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IGNORED

Wieviele Läufe?


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Janzfan:

Legt nicht Jeder individuell seine "Praktische eigenverantwortliche Anwendung von (noch vorhandener) Freiheit" aus & handelt danach ?

 

Klar. Und jeder muss mit den Folgen seines eigenverantwortlichen Handelns leben.

Das ist halt so.

 

Das Feintuning der linken und rechten Grenzen der Auslegung unterliegt jedem selbst, wobei man sich, wie @Faust ja auch durchaus mal anderweitig dafür informieren kann wie hier geschehen.

 

vor 2 Stunden schrieb Janzfan:

Deren (Werbe-) Konzept sind ein (jedenfalls wenige) Waffeneintrag / Einträge & viele WL.

Hast für 2 Waffen jeweils 3 Wechselkalibersätze & diese in 3 LL.

Also hast schnell 22 WL.

 

Und die musst Du alle haben oder willst Du die einfach nur haben?

 

Bist Du Sportschütze oder bist Du Sammler?

 

Es gibt eine klar definierte Möglichkeit, Waffen auch (strukturiert und mit einem gewissen Konzept, wobei auch das wohl relativ zu sein scheint, wie man hier an anderen "Sammlern" sieht) anzuhäufen. Dann ist man ein Sammler und kann dem "will haben" in einem oder mehreren Spezialbereichen fröhnen.

 

Als Sportschütze ist man halt den Weg gegangen, dass man im Zweifelsfall für jeden Erwerb spätestens auf Nachfrage einen Grund für den Besitz angeben kann bzw. können sollte, der über "will haben" hinausgeht. Für Letzteres ist wie gesagt ein anderer Weg vorgesehen.

 

vor 2 Stunden schrieb Janzfan:

Na und ?

 

Eben: Na und?

 

Entweder Du spielst mit dem System oder Du spielst dagegen.

 

Ersteres mit einem recht berechenbaren Ausgang, letzteres mit einem etwas unberechenbareren Ausgang.

Und da schliesst sich der Kreis und wir sind wieder beim eigenverantwortlichen Handeln und dem Leben mit den Folgen.

Also dem bisschen Freiheit, das uns noch bleibt.

 

vor 2 Stunden schrieb Janzfan:

aber es begann genau das, was nun hier läuft.

 

Das, was "hier läuft", läuft unter anderem wegen Deiner wiederkehrenden Einwände. Die Kernaussage war mit Beitrag 2 dieses Threads bereits erbracht.

 

Und Du verlangst dann, dass die Redebeiträge von Dritten entfernt werden?

Soviel dann zum Thema Freiheitsbegriff.

Nice.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ALBA:

Denk drüber nach, ob es Dir das wert ist

 

Wie gesagt, probieren geht über studieren

 

ich würds nicht so an die Große Glocke hängen, deshalb ist der Thread über

 

Klar denkt man, hadert, wälzt, verschiebt, zögert.

Ergibt sich aber eine einmalige Gelegenheit:

Weiter verzichten, bis der (Holz-)Deckel zufällt, oder sich doch noch einen Traum erfüllen ?

Ist nur blöd, wenn man alles "am Stück" beauftragt (beauftragen muß, wenn mans zeitlich / gesundheitlich überhaupt noch erleben will), weil die Fertigung X Jahre dauert & man (zusätzlich zur Tagespolitik) keine Rechtssicherheit haben soll.

Würds trotzdem tun.

Nur an der Diskretion muß noch gearbeitet werden (ist leider so, oder so nötig...); gebe mein Bestes.

Bleibe dann halt nur weiter der "Theoriespinner" des Forums (kost ja nüscht); den Drachenlord lass ich dann aber aus.

 

Das Thema hier ist dennoch toxisch & unnötig, wie ein Kropf.

 

Oder über was wollen wir noch alles Rechenschaft ablegen ?

Ist leider kein US-Forum, oder das eines beliebigen freien Landes.

 

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Kreppel:

Und Du verlangst dann, dass die Redebeiträge von Dritten entfernt werden?

Soviel dann zum Thema Freiheitsbegriff.

 

Der Forenbetreiber wirds schon regeln.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb raze4711:

Was ist eigentlich aus Colt S. Geworden , und wie ist seine Klage ausgegangen.

Da war doch was mit viele Waffen , Trainings- und Wettkampfnachweis . Bedürfnis . 

Und dann waren die WBK's widerrufen. 

 

ja, und alle anderen dürfen es nun ausbaden mit der Bedürfnisprüfung fürs Überkontigent nach über 10 Jahren

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Geschrieben

Verstehe ich alles nicht. 

Wenn ich etwas haben will , das mehrere Jahre Lieferzeit hat , dann lege ich beim Waffenhändler die Kohle auf den Tisch , und er bestellt .

Kommt die Waffe und ich habe noch keine Erwerbserlaubnis , dann hebt er die Waffe für mich auf , bis ich diese Habe .

 

Und wenn ich der Meinung bin , das Deutschland kein freies Land ist , dann muss ich meinen Hintern hoch bekomme  und in ein "freies Land" auswandern. 

Selbsmitleid und und Jammern ist aber immer einfacher. 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Janzfan:

Ist leider kein US-Forum

 

Die jammern dann halt über den NFA, die Dauer ihrer Anträge da, über die SBR Regelungen, Brace-Regelungsauslegungen, Schalldämpfererwerb, oder über ihre Krankenhauskosten... da findet sich immer was, auch im vermeintlichen "Land of the Free".

 

vor 12 Minuten schrieb Janzfan:

Der Forenbetreiber wirds schon regeln.

 

Dank Dir.

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

 

ja, und alle anderen dürfen es nun ausbaden mit der Bedürfnisprüfung fürs Überkontigent nach über 10 Jahren

 

Ist wie bei der Deckelung der gelben WBK .

Und der Deckel über den Jagdschein wird aus besagten Gründen wohl auch noch kommen. 

 

Colt S. War seit Dezember unter dem Namen nicht mehr online .

Da wird wohl sein Wiederspruch.... Protest ....Klage , gegen die Behörde wohl nichts erbracht haben. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb raze4711:

 

 

Colt S. War seit Dezember unter dem Namen nicht mehr online .

Da wird wohl sein Wiederspruch.... Protest ....Klage , gegen die Behörde wohl nichts erbracht haben. 

Er hatte doch vor dem VGH verloren, weiter ging es meines Wissens nicht mehr.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ALBA:

Das ist nun 8 Jahre her, und eine Klage ist noch immer anhängig, unentschieden, es können weitere Kosten kommen

in einer Höhe die einfach astronomisch ist

Wie gesagt, probieren geht über studieren

Verrätst du uns in diesem Topic, welchen Gegenstand die Klage hat, in welcher instanzzsie hängt und weshalb es nicht voran geht?

Geschrieben (bearbeitet)

Karlsruhe - Bundesverfassungsgericht- warums nicht vorangeht ??? Keine Ahnung...

Gegenstand der Beschwerde - Aufhebung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zum HA Verbot für Jäger

Bearbeitet von ALBA
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Janzfan:

Das Thema hier ist dennoch toxisch & unnötig, wie ein Kropf.

 

Oder über was wollen wir noch alles Rechenschaft ablegen ?

Ein Urteil darüber, ob meine Frage und die Antworten der Forenteilnehmer unnötig seien, steht dir nicht zu. 

Es geht nicht um Rechenschaft. 

Wenn du schon alles weißt, bleib doch einfach für dich. 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Faust:

Deine Antwort ist schon plausibel, allerdings bleibt die Frage nach der Nachvollziehbarkeit der Begründung für den Erwerb doch arg subjektiv. 

 

Bei meinem Beispiel mit der Glock 35 lassen sich zunächst 3 verschiedene Kaliber realisieren, dazu kommen verschiedene Lauflängen und -profile. Theoretisch. Alles begründbare Versuche, sportliche Leistungssteigerung zu erzielen, oder? 

Für mich schon.

 

Ich kenne die Auswirkungen einer bestimmten Kombination von Waffe und Lauf erst nach ausgiebiger Testung und komme mit einem Kaliber vielleicht besser zurecht als mit einem anderen.

 

Bleibt dann letztendlich doch sehr subjektiv und fällt dann der - vermutlich sehr laienhaften - Beurteilung eines anderen anheim. 

 

Da klingt die praktische eigenverantwortliche Anwendung der Freiheit doch sehr zurechtgestutzt und gemahnt zur Übervorsicht, selbst wenn man nicht in vorauseilendem Gehorsam auf seine Möglichkeiten verzichten will. 

 

Aber vermutlich ist da eine (nachträglich) willkürlich beschränkbare Eigenverantwortung verbunden mit Sanktionierung genau das, was mit solcher Gesetzgebung erreicht werden soll...

Eigentlich ist das ganz einfach:

Theoretisch kannst du so viele WS kaufen, wie du möchtest, du solltest aber im Zweifelsfall (Kontrolle und so …) ein sportliches Bedürfnis dafür nachweisen können. Das ist der Grund, warum ich z.B. für mein AR-15 als Sportschütze kein Upper mit 7“ Lauf kaufen darf, oder ein KW WS mit 2“ Lauf …

Beispiel:

Bei meinen beiden R93 hat mir die Behörde einen Voreintrag für Wechselläufe von .17 HMR bis .416 Rem.Mag. eingetragen, jedoch darauf hingewiesen, dass alle gekauften Läufe auch zu einer Disziplin der BDS Sportordnung passen müssen.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Faust:

Ein Urteil darüber, ob meine Frage und die Antworten der Forenteilnehmer unnötig seien, steht dir nicht zu. 

Für einen, der alles kauft und nie beim Büchsenmacher abholt sind solche Fragen unnötig.

 

Wobei ich mich immer wieder frage, warum seit über 10 Jahren immer wieder Leute auf seine wirren Phantasie-Diskussionen eingehen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb raze4711:

Wenn ich etwas haben will , das mehrere Jahre Lieferzeit hat , dann lege ich beim Waffenhändler die Kohle auf den Tisch , und er bestellt.

Kommt die Waffe und ich habe noch keine Erwerbserlaubnis , dann hebt er die Waffe für mich auf , bis ich diese Habe .

 

Oder fertigt (gegen Vorkasse) an. Ist hier jetzt auch nicht das Problem.

& das es hier um erlaubnisfreie WL geht, wurde aber zur Kenntnis genommen ?

 

vor 4 Stunden schrieb mos458:

ein sportliches Bedürfnis

 

Voreintrag für Wechselläufe von .17 HMR bis .416 Rem.Mag. eingetragen, jedoch darauf hingewiesen, dass alle gekauften Läufe auch zu einer Disziplin der BDS Sportordnung passen müssen.

 

 

(Eine Disziplin) sollte in einer deutschen Sportordnung existieren. Muß auch nicht im eigenen Verband sein.

Sollte hier nun auch keine Hürde sein.

 

vor 2 Stunden schrieb CZM52:

Auf Gelb gibt’s Voreinträge für Wechselläufe?

 

Man lernt nie aus.

Geschrieben
Am 16.5.2023 um 14:55 schrieb grizzly45:

Wie immer, eine einfache Frage.

 

Dann kommt eine einfache und richtige Antwort mit den Erläuterungen dazu.

 

Und dann geht das Gelaber los.

 

Schon klar, warum ich das als "wichtig" markiert hatte ?

Weils stimmt.

Kommt auch noch mehr, solange das hier offen bleibt.

Obs der Sache (einem Hobby) dienlich ist ?

Also fleißig weitermachen & rausfinden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Janzfan:

 

Oder fertigt (gegen Vorkasse) an. Ist hier jetzt auch nicht das Problem.

& das es hier um erlaubnisfreie WL geht, wurde aber zur Kenntnis genommen ?

 

 

(Eine Disziplin) sollte in einer deutschen Sportordnung existieren. Muß auch nicht im eigenen Verband sein.

Sollte hier nun auch keine Hürde sein.

 

 

Man lernt nie aus

Bearbeitet von mos458
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Janzfan:

 

Oder fertigt (gegen Vorkasse) an. Ist hier jetzt auch nicht das Problem.

& das es hier um erlaubnisfreie WL geht, wurde aber zur Kenntnis genommen ?

 

 

(Eine Disziplin) sollte in einer deutschen Sportordnung existieren. Muß auch nicht im eigenen Verband sein.

Sollte hier nun auch keine Hürde sein.

 

 

Man lernt nie aus.

Nee, meine R93 laufen nicht auf gelbe, sondern auf grüne WBK. Deshalb der Voreintrag …

Geschrieben (bearbeitet)

Wie immer eine treffende Zusammenfassung des Sachverhalts von @ASE :good:

 

Ich mag auf das abgeurteilten Fall von @Colt S., in dem die Behörde auch die Wettkampfteilnahmen mit Wechselsystemen gefordert hat.

 

Insofern, das Bedürfnisprinzip sollte auch für Wechselsysteme gewahrt bleiben und es ist vermutlich nicht klug, sich Unmengen als Wechselsystemen zu holen.

Bearbeitet von switty
Geschrieben

Seit wann sind in Deutschland Wechselläufe für EWB Waffen erlaubnisfrei ? 

Oder kann das sein das du es nicht zur Kenntnis genommen hast , das es diese Erlaubnis braucht ? 

 

Und diese Erlaubnis steht im Waffengesetz . Wechsellauf/System in gleichem oder kleinerem Kaliber.  Das ist eine Erlaubnis zum Erwerb. 

Aber nicht zum Besitz . 

Geschrieben (bearbeitet)

Du redest doch von erlaubnisfrei . Nicht ich 

 

"das es hier um erlaubnisfreie WL geht, wurde aber zur Kenntnis genommen ?"

 

Und Wechselläufe sind nicht erlaubnisfrei . 

Bearbeitet von raze4711

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