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IGNORED

Altes Wechselsystem (Upper Receiver) + neuer Lower Receiver = neue Schusswaffe in der WBK, aber wie?


Hans117

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Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

 

1. Bislang liegt ein Wechselsystem vor: Ein Windham Upper Receiver, vor Jahren für eine Schmeisser gekauft.

 

2. Passend zu dem Upper Receiver soll nun ein neuer Windham Lower angeschafft werden, damit nichtmehr ständig hin und her gewechselt werden muss und die PINs ausnudeln.

 

Rechtlich steht man aber vor einem Problem, da man eine neue Waffen kreieren würde sobald man WS + neuen Lower verbindet.

 

--------------------

 

Nach Recherche im Forum scheint es 3 Optionen zu geben:

 

1. Trotzdem einfach zusammenbauen (In vereinzelten Posts wurde darauf hingewiesen, dass das für Sachbearbeiter so ok ist nach dem Motto "Ist ja alles eingetragen")

-> Rechtlich vermutlich problematische Lösung; Worst Case bekommt man ziemlich Ärger

 

2. WS an Büchsenmacher überlassen, sodass dieser aus WS + Lower eine neue Waffe kreiert, die mir dann überlassen wird.

-> Vermutlich am unproblematischsten, aber whrsl mit extra Kosten verbunden da extra Aufwand für Büchsenmacher

 

3. Die Behörde darum bitten, alles in eine Waffe "umzuwandeln"

-> Keine konkreten Infos gefunden, dass das tatsächlich funktioniert (Aus technischer Sicht sollte dem aber nichts im Wege stehen, wenn das der Büchsenmacher auch schon kann)

 

Weg 1 scheint mir nicht die beste Lösung zu sein, aber hat jemand Erfahrungswerte zu Weg 2 und 3? Klappt das, oder gibt es hier Stolpersteine im Waffenrecht und/oder der Verwaltung?

 

Beste Grüße

 

 

 

 

Bearbeitet von Hans117
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4 hours ago, CZM52 said:

UM den Lower zu kaufen brauchst ja auch ne Erlaubnis, da kannst dir gleich nen Voreintrag für die Waffe holen und das WS vom Büma zur Waffe umbauen lassen

 

Danke.

 

In dem Fall ist der Voreintrag hinfällig, da inzwischen ein Jagdschein vorhanden ist.

 

Aber ja, wäre kein Jagdschein vorhanden, wäre das definitiv die beste Lösung.

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vor 12 Stunden schrieb Hans117:

Aber ja, wäre kein Jagdschein vorhanden, wäre das definitiv die beste Lösung.

Der jagdschein beinhaltet aber keine Waffenherstellungserlaubnis. Also sollte der auch der Jäger mit seiner Idee zum Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis gehen. und wenn das WS eh schon eingetragen ist bedarf es auch der Behörde .

Warum also nicht die zuständige Behörde befragen, was die wollen. Manche geben auch eine Herstellungserlaubnis das man das selber machen kann und vereinen WS und Lower zu einer Waffe. Zumal die " Herstellung "hier ja nur so kompliziert ist wie ein AR nach dem Reinigen wieder zusammen zu setzen. Ob das aber nach der Einführung des NWR noch möglich ist kann ich nicht schreiben.  Wenn man will geht aber vieles.................

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Manche geben auch eine Herstellungserlaubnis das man das selber machen kann und vereinen WS und Lower zu einer Waffe...

 

er hat NUR das WS!

er hat KEINEN lower!

also kann er so gar keine "neue" waffe herstellen, zumindest nicht so wie es sich hier wohl einige einreden...

 

vor 17 Stunden schrieb Hans117:

2. Passend zu dem Upper Receiver soll nun ein neuer Windham Lower angeschafft werden...

 

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1 hour ago, CZM52 said:

Den Lower will er ja auf den Jagdschein kaufen 

 

Korrekt, der Lower soll auf Jagdschein gekauft werden.

 

Okay, Ich entnehme den verschiedenen Antworten (Vielen Dank an alle!) das das Thema wohl doch nicht so ganz einfach ist.

 

Die Behörde habe ich auf jeden Fall mal kontaktiert; Problem ist hier nur wie in meinem anfänglichen Post angesprochen, dass diese wohl selbst nicht so recht bescheid weiß im schlechtesten Fall.

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Mal als Beispiel mein Bruder. Der hat EIN Ar 15............dazu 2 WS.........zu jedem WS hatter aber auch einen passenden Lower. Die wurden irgendwann auch fristgerecht angemeldet als das Gesetz wurde. Der KÖNNTE sich also jetz schon 3 AR hinstellen. Was er natürlich nciht macht weil verboten. ich kann mir aber vorstzellen das bei Nachweis eines bedürfnisses er ohne weitere nach Rücksprache mit der Waffenbehöre so einen Lower und eines der WS als komplette Waffe zusammenstecken darf. Warum auch nciht, beschossen muss ja nix werden. Wenn die Behörde dem zustimmt ist das der einfachste Weg.

Ansonstzen einem Händler die Einzelteile überlassen und dann dort erwerben. Meine 1. 9mm Pistole habe ich in 4mmM20 gekauft. Lauf eingeklebt. Als das 9mm Bedürfnis dann da war zu einem Büchsenmacher, dem kurz überlassen, der hat den Lauf rausgeholt und ich ahbe sie wieder von ihm erworben......................für 40 Euro Gebühren . Wäre heute alleine wegen NWR sicher teurer, aber immer noch kleines Geld..........

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vor 5 Stunden schrieb Hans117:

Korrekt, der Lower soll auf Jagdschein gekauft werden.

 

Kann man denn einen Lower auf jagdliches Bedürfnis erwerben?

Das ist ja das führende Waffenteil und wird wie eine Komplettwaffe behandelt?

 

Wenn ja, dann ist es doch erst recht sinnvoll, zum Büchsenmacher zu gehen und ihn zu beauftragen, aus dem WS eine Waffe zu erzeugen. Oder übersehe ich da etwas?

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18 hours ago, weyland said:

 

Kann man denn einen Lower auf jagdliches Bedürfnis erwerben?

Das ist ja das führende Waffenteil und wird wie eine Komplettwaffe behandelt?

 

Wenn ja, dann ist es doch erst recht sinnvoll, zum Büchsenmacher zu gehen und ihn zu beauftragen, aus dem WS eine Waffe zu erzeugen. Oder übersehe ich da etwas?

 

Ist das so? Wird der Lower wie eine komplette Waffe behandelt in der WBK wenn ich den über Jagdschein erwerbe?

 

Falls ja, dann hätte sich mein Thema ja erledigt? Ich kaufe den Lower und klatsche da das WS drauf und fertig?

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30 minutes ago, Mittelalter said:

Evtl solltest du dich nochmal mit der letzten Änderung des WaffG beschäftigen.. 

 

Einfach so WS beliebig zusammenstellen ist nicht mehr... 

 

Danke. Hast du den entsprechenden Paragraphen für mich?

 

Mein WS ist also an die spezifische Hauptwaffe gebunden?

 

Das wäre rechtlich aber sehr unsinnig: Immerhin dürfe ich mein WS ja auch vorübergehend einem berechtigten Dritten überlassen, welcher dieses dann auf auf einen Lower klatscht?

 

EDIT:
 

Hier mal noch ein anderer Thread:

 

 

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31 minutes ago, Qnkel said:

Wäre es nicht leichter, eine Komplettwaffe zu erwerben, die sofort funzt und das WS zu verkaufen?

 

Solange die rechtliche Frage nicht klar ist; Vermutlich ja.

 

aber das ist auch mit höheren Kosten + Aufwand verbunden.

 

EDIT:

 

14 minutes ago, JuergenG said:

So wird ein Schuh draus.

 

LMAO. Reich sein hat schon seine Vorteile

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  • 2 Wochen später...

Also, nochmal zusammenfassend:

Vor ein paar Jahren wurde ein Windham Upper als Wechselsystem für eine Schmeisser AR15 (Bedürfnis: Sportschütze) gekauft.

 

Mittlerweile liegt ein Jagdschein vor und ein Windham Ar15 Lower soll auf Jagdschein gekauft werden, damit das Windham Wechselssystem damit dauerhaft verwendet werden kann.

 

Das ursprüngliche Problem:

Es war nicht geklärt, ob

(a) der neue Lower überhaupt mit dem WS verwendet werden darf

(b) Wenn ja, ob der Lower dauerhaft mit dem WS verbunden bleiben darf

(c) Ob die Behörde aus dem einzelnen Lower + WS eine ganze Waffe machen kann

 

Inzwischen kam schriftlich Rückmeldung von der Behörde:

(a) Der einzeln eingetragene Lower darf dauerhaft(!) mit dem WS verbunden bleiben (also auch nachts im Tresor usw.)

(b) Für 10€ extra für eine Austragung des WS aus der WBK kann aus dem einzelnen Lower und dem einzelnen WS eine komplette Waffe gemacht werden

 

Theme erledigt ;)

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  • 2 Wochen später...
On 3/6/2023 at 11:03 PM, Hans117 said:

Also, nochmal zusammenfassend:

Vor ein paar Jahren wurde ein Windham Upper als Wechselsystem für eine Schmeisser AR15 (Bedürfnis: Sportschütze) gekauft.

 

Mittlerweile liegt ein Jagdschein vor und ein Windham Ar15 Lower soll auf Jagdschein gekauft werden, damit das Windham Wechselssystem damit dauerhaft verwendet werden kann.

 

Das ursprüngliche Problem:

Es war nicht geklärt, ob

(a) der neue Lower überhaupt mit dem WS verwendet werden darf

(b) Wenn ja, ob der Lower dauerhaft mit dem WS verbunden bleiben darf

(c) Ob die Behörde aus dem einzelnen Lower + WS eine ganze Waffe machen kann

 

Inzwischen kam schriftlich Rückmeldung von der Behörde:

(a) Der einzeln eingetragene Lower darf dauerhaft(!) mit dem WS verbunden bleiben (also auch nachts im Tresor usw.)

(b) Für 10€ extra für eine Austragung des WS aus der WBK kann aus dem einzelnen Lower und dem einzelnen WS eine komplette Waffe gemacht werden

 

Theme erledigt ;)

 

 

Also, ergänzend dazu noch wie es letztendlich im Detail ablief:

 

1. Der gekaufte Lower wurde in meine grüne WBK (Bedürfnis: Jagdschein) eingetragen.

2. Der bereits vorhandene Upper wurde aus meiner grünen WBK (Bedürfnis: Sportschütze) ausgetragen. (Überlassung an mich selbst - siehe Punkt 4)

3. Der in Punkt 1 eingetragene Lower wurde ausgetragen (Überlassung an mich selbst - siehe Punkt 4)

4. Die in Punkt 2 und Punkt 3 ausgetragenen Teile wurden als komplette Waffe in meine grüne WBK (Bedürfnis: Jagdschein) eingetragen. 

 

Kostenpunkt: 25 Euro (Ich vermute mal Eintragung + Austragung)

 

Soo, und damit: Topic really closed :)

 

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