Zum Inhalt springen
IGNORED

Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich sah jetzt bei keinem meiner Auslandseinsätze  ein Problem das meiner Behörde mitzuteilen .

 

Der jeweilige SB machte nen Vermerk, damit war das Thema Schiessnachweise und Kontrolle in den Zeiträumen erledigt 

 

versteh nicht warum hier immer solche Angst vor den Waffenbehörden herausgeredet wird 🤷🏻‍♂️

Geschrieben

Ich habe vor etlichen Jahren auch vor dieser Frage gestanden.

Meine Lösung war, den Sachbearbeiter, selber ehemaliger SaZ mit besonderen Auslandsverwendungen, eine Mail zu schreiben und über den längeren Auslandsaufenthalt zu unterrrichten. Hätte ich zwar nicht machen müssen, aber um der guten Beziehungen zum Amt wegen war das für mich eine wirklich gute Lösung.

 

Zu Kontellen bei Abwesenden Waffenbesitzern. Bei uns wird das so geregelt, dass wenn ein Angehöriger oder sonst eine Person die die Tür auf macht dem Kontroleur den Waffenscharnak zeigt, wird beim Waffenbesitzer ein Hacken gemacht und die Kontrolle hat stattgefunden. Natürlich sollteda ausenrum alles klar sein, hängen drei böse Vorderschaftrepetierflinten an der Wand und der Konbtrollierte darf nur eine besitzen..................

Meiner Meinung nach eine sehr Waffenbesitzerfreundliche Lösung an der ich nichts auszusetzten habe.

 

 

Sollte ich wieder mal kontrolliert werden und meine Frau ist alleine daheim, hat sie den Auftrg dem netten Männern vom Amt zu zeigen wo der Tresor steht. 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Quetschkopf:

Sollte ich wieder mal kontrolliert werden und meine Frau ist alleine daheim, hat sie den Auftrg dem netten Männern vom Amt zu zeigen wo der Tresor steht. 

Du bist doch auch in meinem Landkreis, wenn ich das richtig im Kopf habe? 

Evtl. ist da aktuell gar nicht immer ein netter Mann... 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

Du bist doch auch in meinem Landkreis, wenn ich das richtig im Kopf habe? 

Ja richtig.

vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

Evtl. ist da aktuell gar nicht immer ein netter Mann... 

Da gibt es auch eine schwarzhaarige Frau, mit der habe ich aber noch nie etwas zu tuhn gehabt.

Der Herr H. ist super, auch sein Vorgänger der Herr W. war gut. Da ich mit beiden eine, also die Herrn H. und W., eine sehr gute und persöhnliche beziehung habe, sehe ich auch mit dieser Dame (die ist glaube ich auch "nur" angestellte) keine Probleme und regele alses mit Hernn H. oder direkt mit dem Sachgebietsleiter Herrn P. (auch mit dem kann ich sehr gut).

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Rene2109:

Ich würde an Deiner Stellen den längeren Auslandsaufenthalt und den Verbleib der Waffen während dieser Zeit mit der Behörde besprechen.

Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles eingezogen.

Die Behörden bekommen einen 6 Monatigen dienstlichen Auslandsaufenthalt schneller mit als Du denkst.  

Schwachsinn und ein wirklich schlechter Rat

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Tarabano:

Schwachsinn und ein wirklich schlechter Rat

Ich gehe davon aus das Du und all die anderen welche solche idiotischen Ratschläge geben gerne bereit seid dem Beitragsstarter schriftlich zu garantieren für seinen kompletten finanziellen Schaden bei Entzug, sowie alle anfallenden Anwalts und Gerichtskosten aufzukommen wenn doch etwas passiert. Am Ende hat natürlich dann keiner diesen Ratschlag gegeben und der Themenstarter war dann selbst dran Schuld das er sich nicht ordentlich bei der Behörde informiert hat.   

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Rene2109:

Ich gehe davon aus das Du und all die anderen welche solche idiotischen Ratschläge geben gerne bereit seid dem Beitragsstarter schriftlich zu garantieren für seinen kompletten finanziellen Schaden bei Entzug, sowie alle anfallenden Anwalts und Gerichtskosten aufzukommen wenn doch etwas passiert. Am Ende hat natürlich dann keiner diesen Ratschlag gegeben und der Themenstarter war dann selbst dran Schuld das er sich nicht ordentlich bei der Behörde informiert hat.   

Du bist ja noch nicht einmal in der Lage die gesetzlichen Grundlagen zu benennen welche, ein von die präferiertes Verhalten, notwendig machen könnten. Dies liegt einfach daran, dass es diese nicht gibt. Du gehörst zu denen die Angst vor ihrem eigenen Schatten haben.  

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

Keine, da Du aus dienstlichen/beruflichen Gründen nicht vor Ort bist und ansonsten gesetzeskonform keiner Zugriff auf Deine Waffen hat.

 

Damit wurde eine ganz wesentliche Eingangsfrage doch bereits zu Beginn gut beantwortet. 

 

Jetzt,  so mein  Eindruck, dreht man sich hier diskutierend weiter und weiter im Kreis. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Der jeweilige SB machte nen Vermerk, damit war das Thema Schiessnachweise und Kontrolle in den Zeiträumen erledigt 

 

Schießbuch bekommt das Amt ja nicht zu sehen und die sonstigen Termine sollte man als aktiver Sportschütze auch in 6 Monaten hinbekommen. Zur Not kann man seine Anwesenheit gegenüber dem Verband ja immer noch nachweisen.

 

Ich weiß ja nicht wie hoch die Kontrolldichte bei euch ist, aber das wäre doch schon ein Zufall, dass eine anlasslose Kontrolle gerade in den Zeitraum fällt. Und wenn doch, dann kann man sich immer noch melden. Actio - reactio.

 

Also unterm Strich hat man auch nichts gewonnen außer das Risiko, an einen übereifrigen Sachbearbeiter zu gelangen, der die (kostenpflichtige) Aufbewahrung bei berechtigten Dritten empfiehlt ... 😄

 

vor 3 Stunden schrieb CZM52:

versteh nicht warum hier immer solche Angst vor den Waffenbehörden herausgeredet wird 🤷🏻‍♂️

Weil man manchmal Antworten bekommt, die mit der Rechtslage nicht übereinstimmen und unnötigen Aufwand nach sich ziehen können. Wenn man sich dann aus diesem Grund doch nicht an die Antwort der Behörde hält, dann kann es eher zu unangenehmen Folgen kommen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb CZM52:

Ich sah jetzt bei keinem meiner Auslandseinsätze  ein Problem das meiner Behörde mitzuteilen .

Ich auch nicht, Kurze Frage beim SB, ob ich meinen §29 verspätet verlängern kann. Kurze Antwort: überhaupt kein Problem. 

  • 3 Wochen später...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.