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IGNORED

Jagd und Waffenrecht


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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Valdez:

Das unterschreibt jeder, der schon vor 2003 auf die Jagd ging, und heute über solche verordneten Praktiken den Kopf schüttelt.

... , wenigsten das könnte der @VDB rückgängig machen , oder ? :ridiculous:

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Valdez:

Ich, jage Stadtnah. 

Ist immer besser was einstecken zu haben. Das ist ja explizit auch ein KW Grund für Jäger.

Ich auch!
Habe nie etwas einstecken. Zu bequem/faul, im Auto zu unbequem, am Gürtel zu schwer und den Rucksack habe ich nicht mit.
Ich weis bis heute nicht warum ich mir damals die Plastepistole gekauft habe, muss wohl ein "Must have" gewesen sein!
 

Gruß

Frank

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Valdez:

 

Cooooooool spielen sagt ein nichtjäger, der wenn er es dürfte sich die Kw enstecken könnte. Höre ich da ein wenig Neid heraus?

 

Ich, jage Stadtnah. 

Ist immer besser was einstecken zu haben. Das ist ja explizit auch ein KW Grund für Jäger.

Sicherheitstechnisch natürlich absoluter Bullshit die Kurzwaffe erst im Revier zu laden. Und dann bei Rausfahrt wieder zu entladen. Den Schwachsinn haben sich die Angst vor dem Volk ausgedacht, in der Praxis absolute Zumutung.

 

Das unterschreibt jeder, der schon vor 2003 auf die Jagd ging, und heute über solche verordneten Praktiken den Kopf schüttelt.

Nö, bin Jäger , aber muss nicht mit der .45er in die Tanke nur weil ich es dürfte, ohne Magazin selbstverständlich.
Was hast Du denn einstecken Stadtnah? Ne KW ohne Magazin ? Was hilft Dir das? Das man die KW im Holster spaziern tragen darf ohne geladen zu sein führt die Sache ad absurdum. Was ein Schwachsinn. Also lass ich die da wo die am besten hinpasst, in den Rucksack etc. Alles andere außerhalb des Reviers ist was für Möchtegernrambos.
Das sind die gleichen die seit 18 mit nem Baseballschläger im Kofferraum durch die Gegend fahren.

Geschrieben

Als Linkshänder habe ich mein Holster auch links. Stört mich nicht beim Autofahren und jetzt lerne ich dass ich als Linkshänder mit KW am Holster im Auto sooooooo coooooooool bin. 

Jetzt fahre ich nur noch mit offenem Fenster und lauter Mukke durch die Gegend. Bis ins Revier :D

 

Es gibt Sachen da habe ich einfach noch nie drüber nachgedacht wie z.B. Coooool sein bei der Jagdausübung. Muss mal beim Autohersteller anfragen ob die mir eine Glastüre herstellen können, denn was nützt es mir wenn ich die Waffe trage und niemand sie sieht?

 

Zweites Beispiel zum Irrsinn: 

1. Ich werde zum Wildunfall gerufen, komme schnell zum Unfall mit einer Waffe ohne Futteral. Erledige meinen Job, fahre los zur Unfallwild Sammelstation, die Polizei fährt mir hinterher und hält mich an. Zack Anzeige wegen führen einer Waffe. 

2. Ich werde zum Wildunfall gerufen. packe gemütlich meine Waffe in ein Futteral, suche noch 5 Minuten dieses blöde Schloss von dem ich glaube dass es Pflicht ist, fahre zum Unfall, ach verdammt, Schlüssel vergessen, schnell nach Hause, wieder zurück, erledige meinen Job, verstaue meine Waffe und bekomme eine Anzeige vom Unfallverursacher der wegen Handy am Steuer zwar das Leid des Wildes erst verursacht hat, aber weil er Grünideologe ist war ich ihm nicht schnell genug und ich hab die Anzeige am Hals wegen Tierquälerei...

 

Beides natürlich Extremfälle, aber im Ernst, im bDaZ durchaus erwartbar. 

 

Ich habe nie ein richtiges Futteral dabei, aber Gewehrsocken mit Loch drin und somit abschließbar. Sollte ich nach der Jagd noch schnell zum Aldi fahren kommt das Gewehr in die Gewehrsocke, die mir im Auto kaum Platz weg nimmt und wird verschlossen. 

Die Fahrt zum Wildhändler ist für mich durch das Jagdbedürfnis abgedeckt sofern es sich um den nächsten Wildhändler handelt. Schwieriger wird es wohl wenn man zum Wildhändler 3 Dörfer weiter fährt weil der eine ja doof ist...

 

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb sealord37:

 

Könnte sein....



...dass Du die Eingangsfrage nicht richtig lesen hast :confused:

Der restlichen aller hierzu herbeifabulierten Sachverhalte interessieren mich grad nicht wirklich. Spielt ja hinsichtlich der Eingangsfrage keine Rolle.

Die Mitnahme der Jagdwaffe auf dem Weg zum, vom Revier in entgegengesetzter Richtung entfernten, Wildhändler ist durch keinerlei Bedürfnis abgedeckt.

Anders sähe es aus, wenn der Wildhändler auf dem direkten Heimweg liegen würde.
Dann darf man natürlich die Heimfahrt auch, genau so wie zu Erledigungen bei Post, Bank oder Tankstelle oder Sonstigem, unterbrechen.

- der direkte Weg ins Revier
- der direkte Weg zum Büchsenmacher (zu welchem auch immer)

- der direkte Weg zum Schießstand (zu welchem auch immer)

Dieses erlaubte Führen der Jagdwaffe(n) ist definitiv von einem Bedürfnis abgedeckt.

Du darfst natürlich anderer Ansicht sein. Ist ja auch ok.
Es wäre dann halt gut, wenn Du auf den bestimmten Passus in der WaffVwV verweisen könntest :)


Unlängst wurde einem Jäger die WBK widerrufen, nachdem er in entgegengesetzer Richtung seines Wohnortes, vom Jagdrevier, auf dem Weg zu seinem Arzt  einen medizinischen Notfall erlitt und von Sanitätern ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Ein Sanitäter übergab vorher aber auf Bitte des Jägers hin!,  die im Auto befindliche Jagdwaffe einem Polizisten, damit diese nicht in unberechtigte Hände gelangen möge.

Es kam in Folge zur Anzeige, zum Entzug des Jagdscheines, dem Widerruf der WBK und natürlich der Aberkennung der Zuverlässigkeit.

Das Gericht befand die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Waffenbehörde!
Begründung: die Fahrt zum Arzt, in entgegengesetzer Richtung vom Wohnort, ist von keinem Bedürfnis gedeckt und das Mitführen der Waffe somit nicht erlaubt!

Ich suche das Thema aber nicht heraus...

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb grizzly45:

Nö, bin Jäger , aber muss nicht mit der .45er in die Tanke nur weil ich es dürfte, ohne Magazin selbstverständlich.
Was hast Du denn einstecken Stadtnah? Ne KW ohne Magazin ? Was hilft Dir das? Das man die KW im Holster spaziern tragen darf ohne geladen zu sein führt die Sache ad absurdum. ...



Nur, weil Du es, für Dich!, nicht musst :confused:

Warum sollstes Jemand seine Kurze, wenn er sie komfortabel im Holster erlaubt führen darf, denn n i c h t geholstert und ungeladen erlaubt führen :confused:

Was spricht denn dagegen, wenn es gegen kein Gesetz dieses bestem Buntlandes aller Buntländer verstößt  :confused:

Wenn Einem irgendwann dieses Recht abgesprochen wird, ist das Geplärre wieder riesengroß...

Es hilft, vielleicht, dass Einem dieses Recht nicht so mir nichts dir nichts aberkannt werden könnte....

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Coooool sein bei der Jagdausübung

Das freut mich ja, aber leider gibt es genug andere die gerne alles bis zum letzten ausreizen, auch wenn es noch so sinnlos ist.
Hauptsache mehr dürfen wie andere, ohne Sinn und Verstand. Wieviel Wildunfälle gibt es denn bei dem es unabdingbar ist sofort aus dem Auto zu hechten und im rennen die KW schon abfeuern zu müssen…..? Ja, wahrscheinlich hunderttausende Stücke die nur deswegen lange leiden müssen weil man nicht mit .44 Magnum und gespannten Hahn im Holster zur Unfallstelle fahren darf. Is klar.

 

Ich bin da aber auch jetzt raus hier.

 

Irgendwann kommt hier einer und jammer was ihm schlimmes von Seiten der Ordnungsmacht wiederfahren ist obwohl er doch so Recht hatte. Und dann kommen die, die immer kommen, und sagen, da musst Du klagen bis hin zum Pabst, lass Dir bloß nix gefallen, das ist Dein Recht. Und freuen sich insgeheim das es einen anderen Deppen getroffen hat.
 

Gibt genug Beispiele wo Kleinigkeiten gelangt haben zum Entzug aller Waffen. Selbst im DiREKTEN Umfeld erlebt, wegen einer reinen Formalie 2 Mann alles weg. Nur weil der SB das so wollte und keinen Millimeter Spielraum gelassen hat. 30 Jahre Sportschützen, und schießen nun Luftdruck. Nene. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb grizzly45:

Nö, bin Jäger , aber muss nicht mit der .45er in die Tanke nur weil ich es dürfte, ohne Magazin selbstverständlich.
Was hast Du denn einstecken Stadtnah? Ne KW ohne Magazin ? Was hilft Dir das? Das man die KW im Holster spaziern tragen darf ohne geladen zu sein führt die Sache ad absurdum. Was ein Schwachsinn. Also lass ich die da wo die am besten hinpasst, in den Rucksack etc. Alles andere außerhalb des Reviers ist was für Möchtegernrambos.
Das sind die gleichen die seit 18 mit nem Baseballschläger im Kofferraum durch die Gegend fahren.

Muss ja auch nicht die 45er sein. 
Bei mir isses nur eine 44er (Desert Eagle).  
 

Oder der 357er Jagd Korth. 

Bearbeitet von IMI
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Ich frage mich, wo die Komforteinbußen herkommen soll.

 

Im Autositz stört einfach alles, was am Gurt ist. Mich zumindest. Und generell hab ich lieber weniger als mehr am Mann, wobei es bei der Jagd schon wirklich viel Zeug geworden ist, was ich so mit mir rumschleppe. Wenn man nicht immer alles verstauen und wieder auspacken will sieht es bei einer Pirsch in Kombination mit vorherigem oder nachfolgenden Ansitz etwa so aus: Rucksack mit Zeug drin, Waffe, Zielstock, Wärmebild in Jackentasche, Hundeortung, Leine, Pfeifen, ggf. Taschenlampe. Wenn nichts dringendes sie erforderlich macht, verzichte ich gern auf die Kurzwaffe.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb grizzly45:

Was hast Du denn einstecken Stadtnah? Ne KW ohne Magazin ?

IMI Holster mit Magazinhalterung.

 

vor 14 Minuten schrieb IMI:

Das man die KW im Holster spaziern tragen darf ohne geladen zu sein führt die Sache ad absurdum. Was ein Schwachsinn. Also lass ich die da wo die am besten hinpasst, in den Rucksack etc. Alles andere außerhalb des Reviers ist was für Möchtegernrambos.

 

Ansichtssache

vor 14 Minuten schrieb IMI:


Das sind die gleichen die seit 18 mit nem Baseballschläger im Kofferraum durch die Gegend fahren.

Reim dir keinen Bullshit zusammen.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb grizzly45:

Das sind die gleichen die seit 18 mit nem Baseballschläger im Kofferraum durch die Gegend fahren.

 

Nö, wer mit 18 mit nem Bäsi rumfährt hat noch gute Chancen in den nächsten 10-20Jahren sein Gehirn zugeschickt zu bekommen.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb gipflzipfla:

Die Mitnahme der Jagdwaffe auf dem Weg zum, vom Revier in entgegengesetzter Richtung entfernten, Wildhändler ist durch keinerlei Bedürfnis abgedeckt.

Ich vermute, dass es auch da ein bisschen auf die Entfernung ankommt. Unter Umständen muss man ja ertsmal entgegengesetzt fahren, um überhaupt nach hause fahren zu können. 3km sind sicher anders zu bewerten als 30km.

 

vor 37 Minuten schrieb gipflzipfla:

Du darfst natürlich anderer Ansicht sein. Ist ja auch ok.
Es wäre dann halt gut, wenn Du auf den bestimmten Passus in der WaffVwV verweisen könntest

 

Kann ich nicht. Allerdings kann ich nirgendwo einen Passus in einem Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.Ä. finden wo was von "direktem Weg" steht. Zumal direkter Weg nicht mal zwingend eine rein geografische Angabe sein muss, sondern auch zeitlich betrachtet werden kann.

 

vor 39 Minuten schrieb gipflzipfla:

Unlängst wurde einem Jäger die WBK widerrufen, nachdem er in entgegengesetzer Richtung seines Wohnortes, vom Jagdrevier, auf dem Weg zu seinem Arzt  einen medizinischen Notfall erlitt und von Sanitätern ins Krankenhaus gebracht werden musste.

 

Diesen Fall meinte ich in meinem Post vor zwei Stunden. Allerdings ging es hier auch um einen erheblichen Umweg und der geplante Arztbesuch hatte nun wirklich nichts mit der Jagd zu tun.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Valdez:

IMI Holster mit Magazinhalterung.

 

Ansichtssache

Reim dir keinen Bullshit zusammen.

Naja Du bist ja als Provokant hier bekannt. Da passt das ins Bild. Alles gute für Dich, hoffentlich gewinnst Du das Duell denn dann auch.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb gipflzipfla:

Begründung: die Fahrt zum Arzt, in entgegengesetzer Richtung vom Wohnort, ist von keinem Bedürfnis gedeckt und das Mitführen der Waffe somit nicht erlaubt!

Die Fahrt zum entgegengesetzten Arzt war aber nicht das Thema!

Bei einem Unfall mit hilflosem Zustand und Waffen dabei hat man eigentlich fast immer die A...Karte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

 

Zweites Beispiel zum Irrsinn: 

1. Ich werde zum Wildunfall gerufen, komme schnell zum Unfall mit einer Waffe ohne Futteral. Erledige meinen Job, fahre los zur Unfallwild Sammelstation, die Polizei fährt mir hinterher und hält mich an. Zack Anzeige wegen führen einer Waffe. 

2. Ich werde zum Wildunfall gerufen. packe gemütlich meine Waffe in ein Futteral, suche noch 5 Minuten dieses blöde Schloss von dem ich glaube dass es Pflicht ist, fahre zum Unfall, ach verdammt, Schlüssel vergessen, schnell nach Hause, wieder zurück, erledige meinen Job, verstaue meine Waffe und bekomme eine Anzeige vom Unfallverursacher der wegen Handy am Steuer zwar das Leid des Wildes erst verursacht hat, aber weil er Grünideologe ist war ich ihm nicht schnell genug und ich hab die Anzeige am Hals wegen Tierquälerei...

 

Selbst schuld, was fährst Du auch zur Sammelstation. Da keine Lebendbeschau stattgefunden hat, darf das Stück nicht in Umlauf gebracht werden. Selber fressen, nein Danke. Sofern kein Schwarzwild (ASP) darf es aber zurück in den Naturkeislauf (unschädlich beseitigt -six feet under) Selbst wenn SW betroffen ist fährt man nicht direkt zur Sammelstelle.

 

Irrsinn: Selbst schuld, was fährst Du wegen eines vergessenen Schlüssels spazieren?
Hat die Polizei bei Dir in der Gegend keine Pistolen mehr? Nötigenfalls nimmt man die japanische Geheimwaffe.

 

Wenn mich die Rennleitung aus der Pfurzmulde klingelt frage ich grundsätzlich nach dem Zustand des Stückes falls die Rennleitung nicht von sich aus damit rüber kommt. Falls es noch lebt sollen die das kurz erledigen, muss nicht sein das es sich noch 10-20 min quält. Außer zum BAB-Zubringer mache ich mich dann auf die Socken zum Einsammeln. Die Rennleitung ist dann nämlich üblicherweise schon wieder da weg und am Zubringer lasse ich mich nicht wegen eines Stücke Fallwild über den Haufen fahren. Das Graffiti auf der Straße wird im hellen wohl noch zu erkennen sein.
Nachsuche sowieso erst im hellen, einsammeln am Zubringer ebenfalls.

Gruß

Frank

Bearbeitet von Frank222
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb sundance:

Wäre es wirklich ein so großes Problem, eine Waffe im Koffer zu verstauen?  

Wenn das Gewehrchen eingepackt ist, darf ich beliebig spazieren fahren? Interessant!

vor 5 Stunden schrieb Homi:

Aus " im Müllsack unter das Stück in der Metzgerwanne" wird dann schnell ....

Jetzt schau noch mal ob Du in meinem Beitrag Satire findest! Und stell Dir einen besonders Wichtigen vor, der den weibliche Lehrling beeindrucken will und der sich dann gerne das Gewehrchen raus holen darf. 

vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Weil das nicht der direkte Weg zum Revier ist, nur dort darf ungeladen geführt werden, ansonsten sicher verpackt!

Kennst Du die WaffVwV, aka Bedienungsanleitung Waffenrecht für untere Verwaltungsbehörden? Steht da ein ganz großer Passus zu Umwegen? Für die Jäger speziell? Ja?

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die Fahrt zum entgegengesetzten Arzt war aber nicht das Thema!
 

Bei einem Unfall mit hilflosem Zustand und Waffen dabei hat man eigentlich fast immer die A...Karte.

Das ist richtig... eben k e i n e Fahrt mit der Waffe im Auto, welches durch das Bedürfnis Jagd gedeckt ist.
Und es ist das aktuell beste Beispiel von dem, was uns allen passieren kann.. Im besten Buntland aller Buntländer!
Ein Besseres hab ich grad nicht. Heraussuchen muss man es sich selber...

Eine stabile Bleckiste im Auto, gesichert mit zwei Schlössern und diese Kiste, mitsamt der Waffe drin, gesichert gegen unberechtigten Zugriff und das Abhandenkommen.

Das Fahrzeug wird dann im Krassesten aller krassen Fälle einfach von einem, durch die Polizei beauftragten, Abschleppdienst in die Verwahrstelle verbracht. Wo dann alles, bis zur Abholung durch einen Berechtigten, unter Kontrolle bleibt.

Ist definitiv machbar, macht aber Niemand so!

 

Geschrieben

Und was macht der arme Depp der nur ein Familienauto hat? Das Auto samt Waffe dann an die Ehefrau ohne Jagdschein geben?

 

Trennung 

 

Löst euch mal davon dass JEDER etwas so handhaben kann nur weil IHR das so handhabt.

Nicht jeder hat ein eigenes Jagdauto oder den Wildhändler neben der Wohnungstür oder 2 Kollegen die schnell vorbei kommen wenn was ist...

 

@Frank222 Eine Sammelstation ist KEIN Wildhändler :D 

Möchte mal sehen wie du den Boden six feet under mit der Schaufel bei -15°C aushebst!

Und zu deinem Thema mit der Zeit, du bist da völlig am eigentlichen vorbei.

Waffe aus dem Schrank, Auto und los sind 30 Sekunden.

Waffe aus dem Schrank, Futteral suchen oder aus dem Nachbarzimmer holen, Schloss etc. und nachher wieder alles auffummeln sind schnell auch mal 5 Minuten unnötige Zeit mehr. 

Wenn deine Behörde das so macht mit dem Erlegen hast du ja Glück, meine macht das nicht und ich fahre selbst raus.

 

Also wenn es die Rechtslage zulässt gesteht es den Leuten die es machen doch einfach ein.

So argumentiert ist genauso erbärmlich wie ein Nicht Sportschütze/Jäger mit "warum sollte mein Nachbar eine Waffe haben, das gehört verboten"...

 

 

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Wenn deine Behörde das so macht mit dem Erlegen hast du ja Glück, meine macht das nicht und ich fahre selbst raus.

 

Was machen die, wenn du nicht gleich kommen kannst oder nicht erreichbar bist?

 

vor 57 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Wildhändler neben der Wohnungstür

 

Meiner Meinung nach ist die Ausgangsfrage ohnehin eher theoretischer Natur. Wie oft fährt denn jemand direkt von der Erlegung, aus dem Revier zum Wildhändler? Mit dem Schweinchen 3Uhr nachts? Oder der Rehbock sonntags um 06.30? Das im Wald aufgebrochene Stück so wie es ist zum Händler?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Wildunfall ...

... ich hab die Anzeige am Hals wegen Tierquälerei...

 

...im bDaZ durchaus erwartbar. 

Wildtiere sind herrenlos. Es gibt keine Aneignungspflicht und auch keine Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfall etc. 

 

Lass das telefon klingeln, drück den Anruf weg oder was auch immer, dreh dich um und schlaft weiter. Unfälle sind bDaZ eine Sache der Polizei. 

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