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IGNORED

Lars Winkelsdorf noch ernst zu nehmen ?


fw114

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vor 3 Stunden schrieb SEler:

Personen, die sich "Waffensachverständige" nennen überhaupt nicht mehr ernst nehme. Zumindestens, wenn nicht eine wirkliche Qualifikation durch IHK etc. nachgewiesen wird.

 

Problem im BDaZ:

 

Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt.

Die öffentlich bestellten und vereidigten SV aber schon, nur diese dürfen Rundsiegel benutzen.

 

(Sagt Dir ein ö.b.u.v.SV des Handwerks)

 

BTT:

 

So richtig normal ist dieser Mensch wohl nicht:

 

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vor 18 Minuten schrieb rwlturtle:

Die öffentlich bestellten und vereidigten SV aber schon

Und sind grad im Waffenbereich "Universal Sachverständige" mit nahezu komplett umfassenden Bestellungsgebieten...........

Wie so oft lohnt zum Thema "Sachverständige" , insbes. solche im Gerichtsauftrag, der Blick in das angrenzende Europa um festzstellen das D wie so oft weit ab hinterher hinkt, nicht anders wie im Themenbereich "IHK".

 

vor 22 Minuten schrieb rwlturtle:

nur diese dürfen Rundsiegel benutzen.

Rundsiegel / Rundstempel verwenden u.a. VDW SV sowie andere SV Vereinigungen. Die Differenzierung liegt im Detail und ist für den Laien kaum ersichtlich.

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vor 4 Stunden schrieb rwlturtle:

vollautomatische Pumpgun

Echt jetzt??
Was bitte ist eine Vollautomatische Pumpgun?

 

"eine Vorderschaftrepetierflinte, auch Pumpgun genannt – um eine laut Gutachten vollautomatische Waffe handelt und nicht wie zunächst angenommen um eine halbautomatische"

Ich dachte bis jetzt immer, das nur Automaten halb oder vollautomatisch sein können.
Aber man lernt ja nie aus :unknw:

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vor 4 Stunden schrieb rwlturtle:
Zitat

Verurteilt werden müsste der 44-Jährige lediglich für den davon unabhängigen zweiten Transport von Waffen zu dem Eppendorfer Händler, weil sich darunter die vollautomatische Pumpgun befand.

 

Was ist eine vollautomatische Pumpgun? :confused:

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Am 21.12.2023 um 16:58 schrieb CZM52:

noch???

Da paßt er doch gut hin? Bei Kinski hatte die Koprolalie noch Stil und war oft originell. Hier ...

 

Immerhin hat er es bereits zum Reitschuster geschafft, das erhöht die Chance daß sein SB seine Drohungen liest.  https://reitschuster.de/post/die-rechtsextreme-putin-atomsau-bulle/ 

 

Danach kann er sich ja mit dem schweizerischen Sadofreak zusammen tun.

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Interessant ist aber, daß seine Waffenbehörde ( auch wenn er nicht veruteilt wurde ) bei erwiesenem

Besitz einer "vollautomatischen Pumpgun" ( oder was es auch immer für eine böse Waffe war, für die er keine

Erlaubnis hatte ), keine Zweifel an seiner waffebnrechtlichen Zuverlässigkeit hatte...

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War da nicht vor vielen Jahren mal ne Geschichte in der Presse, wo der Herr W. vor Gericht stand. Weil er Mitglieder von seinem Schützenverein gegen Geld dazu angestiftet hat, maskiert und vor der Kamera zu behaupten, dass sie Schwarzmarkt Waffenhändler wären? Findet jemand dazu einen Link? Ich erinnere mich noch an so ne Geschichte, finde es aber leider gerade nicht mehr.

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Jetzt habe ich es doch noch gefunden:

https://www.welt.de/welt_print/vermischtes/hamburg/article6462700/Wie-man-fuers-Fernsehen-den-Waffenhaendler-gibt.html

 

Es wurde wohl freigesprochen, weil die Beweislage nicht ausgereicht hat:

https://www.welt.de/welt_print/vermischtes/hamburg/article6738856/Freispruch-fuer-Waffenexperte.html

Bearbeitet von Airgunshooter
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vor 4 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Wo steht das?

Überall in den beiden verlinkten Berichten. So wie ich das lese besteht da überhaupt kein Zweifel daran. Ich meine mich auch noch an einen Bericht von damals zu erinnern, wo ausführlich dargelegt wurde, dass das fälschen von dem Bericht nicht strafbar war.

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vor 1 Minute schrieb Airgunshooter:

Überall in den beiden verlinkten Berichten. So wie ich das lese besteht da überhaupt kein Zweifel daran. Ich meine mich auch noch an einen Bericht von damals zu erinnern, wo ausführlich dargelegt wurde, dass das fälschen von dem Bericht nicht strafbar war.

 

Na also. Wenn das "Fälschen" keine Straftat war, ist es eigentlich auch kein strafbares Fälschen, sondern einfach nur ein harmloses Ändern.

 

Und das ist erlaubt und macht so ziemlich jeder.

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Der W. hat einem Waffenbesitzer, der nachweislich illegale Waffen hatte und damit gedealt hat für seine Mitwirkung an einem Beitrag etwas versprochen,was er nicht halten konnte. Das der kriminelle möchtegernwaffenhändler dann vor Gericht allerhand erzählt um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen ist daher nicht verwunderlich. Letztendlich wurde der IWB verurteilt und der Herr W. frei gesprochen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

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Am 22.12.2023 um 12:34 schrieb rwlturtle:

....

 

Was der Herr als LWB und Waffensachverständiger da so von sich gibt, halte ich allerdings für grenzwertig.

Drohungen, insbesondere mit Bildern von Patronenschachteln, könnten ungeahnte Effekte für Ihn haben.

 

 

ich würde drarin aber eher den dezenten Hnweis darauf erkennen, dass man gewillt ist, von seinem Selbtverteidigungsrecht Gebrauch zu machen.

Durchaus legitim, auf eigenem Grund und Boden, in den eigenen vier Wänden, wenn ein rechtwidriger Angriff gegen die eigene Person, gegen die eigene Gesundheit oder das Leben erfolgt.

Ja, gut, eine Sache des Blickwinkels ;)

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vor 22 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Na also. Wenn das "Fälschen" keine Straftat war, ist es eigentlich auch kein strafbares Fälschen, sondern einfach nur ein harmloses Ändern.

 

Und das ist erlaubt und macht so ziemlich jeder.

angefangen in der höheren Politik..... da gehts allerdings meistens um Lebensläufe. Und es wird vorgemacht: Sooooo wirst du unbestraft doch noch etwas :)

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