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IGNORED

Altersnachweis für einen Schaft


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Geschrieben

Hallo Leute,

habe ich was verpasst, oder darf man einen Schaft erst ab 18 kaufen?? Hab bei Egun einen Klappschaft ersteigert, jetzt soll ich einen Altersnachweis erbringen- kein Problem eigentlich, aber auch nötig??

Geschrieben

Na, das will ich jetzt keinem unterstellen, ist ein Waffenhändler. Er hat das wohl überall dabei stehen, wo der Begriff" Waffe" auftaucht, selbst für einen " Waffenkoffer" wollen die Herrschaften einen Altersnachweis...

Geschrieben

Wir begründen warum der Händler das fordert, dass ist aber nicht die Frage oder das Problem.

Warum soll ein z.B. 14 jähriger keinen Klappschaft kaufen dürfen?

 

Stand das bei dem Artikel bei, dass Altersnachweis erforderlich? Sonst würde ich das ja schon aus Spaß an der Eskalation ablehnen und darauf hinweisen, dass es kein verbotener Gegenstand ist. Geht ja freundlich, aber bestimmt.

Du hast gezahlt, du möchtest die Ware bitte. Ausweis gibts, wo angebracht.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb DaTaXi:

Wir begründen warum der Händler das fordert, dass ist aber nicht die Frage oder das Problem.

Warum soll ein z.B. 14 jähriger keinen Klappschaft kaufen dürfen?

 

Stand das bei dem Artikel bei, dass Altersnachweis erforderlich? Sonst würde ich das ja schon aus Spaß an der Eskalation ablehnen und darauf hinweisen, dass es kein verbotener Gegenstand ist. Geht ja freundlich, aber bestimmt.

Du hast gezahlt, du möchtest die Ware bitte. Ausweis gibts, wo angebracht.

Und wenn der Verkäufer Lust auf Eskalation hat, verweist er auf die Auktion, die Forderung nach Altersnachweis und darauf das du mit dem Kauf seine  Bedingungen anerkannt hast. Und dann? 
 

Ziehst dann vor Gericht?

 

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Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb CZM52:

Und wenn der Verkäufer Lust auf Eskalation hat, verweist er auf die Auktion, die Forderung nach Altersnachweis und darauf das du mit dem Kauf seine  Bedingungen anerkannt hast. Und dann? 
 

Ziehst dann vor Gericht?

 

richtig lesen was ich geschrieben habe. So unterstellst du.

Geschrieben
5 hours ago, CZM52 said:

Und wenn der Verkäufer Lust auf Eskalation hat, verweist er auf die Auktion, die Forderung nach Altersnachweis und darauf das du mit dem Kauf seine  Bedingungen anerkannt hast. Und dann? 
 

Ziehst dann vor Gericht?

 

das ist das Problem, stand dabei, steht aber oft dabei. Auch bei Geschossen und dergleichen. Habs unter Protest beantwortet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb sidolin:

das ist das Problem, stand dabei, steht aber oft dabei. Auch bei Geschossen und dergleichen. Habs unter Protest beantwortet.

und wo ist nun das Problem?  Du ignorierst Vertragsbestandteile....ist ja nun niemand schuld ausser dir.

 

Dein Fehler, gibts nix zu "mimimi...."

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb CZM52:

 Du ignorierst Vertragsbestandteile...

Hallo

 

ich habe mal meine Eigentumswohnung an einen Nichtraucher vermietet. 

Im Vertrag stand explizit "innerhalb der Mietwohnung ist Rauchen nicht gestattet".

Ich habe keine Ahnung, wie der Mieter bei der Wohnungsbesichtigung und beim Unterzeichnen des Mietvertrages den Nikotingestank aus seinen Klamotten bekam.

Auf den späteren Vorwurf, dass er versicherte, nicht zu rauchen, hat er milde gelächelt.

 

Steven

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Geschrieben
Gerade eben schrieb steven:

Hallo

 

ich habe mal meine Eigentumswohnung an einen Nichtraucher vermietet. 

Im Vertrag stand explizit "innerhalb der Mietwohnung ist Rauchen nicht gestattet".

Ich habe keine Ahnung, wie der Mieter bei der Wohnungsbesichtigung und beim Unterzeichnen des Mietvertrages den Nikotingestank aus seinen Klamotten bekam.

Auf den späteren Vorwurf, dass er versicherte, nicht zu rauchen, hat er milde gelächelt.

 

Steven

 

 

Und wieder mal ist Stevens Märchenstunde....................

Geschrieben
4 hours ago, CZM52 said:

und wo ist nun das Problem?  Du ignorierst Vertragsbestandteile....ist ja nun niemand schuld ausser dir.

 

Dein Fehler, gibts nix zu "mimimi...."

Beruhige dich, gibt kein mimimi, tief durchatmen.... bist du im wahren Leben auch so?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo

 

ich habe mal meine Eigentumswohnung an einen Nichtraucher vermietet. 

Im Vertrag stand explizit "innerhalb der Mietwohnung ist Rauchen nicht gestattet".

Ich habe keine Ahnung, wie der Mieter bei der Wohnungsbesichtigung und beim Unterzeichnen des Mietvertrages den Nikotingestank aus seinen Klamotten bekam.

Auf den späteren Vorwurf, dass er versicherte, nicht zu rauchen, hat er milde gelächelt.

 

Steven

Der Staat hilft dir hier nicht und schreibt sogar vor, dass das Rauchen vertraglich nicht untersagt werden darf.

 

Deswegen, Tipp fürs nächste mal:

Tu so, als wärst du Raucher, stinke deine eigenen Klamotten vor der Besichtigung ein und biete ihm eine Zigarette an und sag ihn noch, dass dein Mieter ein Stockwerk darunter Kettenraucher sei und ob das für ihn ein Problem sei. Wenn er die Zigarette dann nimmt und die Wohnung immer noch haben will, dann weißt du Bescheid.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb sidolin:

das ist das Problem, stand dabei, steht aber oft dabei.

Wo soll da ein Problem sein? Wenns einem nicht passt kauft man da halt nix. Und wenn man es nicht gelesen hat ist man selbst daran Schuld.  Viel Aufregung wegen Nichts.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb sidolin:

Beruhige dich, gibt kein mimimi, tief durchatmen.... bist du im wahren Leben auch so?

 

hey @sidolin

etwas Verständnis für solche Reaktionen ist sicher nicht falsch.

 

Einmal hat @CZM52 in der Branche zu tun, und wird öfter mal Fälle wie den Deinen haben, wo entweder nicht genau gelesen wurde, oder jmd. meint, es trotz Vertragsabschluss besser zu wissen.

 

Weiters hat vor einiger Zeit der User gipflzipfl etwas ähliches angefangen, weil ihm angeblich eine nicht genormte Weaverschiene verkauft worden wäre, und es gab genau dieses mimimi... (ich krieg den genauen Sachverhalt nicht mehr zusammen und hab auch keine Lust zu suchen, da komplette Zeitverschwendung).

 

Ich schreib in meine Auktionen immer rein, dass Spassbieter eine gewisse Summe zu zahlen hätten und das dies durch den Bietvorgang Vertragsgegenstand wird, wenn die Ware nicht abgenommen wird.

Musste ich bisher nicht einklagen.

Wie sagt der Lateiner? Pacta sunt servanda.

Bearbeitet von ACR
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb sidolin:

Trotzdem macht der Ton die Musik, das wird in Foren gerne mal ignoriert.

Kudos!

Aber da gibt es ganz andere Spezialisten hier.:teufel_17:

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