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Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC


Forino

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Am 1.4.2024 um 12:22 schrieb Forino:

Servus,

 

1. Ich hatte 6 beantragt und auch bewilligt bekommen. Meine Überlegung dazu war: Ich nehme einen Long-Course und benötige da normalerweise 2 Stück. Wird nun bei einem Match noch ein Magazin-Wechsel vorgeschrieben sind es 3. Ein Ersatzmagazin hätte ich da gerne noch dabei, falls mal eins in den Dreck fällt oder kaputt geht. Somit war ich bei Minimum 4 Stück. Wenn man nun den ganzen Aufwand für den Erwerb berücksichtigt möchte man nicht bei einem defekten Magazin nochmal von vorne anfangen (zumal das ja dann gerne auch mal 6 Monate dauert), weshalb ich für mich noch 2 weitere als Sicherheit dazu gepackt habe. So kam ich auf die 6 Stück. Hab das allerdings nicht im Antrag begründet. 

2. Nein, erst Genehmigung beantragen und erst dann hast du die rechtliche Grundlage zum Kaufen. Du hast dann auch nur einen begrenzten Zeitraum zum Erwerb, solltest dir also vorher schonmal Gedanken zu einem möglichen Lieferanten machen. Ich hatte in Tschechien bestellt, da in DE keiner liefern konnte / wollte. Nach Erwerb musst du dies dann auch mit der Rechnung dem BKA zeitnah melden.

3. Auflage ist Verwendung im Ausland und Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe. Bei mir ist es so, dass ich mehrmals im Jahr versuche an Auslandsmatches teilzunehmen. Deshalb trainiere ich dann auch öfter mal dafür und hab dann auch mal die Magazine voll. Führt ab und an am lokalen Schießstand mal zu ein paar Diskussionen, weil das natürlich selten vorkommt und kaum jemand kennt. 

4. Bei mir waren das Ergebnislisten und gestempelte Einträge im persönlichen Schießbuch. Hat offensichtlich ausgereicht. 

5. Fotos vom Tresor, WBK-Kopie, EFP, SuRT-Nachweise, IPSC-Ergebnislisten und dazu passende Kopien aus dem Schießbuch

6. Anschreiben find ich gerade nicht. Sinngemäß hab ich geschrieben, dass ich 6 Magazine mit 30 Schuss für eine genaue Waffe haben möchte um im Ausland an Wettkämpfen teilzunehmen, da ich ansonsten nicht mehr konkurrenzfähig bin und das einen deutlichen Nachteil für mich darstellen würde. Hab da nur formlos einige Sätze geschrieben und das Problem geschildert. 

 

Hoffe das hilft weiter, viel Erfolg!

Danke für deine interessante Rückmeldung, die ist auf jeden Fall sehr hilfreich.

 

Wir haben bei uns im Verein auch über die Anzahl der Magazine gesprochen.

Muss man konkret die Anzahl beantragen oder reicht es aus wenn man einfach nur sagt, man möchte 30 Schuss Magazine haben?

Läuft man dann Gefahr, dass das Amt dann nur zwei Magazine bewilligt? Im schlimmsten Fall weil man darf ja vermutlich nicht unbegrenzte Anzahl Magazine zu Hause lagern.

 

Dann hatten wir noch den Fall, dass wir überlegt haben, zum Beispiel fünf 30er Magazine und zwei 20er Magazine zu beantragen, da es ja durchaus auch mal sein kann in einem Match liegend zu schießen.

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Am 9.4.2024 um 10:31 schrieb Larrysan:

Danke für deine interessante Rückmeldung, die ist auf jeden Fall sehr hilfreich.

 

Wir haben bei uns im Verein auch über die Anzahl der Magazine gesprochen.

Muss man konkret die Anzahl beantragen oder reicht es aus wenn man einfach nur sagt, man möchte 30 Schuss Magazine haben?

Läuft man dann Gefahr, dass das Amt dann nur zwei Magazine bewilligt? Im schlimmsten Fall weil man darf ja vermutlich nicht unbegrenzte Anzahl Magazine zu Hause lagern.

 

Dann hatten wir noch den Fall, dass wir überlegt haben, zum Beispiel fünf 30er Magazine und zwei 20er Magazine zu beantragen, da es ja durchaus auch mal sein kann in einem Match liegend zu schießen.

Hallo,

 

die Kapazität der Magazine musst du vorher nicht definieren. Ich habe 6 Magazine mit mehr als 10 Patronen des nach Herstellerangabe kleinsten bestimmungsgemäßen Kalibers genehmigt bekommen. So wie ich das sehe ist es dann egal, ob du dir damit 20er oder 30er oder sogar noch größere Magazine kaufst. 

 

Ich glaube schon, dass du nur eine geringe Anzahl genehmigt bekommst. Mit Sicherheit kann dir diese Frage aber nur das BKA beantworten. 

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  • 2 Wochen später...
Am 14.4.2024 um 20:57 schrieb Forino:

Hallo,

 

die Kapazität der Magazine musst du vorher nicht definieren. Ich habe 6 Magazine mit mehr als 10 Patronen des nach Herstellerangabe kleinsten bestimmungsgemäßen Kalibers genehmigt bekommen. So wie ich das sehe ist es dann egal, ob du dir damit 20er oder 30er oder sogar noch größere Magazine kaufst. 

 

Ich glaube schon, dass du nur eine geringe Anzahl genehmigt bekommst. Mit Sicherheit kann dir diese Frage aber nur das BKA beantworten. 

Muss ich bei dem Anschreiben ans BKA auch die Waffe also z.B. Typ, Bezeichnung, Kaliber etc. angeben oder reichen die Infos aus der Kopie der WBK?

 

Danke Dir

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  • 2 Wochen später...
Am 23.4.2024 um 12:05 schrieb Larrysan:

Muss ich bei dem Anschreiben ans BKA auch die Waffe also z.B. Typ, Bezeichnung, Kaliber etc. angeben oder reichen die Infos aus der Kopie der WBK?

 

Danke Dir

Ich hab in meinem Antrag die genaue Waffe und Kaliber genannt. Keine Ahnung, ob das auch anders geht, sorry :unknw:

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  • 1 Monat später...

Ich möchte ganz gern meine bisherigen Erfahrung hinsichtlich der Beantragung teilen.

 

Ich habe am 23.04.2024 meinen Antrag für in Summe 6 Magazine mit einer Kapazität größer 10 Rds beantragt. Ich habe die Magazine in 4 große mit Kapa von 32 Rds und 2 mittlere 17 Rds +5 (Erweiterung) beantragt.

 

Meinem Antrag habe ich folgende Anlagen beigefügt:

Ergebnislisten

BDS Ausweis mit SuRT-Nachweis Kurz- und Langwaffe

Schießbucheinträge

Kopie Personalausweis

Kopie Rechnung und Aufstellort Waffenschrank

Kopie Waffenbesitzkarte

Kopie Europäischer Feuerwaffenpass

 

Das BKA hat am 26.04. den Eingang des Antrages bestätigt.

 

Am 10.05. kam dann seitens des BKA die Nachfrage per Mail bzgl. welche genauen Magazine ich kaufen möchte und wer der Überlasser ist.

Ich hab dann selbstverständlich am gleichen Tag die benötigten Informationen nachgereicht.

 

Naja was soll ich sagen, seit dem ist Funkstille...

In der Rückmeldung vom BKA am 26.04. stand drin, dass es etwas Zeit benötigt und man Geduld haben soll.

 

Ich gewinne irgendwie den Eindruck, dass man das durchaus auch zügiger bearbeiten könnte und wunder mich schon, dass nach der ersten Rückfrage seitens des BKA und meiner schnellen Rückmeldung, dennoch fast 2 Monate ohne Feedback wieder ins Land gezogen sind.

Mit wieviel Bearbeitungszeit sollte/kann man hier rechnen und was könnte man tun wenn vom BKA bis Zeitpunkt X keine Rückmeldung kommt? Wen kann man mit ins Boot holen? 

 

Ich würde gern im September auf ein Match im europäischen Ausland reisen und für einige Vereinskameraden bin ich so zusagen der Trial Run bzgl. der Beantragung...

Es bleibt spannend 

 

 

 

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Am 16.6.2024 um 10:40 schrieb Larrysan:

Ich gewinne irgendwie den Eindruck, dass man das durchaus auch zügiger bearbeiten könnte

 

Könnte man, wenn man denn mehr Stellen bewilligt bekäme.

So sind sie halt nur zu zweit oder dritt.

 

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Die etwas älteren Ausnahmegenehmigungen, erlauben auch explizit das Training mit den grösseren Magazinen in Deutschland, die neueren wohl nicht mehr, soweit ich mitbekommen habe. Das war auch noch ein Punkt, der vorteilhaft war.

Bearbeitet von Kaffeetante08
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vor 1 Stunde schrieb Kaffeetante08:

Die etwas älteren Ausnahmegenehmigungen, erlauben auch explizit das Training mit den grösseren Magazinen in Deutschland, 

Kann das jemand bestätigen und wie sieht das mit dem Training nach jeweiliger Sportordnung aus?

 

Wie sind da die Erfahrungen ?

 

Wie sind die Kontrollzyklen bezüglich der Teilnahme an IPSC Wettbewerben im Ausland?

Gibt es eine Vorgabe durch die Behörde ?

Bearbeitet von Tatonka
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vor 9 Stunden schrieb Kaffeetante08:

Die etwas älteren Ausnahmegenehmigungen, erlauben auch explizit das Training mit den grösseren Magazinen in Deutschland, die neueren wohl nicht mehr, 

Das wusste ich nicht! Ist ja schräg! In meiner Heimat (Schweiz) kein Problem. Ausnahmebewilligung gilt sowohl für Waffe und Magazine beim Schiesstraining. Hatte jedenfalls bis dato nie Probleme deswegen.

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vor 8 Stunden schrieb Tatonka:

Kann das jemand bestätigen und wie sieht das mit dem Training nach jeweiliger Sportordnung aus?

(...)

Wie sind die Kontrollzyklen bezüglich der Teilnahme an IPSC Wettbewerben im Ausland?

Gibt es eine Vorgabe durch die Behörde ?

 

Wen meinst Du mit "die Behörde"?

 

Auch mir wurde von mehreren Seiten mitgeteilt, daß die neuen kein Training im Inland mehr beinhalten.

Somit steht dem Training nach Sportordnung nichts im Wege, wie auch zuvor schon nicht.

 

Genehmigungen werden befristet erteilt. Vor Ablauf der Befristung ist rechtzeitig ein Verlängerungsantrag - mit Nachweis der Teilnahmen - zu stellen. Zwischenkontrollen sind mir nicht bekannt, aber die Genehmigungen sind ja noch nicht soooo alt.

 

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Am 25.6.2024 um 19:46 schrieb weyland:

Auch mir wurde von mehreren Seiten mitgeteilt, daß die neuen kein Training im Inland mehr beinhalten.

Somit steht dem Training nach Sportordnung nichts im Wege, wie auch zuvor schon nicht.

Verstehe ich nicht, was denn nun ?

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Am 25.6.2024 um 19:46 schrieb weyland:

 

Wen meinst Du mit "die Behörde"?

 

Auch mir wurde von mehreren Seiten mitgeteilt, daß die neuen kein Training im Inland mehr beinhalten.

Somit steht dem Training nach Sportordnung nichts im Wege, wie auch zuvor schon nicht.

 

Genehmigungen werden befristet erteilt. Vor Ablauf der Befristung ist rechtzeitig ein Verlängerungsantrag - mit Nachweis der Teilnahmen - zu stellen. Zwischenkontrollen sind mir nicht bekannt, aber die Genehmigungen sind ja noch nicht soooo alt.

 

Jetzt wäre interessant zu wissen, innerhalb welcher Frist wieviele Auslandsteilnahmen nachgewiesen werden müssen.

Und auch, was die jeweilige Verlängerung dann wieder kostet… ( wenn das bei diesem Sport auch eh nur noch ˋn sehr marginaler Tropfen auf den heissen Stein ist🤣)

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Am 25.6.2024 um 12:10 schrieb Kaffeetante08:

In manchen Ländern, kann es dennoch auch ein Problem sein, dass die LW nicht als Kat. A im EFP steht.

Dieses Problem thematisieren immer nur die deutschen Schützen , in der Praxis gibt es damit keine Probleme. Ich kenne Schützen denen die Rechtslage zu unsicher war und  die deshalb  Wettkämpfe beispielsweise in der Schweiz abgesagt haben. Den Schweizern ging dies aber tatsächlich am Arsch vorbei . Selbiges für Österreich …

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Am 16.6.2024 um 10:40 schrieb Larrysan:

Ich möchte ganz gern meine bisherigen Erfahrung hinsichtlich der Beantragung teilen.

 

Ich habe am 23.04.2024 meinen Antrag für in Summe 6 Magazine mit einer Kapazität größer 10 Rds beantragt. Ich habe die Magazine in 4 große mit Kapa von 32 Rds und 2 mittlere 17 Rds +5 (Erweiterung) beantragt.

 

Meinem Antrag habe ich folgende Anlagen beigefügt:

Ergebnislisten

BDS Ausweis mit SuRT-Nachweis Kurz- und Langwaffe

Schießbucheinträge

Kopie Personalausweis

Kopie Rechnung und Aufstellort Waffenschrank

Kopie Waffenbesitzkarte

Kopie Europäischer Feuerwaffenpass

 

Das BKA hat am 26.04. den Eingang des Antrages bestätigt.

 

Am 10.05. kam dann seitens des BKA die Nachfrage per Mail bzgl. welche genauen Magazine ich kaufen möchte und wer der Überlasser ist.

Ich hab dann selbstverständlich am gleichen Tag die benötigten Informationen nachgereicht.

 

Naja was soll ich sagen, seit dem ist Funkstille...

In der Rückmeldung vom BKA am 26.04. stand drin, dass es etwas Zeit benötigt und man Geduld haben soll.

 

Ich gewinne irgendwie den Eindruck, dass man das durchaus auch zügiger bearbeiten könnte und wunder mich schon, dass nach der ersten Rückfrage seitens des BKA und meiner schnellen Rückmeldung, dennoch fast 2 Monate ohne Feedback wieder ins Land gezogen sind.

Mit wieviel Bearbeitungszeit sollte/kann man hier rechnen und was könnte man tun wenn vom BKA bis Zeitpunkt X keine Rückmeldung kommt? Wen kann man mit ins Boot holen? 

 

Ich würde gern im September auf ein Match im europäischen Ausland reisen und für einige Vereinskameraden bin ich so zusagen der Trial Run bzgl. der Beantragung...

Es bleibt spannend 

 

 

 

Am 28.06. habe ich meinen positiven Bescheid für sechs Magazine >10 Rds erhalten.

 

Ich hab kann nun bis zum 31.12.2024 sechs Magazine käuflich erwerben und muss die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen bis zum 31.05.2025 nachweisen. Danach alle 5 Jahre zum 31.05.

Die Ausnahmegenehmigung gilt bei mir für folgende Zwecke

a) Teilnahme an internationalen Schießwettbewerben;

b) Überlassen (auch leihweise) an Personen, Firmen oder Institutionen, die sich im Besitz einer dafür gültigen Ausnahmegenehmigung des BKA zum Erwerb befinden;

c) Export oder Verbringen in das Ausland zum Endverbleib;

d) Export oder Verbringen und anschließender Reimport (im Rahmen einer schießsportlichen Verwendung im Ausland)

e) Vernichtung (vollständige Zerstörung);

f) Transport durch Sie im Rahmen des oben genehmigten Erwerbs sowie zu den in Buchstabe -a- bis -e- genehmigten Zweck.

 

Aus meiner Erfahrung raus ist, ist es wohl nicht notwendig beim Antrag zwischen z.B. 4 Großen und 2  mittleren Magazinen (17er + 5er Baseplate) zu differenzieren, da die Genehmigung ohnehin für >10 Rds ist und dort nicht unterschieden wird.

 

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