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IGNORED

Messer legal mitführen (ohne "berechtigtes Interesse)


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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb karlyman:

Im Stadion (Fußball) ist das auch so. Die kleinen Tetrapacks mit Hälmchen hingegen lassen sie noch mit rein...

Und, oh Wunder, mit Schuhen darf man auch noch rein.

 

Ein Freund sagte mir damals, er war bei einem Spiel, wo sich die "verfeindeten" Fans gegenseitig mit 5-Mark-Stücken beschmissen haben.

Geschrieben
11 hours ago, uwewittenburg said:

Mir haben sie eine 0,5 ltr Colaflasche (Plastik) abgenommen. Ich hätte damit ja werfen können. Hinweise dass das als Mittel gegen Unterzuckerung dient half nichts.

 

Hmm. Was sie wohl zu einer Glasflasche mit 0,5 l medizinischer Glucoselösung aus der Apotheke zum zehnfachen Preis mitsamt Zettel vom Doktor gesagt hätten? 🤣

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb karlyman:

Die jemandem "erstmal abzunehmen", dafür gibt es rechtlich keine Eingriffsgrundlage.

Es gibt auch keine echte Rechtsgrundlage, jemanden zusammenzuschlagen weil er aus dem Grundgesetz vorliest. Oder Pfefferspray in Kinderwagen zu sprühen... oder... oder... 

Es war einmal: Der Rechtsstaat

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb RainerE:

Was machst Du mit dem La Cabra im Alltag?

Was man halt mit einem Messer so macht. 

Der Wunsch es anzuschaffen kam, nachdem ich mir von einem Jagdgast ein ähnliches Messer leihen musste um mir ein Wildschweinleberwurstbrot zu schmieren.

Bei der Gelegenheit war jagdliches Führen nicht möglich, daher hatte ich das SRK nicht dabei.

Also musste etwas her das sich problemlos führen lässt, handlich ist und das Auge erfreut.

Wenn man es dann mal braucht hilft es nicht, wenn es zuhause auf der Anrichte liegt. Deshalb ist es aus Prinzip immer am Mann.

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb groucho:

Außerhalb der Arbeitszeit, ja. 

Ist mir alles zu viel Klimbim, ich hab mein Messer meist in der Beintasche meiner Hose. Während und außerhalb der Arbeitszeit. Zur Jagd oder zum Angeln hab ich ein Mora im jeweiligen Rucksack.

Geschrieben (bearbeitet)
8 hours ago, erstezw said:

Es gibt auch keine echte Rechtsgrundlage, jemanden zusammenzuschlagen weil er aus dem Grundgesetz vorliest.

 

Aber sicher doch! Sowas machen nur Staatsfeinde. Die Staatsorgane und die Presse schwafeln zwar was von "auf dem Boden der Verfassung stehend", machen aber tatsächlich genau das Gegenteil. Tatsächlich mögen sie nur das Deckblatt. Und das obwohl bereits in den meisten Artikeln steht, dass diese einfach durch ein Gesetz ausgehebelt werden können.

Bearbeitet von drummer

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