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IGNORED

30er Magazine


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Handgunner @sealord37 @weyland

 

Im AWaffV §6 steht, dass das BKA entscheidet.

Das gilt für jeden Selbstlader, deshalb ist der Text in (1) völlig irrelevant, da eh immer das BKA feststellen muss ob oder ob nicht.

Also sind wir uns hoffentlich einig, dass man in z.B. einem BDS Wettkampf auch eine Langwaffe mit z.B. einem Lauf kürzer als 40cm verwenden kann, was laut (1) ja eigentlich laut euch gänzlich ausgeschlossen ist.

 

@scotty600 ist der einzige im Thread der mit allem vollkommen Recht hat.

 

Wenn der BKA FB die Magazinkapazität nicht erwähnt, gibt es kein Gesetz-, Verordnung- oder Verwaltungsvorschrift die die Magazinkapazität erwähnen.

Die Sportordnungen erwähnen die Magazinkapazität immer nur dann wenn §6 zitiert wird, was wie oben und schon mehrfach im Thread erwähnt nicht gilt, weil der Feststellungsbescheid des BKA entscheidend ist.

 

Deshalb sind sie grundsätzlich immer unblockiert erlaubt (auch im Wettkampf!).

 

Beispiele:

AUG-Z Sport nur mit 10er Magazinen sportlich erlaubt

HK243 mit Magazinen beliebiger Größe sportlich zugelassen

CR223 mit Magazinen beliebiger Größe sportlich zugelassen

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb sniperd:

Deshalb sind sie grundsätzlich immer unblockiert erlaubt (auch im Wettkampf!).

Vor der letzten WaffG Änderung war das bis DM gang und gebe. Die Leute die damals schon die Nase gerümpft hatten pochen heute ganz laut auf Verbot nach WaffG. Ob ich da ne Genehmigung vom BKA habe interessiert meist nicht. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Handgunner:

wenn du die magazine als besitzer gemeldet hast, darfst du sie auch im rahmen deines bedürfnisses nutzen. 

 

...mit " jagdlichem schiessen" haben 30 schuss magazine in langwaffen recht wenig zu tun....

Mich hat weder der Gesetzestext noch meine untere Verwaltungsbehörde gefragt, mit welchem Bedürfnis ich alte normal große Magazine angemeldet habe.

 

Normal große Magazine machen beim jagdlichen Übungschießen, also nicht bei den KK Wettkämpfen mit der Hornet, schon Sinn: Schießkino 120 - 150 Steine/Stunde (demnächst wohl mehr ?) bei 3 - 4 Leuten, da paßt es ganz gut wenn man 30 Schweinchen hintereinander abrufen kann und dann erst der nächste Schütze antritt.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb sniperd:

Mir vollkommen egal was andere denken.

 

Und deswegen wird man Dich da mit offenen Armen empfangen.

 

Es war aber nur ein gutgemeinter Rat, rück dort mit Deiner

vor 5 Stunden schrieb sniperd:

Kiste voll 30er Magazine

an und schau, was passiert.

Geschrieben

Ich wurde bei mir in der Gegend auf den Schießständen seit der Gesetzesänderung von niemanden auf die Verwendung meiner 30er Magazine angesprochen, die ich aus falschem Verständnis auf 10 blockiert hatte.

In meiner Hauptschießstätte schießen die Jäger auch zum größten Teil mit z.B. 11" AR15 mit Schalldämpfer mit normalgroßen Magazinen.

 

Meine zutiefste Bedauerung, dass man in euren Orten vollkommen irrational und asozial ist.

Ihr tut mir Leid. 🥲

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb akuji13:

nur für den US Markt?

 

wenn das dann nicht näher beschrieben ist (us of a hat 1000de unterschiedliche waffengesetzte!) kannst das auch vergessen!

z.b. californien hat ein magverbot <10 schuss für lw UND kw...

die haben sogar ein "wechselmagazin-verbot" für ar15!!! nur mit "fest verbauten mag" legal!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sniperd:

Kein Wunder dass es so viele Spinner gibt die jeden Dumm anmachen wenn das Leseverständnis gleich null ist.

Beim CR223 ist es absolut unmissverständlich, selbst für euch...

Screenshot_2022-09-09_11-28-19.thumb.jpg.adddbd66159a3b405633635a524f0e4b.jpg

 

Steht da auch drin an WEN ein CR 223 mit 30 Schuss Magazin vertrieben werden soll? Vielleicht nur an die Polizeibehörde von Hintertupfingen welche Angst hat, dass Ungeimpfte frei auf der Straße herumlaufen...

Geschrieben

@LordKitchener

Öffne den Bescheid und lies ihn und wenn du einzelne Stellen nicht verstehen solltest erklärt man sie dir gerne.

Aber dieses nur Teilausschnitte betrachten obwohl das Dokument ganz klar weitergeht...

 

@HangMan69

 

Das ist nur die Beschreibung wie die Waffe dort vorgelegt wurde, natürlich senden die dem BKA nicht zwanzig Waffen und Magazine.

Es gibt eine Waffe und ein Magazin für das BKA und damit wird die Beurteilung für alle Waffenkonfigurationen, Lauflängen und Magazine gemacht.

 

Man könnte jetzt noch argumentieren, dass man nur HK Magazine verwenden darf, da der Bescheid davon spricht was die Firma HK vertreiben möchte,

das wäre aber auch schon sehr weit ausgeholt...

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb HangMan69:

 

wenn das dann nicht näher beschrieben ist (us of a hat 1000de unterschiedliche waffengesetzte!) kannst das auch vergessen!

z.b. californien hat ein magverbot <10 schuss für lw UND kw...

die haben sogar ein "wechselmagazin-verbot" für ar15!!! nur mit "fest verbauten mag" legal!

 

Weiß ich, "US Markt" würde ich als schlichte Vereinfachung ansehen um eben nicht gefühlt 1000 verschiedene Regelungen aufzuführen,

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb sniperd:

Man könnte jetzt noch argumentieren, dass

 

mir ging es einfach nur darum, das man z.b. bei einer "waffenkontrolle" bei einem match immer irgendwie die "arschkarte" hat, weil jeder "hinz und kunz" das nach eigenem "leseverständniss" auslegt!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb sniperd:

@LordKitchener

Öffne den Bescheid und lies ihn und wenn du einzelne Stellen nicht verstehen solltest erklärt man sie dir gerne.

Aber dieses nur Teilausschnitte betrachten obwohl das Dokument ganz klar weitergeht...

 

Wie wäre du machst jetzt folgendes:

 

Du beschreibst kurz den Sachverhalt, dass du gerne 30 Schuss Magazine (Altbesitz) zu Trainingszwecken für das sportliche Schießen verwenden willst und möchtest vorher (!) wissen ob das erlaubt ist und ggf. ob es noch vom BKA Bescheid abhängt und stellst diese Fragen per Mail:

 

- Dem Hersteller der Waffe

- Dem BKA

- Deiner waffenrechtlichen Behörde

- Deinem Schießsport Verband

- Deinem Schießstandbetreiber

 

Die Antworten kannst du hier dann ja posten.

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb LordKitchener:

Steht da auch drin an WEN ein CR 223 mit 30 Schuss Magazin vertrieben werden soll

Ja klar.

 

Da der FB nur für Sportschützen nötig ist, beschreibt er auch nur Waffen die an Sportschützen vertrieben werden sollen. Das pauschale Besitzverbot ist davon natürlich gänzlich unbeeindruckt.

 

Das Bedürfnis liegt übrigens in der Person, nicht im Gegenstand. Besitzt man legal ein normales Magazin, darf man es in Rahmen seines Bedürfnisses nutzen. Also als Sportschütze mit zehn Schuss, als Jäger voll.

 

Die Begrenzung auf zehn Schuss stand früher übrigens schon im Gesetz. Natürlich nicht so... sondern es gab schon lange die Anforderung, dass nur Magazine die zehn Schuss fassen sportlich verwendet werden dürfen. Eine Blockierung war eine einfache Möglichkeit das sicherzustellen. Vor großen Gehäusen hatte damals noch niemand Angst.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

Da der FB nur für Sportschützen nötig ist, beschreibt er auch nur Waffen die an Sportschützen vertrieben werden sollen.

 

Das wäre mir neu.

 

Ein FB dient zur Klärung ob diese Waffe genrell so hergestellt und vertrieben werden darf.

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Feststellungsbescheide/feststellungsbescheide_node.html

 

Bräuchten das nur Sportschützen, warum gibt es dann sowas?

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/220218FbZ520_BallistikKnife.html;jsessionid=300B2A58E8516D7DC2B8E3C6DAF06BBE.live301?nn=51260

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/071212FbZ174JPXJateProtector.html?nn=51260

Bearbeitet von akuji13

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