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Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
1 minute ago, Kreppel said:

anstatt sich in - für Deutschland - irrelevanten technischen Details zu verrennen.

 

Das sind keine irrelevanten Details, so mancher durfte letztes Jahr Teile vernichten lassen oder hart mit der Feile dran um z.B. aus einem Fullauto M16 Verschlussträger einen zu machen der kein Fullauto mehr hat!

Die durfte man auch jahrelang in seiner halbautomatischen Büchse verwenden.

 

Die Begründungen sind alle total bescheuert, es geht dann nur um die Kaliberbezeichnung und den Namen der Waffe,

also z.B. wenn ein Hersteller die gleiche Waffe mit gleichen Eigenschaften unter anderem Namen und mit anderen Kaliberbezeichnung vertreibt geht das klar.

5.56 NATO = böse, .223 Rem = gut, kann der gleiche Lauf sein...

 

[BKA] We­sent­li­che Tei­le im neu­en Waf­fen­ge­setz - Leit­fa­den Ver­si­on 2.0

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb AWO425:

Als Jäger würde ich dann gleich 3x die Finger von lassen......

 

Einen Dragunov-Klon kauft man weil man in haben will, mit Jagdlich oder Sportlich geeignet hat das nichts zu tun.. da gibt es sehr viel besseres.

Geschrieben
14 minutes ago, Kreppel said:

OK, Du hast es nicht verstanden und Du willst es nicht verstehen.

Das wiederum habe ich jetzt verstanden.

 

Mit Willkürregelungen hatte ich schon immer meine Probleme.

 

15 minutes ago, Kreppel said:

Ich überlasse der Taube das Schachbrett. :hi2:

 

Also dem dt. Gesetzgeber, mit seinen wunderbaren Regelungen.

Diese Taube stolziert stetz...

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Hunter375:

 

Einen Dragunov-Klon kauft man weil man in haben will, mit Jagdlich oder Sportlich geeignet hat das nichts zu tun.. da gibt es sehr viel besseres.

So ist es.

Ich hab ein paar Probieren können und KEINEN gekauft 🙂

Den "bösen" FA sear haben noch andere Waffen, war halt kontruktiv so, um Slamfire etc zu verhindern oder als Hosenträger zum Gürtel.

 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb sniperd:

 

Das sind keine irrelevanten Details, so mancher durfte letztes Jahr Teile vernichten lassen oder hart mit der Feile dran um z.B. aus einem Fullauto M16 Verschlussträger einen zu machen der kein Fullauto mehr hat!

Die durfte man auch jahrelang in seiner halbautomatischen Büchse verwenden.

 

Das ist bullshit!  Sobald ein Kopf dran war, war der schon vorher illegal!

 

 

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb AWO425:

...

Ich hab ein paar Probieren können und KEINEN gekauft 🙂

...

 

Aber es ist und bleibt ein interessantes schönes Gewehr. Die heute aufgerufenen Preise für ein Tigr sind aber schon mehr als Abenteuerlich.

 

c30086213-img-0474.jpg

Geschrieben
27 minutes ago, CZM52 said:

Das ist bullshit!  Sobald ein Kopf dran war, war der schon vorher illegal!

 

Das ist bullshit, kannst du auch in dem verlinkten BKA Dokument nachlesen und abgesehen davon waren Verschlussträger damals keine Waffenteile!

Und AR15/M16 Verschlussträger haben keinen "Kopf", das SVD, M76 und die gesamte Vollauto-AK Plattform hat einen (kann man auch sehr gut an den Bildern im BKA Leitfaden sehen).

 

Seit dem neuen WaffG illegal, vorher vollkommen Wurst.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb sniperd:

Das ist bullshit, kannst du auch in dem verlinkten BKA Dokument nachlesen

Nachdem du ja recht neu hier im Forum bist, dafür aber ziemlich Meinungsstark... 

Darf ich mal nach deinem Background fragen? Hast du auch eigene Waffen? Oder beziehst du dein technisches Wissen ausschließlich aus dem BKA Leitfaden?

 

Vom User czm52 wissen wir hier zumindest, dass er 2 oder 3 eigene ARs hat... 

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Geschrieben

Wenn das Dein Verständnisniveau ist, dann erklärt das einiges.

 

Immerhin hat der Threadstarter seine Antwort bekommen, bevor auch dieser Thread hier von Freiheitshelden entgleist wurde. :rolleyes:

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb sniperd:

 

Das ist bullshit, kannst du auch in dem verlinkten BKA Dokument nachlesen und abgesehen davon waren Verschlussträger damals keine Waffenteile!

Und AR15/M16 Verschlussträger haben keinen "Kopf", das SVD, M76 und die gesamte Vollauto-AK Plattform hat einen (kann man auch sehr gut an den Bildern im BKA Leitfaden sehen).

 

Seit dem neuen WaffG illegal, vorher vollkommen Wurst.

du hast den VA-Träger OHNE Verschlusskopf in ner AR15 betrieben?  Dann RESPEKT!"

 

Und der AR-15 Verschluss hat keinen Verschlusskopf?

 

Danke für die Info😂

Geschrieben

Ist die neue takticoole Verschlusslose Version.

Kannst dir dann auch das putzen des Püsters sparen und sparst Ressourcen!

Stichwort: Nachhaltigkeit!

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 1.8.2022 um 21:17 schrieb sniperd:

Warum zählen die eigentlich als Kriegswaffe?

 

Weil irgendwann mal oberschlaue Leute (die im Zweifel aber meist am längeren Hebel sitzen) entschieden haben, dass das einfach so ist...

Sorry, klingt wirklich blöd, ist aber so...

Darüber aufregen und diskutieren führt zu nichts und ist zudem noch schädlich für den Blutdruck.

 

Schau dir einfach die halbautomatischen "Kriegs" - Waffen in der entsprechenden Liste an. Es ist die beste Dokumentation von Willkür und Inkompetenz einer selbsternannten Obrigkeit und deren willfährigen Vollstreckern...

Was jeder Einzelne persönlich darüber denkt, bleibt ihm selbst überlassen.

 

Am einfachsten vergleichen kann man das mit einschlägigen "Landeshundeverordnungen" oder "Landeshundegesetzen" und deren "Rasselisten"... 🤢

Da wird einfach von fachfremden und unkundigen Trotteln festgelegt, welcher Wauwi nun gefährlich ist und welcher nicht... Punkt !

Der Rottweiler oder der Stafford ist eben per se ein Gefahrhund, allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu dieser Rasse...

Den Stress und die Hürden damit tut sich nicht jeder potentielle Hundehalter an. Ist ja auch nicht notwendig, wer allein auf Effektivität bedacht ist, sorgt dann halt dafür, das der scharfgemachte Malinois oder der Deutsche Schäferhund dem potentiellen Einbrecher oder Sittenstrolch an die Hose geht...

Wird bestimmt für die Zielperson einen Unterschied machen, aber egal, alles im grünen Bereich, die Wauwis sind ja lieb, sie stehen ja schließlich nicht auf der "Liste"... 

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben

Da war doch einmal ein Schweizer, der mit einem SIG PE 90 aus Versehen die deutsche Grenze überschritten hatte.

Die SIG PE 90 istz auf der KWKG Liste.

KWKG Verstoß wurde vorgeworfen und später dann vor Gericht fallen gelassen.

 

Es scheint also nicht zwingend ausreichend zu sein, dass eine Waffe auf der KWKG Liste steht.

 

frogger

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb frosch:

Die SIG PE 90 istz auf der KWKG Liste.

KWKG Verstoß wurde vorgeworfen und später dann vor Gericht fallen gelassen.

Einzelfallentscheidung aufgrund eines erstellten Gutachtens, wenn wir über die gleiche Waffe reden.

 

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