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IGNORED

Wieviele Läufe?


Faust

Empfohlene Beiträge

@mos458

 

das ist ja toll, mt Deinen Voreinträgen.

Du hattest mal geschriebe, das du eine R93 in 375 HH hast, mit der Du long distance schießt

sprich für alles darunter brauchst Du doch garkeinen Voreintrag, ich glaube .......

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vor 3 Stunden schrieb raze4711:

Du redest doch von erlaubnisfrei . Nicht ich 

 

"das es hier um erlaubnisfreie WL geht, wurde aber zur Kenntnis genommen ?"

 

Und Wechselläufe sind nicht erlaubnisfrei . 

Gefragt habe ich ursprünglich nach dem erlaubnisfreien Erwerb... 

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Ich wollte & will gar keine 10.

Ich habe mich mit dem Gedanken an einen 2. getragen und da kam mir die Frage, wieviele denn gesetzlich möglich seien. Da ich darauf weder eine Antwort hatte noch fand, dachte ich mir, es könne ratsam sein, ein einschlägiges Fachforum zu befragen, da dort die Chance wohl am größten sei, dass sich schonmal jemand mit dieser Frage befasst haben könnte und eine einleuchtende Antwort geben könne. 

Was ich nicht bedacht habe, ist der Umstand, dass ich jetzt an der nächsten Waffenrechtsverschärfung schuld bin... 

 

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vor 22 Minuten schrieb ALBA:

kauf doch einfach mal ... Stück und lass die eintragen

Dein Schbearbeiter wird Dir irgendwann dann mitteilen wo DEINE

Höchstgrenze liegt.

 

Also pure Willkür solls sein; auch hier im Forum soll schon vorab in gute & schlechte "Interessenten" unterschieden werden.

Ekelhaft.

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Wenn Du das so EKELHAFT findest, probiere es aus, klage und lass eine Höchstgrenze festlegen.

Wenn die dann bei NULL liegt - biitte nicht weinen

Ihr verlangt immer grenzenlose Freiheit,

jetzt ist hier was offensichtlich grenzenlos und Ihr kommt damit nicht klar

und verlangt eine Grenze......

Bearbeitet von ALBA
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vor 18 Minuten schrieb Faust:

^Meinst du jetzt das allgemein so bekannte erlaubnisfrei oder dein  erlaubnisfrei? 

 

 

Was ist bekannt erlaubnisfrei , und was ist mein erlaubnisfrei , wenn es um EWB Waffenteile geht ? 

 

Wenn es um EWB Waffenteile geht , gibt es weder allgemein erlaubnisfrei , noch mein erlaubnisfrei .

 

Der Erwerb von EWB Waffenteilen ist immer an ein Erlaubnis gebunden .

Für eine  Wechsellauf ist die Erlaubnis im Waffengesetz begründet . 

 

Wäre keine Erlaubnis erforderlich , könnte jeder Mensch zum Waffenhändler  gehen , und ein EWB Waffenteil kaufen. 

Bearbeitet von raze4711
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vor 50 Minuten schrieb Faust:

Da ich darauf weder eine Antwort hatte noch fand, dachte ich mir, es könne ratsam sein, ein einschlägiges Fachforum zu befragen


Du bist hier bei WO!

Es stimmt aber, es gibt auch Fachforen, aber ob du hier dann richtig bist, also bei WO, dass solltest Du ja nun besser wissen. :D

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vor 44 Minuten schrieb ALBA:

jetzt ist hier was offensichtlich grenzenlos und Ihr kommt damit nicht klar

und verlangt eine Grenze......

Ich ja wohl nicht.

Offenbar schweigen ggf. mitlesende "Wechsel-Set-Eigner" auch bewusst dazu.

(Es gibt hier genug Posts mit Abbildungen ihrer Schätze, die mich schon immer motiviert hatten.)

Mögliche Beispiele hatte ich oben genannt.

Primär werdens Silhouette-User mit schönen Optionen für einschüssige Pistolen sein.

Dann vllt. Klassiker wie Grizzlys (mehrere Kal., LL, & Verschlußlängen), ebensolche AMPs & Wildeys.

Oder Multical-Systeme wie hier genannte Glocks & natürlich 19-2011er.

Dann früher mal als "Komplettset" (in einem Koffer) verkaufte Deserts mit 5 WL (2 x 6" & 3 x 10") in 3 Kal..

& natürlich klassische Rervolversets wie Dan Wesson & modernere (zeitlose) wie Janz (die sich kaum Jemand leistet).

Wenn; sollte es natürlich immer ein komplettes "Set" sein...

Also nur kein Neid, wenn es jemand doch mal umsetzen kann.

Hier liegt scheinbar der Hund begraben: "Was ich nicht haben kann, soll ein Anderer auch nicht haben können."

WO-(deutsche LWB- ?) Krankheit halt.

Ist das in anderen Foren auch so ? Kanns eigentlich durch sporadische Leseproben dort nicht bestätigen.

 

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Das Waffengesetz erlaubt die den Erwerb , ohne das du eine Erwerbsgenehmigung der Behörde brauchst. 

 

Aber Haare spalten müssen wir deswegen nicht .

Wenn du den reinen Text siehst , hast du recht . 

 

Auf der anderen Seite ist das Gesetz die Erlaubnis zum Erwerb. 

Bearbeitet von raze4711
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vor einer Stunde schrieb Janzfan:

Also nur kein Neid, wenn es jemand doch mal umsetzen kann.

Hier liegt scheinbar der Hund begraben: "Was ich nicht haben kann, soll ein Anderer auch nicht haben können."

WO-(deutsche LWB- ?) Krankheit halt.

 

Dieses Problem besteht wohl eher in Deinem Kopf, weil es Dir aus welchen Gründen auch immer so zu gehen scheint (oder nicht, und Du sagst es aus Geheimhaltungsgründen nur niemandem).

Viele hier, darunter auch ich, scheinen ziemlich viel umsetzen zu können, ohne dass sie damit Probleme haben. Aber vielleicht übertreiben die das auch einfach nicht oder wählen für ihr Bedürfnis die korrekte Art von Erlaubnis und haben deswegen kein Problem mit ihrer Behörde.

Wäre ja auch eine Möglichkeit.

 

vor einer Stunde schrieb Janzfan:

Oder Multical-Systeme wie hier genannte Glocks

 

Die Glock ist per se kein "Multical"-System und vom Hersteller auch nicht dafür vorgesehen, auch hat er offensichtlich keinerlei Interesse daran, das sieht man ja bereits an der Vertriebsstruktur zum Thema Wechselsysteme.

 

vor einer Stunde schrieb Janzfan:

Wenn; sollte es natürlich immer ein komplettes "Set" sein...

 

Das ist doch auch überhaupt kein Problem. Wenn es "sein sollte", kann man das ja sauber begründen und eine entsprechende Sammlererlaubnis beantragen und erhalten.

Dann sind nur noch der Platz und der Geldbeutel die limitierenden Faktoren.

 

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Am 16.5.2023 um 18:18 schrieb Janzfan:

Gehe nie zu Deinem Fürst,...

Grundsätzlich stimme ich dem zu aber es gibt auch sehr entspannte Behörden. 

 

Mails an meine SBine beginne ich inzwischen nur noch mit

"Sehr geehrte..., ich schon wieder" 

 

Sie antwortet mir dann grundsätzlich mit

"Hallo Herr..., danke, dass Sie meine Stelle sichern."

 

Termine gibt sie mir meist am selben Tag meiner Anfrage, hinfahren, bisschen quatschen, sich über den allgemeinen Wahnsinn auslassen, Eintrag bekommen, bis zum nächsten Mal. Tschüß. 

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Ich habe insgesamt 3 WS für meine KW. Ein 9mm für meine 9mm, da hab ich einen Lauf der mit Blei geschossen wird, der andere mit Mantelgeschossen. Dürfte als Begründung reichen. Für meine 1911 in 45 ACP hab ich eins in 9mm und eins in 22. Auf dem 22er ist eine Optik montiert, das 9er hab ich für günstiger mit der 1911 zu schiessen. Sollte auch als Grund reichen. Sehe zb für ein weiteres 45er oder  9mm System mit montierter Optik auch keinen Grund das zu versagen. Oder für ein weiteres 22er System ohne Optik. Falls ich mir irgendwann noch eine 22 Pistole hole könnte es allerdings eng werden mit der Argumentation. Oder das ich beim Antrag auf eine 22er Pistole gesagt bekomme, die brauche ich nicht weil ich die Disziplin mit der 1911 und 22 er WS Schiessen kann . Aber solange ich einen Erwerb begründen kann, sollte auch der Besitz kein Problem sein. Dazu regelmässig Wettkämpfe schiessen ist sicher auch nicht verkehrt.

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vor 2 Stunden schrieb Kreppel:

Dieses Problem besteht wohl eher in Deinem Kopf

Viele hier, darunter auch ich, scheinen ziemlich viel umsetzen zu können, ohne dass sie damit Probleme haben. Aber vielleicht übertreiben die das auch einfach nicht oder wählen für ihr Bedürfnis die korrekte Art von Erlaubnis und haben deswegen kein Problem mit ihrer Behörde.

 

Wenn es "sein sollte", kann man das ja sauber begründen und eine entsprechende Sammlererlaubnis beantragen und erhalten.

 

Hatte nie behördliche Probleme; allenfalls mit Neidhammeln hier im Hobbyforum. Geht mir am Bobbex vorbei; sollen sie machen. Ich mache meins auch, solange wie ich Lust habe & es machen kann.

 

Erlaubnisfreien Erwerb großartig begründen oder gar gegen "Sammeln" anzuargumentieren, mußte ich auch nicht & habs auch nicht vor.

 

vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Dürfte als Begründung reichen

Sollte auch als Grund reichen.

keinen Grund das zu versagen.

 

Falls ich mir irgendwann noch eine 22 Pistole hole könnte es allerdings eng werden mit der Argumentation. Oder das ich beim Antrag auf eine 22er Pistole gesagt bekomme, die brauche ich nicht weil ich die Disziplin mit der 1911 und 22 er WS Schiessen kann .

 

Wiegesagt; bedaure, wenn Behörden "Begründungen" für erlaubnisfreie Teile verlangen.

 

Wenn Überkontingentwaffen verbandsseitig / behördlich wegen vorhandener Wechselsysteme (trotz erbrachter Wettkampfnachweise) verweigert werden, bedaure ich ebenso.

 

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vor 1 Minute schrieb Janzfan:

Wenn Überkontingentwaffen verbandsseitig / behördlich wegen vorhandener Wechselsysteme (trotz erbrachter Wettkampfnachweise) verweigert werden, bedaure ich ebenso.

Wenn sie vom Verband bewilligt wurden muss das Amt gute Gründe haben den Voreintrag zu verwehren. Bei sowas IMMER den Verband involvieren. Weil damit die Bescheinigung des Verbandes in zweifel gezogen wird. Und bisher kann ich über den guten Menschen beim BDS LV 9 nur gutes berichten. Habe noch nie gehört das er auf WS verwiesen hat.

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vor 11 Stunden schrieb ALBA:

@mos458

 

das ist ja toll, mt Deinen Voreinträgen.

Du hattest mal geschriebe, das du eine R93 in 375 HH hast, mit der Du long distance schießt

sprich für alles darunter brauchst Du doch garkeinen Voreintrag, ich glaube .......

Alba, da hast du natürlich recht.

Jedoch hab ich die erste R93 in .300WinMag. gekauft. Um sicher zu gehen, wurden alle bei Blaser möglichen Wechselläufe quasi auf „Voreintrag“ eingetragen. Somit war der nachträgliche Erwerb des .375er Laufs kein Problem. Genauso wurde ein zweites System mit Verschluss eingetragen.

War übrigens der Vorschlag meiner Behörde 😊.

Bearbeitet von mos458
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