Zum Inhalt springen
IGNORED

Rückgaberecht Onlinekauf einer Schusswaffe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Mittag liebe Leute,

 

ich hätte mal eine Frage bezüglich des Rückgaberechts von Waffen im Fernabsatzgeschäft. Es handelt sich um ein rein fiktives Beispiel, vielleicht hat aber der ein oder andere im realen Leben damit schon Erfahrung gemacht. 

 

Nehmen wir mal an, dass ich eine Waffe bei einem Internethändler gekauft habe (auf welche WBK sei egal). Es handelt sich um eine nicht personalisierte Waffe, alles daran ist Standard. Die Waffe kommt an, ich freue mich wie verrückt und gehe mit ihr auf den Schießstand.

Leider fällt mir nach zwei Magazinen mit jeweils 5 Schuss auf, dass mir die Waffe nicht liegt. Es ist nichts an der Waffe defekt.

 

Nun meine Frage:

Kann ich die Waffe dem Händler zurücksenden? Widerruf wurde innerhalb der 14-tägigen Frist per Mail oder Brief getätigt. 

Und müsste ich dem Händler einen Wertersatz leisten?

 

Gem. § 312e BGB muss man ja nur für einen Wertverlust aufkommen, wenn man die Ware auf eine Art und Weise benutzt, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Das dürfte in meinem Beispiel ja an sich nicht der Fall sein.

 

liebe Grüße aus der Pfalz 

Pälzerkrischer 

 

Geschrieben

In diesem Sinne ist eine Schusswaffe eine Ware, wie jede Andere auch.

 

Der waffenrechtliche Teil ist davon unabhängig.

Dadurch entstehen nur zusätzlicher Aufwand und Kosten.

Insofern ist es eine gute Frage, wer die Kosten für den waffenrechtliche Anteile des rückgabgewickelten Erwerbs trägt.

 

Meiner Meinung nach ist das eine Frage der Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.

 

Was sagt denn der Verkäufer zum Thema Rückgabe in seinen AGB? Ich gehe Mal davon aus, dass Du die vor dem Kauf gelesen hast.

Geschrieben

Genau deshalb erwerbe ich Waffen die ich nicht vorher testen kann, also zum Beispiel über einen Onlineshop oder eGun vom Händler, bei halber oder voller Bezahlung zuerst auf Probe. Ich hatte schon eine Waffe die beim ersten Schuss defekt wurde (war fabrikneu), und eine gebrauchte die so verbastelt war dass sie nicht für den vorgesehenen Zweck verwendbar war. Erst nachdem ich die Waffe begutachten und probeschießen konnte, nehmen wir den endgültigen Erwerb vor. Bisher hat das noch kein Händler abgelehnt. Bei privat ist das natürlich anders, da gibt es aber auch kein Fernabsatzrecht.

Geschrieben

Rein fiktiv, ich kaufe online einen Neuwagen, dieser wird zugelassen an mich geliefert, bei der Fahrt zum Dönermann, stelle ich fest, das Auto fällt nicht genügend auf.

 

Daher möchte ich ihn zurück geben, finde den Fehler

 

Daher mein Rat, sprechenden Leuten kann geholfen werden und der Kompromiss ist immer auf der Mitte der Straße

Geschrieben (bearbeitet)

Hi hatte ich auch vor ca 1 Jahr und ist auf alle Fälle machbar! Habe jedoch keinen Schuss damit abgefeuert.

Der Händler war zwar gar nicht begeistert, aber das Recht ist auf deiner Seite.

Bearbeitet von z-legend
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Longhair:

Der TE , Ist gerade im Gun Forum durch mit dem Thema..

 

 

Long

Ja, die Frage ist nicht von mir. Habe ich in einem anderen Forum gelesen und bisschen modifiziert. Antworten dort waren eher mau xD 

 

vor 1 Stunde schrieb Leser:

Was sagt denn der Verkäufer zum Thema Rückgabe in seinen AGB? Ich gehe Mal davon aus, dass Du die vor dem Kauf gelesen hast.

Ist ein rein fiktives Szenario, deswegen gibt es auch keinen Händler oder AGB. 

Geschrieben

Ich würde Mal vermuten das einer Rückgabe die 10 Schuss nicht unbedingt verhindern.

 

1. eine Waffe wird durch ein paar Schuss nicht zur Gebrauchtwaffe sonst würde, aufgrund des deutschen Beschuss, keine einzige Neuwaffe verkauft werden dürfen

2. Eine kurze Nutzung ist in vielen Bereichen auch im Ladengeschäft üblich, z.b. werden Schuhe ja auch ein paar Meter im Laden ausprobiert und die Stereoanlage ggf auch im Laden Mal ordentlich aufgedreht

 

Es dürfen aber natürlich keine dauerhaften Gebrauchsspuren entstehen, wenn die Waffe zerkratzt ist weil sie im ungeeigneten Holster getragen wurde oder schütze zu blöd war sie richtig fest zu halten ist das natürlich ein anderes Thema.

 

Ist aber nur mein Bauchgefühl und keine Ahnung ob das einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Suerlaenner:

Rein fiktiv, ich kaufe online einen Neuwagen, dieser wird zugelassen an mich geliefert, bei der Fahrt zum Dönermann, stelle ich fest, das Auto fällt nicht genügend auf.

 

Daher möchte ich ihn zurück geben, finde den Fehler

Wenn das Auto nicht extra bestellt wurde sondern als identische Massenware verfügbar ist, kannst Du das tun. Sofern es eine reine online-Bestellung ist. Beides ist bei Neuwagen üblicherweise nicht der Fall.

 

Da ist der Fehler.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
Am 22.2.2023 um 18:06 schrieb Fyodor:

Wenn das Auto nicht extra bestellt wurde sondern als identische Massenware verfügbar ist, kannst Du das tun.

Autos sind keine Massenware. Es gibt grundsätzlich drei Gruppierungen:

 

Massenware: Seife, Gabeln, Glühlampen, Bonbons, eben alles was absolut gleich in seinen Eigenschaften aus der Maschine purzelt.

Serienware: Autos, Fernsehgeräte, Motorräder, Computer. Hier ist jede Eigenschaft hinter der Seriennummer hinterlegt. Bei Autos

   ist es die FIN, bei Geräten die Seriennummer oder das Release im Sinne der Veröffentlichung.

Einzelanfertigung: individuell geplante Einfamilienhäuser, Spezialmaschinen, Schmuck auf Kundenwunsch, angepasste Brillen.

 

Ein Auto zurückgeben, weil es nicht gefällt, wird sehr schwierig und wenn, dann sehr teuer. Immerhin hat man die Möglichkeit

das Auto vorher anzusehen. Wer das bei einem Onlinekauf nicht tut, ist selber schuld. Es besteht die Möglichkeit das man das Auto, nach allen

Schritten vor dem Kauf, selbst abholen und vorher begutachten kann. Wenn ich mir eine so teure Ware schicken lasse, muß ich damit

rechnen, das mir Dinge auffallen, die vielleicht nicht so schön sind. Ich kann entweder damit leben, oder mit großem Aufwand und

Wertvernichtung den Kauf rückabwickeln. Da müssen allerdings auch beide Vertragspartner zustimmen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Jörgi-1911:

Wenn ich mir eine so teure Ware schicken lasse, muß ich damit

rechnen, das mir Dinge auffallen, die vielleicht nicht so schön sind. Ich kann entweder damit leben, oder mit großem Aufwand und

Wertvernichtung den Kauf rückabwickeln

Das ist falsch. 

Evtl solltest du dich mal mit aktuellen Verbraucherschutzgesetzen auseinander setzen...

Der Wert der Ware spielt beim Endverbraucher keine Rolle. 

Lediglich bei B2B Geschäften lässt sich sowas ausschließen 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Mittelalter:

Das ist falsch. 

Evtl solltest du dich mal mit aktuellen Verbraucherschutzgesetzen auseinander setzen...

Der Wert der Ware spielt beim Endverbraucher keine Rolle. 

Lediglich bei B2B Geschäften lässt sich sowas ausschließen 

Ich lerne...

 

In habe mein Beispiel auf das "nichtgefallen" aufgebaut. Bei Mängeln, oder nicht einhalten zugesicherter Eigenschaften

gibt es dagegen keine Probleme mit der Rückgabe. Allerdings gibt es da die Möglichkeit der Nachbesserung vor der Rückgabe.

 

Beim Autokauf, wo der neue Halter bereits in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wurde, denke ich das eine

Rückgabe ohne Kosten und Aufwand nicht möglich ist. Unabhängig davon, wie hoch der Wert des Autos ist.

Wie gesagt, in meinem Beitrag geht es um Fahrzeuge, weil dies in der Diskussion aufgetaucht ist.

 

Ich bin allerdings weder Jurist noch Kaufmann.

Ansonsten gebe ich Dir Recht. Es gibt ja täglich Beispiele für die Rückversendung von Waren. Da wird allerdings

kein Wertverlust durch Eigentümereintragungen in Begleitpapiere, wie z.B. ein Fahrzeugbrief, herbeigeführt.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Jörgi-1911:

Beim Autokauf, wo der neue Halter bereits in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wurde, denke ich das eine

Rückgabe ohne Kosten und Aufwand nicht möglich ist. Unabhängig davon, wie hoch der Wert des Autos ist.

Doch. 

Bei einem Fernabsatzgeschäft hat der Verbraucher das Recht dazu. 

Wertersatz müsste er nur für gefahrene Kilometer leisten, die nicht der Prüfung des Fahrzeugs dienen... 

 

https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf/widerruf-autokredit/widerrufsrecht-autokauf/

 

Zulassungskosten musst du selber tragen, wenn sie nicht Teil des Vertrages waren 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.