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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband


ASE

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Der WSV hat seine Regeln für die Bedürfnisprüfung, insbesondere für die Überkontingentsfrage veröffentlicht.

 

Das Ganze steht natürlich im Lichte des VGH-Urteils und des Eindrucks das dieses auf die Behörden hinterlassen hat. Im Ganzen aber nicht schlecht.

 

Kurzfassung: Mit jeder Überkontingentswaffe muss jedes Jahr Vereinsmeisterschaft und ein weiterer Wettkampf über Vereinsebene im 24-Monatszeitraum bestritten worden sein. Vereinsmeisterschaft wird anerkannt, da beim WSV KM nur gemeldet werden kann, wenn VM geschossen wurde, also KM nicht frei erreichbar. Gute Sache.

 

 

 

https://www.wsv1850.de/component/phocadownload/category/3-wsv?download=4473:bedrfnisprfung-artikel-12-09-22-je1-003

 

 

Bearbeitet von ASE
Typos, Typos...
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Was ist daran gut.

Jetzt wird vom Verband ein Urteil in Richtlinie umgesetzt, was so im WaffG gar nicht gefordert wird!
Ubs 😱, das wird ja vom BDS und BDMP auch schon lange gemacht.
Die Verbände geben jetzt schon die Vorlagen für die nächste Gesetzesverschärfung.
Danke an alle Verbände, wer euch als Freunde hat, brauch keine Feinde mehr.

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Bei der Zahl der Wettkämpfe kann man da jetzt Klagen? Der Verband hat versucht so viel wie möglich rauszuholen.

 

a) Es stand im Raum das VM gar nicht anerkannt wird. Das Gegenteil ist jetzt zu Gunsten der Schützen festgelegt worden. Das Problem liegt ganz woanders: Wenn die Vereine ihre VMs affig:munky2: organisieren, kann der Verband nichts dafür. Bei mir wird die VM das ganze Jahr über geschossen: Disziplin X schießen -> Scheiben von Aufsicht unterschreiben lassen.  

 

b) Genau lesen: Ein Wettkampf zusätzlich in zwei Jahren. 

 

c) Seriennummer: Na warum denkst du das das relevant ist? Wie genau soll der Verband bestätigen, wenn nicht dokumentiert ist, welche Waffe es war, Speziell bei Ersatzwaffen?  Glaskugel? Zudem notwendig wegen der Sammel-Runden-Wettkämpfe beim Großkaliber. Jeder Einzelwettkampf wird anerkannt, aber wenn du jetzt einmal die eine 9mm, einmal die andere 9mm und dann die .45 ACP einsetzt, wie soll der Verband das wissen?

 

Der Rest ist effiziente Buchführung, varianten:


- Schießbuch für jede Waffe

- Reservierte Seiten für jede Waffe

- Schlüsselverzeichnis im Schießbuch, damit die Nummer nicht jedesmal geschrieben werden muss

 

 

 

Ganz ehrlich: Mancher sollte über eine Sammler-WBK nachdenken, wenn selbst solche Minimalanforderungen unüberwindbare Hürde darstellen. Das entlastet den Vorstand, den Verband die sich dann um Organisation von Wettkämpfen für Kontingentswaffen kümmern können....

 

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vor 9 Minuten schrieb Oldmiller:

Was ist daran gut.

Überhaupt gelesen? 

 

vor 9 Minuten schrieb Oldmiller:

Jetzt wird vom Verband ein Urteil in Richtlinie umgesetzt, was so im WaffG gar nicht gefordert wird!

 

Du glaubst, das da nur der Verband beteiligt war und nicht evtl die Behörden, das IM, die RPs? Ja? Klar, Auf WO herumgebruddelt ist natürlich immer schnell und wesentlich leichter als die Realität solcher Verhandlungen.  Das tatsächlich mit jeder Überkontingentswaffe geschossen wurde und das Merkmal Überkontingent an der Waffe klebt, war nicht die Idee des Verbandes, sondern Folge des VGH-Urteils. Gerne kannst du dagegen Klagen, wenn die Überprüfung bei dir Ansteht, der Beifall wird dir gewiss sein. Vllt. wird es den Behörde in der Praxis zu viel Verwaltungsaufwand und man besinnt sich auf eine pragmatischere Auslegung.

 

Bis dahin:

Wie wäre es, wenn du aktiv an der Veranstaltung von Wettkämpfen für Überkontingent auf lokaler Ebene mitwirkst? Mein Schützenkreis sucht seit 2.5 Jahren einen Obmann für den RWK SPopi und ich möchte garnicht wissen, was passiert wenn der Obmann für GK, der 3 Schützenkreise in dieser Hinsicht managt, nicht mehr kann. Wäre die Aufregung auf WO repräsentativ für das tatsächliche Engagement, würde es bei der Besetzung solcher Aufgaben Kampfabstimmungen geben.  Ach ne, lass mich raten, keine Zeit, habe Kinder, Netflix ruft.. ich kenn die Ausreden.  Da wird dann wie in der Mittelstufe mucksmäuschenstill vor sich hingestarrt in der Hoffnung ein anderer machts.

 

 

Bearbeitet von ASE
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@LawAbidingCitizen deine Antwort steht repräsentativ für das, was hier bei manchen beim Verständnis der Angelenheit schiefläuft.

 

Was genau hätte der Verband den tun sollen, außer so viel wie möglich rausholen? Irgendwo waren da Grenzen die vom  IM, von den RPs und den Behörden mit dem VGH-Urteil, vor dem alle weiteren Klagen landen werden, gezogen wurden. Und die sind es die eine Bedürfnisbescheinigung anerkennen...oder eben nicht. 

 

Was sollen die Verbände deiner Meinung nach tun? Gesetz und Urteil ignorieren? Weis du überhaupt, was dein Nick ins Deutsche übersetzt bedeutet? 

 

Verstehe ich dich jetzt richtig: Es ist dir zu viel verlangt mit allen deiner Überkontingentswaffen einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft in deinem Verein um die Ecke zu schießen und dir eine weitere Veranstaltung in zwei Jahren zu suchen, oder, ich weis ich rede ketzerisch, gar am Angebot einer solchen Veranstaltung mitzuwirken? Daher pragmatisch gefragt: Wie viele Wettkämpfe wären für dich ausreichend? 0 oder gar keiner?

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vor 2 Minuten schrieb Sergej:

Es macht ihnen doch Spaß. Die betteln regelrecht darum.


Auch an dich die Frage: Wie genau hättest du es umgesetzt? Komme jetzt nicht mit generischen Antworten. Ich will wissen, wie genau hättest du Die Bescheinigung nach §14 Abs 5 geregelt.

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vor 4 Minuten schrieb PPC Sniper:

Spätestens ab 2025 befindet sich jeder Sportschütze der Waffen über Kontinent besitzt, komplett in den Händen von einem oder mehreren Verbänden. Wer das gut findet, hat den Knall nicht gehört! Da ist der Wahnsinn vorprogrammiert. 

Na, na, aber doch nicht die mit der schwarzen WBK.

 

BTW: Wie viele Sportschützen kennst du denn die derzeit keinem Verband angehören?

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Zitat

Sehr geehrter   @Sergej

 

die von Ihnen vorgelegte Bedürfnisbescheinigung weist wesentliche inhaltliche Mängel auf und ist als Mittel der Glaubhaftmachung des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach §14 Abs 5 ungeeignet. Wir haben das Bundesverwaltungsamt, das Bundesministerium des Inneren sowie  Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hierrüber informiert und leiten das Verfahren zur Aberkennung der Anerkennung als schießsportlicher Verband ein. 

 

Rundschreiben des IM an alle Behörden:

 

Zitat

Gegen den Verband Sergej-Shooting wird momentan ein Verfahren zur Aberkennung der Anerkennung  durchgeführt. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind Bedürfnisbescheinigungen gem. 15 Abs 4 WaffG kein geeignetes Mittel der Glaubhaftmachtung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses mehr. Die Erteilungsverfahren sind vorübergehend einzustellen oder die Erteilung der Erlaubnisse zu versagen. 



10 Pampige Schreiben von @Sergej in denen Minister, Behördenleiter, Regierungspräsidenten und Ministerialbeamte und Richter an den Verwaltungsgerichten als Deppen Trottel usw bezeichnet wurden:

 

Zitat

Sehr geehrter Sportschütze

 

Betreff: Vollzug des Waffengesetzes.

 

Da ihrem schießsportlichen Verband Sergej-Shooting die Anerkennung als Schießsportverband rechtskräftig entzogen wurde werden wir ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse Nach §45 Abs 3 i.V.m. §4 Abs 1 Nr 4 zum xx.yy.ZZZZ widerrufen. Sie haben die Schusswaffen in ihrem Besitz bis zu diesem Tag einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchmar machen zu lassen. 

 

 

Ganz toller Plan. Segej... ganz toll. Reichsbürgerlevel.

 

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Für meine 5. KW musste ich gemäß Verbandsregularien Wettkämpfe mit 2 Waffen nachweisen.

Und um diese 5 behalten zu dürfen, soll ich mit allen Wettkämpfe schießen müssen?

Klingt nicht nachvollziehbar, zumal diese auch nie als Wettkampfwaffen beantragt und genehmigt wurden.

 

Aber Hauptsache, es ist klar geregelt. 

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Ganz ehrlich: Diese ganze Nölerei bringt überhaupt nix und nein, ich habe diese ganzen Verordnungen auch nicht erfunden.

Ich weiß aber jetzt schon, wer am Schluss Gefahr läuft seinen Kram abgeben zu müssen. Das sind nicht die, welche diese 2 Wettkämpfe schießen.

 

Es gibt 2 Dinge, die der deutsche Staat nun Mal nicht im Land haben möchte: Waffen und Atomkraft.

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Gerade eben schrieb Raiden:

Nein, nicht WSV.

BDMP.

 

Genau das habe ich erwartet. Was war den Gegenstand des VGH-Urteils? Klingelts? Genau! BDMP-Bescheinigungen und wie diese überhaupt nicht geeignet waren, das Bescheinigte auch zu belegen UND das die Bescheinigungen keinen Bindenden Charakter haben, anders als der Kläger gelaubt hat.

Mit anderen Worten: daraus das die der BDMP auf Basis von Wettkämpfen mit 2 Waffen die auch noch die 5te bescheinigt hat, jetzt ableiten zu wollen das du ein Anrecht auf dein Überkontingent hast geht natürlich mit Ansage in die Hose. Siehst du selber, nicht Wahr. Der BDMP muss da echt aufpassen was er macht. Wäre schade drum. Da hat man sich zu sehr auf dem "Unsere Bescheinigungen sind amtlich und unanfechtbar" ausgeruht. Etwas was nicht der Fall ist, wie der VGH ebenfalls ausbuchstabiert hat.

 

vor 3 Minuten schrieb Sergej:

Bild: ASE bückt sich ganz tief! Die Führende Faeser ist ganz entzückt über die ihr dargebotene  zarte Rosette und dankt es für seine Kampf gegen räächts

 

Umsetzung des Waffenrechts ist Ländersache und die jetzige Änderung des Gesetzes wurde unter Seehofer ausgearbeitet.     Segej,  ganz ernsthaft, mach eine Therapie, dann hört das auch mit einen Anal-Phantasien auf...

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vor 12 Minuten schrieb callahan44er:

Da ja pro Training auch immer nur KW oder LW anerkannt wird, kann ja pro KM auch nur eine  ÜWaffe anerkannt werden oder?

 

Aus einer falschen Prämisse ein falscher Schluss abgeleitet. 😆

Du kannst an einem Tag LW und KW Termin machen. Wettkampf ist Wettkampf. egal ob er an einem Tag stattfindet oder an mehreren. Schießt du an einem Tag z.B. alle deine ÜK-Waffen, hast du mit jeder einen Termin. Mach es dir doch nicht künstlich schwerer als es ist... 

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@ASEwoher weißt du, daß dem Gesetzgeber die Umsetzung des WSV genügt? Der WSV tut und macht und am Ende kommt der nächste Richter und verlangt jedes Jahr Landesmeisterschaften mit jeder Waffe...

 

Nicht, daß ich persönlich mit der Handhabung des WSV ein Problem hätte!

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Da liegt dein Fehler: Das Gesetz verlangt nichts von dir, sondern vom Verband.

 

Und der soll glaubhaft bescheinigen, dass du die weitere Waffe für Wettkämpfe benötigst, dafür muss es eine Basis geben. Der VGH hat jetzt für BW ausdekliniert, wie das zu verstehen ist. Damit muss man nicht zu 100% übereinstimmen, ich sehe da auch deutlich andere Auslegungsweisen. Aber um das zu ändern hilft dann nur eine Klage eines Sportschützen gegen die Behörde im Falle des Widerrufs. Da muss man dann Mutig sein: Eine Überkontingentswaffe ggf opfern (Man kann sie ja wieder holen wenn es schief ging)

 

Aber so lange das jetzt so steht, wird es in BW nicht anders gehen. Und der riesen Vorteil der jetzigen Regelung ist es, das aufgrund der Wettkampfstruktur beim WSV (=VM Vorraussetzung für KM) tatsächlich die VM anerkannt werden kann. Das war nämlich nicht sicher.

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Gerade eben schrieb Der Großkalibrige:

@ASEwoher weißt du, daß dem Gesetzgeber die Umsetzung des WSV genügt? Der WSV tut und macht und am Ende kommt der nächste Richter und verlangt jedes Jahr Landesmeisterschaften mit jeder Waffe...

 

Nicht, daß ich persönlich mit der Handhabung des WSV ein Problem hätte!

Hier nicht die Begrifflichkeiten verwirbeln: Relevant ist, ob es die Behörden akzeptieren, und die tun es. Leider nur mit der Prämisse, das nicht die Gesamtzahl der Wettkämpfe, oder N-2-Wettkämpfe reichen, sondern tatsächlich die der einsatz der konkreten ÜK-Waffe geprüft wird. Das wurde auf Basis des VGH-Urteils gefordert. Hier könnte man allerdings bei einer Klage einhaken: Das gleiche Urteil fordert ja auch die Gleichbehandlung von Erwerb&Besitz, was vom GG für ÜK nur bei den Schießnachweisen geändert wurde. Meine Position: Reicht es für den Erwerb einer noch nicht vorhandenen Waffe, so reicht es auch für den Besitz. 

 

Bei Landesmeisterschaften kann ich dich beruhigen: Das steht glasklar im Entwurf des Gesetzes drin, das die unterste für jeden Schützen zu erreichende Wettkampfebene ausreichen soll. Es war nur die Diskussion: Geht die VM? Glücklicherweise geht das, weil ohne VM keine KM, d.h. die KM ist nicht frei zu erreichen. Richter müssen sich auch ans Gesetz halten. Der VGH hat das gemacht, wollte nur keiner Wahrhaben. LM fordern geht nicht. 

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