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IGNORED

Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?


steven

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vor 5 Minuten schrieb CZM52:

Meine Kontrolleure sind nach Absprache gekommen, hatten Listen der Waffen und Magazine dabei, die sind wir durch gegangen und dann war gut

 

verstehe nicht warum das für manche solch ein Drama ist 🤷🏻‍♂️

Hast Du auch 100 LW und 200 KW?

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vor 34 Minuten schrieb sonnyboy:

Hast Du auch 100 LW und 200 KW?

Hat was damit zu tun was manche für ein Drama draus machen?

 

ich hab auch kein Akt den Kaminkehrer rein zu lassen wenn er morgens vor der Tür steht bevor ich ins Geschäft gehe…und wenn ich schon weg bin hängt halt ein Zettel da, das er morgen nochmal kommt 🤷🏻‍♂️

 

 

Bearbeitet von CZM52
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vor 38 Minuten schrieb CZM52:

verstehe nicht warum das für manche solch ein Drama ist 🤷🏻‍♂️

Hallo CZM52

 

sicherlich kannst du dich an die Entstehung der unangekündigte Kontrolle erinnern.

Wenn da jeder alles akzeptiert hätte, würde jetzt bei der Waffenbehörde dein Haustürschlüssel incl. Tresorschlüssel/Zahlenkombination liegen. 

Denn, so war es angedacht.

 

Steven

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Und mit LongCovid-Symptomen ist nicht zu spaßen. 

Das stimmt: Ich hatte zwar nur 3 Tage leichtesten Husten und Schnupfen, danach gefolgt !!! von positivem PCR Test aber ich habe seither long covid, mir schmeckt das letzte Genußgift, an dem ich noch Spaß hatte, jetzt auch nicht mehr. 

vor 40 Minuten schrieb CZM52:

Magazine

Neue bzw. neue alte Magazine oder alte alte Magazine? Bei den neuen/neuen alten ist doch das BKA zuständig, richtig? Egal ob privat oder Handel? Und bei alten alten Magazinen gibt es imho keine Aufbewahrungsvorschrift und eine Vollzähligkeitskontrolle wäre doch eine andere Baustelle?

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vor 4 Minuten schrieb steven:

...würde jetzt bei der Waffenbehörde dein Haustürschlüssel incl. Tresorschlüssel/Zahlenkombination liegen.  Denn, so war es angedacht.

2 Blöde - 1 Gedanke! War schon damals mein reden. Wenn alle Verbände alle LWB aufgefordert hätten, 1 Satz Schlüssel zu treuen Händen im Brief, vorzugsweise per Gerichtsvollzieher, zu schicken, was wäre dann passiert? :drinks:

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Am 7.8.2023 um 09:40 schrieb uwewittenburg:

Aha, mit dem WBK-Antrag wurde also das Grundgesetz außer Kraft gesetzt?

Begrenzt auf den Bereich "Unverletzlichkeit der Wohnung " durch Staatsbeamte lautet die Antwort für diesen Fall in letzter Konsequenz leider: JA !

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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vor 31 Minuten schrieb CZM52:

Ob die Dinger da sind, sonst nix 

Hallo CZM52

 

aus dem Gedächtnis: das Verbot besteht nicht, wenn gemeldet wird.

Also sollte man in dem Zustand sein, der vor dem Gesetz bestand.

Da konnte ich die Magazine verkaufen (geht nicht mehr, da es keinen Käufer mehr gibt) in die Mülltonne schmeißen, an die Wand nageln oder auf den Mond schießen. Muss ich jetzt die Magazine immer behalten und bei Bedarf vorzeigen?

 

Steven

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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

ich hab auch kein Akt den Kaminkehrer rein zu lassen wenn er morgens vor der Tür steht bevor ich ins Geschäft gehe

Der hat letztes Jahr ein Gerät geprüft, das weder an Verbraucher noch an den Betriebsstoff angeschlossen war. Ich war leider nicht zu Hause. Dieses Jahr war ich zu Hause:rotfl2: und habe ihm auch den Sinn einer Terminvereinbarung erklären können. Die Dame des Hauses war nämlich noch nicht landfein. 

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vor 16 Minuten schrieb steven:

Muss ich jetzt die Magazine ... bei Bedarf vorzeigen?

Nachdem das Verbot nicht wirksam wird, sind DIE Magazine ja auch nicht mehr in der Anlage 2, richtig? Dann wäre eine Begründung nach §39 (3) 2 WaffG schon interessant zu lesen:rtfm: Wobei ich an einem Urteil entsprechend der Sterne keinen Zweifel hätte. Aber einen anderen Grund als die nackte Prozeßökonomie für einen tiefen Bückling ohne Rechtsgrundlage sehe ich auch nicht. Aber: Kann man ja machen wenn im Gegenzug alles stimmt, das dürfte hier der Fall sein.

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vor 11 Minuten schrieb Josef Maier:

Nachdem das Verbot nicht wirksam wird, sind DIE Magazine ja auch nicht mehr in der Anlage 2, richtig? Dann wäre eine Begründung nach §39 (3) 2 WaffG schon interessant zu lesen:rtfm: Wobei ich an einem Urteil entsprechend der Sterne keinen Zweifel hätte. Aber einen anderen Grund als die nackte Prozeßökonomie für einen tiefen Bückling ohne Rechtsgrundlage sehe ich auch nicht. Aber: Kann man ja machen wenn im Gegenzug alles stimmt, das dürfte hier der Fall sein.

Naja, nicht wirksam nur für dich

 

das bedeutet, hast du die Magazine nicht mehr im Besitz, könnte das überlassen eines verboten Gegenstandes vorliegen 

 

und da die die Teile eh im Regal liegen, hab ich kein Akt dem Amt somit einfach nachzuweisen das die angemeldeten Gegenstände da sind.

 

 

Aber klar, wer mag kann natürlich seinem Amt darstellen das er nix kontrollieren lässt und das dann auch im Zweifel vor nem Richter klären….. ist ja jedermanns Recht 

 

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb CZM52:

hab ich kein Akt dem Amt somit einfach nachzuweisen das die angemeldeten Gegenstände da sind.

Hallo CZM52

 

hast du ein Luftgewehr und einen Schalldämpfer mit F im Fünfeck? Schön vorzeigen. Könnten irgendwann verboten werden.

Oder ein Messer mit mehr als 3 cm Klingenlänge. Das riecht schon für ein Verbot irgendwann in der Zukunft. Vorzeigen!

Flitzebogen? Vorzeigen!!!!

Armbrust? Um Gottes Willen. Vorzeigen!

Du bist halt ein ganz lieber und bekommst bestimmt einige Fleißpunkte beim SB.

Du brichst dir keinen ab und der SB weiß, dass du immer schön kuschst.

 

Steven

 

 

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vor 30 Minuten schrieb steven:

Hallo CZM52

 

hast du ein Luftgewehr und einen Schalldämpfer mit F im Fünfeck? Schön vorzeigen. Könnten irgendwann verboten werden.

Oder ein Messer mit mehr als 3 cm Klingenlänge. Das riecht schon für ein Verbot irgendwann in der Zukunft. Vorzeigen!

Flitzebogen? Vorzeigen!!!!

Armbrust? Um Gottes Willen. Vorzeigen!

Du bist halt ein ganz lieber und bekommst bestimmt einige Fleißpunkte beim SB.

Du brichst dir keinen ab und der SB weiß, dass du immer schön kuschst.

 

Steven

 

 

Jo, du musst es ja wissen 

 

 

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Am 7.8.2023 um 21:16 schrieb Josef Maier:

Mein Ironiesensor ist vielleicht kaputt? Bei mir stand das nicht drin. Ansonsten muß das ja nur der/die Kontrolletti(s) unterschreiben, falls er das nicht möchte wäre das auch mal interessant.

Das steht nur im fiktiven Protokoll der fiktiven Kontrolle der Waffen, die bezahlt aber nie abgeholt wurden... 

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vor 12 Stunden schrieb CZM52:

....die Magazine .....

 

und da die die Teile eh im Regal liegen, hab ich kein Akt dem Amt somit einfach nachzuweisen das die angemeldeten Gegenstände da sind..

 

 

 

Also, ich habe diese (nachträgl. als Altbestand angemeldeten) Magazine auch sozusagen "im Regal liegen". 

Aber eben nicht sonderlich (mit Aufkleber o.ä. ) gekennzeichnet, und zusammen mit vielen anderen (nicht unter die Regelung fallenden, d.h. wg. der Kapazität ohnehin "freien") Magazinen, die ich eben auch verwende.

 

Ich sehe keinen Anlass, da eine "Extra-Rubrik" bei der Lagerung aufzuzmachen. Die werden im Schrank aufbewahrt wie eben alle sonstigen Magazine auch.

Das "Amt" dürfte sich die dann nach Lust und Laune selbst heraussuchen und mit der Liste abgleichen, wenn es denn unbedingt will.

 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Also, ich habe diese (nachträgl. als Altbestand angemeldeten) Magazine auch sozusagen "im Regal liegen". 

Aber eben nicht sonderlich (mit Aufkleber o.ä. ) gekennzeichnet, und zusammen mit vielen anderen (nicht unter die Regelung fallenden, d.h. wg. der Kapazität ohnehin "freien") Magazinen, die ich eben auch verwende.

 

Ich sehe keinen Anlass, da eine "Extra-Rubrik" bei der Lagerung aufzuzmachen. Die werden im Schrank aufbewahrt wie eben alle sonstigen Magazine auch.

Das "Amt" dürfte sich die dann nach Lust und Laune selbst heraussuchen und mit der Liste abgleichen, wenn es denn unbedingt will.

 

Hab alles in 1 Raum, daher auch hier kein Problem 

 

Aufkleber hab ich keine drauf, aber sind eh alle nummeriert 

Bearbeitet von CZM52
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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Also, ich habe diese (nachträgl. als Altbestand angemeldeten) Magazine auch sozusagen "im Regal liegen". 

Aber eben nicht sonderlich (mit Aufkleber o.ä. ) gekennzeichnet, und zusammen mit vielen anderen (nicht unter die Regelung fallenden, d.h. wg. der Kapazität ohnehin "freien") Magazinen, die ich eben auch verwende.

 

Ich sehe keinen Anlass, da eine "Extra-Rubrik" bei der Lagerung aufzuzmachen. Die werden im Schrank aufbewahrt wie eben alle sonstigen Magazine auch.

Das "Amt" dürfte sich die dann nach Lust und Laune selbst heraussuchen und mit der Liste abgleichen, wenn es denn unbedingt will.

 

 

Obacht solange das Regal nicht in deinem Waffenraum ist. Diese bösen bösen Altmagazine sind je nach Kaufdatum sind im Tresor aufzubewahren. Klasse 0/1 zu lagern !!!

Und wenn du nur eine Besitzerlaubnis hast dann sollten diese Magazine auch nicht aufmunitioniert sein.

 

Und wehe du hast noch ein einzelnes Pulverkorn auf der Jacke nach dem Wiederladen. 

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