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Waffenschrank verankern


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

im April nächsten Jahres hoffe ich endlich die WBK beantragen zu können, Sportschütze. Dafür muss zuerst natürlich ein Waffenschrank her.

Ich möchte erstmal keine große Kollektion an Waffen und dementsprechend einen möglichst kompakten Waffenschrank (kurz und Langwaffe) der die gesetzliche Norm erfüllt (Grad 0) - zumal die Parkettböden mit Fußbodenheizung - möchte ich eine zu Hohe Belastung vermeiden.

Ich fand ein paar die um 90-100kg wiegen nur. Doch bei dem Gewicht möchte ich natürlich zumindest verankern.

Am Boden geht es nicht (Fußbodenheizung), die Wände die für Wandbefestigung infrage kommen scheinen nicht aus Beton zu sein, zumindest konnte ich easy testweise einen dünnen Nagel mit Hammer reinschlagen. Irgend ein Mauerwerk, wohl kaum Gips aber eben nicht Beton…

Was empfiehlt ihr zu Befestigung, kann man auf nicht Beton Mauerwerk überhaupt vernünftig befestigen?

danke

 

Geschrieben

1. Nimm direkt einen 1er, kostet nicht wesentlich mehr.

2. Nimm den direkt in Größer, nichts ist ärgerlicher als sich in 2 Jahren einen weiteren Schrank kaufen zu müssen. Zusätzlich kannst du die Munition auch da drin lagern solange Platz ist.

3. Gewichtsklassen sind in der richtigen Größe um die 200kg. Unter 200kg musst du verankern.

Wenn du dir das nicht zutraust lass den von der Firma aufstellen, kostet Geld aber dann ist es sicher. 

Bei Eigenaufstellung nimmst du einfach sowas hier: https://www.amazon.de/Montagemörtel-Schwerlast-Befestigungsset-Verbundmörtel-Gewindestange/dp/B09RFZC523/ref=asc_df_B09RFZC523/?tag=googshopde-21&linkCode=df0&hvadid=579297248118&hvpos=&hvnetw=g&hvrand=7462994772255297420&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=9043545&hvtargid=pla-1637314240759&psc=1&th=1&psc=1

 

Das Loch machst du schön kegelförmig, also die Wand gut aushöhlen, vorne sollte das Loch nicht wirklich dicker werden. Dafür gibt es spezielle Bohrer, geht aber mit etwas Geschick auch so. https://www.conrad.de/de/p/fischer-pbb-090634-konusbohrer-14-mm-1-st-2472291.html?hk=SEM&WT.mc_id=google_pla&hk=SEM&gclid=Cj0KCQjwpc-oBhCGARIsAH6ote9VIaj3MbOMVrVR7GcyYfRPWVFV77WAVWdBCk4K8EjuaO7AQYFwpb8aAk6fEALw_wcB

 

Kleber rein, Dübel rein, sofort die Gewindestange rein, sofort den Tresor ran gestellt, denn wenn der Kleber einmal fest ist es zu spät. Aushärten lassen, Tresor mit der Mutter festziehen. Fertig.

Es empfiehlt sich die Sockelleisten in dem Bereich zu entfernen damit der Tresor auch bündig an der Wand steht.

 

 

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Geschrieben

Was ist es denn für ein Baujahr?

 

Wie tief konntest du den Nagel einschlagen?  (bist du sicher, dass du über die Putzschicht hinaus gekommen bist?)

 

Welche Farbe hatte das Mauerwerk?

 

Hatte das Mauerwerk Hohlräume?

 

Hast du schon irgendwelche Dübel in deiner Wohnung gesetzt (und was lag dort dann vor) und gäbe es für eine Verankerung besser geeignete Aufstellorte?

 

--------

 

Grundsätzlich musst du dir überlegen, wieviel deine Verankerung aushalten soll, d.h. ob sie ein "Abreißgewicht" erfüllen soll oder du deinen Schrank nur gegen Mitnahme sichern willst, wofür es soweit ich weiß keine konkreten Mindestwerte gibt. Dann musst du rausfinden, was für Material bei dir vorliegt und dann kannst du in den frei verfügbaren Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) oder europäischen technischen Zulassungen (ETA) der jeweiligen Dübelhersteller nachschauen, welche Festigkeiten die einzelnen Dübel in verschiedenem Mauerwerk erreichen.

 

Tip: In vielen Mauerwerkstypen liefern chemische Dübel in der Regel sehr hohe Festigkeiten.

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, Mick Jaeger said:

1. Nimm direkt einen 1er, kostet nicht wesentlich mehr.

2. Nimm den direkt in Größer, nichts ist ärgerlicher als sich in 2 Jahren einen weiteren Schrank kaufen zu müssen. Zusätzlich kannst du die Munition auch da drin lagern solange Platz ist.

3. Gewichtsklassen sind in der richtigen Größe um die 200kg. Unter 200kg musst du verankern.

Wenn du dir das nicht zutraust lass den von der Firma aufstellen, kostet Geld aber dann ist es sicher. 

Bei Eigenaufstellung nimmst du einfach sowas hier: https://www.amazon.de/Montagemörtel-Schwerlast-Befestigungsset-Verbundmörtel-Gewindestange/dp/B09RFZC523/ref=asc_df_B09RFZC523/?tag=googshopde-21&linkCode=df0&hvadid=579297248118&hvpos=&hvnetw=g&hvrand=7462994772255297420&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=9043545&hvtargid=pla-1637314240759&psc=1&th=1&psc=1

 

Das Loch machst du schön kegelförmig, also die Wand gut aushöhlen, vorne sollte das Loch nicht wirklich dicker werden. Dafür gibt es spezielle Bohrer, geht aber mit etwas Geschick auch so. https://www.conrad.de/de/p/fischer-pbb-090634-konusbohrer-14-mm-1-st-2472291.html?hk=SEM&WT.mc_id=google_pla&hk=SEM&gclid=Cj0KCQjwpc-oBhCGARIsAH6ote9VIaj3MbOMVrVR7GcyYfRPWVFV77WAVWdBCk4K8EjuaO7AQYFwpb8aAk6fEALw_wcB

 

Kleber rein, Dübel rein, sofort die Gewindestange rein, sofort den Tresor ran gestellt, denn wenn der Kleber einmal fest ist es zu spät. Aushärten lassen, Tresor mit der Mutter festziehen. Fertig.

Es empfiehlt sich die Sockelleisten in dem Bereich zu entfernen damit der Tresor auch bündig an der Wand steht.

 

 

 

Dass man einen Waffenschrank unter 200kg zwingend verankern muss ist nicht korrekt. Verstehe nicht warum das immer wieder falsch wiedergegeben wird. Ich bereite mich nach meinem Kommentar schonmal auf den Link zu hfd-tresore vor. Wenn ein N/0 Schrank unter 200 kg durch eine Verankerung ein Abreißgewicht von über 200 kg übersteigt, dürfen in diesem anstelle von 5 bis zu 10 Kurzwaffen verschlossen werden, sonst nur 5. Alles bezüglich Verankerung ist höchstens versicherungsrelevant. Natürlich muss man trotzdem etwas gesunden Menschenverstand anwenden und sich darüber im Klaren sein, dass man sich mit einem 20kg Kurzwaffenwürfel sehr angreifbar macht, falls dieser mal geklaut wird.

 

EDIT: Der zweite Teil bezüglich der 5/10 Kurzwaffen ist eine Falschinformation. Bitte die nachfolgenden Kommentare lesen.

Bearbeitet von tkopa
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Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb tkopa:

Wenn ein N/0 Schrank unter 200 kg durch eine Verankerung ein Abreißgewicht von über 200 kg übersteigt, dürfen in diesem anstelle von 5 bis zu 10 Kurzwaffen verschlossen werden, sonst nur 5.

 

Nein. Was glaubst Du, was der Verordnungsgeber meint, wenn er in der entsprechenden Vorschrift ausdrücklich das Wort "Gewicht" verwendet?

 

vor 19 Minuten schrieb tkopa:

Verstehe nicht warum das immer wieder falsch wiedergegeben wird.

 

Dito.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb tkopa:

Ich bereite mich nach meinem Kommentar schonmal auf den Link zu hfd-tresore vor. Wenn ein N/0 Schrank unter 200 kg durch eine Verankerung ein Abreißgewicht von über 200 kg übersteigt, dürfen in diesem anstelle von 5 bis zu 10 Kurzwaffen verschlossen werden, sonst nur 5.

Das stimmt so nicht. Das man statt 5 Waffen10 bei einer Verankerung mit 200KG Abreißgewicht lagern darf traf nur auf die alten B Schränke zu. Bei den nullern ist das nicht mehr. Wenn die keine 200Kg haben dann immer nur 5 KW

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Geschrieben
10 minutes ago, lrn said:

 

Nein. Was glaubst Du, was der Verordnungsgeber meint, wenn er in der entsprechenden Vorschrift ausdrücklich das Wort "Gewicht" verwendet?

 

 

Dito.

Alles klar. Mein Fehler. Wollte noch schnell was ergänzen und habe den Text einfach bei einem Shop rauskopiert, ist natürlich falsch wie ihr richtig angemerkt habt. Sorry nochmal. Mein ursprünglicher Punkt, dass eine Verankerung nicht notwendig ist, bleibt aber bestehen.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb tkopa:

 

 20kg Kurzwaffenwürfel sehr angreifbar macht, .

 

.. ich nehme einen 20kg schweren 1er mit Zahlenschloss gerne für meine Schlüssel und verankere den :blum:.

 

Wenn jemand mir, meinen Kindern, meiner Frau, meinem Hund * eine Pistole an den Kopf hält, würde ich kriminelles Subjekt jeden Schrank öffnen (und nicht darauf warten, dass mit der Gartenschere der erste Finger abgekniffen wird).

 

Die ganze Aufbewahrungsdiskussion finde ich inzwischen zum k... !  Wie üblich treffen die Sanktionen den nützlichen Idioten (unbescholtenen Steuerzahler). 

 

* über die Reihenfolge kann man sicher streiten.

 

Beste Grüße

 

sundance

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Kann hier nicht mal einer der Mods irgendwie FAQ Links erstellen?

 

 

 

BTW, es wird nur noch wenige Antworten dauern bis die Frage nach der Abrissfestigkeit gestellt wird.

Bearbeitet von grizzly45
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Geschrieben

Ne das beenden wir jetzt schnell:

 

Zu Punkt 2: Meine Versicherung will meine 24t gelagertes Gold nur versichern wenn der Tresor entweder 200kg oder mehr wiegt oder entsprechend verankert ist.

Bitte keine Grundsatzdiskussion zu Notwendig ja oder nein, alleine aus Kippgründen würde ich immer verankern. Meine 200kg Tresore kippen mit offener Tür nicht verankert sehr leicht und das gibt Diskussionen mit der Ehefrau ob die Dellen im Fußboden denn wirklich formschön sind. Das ist müßiger als eine Abrissfestigkeitsdiskussion aus dem WO :D

 

Verankern aus Versicherungsgründen KANN notwendig sein, aus physikalischen Gründen ebenfalls. Alles andere klammern wir jetzt einfach aus :D

 

Geschrieben

@PetMan

WO bitte steht, das das keine Gültigkeit mehr hat,

das man in einem 0er Schrank über 200 kg, oder

durch andübeln mit Abrißkraft über 200 kg,

nicht mehr 10 KW lagern darf ?

Das trifft natürlich auch auf die 0 Schränke zu.

anders kann ich das NIRGENDS finden

Frank

Geschrieben
2 hours ago, chrisatwork said:

Kleiner Tip: wenn du wirklich Interesse am Schießen hast und nicht nur eine Waffe dein Eigen nennen möchtest, nimm den größten Schrank, den du unterbringst. In Grad 1 mit einem vernünftigen Zahlenschloss.

Also mir sind mehrere leichte Schränke lieber als diese riesengroßen Klötze.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb ALBA:

@PetMan

WO bitte steht, das das keine Gültigkeit mehr hat,

das man in einem 0er Schrank über 200 kg, oder

durch andübeln mit Abrißkraft über 200 kg,

nicht mehr 10 KW lagern darf ?

Das trifft natürlich auch auf die 0 Schränke zu.

anders kann ich das NIRGENDS finden

Frank

Dann lies dich mal schlau 

 

Zitat

3. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)3 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: a) eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und

da steht nix mehr von 10 wenn angedübelt.....

https://www.eisenbach-tresore.de/images/neues_waffengesetz_2017.pdf

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ALBA:

@PetMan

WO bitte steht, das das keine Gültigkeit mehr hat,

das man in einem 0er Schrank über 200 kg, oder

durch andübeln mit Abrißkraft über 200 kg,

nicht mehr 10 KW lagern darf ?

 

 

Weil das Wort "Abrisskraft" nicht mehr verwendet wird in §13 AWaffV.

 

 

Zitat
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 )3 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet:
a) eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
 
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 )4 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt:
a)
eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
 
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 )5 entspricht:
a) eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf,
 

 

vor 20 Stunden schrieb Seglock8989:

 

Am Boden geht es nicht (Fußbodenheizung), die Wände die für Wandbefestigung infrage kommen scheinen nicht aus Beton zu sein, zumindest konnte ich easy testweise einen dünnen Nagel mit Hammer reinschlagen. Irgend ein Mauerwerk, wohl kaum Gips aber eben nicht Beton…

Was empfiehlt ihr zu Befestigung, kann man auf nicht Beton Mauerwerk überhaupt vernünftig befestigen?

danke

 

 

 

https://www.fischer.de/de-de/produkte/schwerlast-befestigungen-chemie/injektionsmoertel/multifunktionsmoertel-fis-vs-low-speed/97807-sbs-m10

 

 

 

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Geschrieben
2 hours ago, Mick Jaeger said:

Meine Versicherung will meine 24t gelagertes Gold nur versichern wenn der Tresor entweder 200kg oder mehr wiegt oder entsprechend verankert ist.

 

5 minutes ago, Mick Jaeger said:

24t Gold, wir wollen ja schon genau sein. 

Es sind kleine tonnen nicht schwerer als eine Tonne Federn :D

 

Zum Ausgleich habe ich einige Heliumballons im Safe platziert, dass reicht zum Ausgleich doch oder?

Wenn alles Gold in einem Tresor lagert, musst du den dann doch für die Versicherung nicht verankern - oder gibt es schon 0er mit mehr als 1200 l Innenvolumen, die leer weniger als 200kg wiegen?

 

Und @EkelAlfred: Welche Wand meinst du?  Ich würde bei einem so gefüllten Tresor eher fragen, ob die Bodenplatte am Aufstellort ausreichend dick und bewehrt ist - meinst du der steht in einem oberen Geschoss? :o

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ALBA:

Selbst Frankonia hat da immernoch das mit dem andübeln stehen

die ganzen "Schautafeln " und " Zettel " die irgendwo ausliegen sind halt leider vor Gericht nicht relevant. Da zählt nur was in den Gesetzen steht...........oder was sich Richter aus den Fingern ziehen wenn sie die "intention " des Gesetzgebers interpretieren. Wie in Köln das letzte Urteil zur Schlüsselaufbewahrung.........

Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.9.2023 um 10:18 schrieb tkopa:

 

Dass man einen Waffenschrank unter 200kg zwingend verankern muss ist nicht korrekt. Verstehe nicht warum das immer wieder falsch wiedergegeben wird.

 

Weil es in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 drin steht:

 

Zitat

Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition

...

36.2.4 In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 dürfen grundsätzlich nicht mehr als fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis ein Gewicht von mindestens 200 kg hat oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert ist. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I möglich.

 

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

 

Der 1-er Schrank scheint demnach keine Verankerung zu erfordern. Nur der 0-er Schrank braucht sie.

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Rohrzange:

Weil es in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 drin steht:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Der 1-er Schrank scheint demnach keine Verankerung zu erfordern. Nur der 0-er Schrank braucht sie.

 

Deswegen wird es auch nicht richtiger, weil es der aktuellen Gesetzeslage widerspricht.

 

Das mag man für Altbesitz mit Bestandsschutz vielleicht noch anerkennen können. Argument, wenn es beim B möglich ist, muß es beim erst 0 recht gelten.

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