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IGNORED

Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

ich habe noch einen älteren Tresor von Burgwächter der Stufe B mit elektronischem Zahlenschloss. Gekauft hatte ich es in 2013. So ein kleiner Würfel, wiegt um die 45kg. 

 

Nun zur Frage:
Seit 2017 gibt es laut WaffG keine gesetzliche Verankerungspflicht mehr. 
Gleichzeitig sind aber auch die Normen für die Sicherheitsstufen geändert worden. Also die alte Einteilung in Stufe A und B gibt es ja nicht mehr. 


Meine Frage wäre jetzt, ob bei einem alten Tresor mit Stufe B, den man vor 2017 erworben hat, die Verankerungspflicht dann trotzdem weiter vorgeschrieben ist?

Oder mit anderen Worten: Ob in meinem Fall dann das alte WaffG zur Anwendung kommt, weil man ja noch einen alten Schrank hat nach alter Norm ?

 

Benutzen darf ich ja den Tresor aufgrund des Bestandschutzes trotzdem weiterhin.


Wenn wir schon beim Thema sind: Muss ich eigentlich per Rechnung nachweisen können, dass ich den Tresor vor 2017 gekauft habe? Falls die Behörde mich kontrollieren kommt, muss ich denen dann die Rechnung vom Tresor zeigen?

Problem: Ich finde im Moment die alte Rechnung von 2013 nicht mehr. 

 

Grüße

 

Bearbeitet von noisehammer
Geschrieben

Hallo,
eine gesetzliche Verankerungspflicht gab es meiner Meinung nach nie. Wenn entsprechende Gesetze bekannt sind, bitte einstellen. Ohne Verankerung war nur die Anzahl der Waffen im Behältnis begrenzt. Bezüglich Nachweis von Altbesitz sehe ich dass so, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Entweder vor dem Stichtag bei der Behörde gemeldet oder immer den Kaufnachweis für den Fall der Fälle parat. Ansonsten wird es schwer nachzuweisen, dass man den Tresor schon vorher besessen hat. Und im Zweifel wird wohl der Besitzer in der Nachweispflicht sein, nicht die Behörde.

Gesendet von meinem 21091116AG mit Tapatalk



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Geschrieben (bearbeitet)

 

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
 
Bearbeitet von qwertz
Geschrieben

bei der verankerung ging es nur um b schränke und kurzwaffen darin:

 

unter 200kg / nicht verankert : max 5 kurzwaffen

über 200kg / nicht verankert : max 10 kurzwaffen

unter 200kg UND  ENTSPRECHEND verankert : max 10 kurzwaffen 

see you on stage !

 

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb noisehammer:

Wenn wir schon beim Thema sind: Muss ich eigentlich per Rechnung nachweisen können, dass ich den Tresor vor 2017 gekauft habe? Falls die Behörde mich kontrollieren kommt, muss ich denen dann die Rechnung vom Tresor zeigen?

Handelt es sich denn um den einzigen dir in 2013 vorliegenden B-Tresor und hattest du damals bereits erlaubnispflichtige Kurzwaffen? Dann sollte es auf der Hand liegen, dass du damals schon einen Schrank der Klasse B hattest.

 

Wenn es sich um einen Zweitschrank handelt, ist es natürlich nicht so eindeutig.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb s_f:

Handelt es sich denn um den einzigen dir in 2013 vorliegenden B-Tresor und hattest du damals bereits erlaubnispflichtige Kurzwaffen? Dann sollte es auf der Hand liegen, dass du damals schon einen Schrank der Klasse B hattest.

Ja mein erster WBK Eintrag ist von 2013. Ist auch mein einziger Tresor seither. Habe zwei Revolver. Die Munition ist separat in einem Spint mit Schwenkriegelschloss. 

 

Ich schau mal ob ich meine alten Emails noch finde. Ich hatte den Tresor damals online bestellt. 
Falls ich die Rechnung nicht finde, würdet ihr dann einen neuen Tresor kaufen?

Ich mein, die Behörde kann ja nicht verlangen, dass jemand 10 oder 20 Jahre seine Rechnungen aufbewahrt, für den Fall, dass sich irgendwann mal die Norm ändert, oder?

Geschrieben

Moin,

Du hast also seit 2003 zwei Revolver und einen B Tresor.

Ich nehme an, für die WBK Erteilung musstest Du den Tresor nachweisen.

 

Meines Erachtens brauchst Du gar nichts zu tun.

 

Geh schießen und hab Spaß.

 

Gruß Rolf

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Geschrieben

Der Bestandsschutz erstreckt sich auf die gesamten Bestimmungen. Was 2013 OK war ist es heute auch noch. Die alten Vorschriften gelten da unverändert fort. Was 2013 nicht verankert werden musste, muss es heute auch nicht.

 

Gilt natürlich nur für Altbestand.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Handgunner:

bei der verankerung ging es nur um b schränke und kurzwaffen darin:

 

unter 200kg / nicht verankert : max 5 kurzwaffen

über 200kg / nicht verankert : max 10 kurzwaffen

unter 200kg UND  ENTSPRECHEND verankert : max 10 kurzwaffen 

Ok das deckt sich ja mit der Aussage von Andreas181 weiter oben. In meinem Fall sind es zwei Revolver, also zwei Kurzwaffen. D.h. ich hätte es auch schon in 2013 gar nicht zwingend verankern müssen. Gut ich tat es seinerzeit trotzdem.

In meiner jetzigen Wohnung tue ich mir es etwas schwer eine geeignete Stelle zum verankern zu finden, weil mein Leitungsdetektor von Bosch (GMS 120) ständig piepst wenn ich die Wand abprüfe. Ich will halt keine Stromleitung oder Heizungsrohr anbohren. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb noisehammer:
In meiner jetzigen Wohnung tue ich mir es etwas schwer eine geeignete Stelle zum verankern zu finden, weil mein Leitungsdetektor von Bosch (GMS 120) ständig piepst wenn ich die Wand abprüfe. Ich will halt keine Stromleitung oder Heizungsrohr anbohren. 

Ich kann nur den Wallscanner Dtect 120 von Bosch empfehlen. Beim GMS werden  bei mir die kompletten Wände als rot angezeigt.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb rwlturtle:

Moin,

Du hast also seit 2003 zwei Revolver und einen B Tresor.

Ich nehme an, für die WBK Erteilung musstest Du den Tresor nachweisen.

 

Meines Erachtens brauchst Du gar nichts zu tun.

Seit 2013, nicht 2003. Aber ich vermute Du hast recht. Ich kann mich leider nur noch schwammig erinnern. Aber ich glaube da war was, dass ich den Tresor per Rechnung nachweisen musste...

Es war halt noch eine andere Behörde. Ich bin ja zwischenzeitlich umgezogen. Gleiches Bundesland, aber anderer Landkreis. Aber ich denke die können ja die Daten untereinander austauschen...

Geschrieben
Seit 2013, nicht 2003. Aber ich vermute Du hast recht. Ich kann mich leider nur noch schwammig erinnern. Aber ich glaube da war was, dass ich den Tresor per Rechnung nachweisen musste...

Es war halt noch eine andere Behörde. Ich bin ja zwischenzeitlich umgezogen. Gleiches Bundesland, aber anderer Landkreis. Aber ich denke die können ja die Daten untereinander austauschen...
Du kannst auch bei deiner Behörde nachfragen, ob der Tresor vermerkt ist. Wenn nicht kannst du nachmelden. Aber erst anrufen, wenn du die Rechnung gefunden hast[emoji6]

Gesendet von meinem 21091116AG mit Tapatalk

Geschrieben

Ohne den damaligen Nachweis wäre das nicht gegangen (wurde ja vermutlich auch beim ersten Mal überprüft vor Ort).

 

Ich habe noch einen alten Burgwächter A/B für 189 EUR erstanden damals und der ist, da früher mal nachgewiesen und vor Ort bei der Kontrolle gesehen, noch genau so gültig.

 

Falls du diesen Tresor jedoch nie angemeldet hast vor der Gesetzesänderung (vlt. weil du damals noch einen anderen hattest), dann kannst du ihn auch gleich wegwerfen, bzw. brauchst du nicht versuchen den ohne Rechnung für deine Waffen zu nutzen. Das wird die Behörde dann nicht anerkennen.

 

Aber es scheint bei dir ja schon alles geklärt, da damals gemeldet. Also alles tutti.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb DaTaXi:

Falls du diesen Tresor jedoch nie angemeldet hast vor der Gesetzesänderung ... dann kannst du ihn auch gleich wegwerfen

Für andere Mitleser hier: Altbestand musste nicht gemeldet werden.

Bearbeitet von MAHRS
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb MAHRS:

Für andere Mitleser hier: Altbestand musste nicht gemeldet werden.

Das hast du falsch verstanden und von Altbestand melden schreibe ich auch nichts: Ich meine, wenn er Ihn damals nicht gemeldet hat als seinen Tresor.

Geschrieben

In beiden Fällen kann er ihn weiter nutzen. Altbestand ist halt Altbestand und bedarf keiner vorrauseilender Meldung.

Wenn es damals "sein Gemeldeter" war, stellt sich die Frage nicht. Hatte er ihn einfach als Zweitschrank da stehen und der Behörde nicht gemeldet, ist es auch sein Altbestand.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb MAHRS:

Hatte er ihn einfach als Zweitschrank da stehen und der Behörde nicht gemeldet, ist es auch sein Altbestand.

 

 

und wie willst es dann nachweisen ?

Geschrieben
 
 
und wie willst es dann nachweisen ?
Und das ist der Knackpunkt. Es bestand keine Pflicht zum Nachmelden. Im Zweifel wird aber im Fall der Fälle der Eigentümer nachweisen müssen, das vor 2017 im Eigentum. Gelingt das nicht ist das ganz schnell ein Problem.

Gesendet von meinem 21091116AG mit Tapatalk

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb CZM52:

und wie willst es dann nachweisen ?

Grundsätzlich so, dass es "deine" Behörde akzeptiert. Die "Bandbreite" an Behörden kennen wir ja hier ... bei manchen wird die Quittung wahrscheinlich nötig. Bei manchen ein Gespräch, bei weiteren Behörden irgendwas dazwischen.

Darum gings ja nicht bei meinem Zitat. Ich wollte die Leute davon abhalten, ihre alten Schränke wegzuwerfen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb MAHRS:

bei manchen wird die Quittung wahrscheinlich nötig. Bei manchen ein Gespräch, bei weiteren Behörden irgendwas dazwischen.

also ich habe jetzt die Bestellung in meiner alten Outlook PST Datei gefunden. Es ist zwar nur als Email Form , aber als Nachweis sollte es hoffentlich reichen. Ich kann es ja auch ausdrucken.

Dort steht Bestellnummer, Datum, meine (alte) Adresse, Preis und Artikelbeschreibung. Kann mir daher nicht vorstellen, dass es trotzdem Stress geben könnte, falls Kontrolle kommt.

 

Die Rechnungen meiner beiden Revolver habe ich witzigerweise in Papierform im Ordner gefunden. Komisch, dass die Tresor-Rechnung nicht dabei lag.

Bearbeitet von noisehammer
Geschrieben

Du brauchtest 2013 einen gesetzekonformen Tresor für deine 2 KW, sonst hätte das Amt die nicht genehmigt. Also wurde dein Tresor damals angegeben. Ich würde mir da keinen Stress machen. Ich habe letztes Jahr mal nachgefragt was die auf meinem Amt an Tresoren von mir vermerkt hatten.  Waren nur ein A und ein B Schrank. Auf meine Frage wo die Meldung von den beiden A/B Schränken hingekommen ist wusste man keine antwort. Die haben in 2021 die beiden Schränke aus 2011 anstandslos noch Meinem bestand hinzugefügt. Reden hilft oftmals.............................und ja, es gab keine "Pflicht " zur Anmeldung der Tresore. Wenn das Amt aber auf doof macht und Rechnungen sehen will ist man in der Pflicht. Meine beiden waren Gebraucht gekauft und ich hatte keine Rechnung. Aber , wie geschrieben, ging auch so. War aber auch logisch, da meine in 2017 besessenen LW gar nicht alle in den 5er A Schrank rein gepasst hätten. Der lange Schweizer sowieso nicht.

Geschrieben

Eine Verankerungspflicht gibt es lt WaffG nicht,

jedoch gilt bei jedem neuen safe 0/1 Widerstandsgrad nur gegeben wenn eben dieser verankert ist. Steht auch so in in den Handbüchern

Also streng genommen ein 0er ohne verankerung ist nur ein Stahlblechbehältnis. Habe von meiner Behörde auch eine Broschüre mitgenommen, dort wird alles bis 1T empfohlen zu verankern

 

Aber die Behörden haben Spielraum, Einige sagen <200Kg verankern, und bei anderen mit 175kg wird durchgewunken und gesagt "passt scho"

Und ehrlich gesagt, wenn jemand es auf die Spielzeuge abgesehen hat, dem ist es egal ob der Safe 50, 150 oder 500kg hat, verankert ist oder nicht der kommt so oder so dran

Geschrieben

moin, 

die zulassung der tresore 0 bzw. 1 ist eine "bauartzulassung" auf das gefertigte behältnis und KEINE einzelabnahme am verwendungsort  inclusive der befesrtigung!

 

wenn sie so freundlich wären, uns die gesetzliche grundlage  ( kein "handbuch" ) darzulegen, dass die klassen 0 bzw. 1 nur gültig sind, wenn die jeweiligen tresore befestigt sind, wäre das eine sache..........

 

grüsse

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