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OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223


P22

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On 12/30/2022 at 6:57 PM, busse said:

Wir sind hier im bDaZ.

Da darf man sich nicht mit einer Firma wie HK anlegen. Wenn die Sturmgewehrausschreibung schon für eine Firma zugeschnitten wurde, dann hat diese Firma gefälligst auch zu gewinnen.

Warum habe sich wohl Rheinmetall/Steyr und SiG aus der Ausschreibung zurückgezogen?

Was macht SiG gerade in der USA? Achja - stellt ja die Grundausrüstung für alle 4 Streitkräfte.

Steyr/Bundeswehr wurde von HK wegen dem G62 verklagt.

Und bezüglich der Patentrechtsverletzung durch HK hat sich HK mit Magpul nach Prozessbeginn aussergerichtlich geeinigt, wahrscheinlich brauchen sie jetzt dafür das Geld von Haenel.

Man kann nur hoffen, dass Caracal sich jetzt nicht zurückzieht - immerhin weiß man ja bzgl. Haenel über die Besitzverhältnisse Bescheid.

 

Und bezüglich des Patents würde ich noch abwarten, was da eventuell noch zum Vorschein kommt. Aber vielleicht gab es da auch schon eine „außergerichtliche Einigung“.

 

Sig Sauer und Rheinmetall/Steyer haben früh erkannt, dass der Auftrag bewusst von der Bundeswehr auf Hk zugeschnitten war und sich mit entsprecheden Kommentar verabschiedet:

 

"Der Waffenhersteller Sig Sauer steigt mit lautem Tamtam aus der Ausschreibung für ein neues Sturmgewehr aus - und erhebt schwere Vorwürfe: Die von der Bundeswehr geforderten technischen Anforderungen seien zu eindeutig auf den Wettbewerber und G36-Hersteller Heckler & Koch zugeschnitten."

 

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/g36-nachfolge-sig-sauer-wirft-bundeswehr-bevorzugung-von-heckler-koch-vor-a-1180175.html

 

HK hatte sogar Generalinspekteur Kujat auf seine Gehaltsliste gesetzt, um die nötigen Kontakte in der Bundeswehr zu haben.

 

Haenel war entweder schwer von Begriff oder ist nur Aufgrund arabischen Drucks weiter dran geblieben, weil die Araber das Prestige haben wollten, die Bundeswehr zu beliefern. Am ende haben die sogar HK um 50Mio. € unterboten, um den Auftrag zu bekommen. hat alles nichts geholfen.

 

HK hat dann im letzten Zeitpunkt die Patent Karte gezogen und die ganze Vergabe damit ausgehebelt.

 

Ich kann mir den Eindruck nicht verwehren, dass jeder in der Bundeswehr, bis wohl auf den Budgetverantwortlichen von vorneherein HK haben wollte. Das haben die nun hinbekommen. Und das deutsche Gerichte natürlich auf der Seite des west deutschen Unternehmens HK sind, (Haenel ist und bleibt ossi und zudem mit arabischen Investor) war klar. Für die Araber muss das ein harter Schlag sein. Binn gespannt, ob die das einfach so schlucken. Auf der einen Seite ist das für die Araber nicht viel Geld. Aber auf der anderen Seite ist das eine große Schmach, und es macht für die keinen Sinn weiter in Deutsche Unternehmen zu investeren, wenn dabei so was rauskommt.

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19 minutes ago, P22 said:

 

Und die Namensrechte gehen mit in in Insolvenz oder werden die vorher ganz elegant nach "Arabien" übertragen?

 

Wenn noch Interesse an den Namen ist, geht das. Wenn HK sein geld aus der Insolvenzmasse haben will, würden die die Marke für gutes Geld verkaufen an wen auch immer, oder selber nutzen, was ja in der Vergangenheit schonmal eine HK Marke war. Mit fast nur 130 Mitarbeitern, ist das Involvment in Suhl ohnehin nur nominal gewesen. Haenel als Marke war ohnehin Jahrelang ausgestorben, bis die Araber meinten das wäre etwas Wert.

 

Aber was will jemand mit einem Namen, mit dem nichts zu gewinnen ist? Und dem jetzt noch der Ruf des Patentrechtsverletzers anhängt?

Bearbeitet von ToniPistole
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13 minutes ago, P22 said:

Aber die Auslegung in deinem Sinn ist unter juristischen Gesichtspunkten nicht möglich.

 

Wo steht das im Gesetz? Mich würde da die passende Gesetzesstelle interessieren und nicht einfach nur Internet Meinungen.

 

Mit fake Marken Schuhen oder Handtaschen darf ich ja auch nicht handeln, ob privat oder nicht spielt da keien Rolle. Das zieht die Polizei sofort ein. Und hier hat ein Gericht letzinstandlich festgestellt, das CR223 Patente verstößt. Wieso soll ich hier als Privatmann weiterhandel dürfen, aber die fake Louis Vuitton Tasche wird sofort ohne Ersatz eingezogen?

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vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:

Wo steht das im Gesetz? Mich würde da die passende Gesetzesstelle interessieren und nicht einfach nur Internet Meinungen.

§ 325 Abs. 1 ZPO

 

vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:

Mit fake Marken Schuhen oder Handtaschen darf ich ja auch nicht handeln, ob privat oder nicht spielt da keien Rolle.

 

Ist das auch so eine "Internet Meinung"? Da würde mich Mal die Gesetzesstelle interessieren. Aber warte, ich helfe dir: § 14 Abs. 2 MarkenG spricht nur vom "geschäftlichen Verkehr".

 

Ich kann daher privat ohne Weiteres Fake-Markenartikel verkaufen, ohne dass dies verboten, abgemahnt oder von der Polizei eingezogen werden könnte.

 

vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:

Das zieht die Polizei sofort ein.

 

Nö.

 

vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:

Und hier hat ein Gericht letzinstandlich festgestellt, das CR223 Patente verstößt.

Nein, die Nichtzulassungsbeschwerde steht den Beteiligten noch offen. Das OLG hat bisher weder letztinstanztlich noch rechtskräftig entschieden.

 

vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:

Wieso soll ich hier als Privatmann weiterhandel dürfen, aber die fake Louis Vuitton Tasche wird sofort ohne Ersatz eingezogen?

Stimmt ja nicht, sie weiter oben.

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vor 3 Minuten schrieb P22:

Ich kann daher privat ohne Weiteres Fake-Markenartikel verkaufen, ohne dass dies verboten, abgemahnt oder von der Polizei eingezogen werden könnte

Um die Sache noch zu ergänzen, es muss darauf hingewiesen werden, das es Fake- Artikel sind 🧐

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"nur die Beklagte zu 1): die unter I 1. Bezeichneten, seit dem 01.01.2017 in Verkehr gebrachten Erzeugnisse gegenüber den gewerblichen Abnehmern unter Hinweis auf den gerichtlich (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16.11.21) festgestellten patentverletzenden Zustand der Sache und mit der verbindlichen Zusage zurückzurufen, etwaige Entgelte zu erstatten sowie notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten zu übernehmen und die Erzeugnisse an sich zu nehmen."

 

Ich verstehe das ganze nicht als ein freundliches ANgebot von haenel, dass man freundlich ablehnen kann, sondern eine Verbindliche Pflicht. Und ein händler wird sicherlich nicht sich einer Gerichtlichen ENtscheidung widersetzen ode rignorieren und weiter Patentrechtsverletzende Waffen verkaufen, wenn er denn nicht seine Zuverlässigkeit loswerden will.

 

Da Haenel nur an Gewerbliche Anbeiter verkauft, ist der einziege gangbare Weg über die Händler, die dann offenbar Auskunft erteilen müssen, wo die Gewähre geblieben sind, und an wen sie zu welchen preis verkauft haben, da sie ja zum Führen eines Handelsbuches verpflichtet sind. Denn HK will sicherlich auch den Gewinn der Händler als Schadensersatz einsacken. Die Händler werden dann offenbar die Endabnehmer kontaktieren müssen. Anders macht es keinen Sinn eine "Vernichtung" der Waffen durchzusetzen, wenn der Großteil der Waffen weiter fröhlich gehandelt werden darf.

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14 minutes ago, P22 said:

Ich kann daher privat ohne Weiteres Fake-Markenartikel verkaufen, ohne dass dies verboten, abgemahnt oder von der Polizei eingezogen werden könnte.

 

LOL!

 

Das ist eindeutig falsch. Dass ist deine Wunschinterpretation.

 

Fake Artikel werden sogar eingezogen, wenn man die einfach nur selbst besitzt oder aus dem Ausland für sich selber mitbringt, weil man damit ja auch Markeninhaber schadet, weil statt das teure Original zu kaufen du das billige Fake kaufst und somit dem Markeninhaber Umsatz entgeht. Der Zoll nimmt dir das sofort ab, selbst wenn nur Verdacht besteht, dass die Waren fake sind.

 

Und auch aus dem selben Grund ist der private Handel mit Patentrechtsverletztenden Waren illegal, weil du auch damit den Markeninhaber um seinen Umsatz bringst. Sprich "bestiehlst".

 

 

 

Bearbeitet von ToniPistole
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vor 2 Minuten schrieb ToniPistole:

Das ist eindeutig falsch. Dass ist deine Wunschinterpretation.

Fake Artikel werden sogar eingezogen, wenn man die einfach nur aus dem Ausland für sich selber mitbringt, weil man damit ja auch Markeninhaber schadet, weil statt das teure Original zu kaufen du das billige Fake kaufst und somit dem markeninhaber Umsatz entgeht. Der Zoll nimmt dir das sofort ab, selbst wenn nur Verdacht besteht, dass die Waren fake sind.

Ja ja, schon klar.

Hast du die entsprechenden Bestimmungen im Gesetz gelesen?

Oder Mal 1 Minute dazu Google bemüht?

 

Für dich zum Beispiel hier:

 

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verbraucherrecht/kauf-tausch/plagiate

 

 

https://www.deurag.de/blog/markenfaelschung-gekauft/

 

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vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:

Ich verstehe das ganze nicht als ein freundliches ANgebot von haenel, dass man freundlich ablehnen kann, sondern eine Verbindliche Pflicht.

Ja Haenel muss den Händlern ein Angebot machen. Diese können es annehmen oder sein lassen. Weiter verkaufen dürfen es die Händler nicht, da diese - tada- im geschäftlichen Verkehr handeln.

 

vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:

Da Haenel nur an Gewerbliche Anbeiter verkauft, ist der einziege gangbare Weg über die Händler, die dann offenbar Auskunft erteilen müssen, wo die Gewähre geblieben sind, und an wen sie zu welchen preis verkauft haben, da sie ja zum Führen eines Handelsbuches verpflichtet sind. Denn HK will sicherlich auch den Gewinn der Händler als Schadensersatz einsacken.

Logo, das ist ja Sinn und Zweck der ganzen Aktion.

 

vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:

Die Händler werden dann offenbar die Endabnehmer kontaktieren müssen.

 

Nein, müssen Sie "offenbar" nicht.

 

vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:

Anders macht es keinen Sinn eine "Vernichtung" der Waffen durchzusetzen, wenn der Großteil der Waffen weiter fröhlich gehandelt werden darf.

Alles was noch nicht an den Endkunden verkauft wurde, muss von Haenel zurückgekauft werden. Der Händler kann es auch behalten, aber darf es nicht weiter verkaufen. Verschenken hingegen schon.

Auch der Endkunde kann seine Waffe weiter verkaufen oder verschenken - das ist ja gerade der Umstand, der wohl für eine Wertsteigerung sorgen kann/wird.

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Die Ausnahmen für Bagatelle gibt es nur für Waren mit geringen Wert.

Ne Waffe für mehrere Tausend Euro zu verkaufen, die nachweislich Patente verletzt wirst du schwer als "nicht geschäftlichen Verkehr" deklarieren können zumal manche hier auf Wertsteigerungen spekulieren, und zumal man beim Erwerb von Waffen zwangsweise als Fachkundig gilt.

 

 

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Toni, in allen Ehren, ich bin jetzt raus.

 

Wer, wie du, Begrifflichkeiten miteinander vermengt die nichts damit zu tun haben und jetzt Markenrecht pauschal mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verknüpft - sorry, da fehlt die notwendige Basis für weitere Diskussionen.

 

 

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5 minutes ago, P22 said:

Ja Haenel muss den Händlern ein Angebot machen. Diese können es annehmen oder sein lassen. Weiter verkaufen dürfen es die Händler nicht, da diese - tada- im geschäftlichen Verkehr handeln.

Und weil die Waffen so  für Händler ihren Wert verlieren, werden es auch alle tun, wenn sie nicht auf Altmetall sitzen bleiben wollen, den sie dazu noch sicher aufbewahren müssen.

 

Ich bin nicht davon überzeugt, dass man den Handel mit Waffen bei privaten als "nicht geschäftlichen Verkehr" ansehen wird, da man ja auch bei Bagatell Artikeln, alleine schon bei der Häufigkeit und Wert ansetzt, um das als geschäftlichen Verkehr zu klassifizieren. Jedenfalls will ich nicht meine Zuverlässigkeit dafür riskieren.

 

Deshalb gehe ich davon aus, das man auch als Privatmann am ende auf nichtverkaufbaren Altmetall sitzen bleiben wird, und daher zwingend von Haenel bzw. dem Händler ein Rückkaufangebot auch an private Besitzer erfolgen muss, um den privatbesitzer so nicht praktisch zu enteignen. Alles andere wäre illegale Enteignung.

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8 minutes ago, P22 said:

Toni, in allen Ehren, ich bin jetzt raus.

 

Wer, wie du, Begrifflichkeiten miteinander vermengt die nichts damit zu tun haben und jetzt Markenrecht pauschal mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verknüpft - sorry, da fehlt die notwendige Basis für weitere Diskussionen.

 

 

 

Du argumentierst mit Ausnahmen für Bagatellfälle die auch auf Waffen Anwendung finden sollen. Dann bring dir mal aus dem Urlaub eine "fake" HK mit und argumentier, dann mit § 14 Absatz 2 Markengesetz und straffreier Ausnhame für private Nutzung.

 

Bei Waffen versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Ist so!

 

Ihr stellt euch das alles so easy vor. Als wäre das ganze eine gute Nachricht für CR223 Besitzer und ihr könnt damit handeln, wie mit einem fake Fußball Trikot aus italien. Da wäre ich aber vorsichtig.

Bearbeitet von ToniPistole
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vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:

 

Du argumentierst mit Ausnahmen für Bagatellfälle die auch auf Waffen Anwendung finden sollen.

 

Logo, weil das Markenrecht auch auf alle Sachen Anwendung findet, auch auf Waffen.

 

vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:

Dann bring dir mal aus dem Urlaub eine "fake" HK mit und argumentier, dann mit § 14 Absatz 2 Markengesetz und straffreier Ausnhame für private Nutzung.

 

Markenrechtlich ist das kein Problem. Siehe oben.

Waffenrechtlich brauche ich für dein Urlaubsbeispiel entsprechende Einfuhrgenehmigungen.

 

vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:

Bei Waffen versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Ist so!

 

Ja, das ist hinlänglich bekannt. Ändert aber an der geltenden Rechtslage und deinem gefühlten Unbehagen hierbei nichts.

 

vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:

 

Ihr stellt euch das alles so easy vor. Als wäre das ganze eine gute Nachricht für CR223 Besitzer und ihr könnt damit handeln, wie mit einem fake Fußball Trikot aus italien. Da wäre ich aber vorsichtig.

Du ja. Andere freuen sich vielleicht in ein paar Jahren.

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vor 32 Minuten schrieb P22:

Wer, wie du, Begrifflichkeiten miteinander vermengt die nichts damit zu tun haben und jetzt Markenrecht pauschal mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verknüpft - sorry, da fehlt die notwendige Basis für weitere Diskussionen.

Wer von Fabriken in Arabien schwafelt ist schon vorher raus.... 

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35 minutes ago, P22 said:

Toni, in allen Ehren, ich bin jetzt raus.

 

Wer, wie du, Begrifflichkeiten miteinander vermengt die nichts damit zu tun haben und jetzt Markenrecht pauschal mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verknüpft - sorry, da fehlt die notwendige Basis für weitere Diskussionen.

 

 

 

Ein paar Veruteilungen für Verstäße gegen das Markenrecht und die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist recht schnell futsch.

 

Und dass nicht nur mit Markenrecht. Such dir das Recht aus, gegen das du verstoßen willst und irgendwann bist du bei der Waffenrechtliche Zuverlässigkeit angekommen.

 

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Toni hat das Prinzip des gewerblichen Rechtsschutzes nicht

im Ansatz verstanden. HK müsste jeden Händler einzeln vor

Gericht zerren! Wegen 1 oder 2 Gewehren? Völliger Unsinn.

Ausserdem müsste HK beweisen was der Händler genau

an wen verkauft hat. Und nein, dazu steht das Handelsbuch

des Händlers nicht zur Verfügung. 

Sobald sich das Gewehr in privatem Besitz befindet ist es aus

dem Patentschutz komplett raus. Steht sogar ausdrücklich im

Gesetz.

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6 minutes ago, WOF said:

Toni hat das Prinzip des gewerblichen Rechtsschutzes nicht

im Ansatz verstanden. HK müsste jeden Händler einzeln vor

Gericht zerren! Wegen 1 oder 2 Gewehren? Völliger Unsinn.

Ausserdem müsste HK beweisen was der Händler genau

an wen verkauft hat. Und nein, dazu steht das Handelsbuch

des Händlers nicht zur Verfügung. 

Sobald sich das Gewehr in privatem Besitz befindet ist es aus

dem Patentschutz komplett raus. Steht sogar ausdrücklich im

Gesetz.

 

 

Deswegen frage ich ja. Es muss ja nicht jeder Patentrechtsanwalt sein. Selbst die obersten Gerichte haben jetzt mehrere Jahre für ein Urteil gebraucht.

 

Ich bin immernoch nicht überzeugt dass man als Privat CR223 Besitzer sich keine Sorgen machen muss die Waffe irgendwann mit Gewinn oder überhaupt weiterzuverkaufen.

 

Denn Gewerblicher Handel ist jedenfalls künftig ausgeschlossen. Und damit fallen die weitaus größte Zahl der potentiellen Käufern weg und somit deren Kaufkraft. Kauft ein Händler, wird er die Waffe nicht mehr los, weil er ja als gewerblicher akteur gillt. Bleibt somit nur noch der Private Abnehmer.

 

Und ab wann ist jemand noch privat und nicht mehr gewerblich? Beim kauf von 1, 2 oder 3 Waffen? Das ist rechlich nicht geregelt und Gerichtlichen Ermessen überlassen. Aussagen wie oft, und meist reicht mir hier nicht. Gerade bei Sammlern wird man wohl nicht mehr privaten erwerb rechtfertigen können. Und auch sammler kaufen meist für Wertsteigerungen und nicht, wenn beim Kauf schon feststeht, dass man als gewerblich gilt und dann nicht mehr weiterverkaufen darf.

 

Selbst ohne die Patent Problematik, ist die Anzahl der Käufer sehr gering. Mit den Gewerblichen Käufern aus dem Spiel, bleibt nur noch eine sehr kleine Zahl von potentiellen Käufern übrig, was sich auf den Preis auch negativ auswirken könnte. 

 

Deshalb sehe ich es als absolut rechtlich nötig an, auch den privaten Besitzern eine faires Rückruf Angebot zu machen, um sich vor dieser indirekten Enteignung zu schützen und nicht nur den gewerblichen Händlern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da die privaten Besitzer vom Rückruf ausschließt. Ob die das ANgebot annehmen oder nicht ist denen selber überlassen. Aber die sollten zumindets die Möglichkeit haben, wie die Gerwerblichen den Kaufpreis zurückzubekommen.

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Haenel hat sich geäußert. Es sind wohl nur Gewehre betroffen, die bis April 2018 hergestellt wurden:

 

"Bei den Gewehren für die beiden Landespolizeien handele es um Waffen, die nach April 2018 gefertigt worden seien. Das Urteil des OLG Düsseldorf beziehe sich aber nur auf die vor April 2018 ausgelieferte Version des CR223. Bei den danach gefertigten Waffen liege nach Auffassung von Haenel eine Patentverletzung nicht vor, heißt es in der Mitteilung."

 

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/haenel-waffenhersteller-sturmgewehr-patentstreit-100.html#Haenel

 

Vor 1.1.2017 ist verjährt, und ab April 2018 wurde kein patent mehr verletzt. Das werden insgesamt keine 1000 Gewähre sein. Und beim Händler werden so alte Gewähre auch nicht mehr liegen.  

 

Dann hält der Schaden sich ja für Hänel in Grenzen.

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vor 4 Stunden schrieb ToniPistole:

 

Man kann das OLG Urteil auch so auslegen, dass man grundsätzlich, auch als privater, die CR223 nicht mehr verkaufen kann. Somit hätte eine im zivilen Besitz befindliche CR223 einen Wert von 0, da man diese nicht mehr verkaufen kann.

Wie lange hat denn dieses Urteil bestand? Das Patent wird ja irgendwann ablaufen, dann besteht kein Patentschutz mehr. Dürften Privatbesitzer ein CR223 danach dann immer noch nicht verkaufen, obwohl dann kein Patentschutz mehr besteht und jeder mit Waffenherstellungsberechtigung so etwas nachbauen dürfte?

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vor 3 Stunden schrieb ToniPistole:

Und auch aus dem selben Grund ist der private Handel mit Patentrechtsverletztenden Waren illegal, weil du auch damit den Markeninhaber um seinen Umsatz bringst. Sprich "bestiehlst".

 

Patentrechtsverletztende Waren verletzen zwar das Patent, aber es sind keine Plagiate. Also Kopien des Originals. Schon gar nicht dann, wenn die Patentidee anders umgesetzt wurde.

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vor 6 Stunden schrieb ToniPistole:

Man kann das OLG Urteil auch so auslegen, dass man grundsätzlich, auch als privater, die CR223 nicht mehr verkaufen kann.

Ach was?

Wenn ich jetzt als Privatmann irgendein AR15 besitze und dort ein paar Löcher (= ventillose Fluid-Durchtritts-Öffnungen :grin:) an den richtigen Stellen reinbohre (in keine waffenrechtlich relevanten Teile), dann darf ich das dann nicht mehr privat verkaufen?

Weil ich gegen das HK-Patent verstoßen habe?

Und meine Zuverlässigkeit soll ich damit auch noch auf's Spiel setzen?

Geht's eigentlich noch? :confused:

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