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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Elo

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vor einer Stunde schrieb Bettina Fischer:

Die Software der meisten Zahlenschlösser kann man auslesen.

Das macht dann nach dem Einbruch die Spurensicherung.

 

Und genau so etwas sind (und waren auch immer) meine Vorbehalte gegen solchen elektronischen Scheiß...

Dann war es doch (nachweislich) das eigene Geburtsdatum, das der Frau, der codierte Name des Hundes oder sonstwas, womit man den Besitzer dann ficken wird, weil der Code "zu einfach" war...

"Ehrliche" mechanische Sicherungen reichen also offenbar nicht ? Sehen Versicherungen anders, als jede elektronische Scheiße. ist der Täter erstmal drin, ist der Schaden da, trotz EMA (Einbruchmeldeanlage) mit Aufschaltung usw...   

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vor 9 Stunden schrieb Wauwi:

 

Oh, da ist aber jemand sehr sensitiv...

Sollte ich dein persönliches Ehrgefühl verletzt haben, oder Du dich in irgendeiner Weise herabgewürdigt fühlen, so entschuldige ich mich hiermit in aller Form.

Wenn das ein "Frontalangriff" war, dann möchtest Du nicht erleben, wenn ich mich in beleidigender Absicht äußere... (was mir in deinem Fall auch völlig fernliegt).

 

Ich hoffe, Du akzeptierst meine Entschuldigung.

 

Habe schon zahlreiche deiner Videos auf YT gesehen und fand die (im Gegensatz zu manch anderem Darsteller dort) auch immer recht gut.

Wenn ich denn waffenbezogene Videos auf YT gucke, stammen die ohnehin zu 98% von Anbietern aus USA.

 

Du empfiehlst ja allen Betroffenen "starke Nerven" in deinem jüngsten Video.

Sei dir sicher, die habe ich...<_<

 

So, erst einmal, danke dass Du meine Videos anschaust und auch für das Lob.

 

Du hast Dir letztlich die Antwort selber gegeben. Die Behörde ist der verlängerte Arm des IM im Vollzug des WaffG.

Aktuell weisen Sie in NRW, sich auf das Urteil des OVG Düsseldorf stützend, auf die Vorgaben zur Aufbewahrung von Tresorschlüsseln, hin. Je nach Behörde verlangen sie den Nachweis der korrekten Aufbewahrung innerhalb einer gesetzten Frist ein oder machen dies nicht, weisen aber darauf hin, dass es bei einer vor Ort Kontrolle überprüft wird.

 

Das Grundproblem ist nun folgendes: 

Ich entnehme aus vielen Kommentaren unter meinen Videos zu diesem Thema, dass viele LWB der Elektronik nicht trauen und deswegen z.B. einen Waffenschrank mit Schlüsselschloß gekauft haben. Ja sie hätten auch ein mechanisches Schloss wählen können.

 

Nun haben diese Waffenbesitzer, mit Waffenschränken mit Schlüssel eben das Problem der Schlüsselaufbewahrung. Nur an diese richtet sich am Ende das Schreiben der Behörden.

In diesen Fällen sagt das Urteil, auf das sich die Behörden und das IM NRW stützen, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren ist, dass mindestens den gleichen Widerstandsgrad aufweist wie das Behältnis in dem die Waffen aufbewahrt werden. Hast Du einen 1er Waffenschrank, sind die Schlüssel in einem gleichwertigen Tresor aufzubewahren, wie die Waffen, also in einem 1er Tresor. Dieser sollte/muss über eine mnemonische oder biometrische Schließung verfügen. Also entweder einem mechanischen oder elektronsichen Zahlenschloß oder einem biometrischen Schloss.

 

Lebst Du also in NRW und besitzt einen Waffenschrank mit Schlüsselschloß hast Du zwei Optionen:

 

1. Du lässt Deinen vorhandenen Waffenschrank von einer Fachfirma auf ein elektronisches Zahlenschloss oder ein biometisches Schloss umrüsten (Das Schreiben schließt eine Umrüstung auf eigene Faus aus), oder

 

2. Du erwirbst einen weiteren Waffenschrank mit dem erforderlichen Widerstandsgrad, der über ein entsprechendes mnemonisches Schloss, ein biometrisches Schloss oder ein Kombischloss verfügt.

 

Das ist die Anforderung!

 

Auf das Thema Verankerung bin ich nur gekommen, da hier mal wieder ins OT angedriftet wurde und das Thema Versicherungsschutz in den Raum geworfen wurde, mehr nicht.

 

Ich selber habe mir die Mühe gemacht und mich mit einem Tresorhersteller, in diesem Fall Burg-Wächter in Verbindung gebracht, weil ich eben wissen wollte, ob die dieses Thema auf dem Schirm haben und welche Optionen sie Betroffenen anbieten können.

 

Hier ist nun das eigentliche Problem. Bauartbedingt gibt es keine großen Möglichkeiten im Moment. Die Entwicklung, Zertifizierung und danach die Produktion dauern mindestens ein Jahr. 

Ich würde mit tatsächlich wünschen, es gäbe brauchbare und kostenreduzierte Möglichkeiten zu einem weiteren Waffenschrank, wenn man betroffen ist, wie z.B. kleine Zylindertresore, die ins Mauerwerk einbetoniert werden können und so klein sind, dass sie sich leicht und gut verstecken lassen. Gibt es aber aktuell nicht.

 

Das Bundesland NRW aber steigt übelst aufs Gas, was die Betroffenen ist Zugzwang bringt. Das Thema ist also akut.

 

Nun ist es so, dass die meisten Tresore, nichts anderes ist auch ein Waffenschrank, nach der DIN/EN 1143-1 hergestellt und zertifiziert werden. Diese werden dann in den allermeisten Fällen auch vom VdS (Verband der Sachversicherer).

Hier sollte man schauen, was die Plakette im Tresor aussagt. Oft steht dort etwas wie: Tresor/Wertschutzschrank/Safe VdS Klasse N/0: Zertifiziert nach EN 1143-1

Am Ende bedeutet dies, dass der Schrank durch den VdS geprüft und freigegeben ist. Damit sind aber auch deren Vorgaben im Falle eines Versicherungsfalles einzuhalten. Und die Vorgaben des VdS lauten, Tresore unter 1000kg Eigengewicht sind zu verankern.

 

https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/Rundschreiben_Security/5012.pdf

 

Da wir beim VdS nun über den Verband der Sachversicherer sprechen, kann sich im Schadensfall die Versicherung auch auf diese Vorgabe beziehen, wenn es zum Schadensfall kommt (z.B. Einbruch und der ganze Tresor wurde mitgenommen).

Hatte der gestohlene Tresor ein Gewicht kleiner 1000kg und war nicht verankert, kann die Versicherung sich weigern den Schaden zu begleichen.

 

Hierzu auch die Infos der VDS Broschüre beachten. Verankerung wird auf Seite 6 behandelt. Aber auch die Tabelle bezüglich eventueller Deckungssummen auf Seite 9 beachten inkl. der Fußnote in der Tabelle.

 

https://vds.de/fileadmin/publikationen/richtlinien/vds_5461.pdf

 

Damit ist es egal, was die Waffenbehörde einem zum Thema Verankerung sagt. Die Waffenbehörde muss die erweiterten Bedingungen einer Tresorzertifizierung nicht kennen.

Wie oben erwähnt, habe ich mich extra mit Burg-Wächter in Verbindung gesetzt, Mails ausgetauscht und auch einige Telefonate mit ihnen geführt um an Infos zu dem Thema zu bekommen und diesen schenke ich in dem Moment mehr Glauben, als der Aussage der Waffenbehörde, in Bezug auf die technischen Vorgaben, wie mit dem Verankern eines Waffenschrankes/Wertschutzbehältnisses/Tresors/Safes umzugehen ist.

 

Und wenn bei einem Tresor keine Anleitung dabei war, sollte man sich die Mühe machen, auf die Händler- oder Herstellerseite des Tresors zu gehen und nach den entsprechenden Unterlagen suchen und diese auch lesen.

Bei einem Tresor mit reinem Schlüsselschloss kann ich mir zwar vorstellen, dass ggf. keine Anleitung beigelegt wurde, bei einem Tresor mit Zahlen- oder biometrischen Schloss hingegen nicht, denn diese Schlösser erfordern eine Anleitung zum Ändern des werksseitig eigestellten Codes.

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vor 50 Minuten schrieb gunvlog:

sagt das Urteil, auf das sich die Behörden und das IM NRW stützen, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren ist, dass mindestens den gleichen Widerstandsgrad aufweist wie das Behältnis in dem die Waffen aufbewahrt werden.

 

Das habe schon mehrfach gelesen, es gab hier auch schon die Aussage, daß man den Schlüssel vom Einser nicht im Nuller aufbewahren kann, aber ich bin nicht dieser Meinung, zumindest nicht in dieser pauschalen Form.

 

Hier noch mal einer der Leitsätze aus dem OVG-Urteil 20 A 2384/20.


Zitat (Hervorhebung meinerseits):

...

Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen.

...


Ich kann hier nicht grundsätzlich rauslesen, daß wenn die Waffe im 1er ist, auch der Schlüssel in einem 1er aufbewahrt werden muß.

Es dürfte letztlich vom Inhalt des eigentlichen Waffentresors, nicht ausschließlich von dessen Einstufung abhängen?


Konkretes Beispiel - würde mich interessieren, wie Ihr das seht:

10 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = i. O.?

11 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = nicht i. O.?

 

Sind auch noch weitere Konstellationen möglich.

In Verbindung mit Fragen wie Altbesitz oder vielleicht auch mal gemeinsame Aufbewahrung könnte das wieder eine interessante Situation werden?

 

Bin nun mal provokativ.

Annahme:

In einem 0er im bewohnten Zuhause wird eine erlaubnispflichtige KW gelagert.

Dazu hat der Besitzer noch eine nur gelegenlich bewohnte Jagdhütte, in der 3 erlaubnispflichtige LW in einem 1er gelagert werden.

Darf er den Schlüssel vom 0er in den höher klassifizierten 1er packen?

 

 

 

Bearbeitet von Elo
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Die Krux an der Sache, wie ich es sehe, ist das IM NRW und die Behörden geben einen Rahmen vor.

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, wenn ich mich mit einem 1er Tresor mit Anzahl Waffen konform mit dem Zulässigen eines 0er Tresors bewege, sollte das ok sein.

 

Möchtest Du dich aber darauf verlassen, dass die Behörde das auch so sieht und dann ggf. wenn Deine Zuverlässigkeit bei einer Kontrolle angezweifelt wird und es vor Gericht landet? Das ist doch das grundsätzliche Dilemma an der Sache.

 

Jede Behörde wird das anders sehen. In den Schreiben wird vorgegeben, das Behältnis für den Schlüssel muss den gleichen oder einen besseren Widerstandsgrad vorweisen.

Damit haben sie eine Aussage getätigt die erst mal dasteht.

Die eine Behörde wird das genauso auslegen, eine andere ggf. nicht, sondern etwas abmildern.

Wir bewegen uns leider in einem Bereich, wo wir uns schlichtweg auf nichts verlassen und können und grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass wir am Ende die Dummen sein werden.

 

Daher würde ich jedem empfehlen, der Betroffen ist und einen zusätzlichen Tresor anschaffen muss, vorausschauend vorzugehen.

Ist meine aktuelle Aufbewahrung in einem Tresor der Stufe 0, würde ich lieber einen 1er Würfel für den Schlüssel wählen, als einen 0er, einfach nur um safe zu sein.

Am Ende muss es aber jeder selber wissen, wie er/sie damit umgehen will und ggf. mit den Konsequenzen seiner Entscheidung leben.

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Da sind wir wieder bei dem Problem, daß wir hier diskutieren können, es aber Aufgabe der Verbände wäre - hier sind m. E. zuerst die Landesverbände der Schützen und Jäger in NRW gefordert - das Problem anzugehen.

 

Das Urteil ist kanpp ein halbes Jahr alt, aber der Vorstoß des Landeskriminalamtes NRW liegt ja gerade 10 Tage zurück, ist also ziemlich neu.

 

Man könnte das derzeit vielleicht noch auf eine vertretbare und möglichst einheitliche Linie bringen.

Insbesondere sollte nichts gefordert werden, was über das Urteil hinausgeht (vgl. ÜK BaWü).

Ja länger aber abgewartet wird, umso mehr "Schreiben" gehen raus und schaffen ratlose Tresorbesitzer.

Die Variante Mönchengladbach könnte man durchaus schon als Verwaltungsakt ansehen?

 

Wer so ein Schreiben bekommt, muß sich nun überlegen, wie er reagiert.

Ich wiederhole mich - da sind die Verbände im betroffenen Bundesland gefordert.

Der VDB kann nicht auch noch auf regionaler Ebene alles auffangen.

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Es soll einfach nur teuerer werden. 
Den Waffenbesitz damit für viele weiter erschweren. 
Somit weiter vermiesen. 
 

Hat diesmal auch die Tresor Hersteller Lobby ihr Finger im Spiel? Wer war das letzte Mal nochmal der Treiber…?
 

 

Bearbeitet von IMI
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Wie kommen die eigentlich darauf, dass ich das Schloss nicht selber wechseln darf?

 

Aktuelle Schränke sind mit dem passenden elektronischen Schloss sowieso zertifiziert.

 

Und welche Behörde macht Stress wenn man ein Foto von seinem Schrank mit passendem Schloss liefert?

 

Die Frage ist eher, wenn man sich diesen Stuss durch liest, wie lange noch so ein "unsicheres" Zahlenschloss akzeptiert wird. Das kann ja theoretisch jeder öffnen...

 

Wie immer werden Lösungen für Probleme verlangt, wo keine sind.

Bearbeitet von Vroma
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vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

 

Daher würde ich jedem empfehlen, der Betroffen ist und einen zusätzlichen Tresor anschaffen muss, vorausschauend vorzugehen.

Vorausschauend wäre die Klärung ob Schlüssel und Waffen im gleichen Behältnis möglich sind, das würde für den ein oder anderen im Bezug zur Größe sehr interessant sein.

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Gerade eben schrieb heinzaushh:

Vorausschauend wäre die Klärung ob Schlüssel und Waffen im gleichen Behältnis möglich sind, das würde für den ein oder anderen im Bezug zur Größe sehr interessant sein.

 

Aus meiner laienhaften Sicht, spricht da rein gar nichts dagegen, warum auch.

 

Das WaffG spricht nicht von einer Schlüsselaufbewahrung, sondern von der Waffenaufbewahrung.

Samot lagert man keinen Schlüssel, sondern Waffen in dem zusätzlichen Tresor ein, die sich in einem anderen Tresor befinden.

In dem Merkblatt in NRW ist es eher seltsam beschrieben, da dort steht entweder Schlüssel oder Waffen.

 

Da sind wir aber dann wieder bei dem Thema der überzogenen Ragulierung, die weder vom Gesetz noch vom Urteil gedeckt sind, aus meiner Sicht.

 

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vor 4 Minuten schrieb gunvlog:

In dem Merkblatt in NRW ist es eher seltsam beschrieben, da dort steht entweder Schlüssel oder Waffen.

Ebend, Zauberwort "oder", lässt sich auch mit Fantasie aus dem Urteil lesen bzw. interpretieren. Die Problematik der sauberen Wortwahl bzw. eindeutigen Formulierung die zu Lasten des Betroffenen geht, passend zum WaffG

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 15 Minuten schrieb heinzaushh:

Ebend, Zauberwort "oder", lässt sich auch mit Fantasie aus dem Urteil lesen bzw. interpretieren. Die Problematik der sauberen Wortwahl.......

 

Nun, wenn wir uns das einmal bildlich betrachten,

 

In einem 0er Schrank dürfen bis zu 10 Kurze und unbegrenz Langwaffen eingelagert werden, nebst Munition.

In einem 1er Schrank dürfen unbegrenzt Kurze und unbegrenzt Langwaffen eingelagert werden, nebst Munition.

 

Hast Du einen 0er mit Schlüssel und einen 0er für den Schlüssel des 0ers (schönes Wortspiel), müsste man theoretisch die Anzahl Kurze im Schlüssel 0er mit denen im Zahlenschloss 0er addieren. Kommst Du in beiden Tresoren zusammen nicht über die 10 Kurzen, sollte es kein Thema sein.

 

Hast Du einen 1er mit Schlüssel und einen 1er für den Schlüssel, brauchst Du nichts zu addieren, da Du im 1er unbegrenzt lagern darfst. Genau aus dem Grund empfehle ich eher einen 1er als einen 0er. Es bietet einfach mehr Flexibilität.

 

Und wenn das nicht erlaubt sein sollte, bei unbegrenzter Lagermöglichkeit im 1er, dann soll NRW das einmal begründen, warum das nicht erlaubt sein sollte.

Bearbeitet von gunvlog
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Ja diese Sichtweise ist durchaus schräg, aber nachvollziehbar.

Denn anders kann die Behörde die Aufbewahrung des Schlüssels dann auch nicht betrachten, sollten sie die gemeinsame Lagerung des Schlüssels mit Waffen zusammen nicht zulassen wollen.

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Alter ich bin das alles so satt.

 

Dieses hirntoten lebensfremden Schwachmaten ( Sry, aber ich kann nich mehr anders) in den Ministerien und Ämtern, vor allem aber Juristen

rauben einem Lebenszeit und Geld in nicht unerheblicher Menge.

 

Da ich auch kein Fan von Zahlenschlössern bin, hatte ich mir doch erlaubt einen Schlüssel 1 zu kaufen.

 

JETZT, da ich in NRW lebe,  musste ich mir noch einen 1 Kaufen MIT Zahlenschloss für meine Schlüssel. Ja welch Sicherheitsgewinn.

 

Ich bin das erste mal in meinem Leben an dem Punkt angelangt und überlege ernsthaft Auszuwandern.

 

Dieser Wahnsinn in der Politik wird kein gutes Ende nehmen und kennt nur eine Richtung > Abwärts

 

Denn niemand in der Politik ist bereit seinen Posten oder Macht zum wohle der Menschen in diesem Land abzugeben.

Denn "früher" sind oder mussten Politiker schon wegen deutlich weniger zurück treten als heute.

Heute können die machen was die wollen ohne das es Konsequenzen hat.

 

Man stelle sich vor, Politiker würden wie Waffenbesitzer behandelt. Der Bundestag und die Landtage wären leer.

 

 

 

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vor 7 Minuten schrieb gunvlog:

Ja diese Sichtweise ist durchaus schräg, aber nachvollziehbar.

Denn anders kann die Behörde die Aufbewahrung des Schlüssels dann auch nicht betrachten, sollten sie die gemeinsame Lagerung des Schlüssels mit Waffen zusammen nicht zulassen wollen.

Ja, das fehlt mir dann auch noch.

 

Das schiesst den Vogel dann ganz ab.

 

Also nur einen Tresor für Schlüssel.....

 

 

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vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

Ist meine aktuelle Aufbewahrung in einem Tresor der Stufe 0, würde ich lieber einen 1er Würfel für den Schlüssel wählen, als einen 0er, einfach nur um safe zu sein.

 

Das kann es doch nun auch nicht mehr sein. Bewusst geschaffene Rechtsunsicherheit durch Übererfüllung auszugleichen. Hier wäre es an der Zeit, eine bundeseinheitliche Rechtssprechung zu erklagen. Habe ich es hier eigentlich mit Recht und Gesetz, mit Behörden, die danach arbeiten sollen, zu tun, oder mit der Mafia, die jede Woche das Schutzgeld erhöht?

 

vor einer Stunde schrieb fw114:

Dieses hirntoten lebensfremden Schwachmaten ( Sry, aber ich kann nich mehr anders) in den Ministerien und Ämtern, vor allem aber Juristen

rauben einem Lebenszeit und Geld in nicht unerheblicher Menge.

 

Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen. Während "draußen" wöchentlich Menschen mit Messern verletzt/ getötet werden, drangsaliert man hier eine Gruppe, von denen so gut wie keinerlei Gefahr ausgeht im Angesicht des Kampfes gegen das vermeintlich Rechte. Man will ganz bewusst Druck ausüben, weil man grundsätzlich keine Waffe in Privathand will. Das ist meine Ansicht.

 

vor einer Stunde schrieb fw114:

Also nur einen Tresor für Schlüssel.....

 

... auf den man sich dann konzentriert, dieser kleine, niedliche Tresor, in dem all der Zugang zum Rest aufbewahrt wird. Denn kaum ein LWB wird sich den 300Kg Würfel nur für den Schlüssel zulegen, sondern preislich und vom Platzbedarf eher auf etwas Kleineres ausweichen.

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Bei Waffen- bzw Schlüsselaufbewahrung geht es nicht um Verhinderung von Gewaltkriminalität (Raub, räuberische Erpressung etc), sondern um den alltäglichen Einbruchsdiebstahl.

Der kommt oft vor und die Aufklärungsquote ist gering.

Da ist es aber dann in der Tat ein Problem, wenn der Einbrecher den Schlüssel zum Schrank findet, und die KW oder eben einen .223er HA mitnimmt.

Insofern sind die Vorgaben nicht ganz unrealistisch und werden wohl auch in anderen Bundesländern vor Gericht Bestand haben.

Woher jetzt die ganzen Einbrecher stammen, ist wieder eine andere Frage.

Bei uns paar Häuser weiter hat es gerade einen recht massiven Einbruchsversuch gegeben, der Dank gutem mechanischen Schutz erfolglos war.

Diesmal...

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vor 6 Minuten schrieb Bettina Fischer:

wenn der Einbrecher den Schlüssel zum Schrank findet

 

Schon richtig. Nur wird der übliche Einbrecher mit seinem i. d. R. genutztem Werkzeug schon Schwierigkeiten haben, einen halbwegs guten B-Tresor aufzuhebeln. Ich habe noch so ein ganz altes Teil aus einer Firmenauflösung herumstehen. Verarbeitung, Passgenauigkeit, Zusatzpanzerung des Schlosses - outstanding. Leider keine Plakette mehr vorhanden.

 

Dagegen ein dickerer Nuller, Türplatte nicht mal die Hälfte der Stärke, Tür klappert im geschlossen Zustand, Verarbeitung und Panzerung des Schlosses.... äh, what? Aber Plakette mit Einstufung = vorhanden. Ich hatte bei beiden mal die Rückwand der Tür abgenommen und mir das angesehen. Ok, zur Stahlqualität kann ich keine Aussage treffen. Aber ich traue keine Einbrecher mit seinen Hebelwerkzeugen zu, die zu öffnen. Unter den Arm klemmen geht auch nicht. Jetzt darf ich jedoch den Schlüssel des Nuller nicht in den Alten legen, weil nicht mal mehr eine Plakette vorhanden ist. Aber er hat zwei Schlösser, Zahlen- und Schlüssel und ein stattliches Ausmaß und Gewicht. Unter Androhung von Gewalt helfen all die Sicherheiten nichts, das kommt zum Glück nur sehr selten vor.

 

Ich weiß nicht, ob ich glücklich damit wäre, wenn da noch ein kleiner Schlüsseltresor hängen würde, wo alle Schlüssel aufbewahrt werden. Der eventuell die ganze Aufmerksamkeit auf sich zieht. Im Bankschließfach hielte ich es für sicherer, jedoch unpraktisch. Natürlich kann man sich einen Größeren zulegen und dort noch andere, wertige Sachen darin lagern neben den Schlüsseln. Das sind jedoch alles individuelle Entscheidungen, die auch zum Geldbeutel, den wohnlichen Umständen, eventuell der Zustimmung der Holden passen müssen.

 

Und ich bin mir sicher, dass andere Bundesländer, speziell diejenigen, die sich bereits in der Vergangenheit negativ zum Waffenbesitz gestellt haben, versuchen werden auf den Zug aufzuspringen. Das wird kein regionales Problem von NRW bleiben.

 

Aus Sicherheitsgründen halte ich es zudem nicht für vorteilhaft, wenn in einer Behörde die genauen Daten, Anzahl der Tresore gespeichert sind. Auch die sind vor Datendiebstahl intern/ extern nicht zu 100% geschützt.

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vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

Aus Sicherheitsgründen halte ich es zudem nicht für vorteilhaft, wenn in einer Behörde die genauen Daten, Anzahl der Tresore gespeichert sind. Auch die sind vor Datendiebstahl intern/ extern nicht zu 100% geschützt.

Wir erinnern uns an das hier und überlegen kurz, dass es gar keine IT-Sicherheit in Behörden gibt, die auch nur annähernd an die in der privat Wirtschaft ran reichen! Und die sind schon Bescheiden, weil keiner Geld dafür ausgeben will !

Braucht man ja nich... Ja ne is klar....

 

Cyberangriff legt IT-Dienste vieler deutscher Kommunen lahm

Der Dienstleister Südwestfalen IT hat seine Systeme infolge eines Cyberangriffs vom Netz genommen – mit Folgen für "mindestens 70 Kommunen".

 

https://www.golem.de/news/suedwestfalen-it-cyberangriff-legt-it-dienste-vieler-deutscher-kommunen-lahm-2310-178937.html

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vor 1 Minute schrieb fw114:

dass es gar keine IT-Sicherheit in Behörden gibt

 

Genial, nicht? Wenn die Shice bauen und vorsätzlich - und das unterstelle ich denen einfach mal - die IT-Sicherheit nicht erfüllen, was folgt als Konsequenz? Richtig, nichts. Aber wehe, ich bewahre meinen Schlüssel nicht richtig auf...

 

Man stelle sich vor, die Daten einer Waffenbehörde käme in fremde Hände oder sie hätte intern eine Laus im Pelz, die solche Informationen "outsourced"... müssten sich dann alle Betroffenen umgehend neue Tresore anschaffen oder umziehen, damit sie nicht mehr aufgefunden werden?

 

Hier wird einseitig die Sicherheit auf den Betroffenen heruntergebrochen. Von der Sicherheit in Waffenbehörden und der Forderung, das auszubauen, hört und liest man - nichts, oder?

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Das wäre mal ein Ansatz……

 

die private Wirtschaft, insbesondere in der Finanzdienstleistung, werden ständig von den unterschiedlichsten Institutionen 7nd Behörden auf ihre Datensicherheit hin überprüft. Da werden Pen Tests durchgeführt, OSI Prüfungen gemacht, die Mitarbeiter müssen jedes Jahr und alle zwei Jahre Unterweisungen in Sachen IT- und Datensicherheit durchführen und per Zertifikat auch die Teilnahme und die damit verbundene Abschussprüfung nachweisen….und noch vieles mehr.

 

Gefordert wird das alles von der EZB, der BaFin, der Bundesbank, etc

 

wer prüft eigentlich die Datensicherheit der Behörden, der Ministerien und der Systeme wie z.B. des NWR?

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Könnte man (einige) mal wieder zum Thema zurückkommen bzw. dort verbleiben!?! Für das andere Blabla habt ihr die bekannten Forenrubriken.

 

Sicherlich werde ich mir und muss auch niemand in NRW einen Schlüssel in einen extra gekauften Grad 1 legen müssen, wenn die Waffen in einem B oder Grad o (Schlüsselvariante) liegen. Es reicht somit ein weiterer Grad 0 mit Zahlenschloß.

 

Auch wird ein Schlüssel natürlich nicht plötzlich als "Schußwaffe" gezählt + somit addiert!

 

Zu einem dann ggf. weiteren (für den Schlüssel) gekauften Schrank (ab Grad 0 / Zahlenschloß)) kann ich natürlich auch weitere Waffen legen.

Bearbeitet von Astanase
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vor 24 Minuten schrieb Astanase:

Könnte man (einige) mal wieder zum Thema zurückkommen bzw. dort verbleiben!?! Für das andere Blabla habt ihr die bekannten Forenrubriken.

 

Sicherlich werde ich mir und muss auch niemand in NRW einen Schlüssel in einen extra gekauften Grad 1 legen müssen, wenn die Waffen in einem B oder Grad o (Schlüsselvariante) liegen. Es reicht somit ein weiterer Grad 0 mit Zahlenschloß.

 

Auch wird ein Schlüssel natürlich nicht plötzlich als "Schußwaffe" gezählt + somit addiert!

 

Zu einem dann ggf. weiteren (für den Schlüssel) gekauften Schrank (ab Grad 0 / Zahlenschloß)) kann ich natürlich auch weitere Waffen legen.

 

Dann lies einfach mal das Merkblatt und schaue was da steht

 

IMG_1756.thumb.jpeg.7236b11f051fc88828fa7d0a103dc337.jpeg

Bearbeitet von gunvlog
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