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IGNORED

KK-Pistole auf WBK


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Geschrieben

Hallo zusammen,  

Ich habe jetzt meine WBK grün, mit eingetragener 9mm Pistole.  Habe jetzt Lust bekommen mir eine Glock 44 in cal. 22lr zu holen. Muss ich da wohl erst wieder die 12/18er Regel beachten und ein Jahr warten bis ich diese erwerben kann? 

Viele Grüße 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Dennis5925:

Wow welch ein Mitteilungsbedürfnis. Zu schwierig auf ne Frage zu antworten? Hat sich auch geklärt. 🤦

Wenn du eine Sachkunde nach Para 7 dt. Waffg. hättest was Grundvoraussetzung für die Erlangung einer WBK ist.

Wüsstest du die Antwort und würdest hier nicht so doof herum fragen.

Stichwort Grundkontingent.

Bearbeitet von Spanplatte
Geschrieben

Dann denke doch selbstständig darüber nach.

Warum sollen andere für dich denken, du willst doch was anderes als du beantragt hast und wir sollen dir jetzt helfen ?????

 

 

Dann war dein Antrag auf die 9mm Pistole aber auch nicht sinnvoll überlegt.

 

oder ?

Geschrieben

Ich frag mich was in einigen Vereinen den "neuen" so beigebracht wird.

Oder sind die "alten Hasen" schon so verbohrt, oder gar hochnäsig, das dort keiner derartige Fragen beantworten kann/will? 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Roter-Baron:

Dann war dein Antrag auf die 9mm Pistole aber auch nicht sinnvoll überlegt.

 

 

Die hat der T-Starter doch schon erworben. Imho ne CZ.

 

Aber ansonsten ja, wer solche Fragen stellt hat seine Sachkunde scheinbar mit mehr Glück als Verstand bestanden und beim Thema Erwerbsvoraussetzungen tief und fest geschlafen.

Und eigentlich ist es doch so einfach, WaffG Para 14 (3).

Wieso gibt es da einen letzten Satz, dass man nicht mehr als zwei Waffen pro Halbjahr erweben darf, wenn man ja scheinbar zwischen zwei Waffen wieder ein Jahr trainieren muss.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Jeder Waffe auf Grün braucht 12/18 -> Antrag -> Voreintrag -> erwerben -> fertig eintragen.

 

Bei Gelb nicht.

 

Bei allen Erwerbsvorgängen - egal ob KK oder GK und egal ob Grün oder Gelb - gilt 2/6

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Bounty:

 

Die hat der T-Starter doch schon erworben. Imho ne CZ.

 

Aber ansonsten ja, wer solche Fragen stellt hat seine Sachkunde scheinbar mit mehr Glück als Verstand bestanden und beim Thema Erwerbsvoraussetzungen tief und fest geschlafen.

 

 

CZ bietet für fast jedes neue Modell ein WS in 22 lfb an.

Selbst für die alten CZ 75 aus Sowjetzeiten gibt WS Systeme.

 

Der soll wohl ein Witz sein?

 

Bearbeitet von Spanplatte
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Spanplatte:

Der soll wohl ein Witz sein?

 

Nochmal, der T-Starter hat bereits eine CZ erworben. Er will scheinbar kein WS sondern ne Glock 44 als weitere Waffe.

 

Sein Problem, er denkt man muss nicht nur zum Zeitpunkt eines jeden Erwerbs 12/18 erfüllen, sondern das im Augenblick des Erwerbs der 12-Monatszeitraum "genullt" wird und man wieder von vorn anfangen muss. Dann wäre aber 2/6 im selben Absatz völlig sinnlos.

 

Sowas lernt man in der Sachkunde und jeder Vereins-"Grande" mit Amt sollte das auch fehlerfrei erklären können...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Bounty:

sondern das im Augenblick des Erwerbs der 12-Monatszeitraum "genullt" wird und man wieder von vorn anfangen muss. Dann wäre aber 2/6 im selben Absatz völlig sinnlos.

Das ist natürlich absolut korrekt. Da nullt sich nichts, man muss ja nur die 12/18 gem. Verband mit evtl. Unterbrechungen nachweisen können.

 

vor 13 Minuten schrieb Bounty:

jeder Vereins-"Grande" mit Amt sollte das auch fehlerfrei erklären können...

Die Frage hier ist: will er das auch fehlerfrei erklären? Je nach Verein kann man das durchaus berechtigt in Frage stellen. 
 

Und auf manchen Sachkundekursen wird auch viel Müll verzapft.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Spanplatte:

Wenn du eine Sachkunde nach Para 7 dt. Waffg. hättest.... 

Wüsstest du die Antwort und würdest hier nicht so doof herum fragen.

Stichwort Grundkontingent.

Wenn du Sachkunde hättest, dann wüsstest du, dass das Grundkontingent mit der Frage nichts zu tun hat. 

 

Siehe:

vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Jeder Waffe auf Grün braucht 12/18 -> Antrag -> Voreintrag -> erwerben -> fertig eintragen.

 

Geschrieben

Hallo Bounty,

 

also ich hatte es so gelesen:

 

Eintrag in WBK grün erhalten

dann die Überlegung statt der 9mm Pistole , eine KK zu erwerbwen ???

 

entweder habe ich den Text zu schnell gelesen , oder die Fragestellung war undeutlich 

 

von einer CZ stand da aber nichts  

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Wenn du Sachkunde hättest, dann wüsstest du, dass das Grundkontingent mit der Frage nichts zu tun hat. 

 

Siehe:

 

Doch denn der hat eine 9 mm und will sich noch eine kurze kk zulegen.

Das Grundkontingent beim Sportschützen sagt 2 kurze und 3 lange Halbautos.

Und beim Jäger 2+(1) kurz plus Open end lang.

Der fragt aber ob er für die 2 Grundkonti Waffe noch mal ein 12/18 braucht.

Was natürlich nicht so ist.

Die eine 12/18 gilt für beide Kurzen auf Grundkontingent.

 

Bissle auf dem Holzweg mein fränkischer Freund?

Kann des sei?

Geschrieben

Nein, du musst nicht ein Jahr warten.

 

Sofern du deine 12/18 Termine hast, kannst du einen Antrag ausfüllen (genau so wie bei der 9mm) und zum Verband schicken.

Wenn Antrag zurück kommt musst beim Amt Voreintragen und darfst kaufen gehen. Anschließend wieder den Erwerb anmelden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Spanplatte:

Was natürlich nicht so ist.

Ernsthaft??? Selbst nach meinem Post machst du dir nicht mal die Mühe für 3 Sekunden nachzudenken?

 

Wenn es für dich einfacher zu verstehen ist, hier mal die Voraussetzungen um in Bayern vom BDS eine Bedürfnissbescheinigung für eine Waffe auf Grün zu bekommen... Egal ob es die erste, die zweite oder die sechste Waffe ist... 

Screenshot_20221009_131641_Samsung Notes.jpg

 

 

 

Jedem (!!!) Antrag musst du 12/18 nachweisen.... 

Weil: wenn sich Karl Huber 2008 eine 9 mm gekauft hat und seit 2019 nicht mehr geschossen hat, dann dürfte er nach deiner Aussage trotzdem jetzt einfach so eine 45er bekommen... 

Dem ist aber definitiv nicht so! 

 

vor einer Stunde schrieb Spanplatte:

Die eine 12/18 gilt für beide Kurzen auf Grundkontingent.

Das ist und bleibt einfach falsch 

 

vor einer Stunde schrieb Spanplatte:

Bissle auf dem Holzweg mein fränkischer Freund?

Kann des sei?

Nein... Sicher nicht.... 

 

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Dennis5925:

Muss ich da wohl erst wieder die 12/18er Regel beachten und ein Jahr warten bis ich diese erwerben kann?

Ja, die Regel musst du beachten und wenn du im letzten Jahr keine Termine hast, dann musst du tatsächlich wieder ein Jahr warten... 

Wenn du aber 12 regelmäßige Termine hast, dann kannst du dir eine Bescheinigung von deinem Verband holen... 

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Spanplatte:

Die eine 12/18 gilt für beide Kurzen auf Grundkontingent.

 

 

Ich habe damals zwar gleich beide Kontingent-KWs + Gelb mit einer 12/18 beantragt, aber ich bin nicht sicher, ob das auch für zwei zeitlich versetzte Anträge gilt. §14.3 sagt dazu nichts, aber in der WaffVwV steht:

14.2.1
§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass
der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

 

 

Hier geht es aber nicht um Karl Huber. Sondern um den Beitragsersteller, der eine frische WBK grün mit 9 mm drauf hat,und nun dazu gleich noch eine 22 lfb auf Grunkonti Hinterher klatschen will.

Was machst den du hier für komische Nebenkriegsschauplätze auf?

 

Ist das ein schlechter Scherz?

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Spanplatte:

Sondern um den Beitragsersteller, der eine frische WBK grün mit 9 mm drauf hat,und nun dazu gleich noch eine 22 lfb auf Grunkonti Hinterher klatschen will.

Ja und? 

Eintritt in Verein 2019.. 

August 21 Antrag gestellt und Bedürfniss vom Verband bestätigt bekommen. 

Bei der Behörde im September vorgelegt und Anfang Oktober einen voreintrag bekommen. Ist ein Jahr gültig. Danach 4 Monate keine Zeit mehr zum schießen gehabt. Im August oder September 22 die 9 mm Waffe erworben und eintragen lassen. 

Oktober 22: Frage im Forum ob man 12/18 für eine zweite kurzwaffe benötigt... 

 

Und du behauptest felsenfest: 12/18 muss nur einmal nachgewiesen werden und gilt dann für alle Waffen im Grundkontingent? 

vor 3 Stunden schrieb Spanplatte:

Stichwort Grundkontingent

Und nochmal für einfache Geister:

12/18 muss bei grün immer nachgewiesen sein... Egal ob Grundkontingent oder nicht... 

 

Also werde Sachkundig, bevor du dich zu Themen äußerst, die du offensichtlich nicht ganz erfassen kannst... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Mittelalter:

 

Wir hatten hier wohl ein leichtes Kommunikations und Informationsproblem seitens des Beitragserstellers.

 

Wir scheinen hier mit unterschiedlichen Infos aneinander vorbei schwadroniert zu haben.

 

Wenn das so ist wie du schreibst hast du natürlich absolut recht.

 

 

 

Bearbeitet von Spanplatte
Geschrieben (bearbeitet)

@Dennis5925

 

Wenn es nur um .22 schießen geht, dann kannst du über ein WS nachdenken, sofern für deine Waffe erhältlich. Dann hast du keine Probleme mit 12/18., sparst das Geld für den Voreintrag und hast noch einen Grundkontingentsplatz für was anderes schönes frei.

 

Wenn es dir natürlich um die Glock 44 als solches geht, führt halt kein Weg an 12/18 vorbei. 

 

 

 

 

 

Generell natürlich deine Schießtermine im Auge behalten: mindestens einmal im Quartal oder 6 mal im Jahr mit einer eigenen Kurzwaffe, damit du die, welche du hast behalten kannst.

Bearbeitet von ASE

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