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Geschrieben (bearbeitet)

Können wir uns darauf einigen zu warten, bis ich Antwort vom Jagdverband habe ?

Danke.

 

Zugegeben, hätte das evt. erst posten sollen, nach Eingang einer Antwort.

 

 

 

Bearbeitet von fw114
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb gipflzipfla:

Sachbeschädigung und Entwendung fremden Eigentumes.... 

Hallo gipflzipfla

 

wem gehört die Unterkonstruktion? Wem gehört der Wald.

Wenn da Beides nicht dem Schilderschrauber gehört, ist die Sachbeschädigung bei dem fröhlichen Anschrauber zu sehen und die Entfernung ein Akt der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.

Vergleichbar mit einer Waldhütte, die die Gemeinde für müde Wanderer zum Ausruhen errichtet hat und irgendwelche Schmierfinken die mit Spray "verschönert" haben. 

Etwas anderes ist es, wenn der Waldbesitzer die Unterkonstruktion aufgestellt hat und die Plakate darauf geschraubt hat. 

 

Steven

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb steven:

Hallo gipflzipfla

 

wem gehört die Unterkonstruktion? Wem gehört der Wald.

Wenn da Beides nicht dem Schilderschrauber gehört, ist die Sachbeschädigung bei dem fröhlichen Anschrauber zu sehen und die Entfernung ein Akt der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.

Vergleichbar mit einer Waldhütte, die die Gemeinde für müde Wanderer zum Ausruhen errichtet hat und irgendwelche Schmierfinken die mit Spray "verschönert" haben. 

Etwas anderes ist es, wenn der Waldbesitzer die Unterkonstruktion aufgestellt hat und die Plakate darauf geschraubt hat. 

 

Steven

 

 

 

Spielt alles keine Rolle, wenns nicht Dein Grund und Boden ist.....
Was denn, wenn der Aufstellende die Erlaubnis des Waldbesitzers dazu erhalten hätte? Weiss ja Niemand, weils Niemand hinterfragt hat!

Das ändert aber auch rein gar nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Oder lässt Du etwa ein fremdes Auto abschleppen, weils auf der Straße steht und es Dir dort und die Farbe davon nicht gefällt ?

Als Jagdscheininhaber wäre ich diesbezüglich schon sehr sehr vorsichtig! Das Entwenden fremden Eigentums nennt man gemeinhin auch Diebstahl! Damit gelangst recht schnell ins Strafrecht.



 

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb fw114:

Können wir uns darauf einigen zu warten, bis ich Antwort vom Jagdverband habe ?

Hallo

 

ich denke, dies ist der Beste Weg.

Die Antwort hier bitte posten.

 

Steven

 

P.S. Welcher Waldbesitzer oder Pächter würde sowas aufhängen?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb gipflzipfla:

Das Entwenden fremden Eigentums nennt man gemeinhin auch Diebstahl! 

Nein!

Diebstahl setzt die Zueignungsabsicht voraus.

Die ist zweifellos nicht vorhanden.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb WOF:

Nein!

Diebstahl setzt die Zueignungsabsicht voraus.

Die ist zweifellos nicht vorhanden.

 

Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

ich denke, dies ist der Beste Weg.

Die Antwort hier bitte posten.

 

Steven

 

P.S. Welcher Waldbesitzer oder Pächter würde sowas aufhängen?


Die machen da nix, ihr werdet sehen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb WOF:

Eben, es geht um das Zueignen.

Also das Gegenteil von wegwerfen

oder entsorgen.

Wenn ich mir fremdes Eigentum "zum Entsorgen" zueigne, die Schilder sind ja keine einfach so da liegende Fundsache, dann entwende ich sie widerrechtlich.

Und ich bin nahezu davon überzeugt, dass das im Falle eines legal Waffenbesitzender nahezu jeder Richter so sehen wird. Selbst wenn der Tagessatz dafür nur 5,- €netten betragen würde, so kämen 60 Tagessätze in Betracht. Rein zum Zwecke des Entsorgens... (legaler, aber ungeliebter,  Waffen aus der Gesellschaft)

edit, wegen der Diskussion darum grad mal gegooglet:

https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/diebstahl-von-verkehrsschildern/

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb steven:

 

P.S. Welcher Waldbesitzer ......würde sowas aufhängen?



"Mit einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 26. Juni 2012, dass Grundeigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, gegen ihren Willen die Jagdausübung auf eigenen Grundstücken zu dulden (Urteil des EGMR vom 26. Juni 2012 - 9300/07)."


So Einer, z.B. ...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb gipflzipfla:

Was denn, wenn der Aufstellende die Erlaubnis des Waldbesitzers dazu erhalten hätte?

Dann sollte der Pächter bzw. der Pirschbezirksbezahler mal mit seinen Jagdgenossen über die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag reden.

Geschrieben
56 minutes ago, callahan44er said:

Wie Alfred schon schrieb. Zur Anzeige bringen, das ist Hetze!

Nein, es ist legitimer Protest. Nur die Trotte die sich den Schuh anziehen, haben ein Problem damit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb TTG:

legitimer Protest

..........lächerlich! Genau das gleiche über Fachkräfte für Messerkriminalität geschrieben und in der Innenstadt aufgehangen........kannst ja mal machen! Schreib deinen Namen drunter und berichte uns mal.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
4 minutes ago, callahan44er said:

Genau das gleiche über Fachkräfte für Messerkriminalität geschrieben und in der Innenstadt aufgehangen........kannst ja mal machen! Schreib deinen Namen drunter und berichte uns mal.

Also ich finde die Fachkräfte super. ein Messer ist nur ein Werkzeug.

Geschrieben

Hat ja .al wieder lange gedauert bis das Thema wieder bei den übliche  Parolen gelandet ist . 

Eines ist sicher am Morgen wird es hell , am Abend wird es dunkel , und bei WO triftet  so gut wie jedes Thema in diese Richtung ab .

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