Zum Inhalt springen
IGNORED

OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223


P22

Empfohlene Beiträge

Immerhin keine araber 😂 An Oligarchen darf er net verkaufen……da gibts ne Sperre grad😇

Aber warum sollte er jetzt verkaufen wo auf der halben Welt bombenstimmung ist….. vielleicht leert er sogar seine Portokasse, kauft von den arabern Haenel auf und macht die wegen nervigen Verhalten platt😇😇😇😇

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Fyodor:

Ist es aber nicht.

Deswegen ist die Urteilsbegründung wichtig, was da drin steht und ob da Details zutage kommen, die aus obiger einfacher Formulierung nicht zu entnehmen sind. Manchmal liegt es aber auch an den Richtern, wenn so etwas durchgewunken werden sollte. Dann muss es die obere Instanz kassieren. Im Vorteil ist dann leider wieder der, der bezüglich der Gerichtsstreiterei den längeren Atem hat.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Rohrzange:

längeren Atem

Überhaupt nicht, warum denn? Beide Parteien haben gefochten bis die Richter urteilten und keine weitere Revision zuließen….

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb coach1964:

Aber warum sollte er jetzt verkaufen wo auf der halben Welt bombenstimmung ist…..

Warum hat HK nach 9/11 jahrelang rote Zahlen geschrieben bzw. stand die Firma ständig am Rande der Zahlungsunfähigkeit?

Passiert wenn der Eigentümer Gewinne abschöpft und die Firma als Sicherheit für hochspekulative Investitionen in andere Unternehmungen einsetzt.

Merke: Volle Auftragsbücher und Gewinne haben heut zu Tage wenig bis nix mit Krisenfestigkeit des Unternehmens zu tun...

...besonders wenn die Firma dem Eigentümer nix besonderes bedeutet und/oder emotional scheissegal ist.

Bearbeitet von Bounty
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 30.12.2022 um 18:53 schrieb coach1964:

Ich denke das wurde ausgiebig rechtlich abgeklärt

Wird so sein. Dennoch so merkwürdig, dass man sich daran erinnern könnte,  dass patentfähig nur Erfindungen sind. Dabei ist, so hab ich es in Erinnerung,  Voraussetzung, dass die "Erfindung " nicht so trivial ist, dass sie jedem Durchschnittsmenschen eingefallen sein könnte.  Den Wasseraustritt in der Tube zu erleichtern ist sicher auch schon Soldaten eingefallen,  denen das Problem bekannt war. Auch hatte solange niemand,  nicht einmal HK, ein Problem damit, bis Haenel den Zuschlag für das neue BW Gewehr erhielt. Wenn  dann plötzlich so ein wackeligen Patent den Ausschlag gibt, hat das schon ein Geschmäcker. Aber immerhin,  dir Besitzer von CR223 haben vielleicht demnächst nicht mehr den legendären Service von Haenel, aber dafür eine Waffe mit Sammlerwert.

 

Btw in den Urteil hab ich jetzt nichts vom CR308 gelesen 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb coach1964:

Überhaupt nicht, warum denn? Beide Parteien haben gefochten bis die Richter urteilten und keine weitere Revision zuließen….

Ich sprach vom Normalfall, meist bei groß gegen klein.

Wenn das schon bis in die letzten Instanzen ausgefochten wurde, dann sieht es für die betroffene Firma natürlich schlecht aus.

 

vor 3 Stunden schrieb Elo:

Vielen Dank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, sealord37 said:

Voraussetzung, dass die "Erfindung " nicht so trivial ist, dass sie jedem Durchschnittsmenschen eingefallen sein könnte.  Den Wasseraustritt in der Tube zu erleichtern ist sicher auch schon Soldaten eingefallen,  denen das Problem bekannt war.

 

Da wäre dann die Frage, ob das einer dieser Soldaten einmal einigermaßen öffentlich dokumentiert hat. Wenn ja, dann wäre das ein Argument gegen die Gültigkeit des Patents.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, ich habe jetzt das gesamte Urteil einmal durchgelesen.

 

Wenn ich das als Nichtjurist richtig verstehe, dann ging es bei dem Verfahren nur darum, ob der Beklagte das Patent des Klägers verletzt hat und nicht darum, ob das Patent nichtig ist. Siehe dazu die Abschnitte 194 und 196 (die Nummern auf der rechten Seite).

Das Verletzungsgericht hat also lediglich basierend auf dem Grundsatz, dass das Patent erst einmal gültig ist, entschieden. Es ging also nicht um die Frage, ob das überhaupt ein Trivialpatent ist.

 

Nicht entnehmen konnte ich dem Urteil, warum den Löchern hier eine gewisse geistige Schöpfungshöhe zustehen soll und der Grund warum das nicht im Urteil steht dürfte wiederum der sein, weil es bei dieser Verletzungsklage gar nicht darum ging, ob es sich um ein trivial Patent handelt.

 

Das müsste wohl in einer Nichtigkeitsklage entschieden werden und dazu steht in 196 unter anderem folgendes:

Zitat

Das Bundespatentgericht hat der durch die Beklagten erhobenen Nichtigkeitsklage nur teilweise stattgegeben und das Klagepatent in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang aufrechterhalten. Ob die Beklagten gegen dieses Urteil Berufung einlegen, lässt sich derzeit noch nicht sicher absehen.

 

Eine Nichtigkeitsklage wurde also wohl eingereicht, aber diese vom Bundespatentgericht abgewiesen (warum?) und jetzt liegt es am Beklagten, dagegen in Berufung zu gehen. Soweit mein Verständnis von dem Ganzen.

 

Interessant fand ich dann noch die Abschnitte 48, 49, und 56.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

5 hours ago, sealord37 said:

Bestimmt nicht.  Wenn sowas jemanden in den Sinn gekommen ist, hat er es wahrscheinlich für so trivial gehalten, dass er niemals an eine patentfähigkeit geglaubt hätte 

 

 Man muss etwas ja nicht für patentfähig halten, um es zu dokumentieren. Man muss er nur irgendwie, aus irgendeinem Grunde dokumentieren. Es wurde z.B. berühmterweise schon einmal ein Onkel-Dagobert-Comic als Grundlage für die Nichtigkeit eines Patents benutzt, weil die Enten im Comic das patentierte Verfahren auch schon praktizieren. Es würde vielleicht auch eine Darstellung in einem Vietnamfilm reichen, eine Drei-Zeilen-Notiz in einem Waffenmagazin, was auch immer.

 

Wenn andererseits etwas, das den Leuten hinterher als offensichtlich erscheint, vorher kein einziges Mal nachweisbar von irgendjemandem erwähnt wurde, dann war es vielleicht doch nicht ganz so offensichtlich.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

6 hours ago, WOF said:

Niemand muss ein Gewehr zurückgeben.

Haenel muss lediglich ein Rückkaufsangebot machen.

Wer bei klarem Verstand ist geht nicht darauf ein.

 

Warum? 

 

Ist es so klar, dass der Wert einer CR223 steigen wird?

 

Das Urteil ist nicht nur gegen Haenel gerichtet, sondern gegen jeden der CR223 verkauft, sonst könnte Haenel sich ja einfach umfirmieren und weitermachen. Man kann das OLG Urteil auch so auslegen, dass man grundsätzlich, auch als privater, die CR223 nicht mehr verkaufen kann. Somit hätte eine im zivilen Besitz befindliche CR223 einen Wert von 0, da man diese nicht mehr verkaufen kann. Und wenn man die Waffe nicht ewig selber behalten will, dann ist der Rückruf durch Haenel die einzige Möglichkeit die Waffe wieder zu Geld zu machen. 30 Schuss Magazine kann man ja auch nicht mehr verkaufen. Mann bleibt nun darauf sitzen und diese haben keinen materiellen Wert mehr.

 

Umgekehrt, kann man es als eine Benachteiligung von Zivilen Käufern auslegen, wenn Haenel nur Händlern ein Rückkaufangebot machen muss, zivis aber nicht, die auch mit teurem geld die CR223 gekauft haben.

 

Außerdem könnte Haenel die Reißleine ziehen und Insolvenz anmelden. Dann hat man nicht mehr Garantie und Ersatzteile. Haenel hat nur 9 Mitarbeiter und 7 Mio. Umsatz, Und Merken 126 und ca. 11 Mio. Umsatz. Das ist peanuts für die Araber.

 

Der einzige Grund warum die Araber in haenel eingestiegen sind, war die Marke Haenel und Merkel zu besitzen. EIne Waffenfabrik haben die in Arabien selber wo die sogar in viel größeren Massen produzieren. Bevor die jetzt der Konkurrenz HK gutes Geld zahlen wäre aus deren Sicht die Insolvenz  von haenel und Merkel des eindeutig bessere Weg. Die Unternehmensstruktur ist bewuss so gewählt, dass deutsches Risiko in Deutschland bleibt. In Arabien haben deutsche Gerichte nichts zu sagen. Und da jetzt Haenel sowohl den Bundeswehr AUftrag als auch die Patent Urteile verloren hat, ist fraglich wieivel den Arabern der Name Haenel und Merkel noch wert ist. Das müsste eigentlich der Tropfen sein, der das Fass für die Araber zum überlaufen bringt und die Arbaer werden den deutschen Staat wohl die Kosten tragen lassen.

 

Am ende könnte die Rechnung der Steuerzahler zahlen. HK bekommt nur das was in der Insolvenzmasse ist, und die Haenel Mitarbeiter melden sich beim Arbeitsamt und bekommen Steuergelder als statt sie steuern zahlen. Ich bin sehr skeptisch, dass Haenel/Merkel die Gewinne seit 2010 abführen werden. Nicht ohne Grund schöpfen die Araber jedes Jahr jeden Überschuss nach Arabien ab. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 12/31/2022 at 11:00 AM, Max Musculo said:

Das hier dürften die berühmten Fluidabläufe sein

 

hk-416-buffer-tube-hk-e1-stock-combo-3.j

Wo sind denn bei einer Haenel diese Löcher? Mir sind keine bekannt. Und diese zwei Komischen Nieten hat die Cr223 auch nicht. Kann es sein, dass nur frühe Modelle der Haenel Cr223 solche Löcher hatten? Dann würden nicht alle CR223 das Patent verletzen. Leider ist auch im Urteil nicht da differenziert worden. Da wird nur blanko von CR223 geredet. Und was ist mir MR308 und die 6.5 Creedmore Variante? Die sind doch identisch nur mit anderem kaliber. Muss da HK wieder Jahre prozessieren?

 

Haenel hat laufend kleine Verbesserungen, Verschlussfang/-löser, und beidseitiger Magazin Auswurf an den CR223 raugebracht, ohne die Modellbezeichung und Revision zu ändern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die auch nach der Abmahnung 2018 einfach so weitergemacht haben.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb ToniPistole:

Das Urteil ist nicht nur gegen Haenel gerichtet, sondern gegen jeden der CR223 verkauft, sonst könnte Haenel sich ja einfach umfirmieren und weitermachen.

Ja, könnte Haenel grundsätzlich tun, wenn "umformieren" die Gründung eines neuen Rechtsträgers meint. Dann könnte sicher Haenel Nr. 2 erneut verklagen lassen.

 

vor 31 Minuten schrieb ToniPistole:


Man kann das OLG Urteil auch so auslegen, dass man grundsätzlich, auch als privater, die CR223 nicht mehr verkaufen kann.

Man kann auch einen Teppich auslegen.

Aber die Auslegung in deinem Sinn ist unter juristischen Gesichtspunkten nicht möglich.

 

 

vor 31 Minuten schrieb ToniPistole:

Bevor die jetzt der Konkurrenz HK gutes Geld zahlen wäre aus deren Sicht die Insolvenz  von haenel und Merkel des eindeutig bessere Weg.

 

Und die Namensrechte gehen mit in in Insolvenz oder werden die vorher ganz elegant nach "Arabien" übertragen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.