wäre ein Umzug wieder die bessere Wahl.

 

Grüße

Das liegt an unserem beschissen liberalem WaffGes, welches es dem Ausländer gestattet, bei uns problemlos Waffe der Kat C  zu erwerben :redface1:

Bleib bitte wo Du bist.... !


https://wien.orf.at/stories/3140580/

 

 

Wegen solcher Schwachköpfe wirds auch bei uns sowie f ü r uns immer rigoroser !

 

 

 

 

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vor 11 Minuten schrieb gipflzipfla:

Bleib bitte wo Du bist.... !

 

 

Ich bin mit meinem Beruf in Österreich sehr gefragt... Hat mir zumindest in 3 Jahren ein schönes Haus in Deutschland finanziert...

 

Für das Waffenrecht in Österreich kann ich nichts, und ich habe hier auch nichts ausgenutzt um an Waffen zu kommen.

Ich habe in Österreich keinerlei verfehlungen mit dem Waffen gehabt, und auch habe ich mir im bereich Waffen noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

 

 

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Sieht nach Verbot nach § 41 WaffG aus. Gibts auch nur für Munition, falls nur damit was illegales war. In der Praxis aber in der Tat selten.

 

Wenn das unbefristet verfügt wurde, muss die Waffenbehörde das erst mal aufheben und in diesem Zuge im BZR löschen lassen.

 

SBine

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vor 3 Minuten schrieb MrMagic:

 

Ich bin mit meinem Beruf in Österreich sehr gefragt... Hat mir zumindest in 3 Jahren ein schönes Haus in Deutschland finanziert...

 

Für das Waffenrecht in Österreich kann ich nichts, und ich habe hier auch nichts ausgenutzt um an Waffen zu kommen.

Ich habe in Österreich keinerlei verfehlungen mit dem Waffen gehabt, und auch habe ich mir im bereich Waffen noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

 

 



Das ist mir eigentlich relativ wurscht....

Immerhin wird Dir in Deutschland der Kauf und Besitz von Munition untersagt.... die werden schon Gründe dafür haben.
Du sprichst ja selber von "einigen Vorstrafen", welche Dich belasten.
Was, genau, erwartest Du denn, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass...." ?

Insofern hättest Du auch in Österreich ein Waffenverbot, Nur mal so, am Rande erwähnt....

Ich finde es einfach falsch, dass bei uns dem EU Ausländer der Kauf von Waffen so problemlos ermöglicht wird.  Nichts Anderes will ich zum Ausdruck bringen...
Dazu stehe ich!

Rein sachlich und emotionslos!

Wuascht..

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vor 9 Minuten schrieb gipflzipfla:

Insofern hättest Du auch in Österreich ein Waffenverbot, Nur mal so, am Rande erwähnt....

Ich finde es einfach falsch, dass bei uns dem EU Ausländer der Kauf von Waffen so problemlos ermöglicht wird.  Nichts Anderes will ich zum Ausdruck bringen...
Dazu stehe ich!
 

 

Wie gesagt ich hatte keine Kentniss darüber, und auch von der behörde in Österreich habe ich nichts gehört bei der Kat C. meldung.

Die Waffen habe ich ordnungsgemäß vor Umzug nach Deutschland an einen Händler verkauft, weil mir auch bekannt ist das diese in Deutschland eine WBK erfordern.

 

Nunja ich habe ganz normal 3 Tage gewartet bis ich die Abholen konnte.

Wie sollen die an die Waffen kommen? Die müssen doch auch 3 Tage warten und dann wird das ja auch gespeichert.

 

Bearbeitet von MrMagic
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vor einer Stunde schrieb gipflzipfla:

Das liegt an unserem beschissen liberalem WaffGes, welches es dem Ausländer gestattet, bei uns problemlos Waffe der Kat C  zu erwerben

 

 

Mit Verlaub - du hast ja "Probleme"... Immer diese dumme Liberalität aber auch. 

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vor 12 Minuten schrieb karlyman:

 

Mit Verlaub - du hast ja "Probleme"... Immer diese dumme Liberalität aber auch. 

Nein, nein... ich hab damit keine Probleme.

Es schwingt da eine Menge Sarkasmus mit....

Und ich habe nicht grundlos auf die Sache mit dem deutschen Waffenverkäufer Heidelberger Attentäter verlinkt, der seine Waffen recht problemlos in Österreich erwerben konnte.

Eure beschissene Presse wusste daraufhin be k a n n t l i c h nichts Anderes Besseres zu tun, als Österreich mit seiner liberalen Waffengesetzgebung an den Pranger zu stellen. Kannst Musst einfach einmal danach googlen!

Denkst halt einmal darüber nach wie toll wir das Österreicher so finden können...

Un dann so ein toller, e r s t e r,  Thread eines neuen Mitgliedes.... :tease:

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Wenn ich in einem Anglerforum eine Fachfrage habe, ratsche ich auch nicht 3 Wochen lang über die sekundären Geschlechtsmerkmale von Köderwürmern bevor ich meine eigentliche Frage stelle. 
Davon absehen wäre die Konsultation eines Fachanwalts die einzig richtige Option.

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vor 1 Minute schrieb Jay:

Wenn ich in einem Anglerforum eine Fachfrage habe, ratsche ich auch nicht 3 Wochen lang über die sekundären Geschlechtsmerkmale von Köderwürmern bevor ich meine eigentliche Frage stelle. 
...

Fraglich,  wonach Du angelst....

Alles hat ein Ende, nur der Wurm hat zweie!

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Auch wenn ich bestimmt gleich wieder einen kleinen Shitstorm zu meiner Aussage ernten werde kann ich es mir leider nicht verkneifen.

 

Es gibt Menschen die sollten einfach keine Waffen besitzen dürfen. Zu diesem Personenkreis gehören Menschen die in der Vergangenheit mehrfach rechtskräftig verurteilt wurden, in DEU keinen festen Wohnsitz haben, wichtige Behördenkorrespondenz nicht aufbewahren und es nicht hinbekommt sich ordnungsgemäß zu Melden. 

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vor 8 Minuten schrieb Gewehrgranate:

Es gibt Menschen die sollten einfach keine Waffen besitzen dürfen. Zu diesem Personenkreis gehören Menschen die in der Vergangenheit mehrfach rechtskräftig verurteilt wurden, in DEU keinen festen Wohnsitz haben, wichtige Behördenkorrespondenz nicht aufbewahren und es nicht hinbekommt sich ordnungsgemäß zu Melden. 

 

Das stimme ich dir voll und ganz zu, allerdings könnt ihr in keinster weise nachvollziehen wie sich die Situation damals zugetragen hat. Es war selbst für mich ein riesen rattenschwanz.

Ich betone nochmals es waren keine Gewalt oder Waffendelikte, die letze verurteilung liegt nun 10 Jahre zurück.

 

Einen Anwalt werde ich beauftragen, der soll das abklären.

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vor 13 Minuten schrieb MrMagic:

es waren keine Gewalt oder Waffendelikte

Und warum sollte bei einem Delikt ohne Waffenbezug etwas von einem Munitionsverbot verschriftlich worden sein?

Entweder du rückst nicht mit allem heraus, dann kannst du aber auch keine Antwort erwarten die dir weiterhilft oder es hat doch etwas mit Waffen zu tun.

Sorry, aber bei meiner vorherigen Aussage bleibe ich. 

 

vor 15 Minuten schrieb MrMagic:

Einen Anwalt werde ich beauftragen, der soll das abklären.

Vermutlich ist dass das Beste, zumindest für den Anwalt der mit dir leicht Geld verdient.

 

 

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@ erstezw

"Schon wieder so eine geile Neuanmeldung."

Jeder hatte irgenwann mal seine Neuanmeldung und seinen ersten "Beitrag", auch du und ich, und es ist für "ein Forum" bzw. die "Moderatoren", nun, wie drück ich das jetzt aus?, nicht immer einfach.

 

Aber in letzter Zeit ...., da füttert das Forum die Trolle.

 

Auch ich bin eine "Neuanmeldung", allerdings die "27te", oder so ähnlich. Warum? Weil ich nicht immer einig war mit der Meinung der Moderatoren. Da muß man dann als Betroffener und Gesperrter drüber stehen, denn bei allem Verständnis für die schwierige Aufgabe der Mod´s, "Was stört es denn Baum ... "?. Neuer Nick neues Glück, wobei, "Wer schweigt stimmt nicht immer zu, er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren."

 

Die derzeitige Story ist aber auch wieder mal so ein Fall, "Warum antworten Foristen überhaupt auf "so was"?"

 

Die Story ist verworren und, ne, nicht völlig unmöglich!, aber doch wohl SEHR unwahrschenlich, aber vor allem ohne konkrete Angaben überhaupt nicht vernünftig zu beurteilen - diese konkreten Angaben gibt es vom "Ersteller" aber nicht, und ich behaupte, AUS GUTEM GRUNDE.

 

Aber, Punkt für Punkt.

 

"Besitz und Erwerb von Munition untersagt."

Das war immer und ist immer noch SEHR AUSSERGEWÖHNLICH, denn es bedingt, in Deutschland !, den Rückgriff auf §41 WaffVwV!

 

Die Story kann und wird nicht alles sein!, und diverse Vorstrafen, warum auch immer, UND DEREN TILGUNG im BZR, haben mit einem Beschluß nach § 41, WaffVwV, Waffenverbot für den Einzelfall, absolut nicht´s zu tun.

Um es deutlicher zu machen, eine "Bereinigung im BZR" hat keinerlei Auswirkung auf einen Beschluß nach § 41 WaffVwV - und das ist gut so.

Damit die Foristen das ETWAS besser beurteilen können, hier mal die hier WESENTLICHEN Sätze des § 41 WaffVwV (nur auszugsweise !!) - und dann kann und soll sich jeder selbst ein VERNÜNFTIGES Urteil bilden.

++++++++++++++++++++++++++

Unberührt bleibt hiervon die Möglichkeit, Waffenverbote im Einzelfall (§ 41) zu verhängen.

41.1 Ein Verbot nach § 41 Absatz 1 ist anzuordnen, wenn Belange der öffentlichen Sicherheit schon durch den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen und Munition beeinträchtigt werden.
.....
Dabei stellt Satz 1 Nummer 1 auf die eigentliche Gefahrenverhütung und Umgangskontrolle ab, während Nummer 2 sonstige tatsächliche Umstände betrifft, die die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung entfallen lassen.
.....
Zu beachten ist, dass es sich im Falle des § 41 Absatz 2 um eine Maßnahme handelt, die – wie auch im Falle des § 41 Absatz 1 – immer eine besondere Prüfung der Erforderlichkeit voraussetzt.

§ 41 Absatz 1 und 2 setzt NICHT voraus, dass der Betroffene die tatsächliche Gewalt über Waffen oder Munition bereits ausübt.

41.3 Anordnungen nach § 41 Absatz 1 und 2 sind insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Betroffene eine Straftat begangen hat und aus der Tat auf eine rohe oder gewalttätige Gesinnung oder eine Schwäche des Täters zu schließen ist, sich zu Gewalttaten hinreißen zu lassen, oder wenn der Täter eine schwere Straftat mit Hilfe oder unter Mitführen von Waffen oder Sprengstoff begangen hat, besonders leichtfertig mit Waffen umgegangen ist oder Waffen an Nichtberechtigte überlassen hat oder Straftaten begangen hat, die – wie Einbruchdiebstähle oder Raub – nicht selten unter Mitführen oder Anwendung von Waffen begangen werden.
....

++++++++++++++++++++++++++++++++++

Die restliche Story, Wohnsitz, Frau vernichtet Schriftverkehr usw. usw. reicht mir dann schon.  

 

Ziehe er um nach Österreich, werde er glücklich dort, mit Kat. C Waffen, lasse er uns in Deutschland in Ruhe!


Ganz nebenbei:

"Ich bin mit meinem Beruf in Österreich sehr gefragt... Hat mir zumindest in 3 Jahren ein schönes Haus in Deutschland finanziert..."


Echt jetzt? Ein Beruf der in Österreich soooo gefragt ist (impliziert irgendwie halt dies wäre in GER nicht so gefragt!) um damit in 3 Jahren ....

Und dann aber in 3 Jahren ein Haus in Deutschland, nicht etwa im gelobten Land hinter den Bergen!?!


Eh Buddy, Mäddels kannst du auch in Deutschland laufen lassen, aber bei wirklich guten Mädels dauert das mit der Hütte dann aber keine 3 Jahre.


Nein, ICH will definitv nicht daß solchen Personen die Erlaubnis zum Erwerb und/oder Besitz von Waffen und/oder Munition und/oder Sprengmitteln erteilt wird, weder in Deutschland noch in Österreich.

 

Ferryman

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