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IGNORED

Fight4right – für faires Waffenrecht


Elo

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Am 20.10.2023 um 13:51 schrieb Elo:

VDB-Nachrichten, 20.10.2023:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20102023_ab_1112023_gilt_im_bahnhofsviertel_von_frankfurt_am_main_eine_waffenverbotszone.html

 

Zitat:

Ab 1.11.2023 gilt im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main eine Waffenverbotszone    
Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) setzt Verordnung im Alleingang durch

Da werden viele vor Schreck umkippen...

 

Die Allermeisten, die im Frankfurter Bahnhofsviertel "rumlungern", haben nämlich absolut NIX mehr zu verlieren. ( Punkt)

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vor 30 Minuten schrieb GermanKraut:

Hm.

 

Gibt es jetzt an allen deutschen Hauptbahnhöfen keine illegalen Schußwaffen mehr zu kaufen?

Wozu braucht man noch Schusswaffen...?

 

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist auch so komplett verloren!  (Mütter, die ihre Kinder auf den Strich schicken, und sonstige für immer verlorene Existenzen...)

 

Nur ein paar weltfremde Politiker denken, sie könnten da jetzt mit ihren Showaktionen noch was reissen...?

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VDB-Nachrichten, 26.10.2023:

 

Kein generelles Böllerverbot in Sicht

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/26102023_kein_generelles_boellerverbot_in_sicht.html

 

Zitat:

 

In der vergangenen Woche häuften sich bei uns die Anfragen, wie es in Sachen Feuerwerk in diesem Jahr aussieht. Wir können dazu zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage treffen, beobachten das Thema jedoch kontinuierlich und treten in den Austausch mit den Verbänden der pyrotechnischen Industrie.

Aktuell ist uns lediglich zwei Anträge aus den Reihen der Partei Bündnis 90/Die Grünen bekannt, zum einen der BundestagsfraktionMehr Spielraum für Kommunen beim Silvester-Feuerwerk“, zum anderen der Fraktion im Abgeordnetenhaus des Landes Berlin „Ein Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept für die Silvesternacht 2023/2024“. Beide behandeln regionale Einschränkungen, jedoch kein generelles Verbot. Lediglich der Antrag aus Berlin behandelt das Thema Schreckschusswaffen und damit pyrotechnische Munition und fordert den Senat auf, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz und des Bundesrates für Reformen einzusetzen.
Auch eine Kleine Anfrage der Grünen aus Berlin befasst sich mit dem „Stand der Vorbereitungen auf die Silvesternacht“. In Punkt 10 wird hier jedoch auch deutlich gemacht, dass die zum Jahreswechsel 2021/2022 festgestellten Verstöße bereits jetzt sanktionsfähig sind.

Fazit: Da auch die Fraktion der Grünen im Bundestag kein generelles Verbot fordert, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass es erneut ein generelles Verbot wie in den Jahren 2020 und 2021 geben wird. Regionale Einschränkungen erscheinen aber möglich, wobei hier lediglich F2-Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz, nicht aber pyrotechnische Munition nach dem Waffengesetz – wo es ohnehin verboten ist, diese aus Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum zu verschießen – betroffen sein wird. Aktuelle Entwicklungen wie zuletzt in Berlin-Neukölln könnten jedoch eine andere Dynamik in die Sache bringen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Bearbeitet von Elo
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VDB Nachrichten, 02.11.2023:

 

Kleine Waffenscheine sind wie Windräder und E-Autos    
Zur Logik des Arguments - Essay von Benia Hüne

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/02112023_kleine_waffenscheine_sind_wie_windraeder_und_e-autos.html

 

Zitat:

 

„Immer mehr Bundesbürger melden eigene Gas- und Schreckschusswaffen an“, „Wie Deutschland sich bewaffnet“ oder „Immer mehr Deutsche tragen einen Kleinen Waffenschein“. Das sind Schlagzeilen, die uns regelmäßig aus größeren und kleineren Publikationen zum Thema Schreckschusswaffen und Kleiner Waffenschein entgegenprangen. Im Endeffekt sind sie – unbeachtet etwaiger rechtlicher Fehlinterpretationen – nicht falsch.

 

Doch sie verkennen die Situation und beleuchten sie von einer Seite, die sie in ein schlechteres Licht rückt, als sie verdient hat.

...

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

EU-Feuerwaffenverordnung auf der Zielgeraden

    
VDB-Interessenvertreter Peter Braß berichtet aus Brüssel

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/08122023_eu-feuerwaffenverordnung_auf_der_zielgeraden.html

 

Zitat:

 

Nach dem Europäischen Parlament im Oktober, hatten sich Ende November die EU-Mitgliedsstaaten im Rat auf eine Verhandlungsposition zur europäischen Verordnung zum In- und Export ziviler Feuerwaffen geeinigt.

 

Die Verhandlungen zwischen den beiden Institutionen beginnen zeitnah und werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Der VDB war daher am 5. und 6. Dezember 2023 zu politischen Gesprächen in Brüssel.

 

Da der Fachhandel von den Vorschlägen aus Brüssel direkt betroffen ist, sind der VDB und der europäische Dachverband AECAC seit Herbst 2022 am Ball und bemüht, die Interessen unserer Mitglieder bei den politischen Entscheidungsträgern zu platzieren. Denn der Entwurf der Verordnung bot einigen Anlass zur Sorge für den Fachhandel.

So hatte die Europäische Kommission ursprünglich geplant, ein sogenanntes Endnutzerzertifikat einzufordern, wenn europäische Händler ihre Produkte in Drittstaaten liefern wollen. Diese Praxis ist aus dem Militärbereich gut bekannt, macht bei den zivilen Feuerwaffen jedoch keinen Sinn: Der Endnutzer ist nämlich schlicht nicht bekannt, wenn ein Fachhändler z.B. einen anderen außereuropäischen Fachhändler beliefert.

 

Auch wollte die Brüsseler Behörde, dass Waffen, die aus dem Ausland kommen, bereits bei der Einfuhr über die notwendigen Markierungen verfügen. Lägen diese nicht vor, so hätte im schlimmsten Fall die Vernichtung der Waffen gedroht.

 

Zu diesen und weiteren Punkten ist es uns in vielen Gesprächen und gemeinsam mit europäischen Partnern aus der Verbändelandschaft gelungen, die europäischen Entscheidungsträger von der Unsinnigkeit dieser Vorschläge zu überzeugen. Nun geht es darum, die letzten Schritte der politischen Entscheidungsfindung genau zu beobachten.

 

Daher führte unser Interessenvertreter Peter Braß weitere Gespräche mit Europaabgeordneten, Verbandsvertretern und Ansprechpartnern der Bundesländer in Brüssel. Letztere müssen häufig die Dinge „ausbaden“, die von der EU beschlossen werden.

 

„Ich bin sehr froh, dass die Politikerinnen und Politiker unsere Sichtweise akzeptiert haben. Die ursprünglichen Ideen hätten zu unsäglichen Belastungen geführt, ohne dass sich dadurch die Sicherheit auch nur ein wenig verbessert hätte. Jetzt müssen wir beobachten, dass in den Verhandlungen nicht noch Kompromisse gefunden werden, die unseren Interessen entgegenlaufen. Wir bleiben am Ball“, fasste Peter Braß die vorweihnachtliche Reise nach Brüssel zusammen.

 

(Zitat Ende)

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  • 1 Monat später...
vor 13 Stunden schrieb GermanKraut:

Na super.

Warum, die wenigsten werden damit durch die Fußgängerzone laufen, und wenn dann auch nur ein paar Meter (bevor sie dem SEK ganz entspannt klarmachen müssen, dass sie das Recht dazu haben).

 

Das erleichtert aber ungemein den Transport zum Training von so einem sperrigen Teil.

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vor 16 Stunden schrieb GermanKraut:

Eine Armbrust darf öffentlich geführt werden?

Ja, steht so drin:

Zitat

Erlaubnisfreies Führen
3.1
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
3.2
Armbrüste;
3.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen.

Das Putzige daran ist, eine Plastik-Softair unter 0,5 Joule unterliegt als Anscheinswaffe dem Führverbot, eine deaktivierte echte Kalaschnikow jedoch nicht.
Das Kraut will ich auch mal rauchen, was die hatten, als sie das Gesetz geschrieben haben.

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vor 39 Minuten schrieb Sal-Peter:

Ja, steht so drin:

Das Putzige daran ist, eine Plastik-Softair unter 0,5 Joule unterliegt als Anscheinswaffe dem Führverbot, eine deaktivierte echte Kalaschnikow jedoch nicht.
Das Kraut will ich auch mal rauchen, was die hatten, als sie das Gesetz geschrieben haben.

Ein Plastik AR kann kaum jemand von einer scharfen Waffen unterscheiden.

Eine Armbrust ist eine Armbrust. Es wäre interessant, ob in den letzten 200 Jahren jemals ein Raubüberfall mit einer Armbrust verübt wurde. Von Amokläufe mit Armbrüsten habe ich auch noch nichts gehört.

Eine deaktivierte AK unterliegt sehr wohl dem Führverbot, solange wie wie eine AK aussieht.

 

Friedrich Gepperth

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1 hour ago, Friedrich Gepperth said:

Von Amokläufe mit Armbrüsten habe ich auch noch nichts gehört.

 

Quote

Ein halbes Jahr ist es her, dass ein 21-jähriger Mann im Mai 2022 mit einer Armbrust in einem Bremerhavener Gymnasium um sich schießt und eine Frau lebensgefährlich verletzt. Nun muss sich der Täter vor dem Landgericht Bremen wegen versuchten Mordes verantworten.

https://www.rtl.de/cms/amoklauf-an-schule-in-bremerhaven-schuetze-wollte-erschossen-werden-5015522.html

 

bj68

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  • 2 Wochen später...

VDB-Nachrichten, 22.01.2024:

 

Spannende Themen bei der Innenministerkonferenz

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/22012024_spannende_themen_bei_der_innenministerkonferenz.html

 

Zitat:

 

Vom 6. bis 8. Dezember 2023 fand die 220. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Berlin statt.
Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden, erörtern, werden von sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet.
Für uns ist insbesondere der AK II - Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei) relevant. Die IMK gibt jedoch auch regelmäßig Anweisungen an das Bundesministerium des Innern (BMI), das als ständiger Gast gleichberechtigt an der Sitzung – jedoch ohne Stimmrecht – teilnimmt. So können aus der IMK Gesetzesinitiativen in Sachen Waffenrecht kommen, weshalb der VDB die Beschlüsse der IMK sehr genau verfolgt und analysiert und in seiner Lobbyarbeit vermehrt auf die Innenminister der Länder zugeht.

 

Weiterentwicklung der PKS

 

Gesprochen wurde – sehr zu unserer Freude – über eine Weiterentwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Leider ist uns nicht bekannt, welche Punkte genau besprochen wurden, welche darin beschriebenen Einzelmaßnahmen die IMK begrüßt und mit welcher Veranlassung genau der AK II beauftragt wird, da der entsprechende Bericht nicht freigegeben ist. Dabei handelt es sich um den „Sachstandsbericht zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse durch
die Bund-Länder-Projektgruppe namens ‚Evaluation M 6.0‘ und die Bund-Länder-Projektgruppe namens ‚Kataloge‘ (Stand: 03.05.23) nebst Anlagen" - so nachzulesen im Tagesordnungspunkt 22 der „Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 220. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 08.12.23 in Berlin".  Der Beschluss lautet, dieser - wie gesagt nicht freigegebene Sachstandsbericht -  werde von der IMK "zur Kenntnis genommen".

 

Obwohl die IMK am 05.05.2000 beschlossen hat, dass ihre Beschlüsse und Berichte grundsätzlich öffentlich sind, erleben wir es leider im Bereich Waffen sehr häufig, dass Berichte nicht freigegeben werden. Anscheinend ist unser Bereich regelmäßig eine der „Ausnahmen“, dass ein Gesichtspunkt vorliegt, der einer Veröffentlichung entgegensteht. Genannt werden hier insbesondere die sicherheitspolitischen Aufgabenstellungen der Innenressorts, die immer wieder dazu zwingen sollen, von einer Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse und vor allem der Berichte abzusehen. Da uns dies jedoch regelmäßig die Möglichkeit nimmt, unsere Expertise zu den inhaltlichen Punkten der Berichte frühzeitig beizusteuern, haben wir am 21. Dezember 2021 bereits Klage gegen die Bundesrepublik erhoben hat, um Einblick in einen nicht freigegebenen Bericht zum Thema Schreckschusswaffen zu erhalten. (Mehr Informationen zu unserer Klage lesen Sie hier: VDB fordert Einsicht und hier:  VDB verklagt BRD.)

 

Dennoch lässt dieser Beschluss – insbesondere in Kombination mit dem Tagesordnungspunkt der Messerkriminalität – generell darauf schließen, dass die PKS feiner differenziert werden soll. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da es ein wichtiger Schritt ist, um überhaupt beurteilen zu können, wie die Kriminalität in Bezug zu Waffen in einem Kriminalitätshotspot – aber auch generell – wirklich aussieht. Dabei ist bei Waffen insbesondere eine Unterscheidung zwischen legal und illegal essentiell, um überhaupt beurteilen zu können, ob eine geplante Verschärfung des Waffengesetzes die Straftaten senken kann. Je schneller, flächendeckender und feingliedriger die Daten der Fälle, Tatmittel und Tatverdächtigen bereitgestellt werden, umso eher wird es hier belastbare Zahlen geben. Bevor diese Zahlen jedoch vorliegen, ist jede Verschärfung des Waffengesetzes sprichwörtlich ein „Schuss ins Blaue“, da weder Ursache noch Wirkung beurteilt werden kann.
 
Differenzierte Auswertbarkeit der Tatmittel Messer und Schusswaffe in der PKS

 

Bereits seit dem 1. Januar 2020 wird das Tatmittel „Messer“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst und ist seit 2021 Bestandteil des Berichtes. Die IMK beschäftigte sich in der jüngsten Sitzung weiter mit dem Thema und erachtet eine einheitliche PKS-Erfassung in Bezug auf die Verwendung von Messern, aber auch von Schusswaffen für geeignet, um Brennpunkte von Taten unter Verwendung dieser Tatmittel zu erkennen. So können polizeiliche Schwerpunkte gesetzt und wirksame Bekämpfungsansätze/-konzepte ausgearbeitet werden.
Leider lassen sich andere Aussagen der IMK in diesem Zusammenhang nicht vollumfänglich beurteilen, da der Bericht, auf den sich die Beschlüsse beziehen, für die Öffentlichkeit nicht freigegeben ist, sodass wir auch dessen Inhalte nicht kennen.

...

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VDB-Nachrichten, 23.01.2024:

 

Erste politische Gespräche des VDB im neuen Jahr in Berlin

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23012024_erste_politische_gespraeche_des_vdb_im_neuen_jahr_in_berlin.html

 

Zitat:

 

VDB-Vize Frank Satzinger trifft Jochen Kopelke und Marcel Emmerich

 

Trotz Verkehrschaos und Bauernproteste machte sich unser Vizepräsident Frank Satzinger zu Beginn der ersten Sitzungswoche des Jahres 2024 auf nach Berlin zu politischen Gesprächen. Neben der Vorstellung unserer Forderungen aus der Kampagne „Next Guneration“ standen die Waffenrechtsreform und der Ausblick auf das politische Jahr im Vordergrund der Reise in die Bundeshauptstadt. Am Montag, 15. Januar, standen zwei Termine mit wichtigen Gesprächspartnern auf dem Programm:

 

Mit Jochen Kopelke, dem Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), kam es zu einem ersten, sehr konstruktiven Austausch.  konnten hier gemeinsame und divergente Positionen, beispielsweise zur polizeilichen Kriminalstatistik, zur Personalsituation in Polizeien und Waffenbehörden, der digitalen Vernetzung der Behörden, Verfassungsschutzabfragen oder SRS-Waffen, ausgelotet werden. Insbesondere der Informationsfluss zwischen Waffenbehörden und Polizei wurde als verbesserungswürdig eingestuft. Ein weiterer Austausch ist geplant.

 

Das erste Gespräch mit einem Abgeordneten des Bundestages im neuen Jahr führte den VDB im Anschluss zu Marcel Emmerich. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg ist Obmann seiner Partei im Ausschuss für Inneres und Heimat und Mitglied im Sportausschuss. Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind wir mit MdB Emmerich, in seiner Funktion als Berichterstatter seiner Bundestagsfraktion für das Waffenrecht, im engen Austausch
Emmerich bestätigte, dass es zur Neufassung des Waffengesetzes bisher weder eine Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien noch einen Kabinettsbeschluss innerhalb der Bundesregierung gebe.
Auf Arbeitsebene wird über das Thema weiter diskutiert, politische Entscheidungen stünden aber noch aus. Ob und wann das Gesetz in den Deutschen Bundestag kommt und ob es dann noch Ähnlichkeiten mit dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums aus dem Frühjahr 2023 hat, ist offen.

 

Sehr interessiert zeigte sich der 32-jährige Ulmer u.a. an einer unserer Kernforderungen, nämlich der Verbesserung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Dies würde er unterstützen. Auch unsere Forderungen nach mehr Digitalisierung und vereinfachten bürokratischen Abläufen fanden seinen Zuspruch. Zudem erläuterte Frank Satzinger das insbesondere in Baden-Württemberg bestehende Problem bei Waffen über dem Grundkontingent. Es wurde vereinbart, den Abgeordneten über die weiteren Aktivitäten unseres Verbandes auch im Blick auf die Gründung eines Expertenrates Waffenrecht informiert zu halten.

 

Gleichzeitig wurde ein enger Austausch verabredet, wenn es zu parlamentarischen Aktivitäten im Waffenrecht kommt.
VDB-Vizepräsident Frank Satzinger zeigte sich zufrieden: „Auch wenn die Waffenrechtsreform zu stocken scheint, müssen wir mit der Bundespolitik und insbesondere den Regierungsfraktionen im Gespräch bleiben. Nur durch kontinuierlichen Dialog sichern wir uns das Gehör der politischen Entscheider.“

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  • 3 Wochen später...

In einem Monat (angekündigter Termin Donnerstag, 14. März 2024, um 9.30 Uhr) ist die mündliche Verhandlung der Klage „VDB gegen Bundesrepublik Deutschland" (Aktenzeichen: VG 2 K 355/21) beim Verwaltungsgericht Berlin.

 

Es geht dabei um Einsicht in einen nicht freigegebenen Bericht zum Thema Schreckschusswaffen.

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13102021_verschaerfungen_in_sachen_schreckschusswaffen_vdb_fordert_auskunftersuchen_nach_dem_informa.html

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/01032022_verschaerfungen_in_sachen_schreckschusswaffen_vdb_verklagt_bundesrepublik_deutschland.html

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