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IGNORED

Jäger & Sportschütze - Kurzwaffenerwerb


JanSolo

Empfohlene Beiträge

vor 51 Minuten schrieb VTRSP:

Hast du dazu was schriftliches?

Steht in den Vollzugshinweisen zum WaffG aus dem IM BaWü:

https://www.wsv1850.de/images/jdownloads/Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf

 

Seite 6, Mischnutzung bei mehreren Bedürfnissen.

TL;DR:

Sport- und Jagdwaffen dürfen jeweils für das andere benutzt werden, wobei Jagdwaffen, die sportlich genutzt werden, nicht ins Grundkontingent zählen (und damit auch in BaWü keine Nachweise brauchen), andersrum aber schon.

 

Bevor man damit aber zu seinem SB geht, sollte man sich genau überlegen ob man das will. In dem Machwerk stehen nämlich noch ein paar andere sehr abenteuerliche Interpretationen des WaffG, die nicht unbedingt zu unserem Vorteil sind. Mein Favorit ist ja, dass sportliche Pumpflinten per Definition immer als Überkontingentwaffe gewertet werden - selbst dann, wenn es die einzige Waffe im Besitz ist.

 

vor 50 Minuten schrieb Varminter:

Kein österreichischer Jäger, der gleichzeitig auch Sportschütze ist, kennt dieses Problem.

 

Buntland macht sich solche Blödheiten wirklich mit grösstem Eifer selber.

Ja aber wo kämen wir denn da hin wenn da einfach jemand wie er will, weil da könnt ja jeder kommen und überhaupt, NAZI!!!!!

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vor 1 Stunde schrieb ALBA:

@gipflzipfla

 

Deine Ausssagen lassen tief blicken,

warst Du als Kind schon so ?

@ALBA,
zumindest hast Du jetzt auf Grund dessen schon einmal gelernt, (m)einen Nicknamen korrekt zu schreiben.
Siehste.. so geht das...geht doch :)

Mir hat man als Kind zuallererst höffiche Umgangsformen beigebracht.
Aber eben auch gnadenlose Ehrlichkeit!

Der allererste Satz in meinem Posting lautete sinngemäß: "Hinzuziehen eines fähigen Justitiars, um die Rechtlage zu besprechen und dann.... !".

Von, Zitat @ALBA, "klagen, klagen, klagen..." , Zitat Ende, war niemals die Rede.
Einen Bescheid zu beeinspruchen bedingt ebenfalls noch lange keine Klage. Mann kann (s)einen Einspruch immer noch kostenlos zurückziehen, falls das besser ist!

Sei Dir sicher: ich würde es tun, falls notwendig!

Aber als bester Buntländer aller Buntländer nickt man offensichtlich eben lieber ab.... aber dann hört auf mit dem Herumgeheule!

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vor einer Stunde schrieb pulvernase:

Steht in den Vollzugshinweisen zum WaffG aus dem IM BaWü:

https://www.wsv1850.de/images/jdownloads/Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf

 

Seite 6, Mischnutzung bei mehreren Bedürfnissen.

TL;DR:

Sport- und Jagdwaffen dürfen jeweils für das andere benutzt werden, wobei Jagdwaffen, die sportlich genutzt werden, nicht ins Grundkontingent zählen (und damit auch in BaWü keine Nachweise brauchen), andersrum aber schon.

 

(...)

 

Danke für diese Info! Das ist tatsächlich genau der gegenteilige Standpunkt meiner Behörde. Dabei handelt es sich doch hier um Bundesgesetze.

 

Weil gefragt wurde: Bundesland ist Niedersachsen.

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vor 16 Minuten schrieb CZM52:

hahaha....der war gut :lol::rofl:

War auch lustig gemeint!

 

Was passiert denn, wenn meine Waffenbehörde in Nds. gegen mich tätig werden sollte und ich die Ausführungsbestimmungen aus Ba-Wü geltend mache. Sagen die dann "Das interessiert uns nicht!"?

 

 

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Das typisch Deutsche Grundproblem.

Der Untertan geht in gebückter Haltung davon aus, dass alles, was nicht explizit erlaubt oder von der Behörde genehmigt wurde, verboten ist.

Sollte dann ein anderer Bürger auf die Idee kommen, gesunden Menschenverstand walten zu lassen, wird der o.g. Untertan nicht zögern den Bürger in maximal möglicher Form anzuschwärzen, weil, was er denkt nicht zu dürfen, darf ein Anderer keinesfalls und muss sanktioniert werden.

 

Mit der unnötigen Fragerei bei den Behörden werden nur weitere unsinnige Einschränkungen forciert.

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vor 5 Stunden schrieb Varminter:

 

Kein österreichischer Jäger, der gleichzeitig auch Sportschütze ist, kennt dieses Problem.

Buntland macht sich solche Blödheiten wirklich mit grösstem Eifer selber.

 

In D ist man Meister darin, Nicht-Probleme zu problematisieren, und daraus dann Restriktionen zu stricken. 

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