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IGNORED

Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde


Colt S.

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Nach meinem Kenntnisstand hast Du als Betroffener bei diesem Rechtsweg kein selbständiges Recht auf Akteneinsicht.

 

Das ist im Bereich der SGB 1 bis 12 viel praktischer.

 

Allerdings dürfte es nicht ohne weiteres möglich sein, Dir einen Einblick zu verwehren.

 

Üblicherweise ist die dann nur "unter Aufsicht" eines Behördenmitarbeiters erlaubt und wenn Du Kopien brauchst, kostet das extra. Ob man Handyfotos machen darf, kann ich nicht sagen.

 

Da sie Personal abstellen müssen, können sie vermutlich eine Gebühr erheben.

 

Die Zulassung der Einsichtnahme liegt im Ermessen des Entscheiders - sollte dieser aber ablehnen, muss er auch einen begründeten Bescheid herausgeben. Dann sehen wir mal weiter.

 

Mein Tipp wäre erst mal:

Schreibe die nachweisbar (Einwurf Einschreiben, Fax mit Sendeprotokoll) an und beantrage Akteneinsicht.

 

Z.B.

 

Sehr geehrte Damen, Herren und ggf. Diverse,

 

auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beantrage ich die Einsichtnahme der mich betreffenden Verwaltungsakte bezüglich der waffenrechtlichen Vorgänge.

 

Bitte teilen Sie mir mit, wo und wann ich die Akte einsehen kann und schlagen Sie mir ggf. einen Termin in den kommenden Wochen vor.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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"untere waffenrechtsbehörde" ? evtl. ein landestypische bezeichnung - kenne ich so nicht.

du meinst die behörde, die deine wbks "ausstellt / verwaltet" ?

wenn da was unklar ist ( im bestand usw. ) ist es in bayern  wohl kein problem zusammen mit dem sachbearbeiter das  zu klären bzw. vorher einzusehen was überhaupt drin steht.....

oder gehts um was ganz anderes ?

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vor 1 Minute schrieb Handgunner:

"untere waffenrechtsbehörde"

Bei uns in RLP heißt es "untere Waffenbehörde"....halt jene, welche die WBK ausgestellt hat😂

Ich sehe es so wie Du, einfach den SB kontaktieren mit Bitte um einen Stammdatenblatt-Auszug aus dem NWR, um einen Abgleich bzgl. Fehlern durchzuführen können.

Sollte auch im Interesse des SB sein....

 

Außer es geht um was anderes.....

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vor 35 Minuten schrieb Colt S.:

Ich möchte die Akte bei der unteren Waffenrechtsbehörde einsehen, ich vermute da sehr viele Ungereimtheiten.

 

 

Du bist doch in Baden-Württemberg, oder?

 

In Ba.-Wü. wird der allgemeine Zugang von Bürgern zu Behördeninformationen im LIFG (Landesinformationsfreiheitsgesetz) geregelt - da solltest du dich mal näher kundig machen.

 

Daneben natürlich als Betroffener der "klassische" Weg über die Akteneinsicht nach § 29 LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz Ba.-Wü.). 

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vor 20 Minuten schrieb karlyman:

 

Du bist doch in Baden-Württemberg, oder?

 

In Ba.-Wü. wird der allgemeine Zugang von Bürgern zu Behördeninformationen im LIFG (Landesinformationsfreiheitsgesetz) geregelt - da solltest du dich mal näher kundig machen.

 

Daneben natürlich als Betroffener der "klassische" Weg über die Akteneinsicht nach § 29 LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz Ba.-Wü.). 

Danke für die Info, ist Ba.-Wü.

Gruß Colt S.

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vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Da wird es nicht um die eingetragenen Waffen gehen..............................................

Da geht es um die Machenschaften der unteren Waffenrechtsbehörde, vor allem was an Unterlagen verschwunden ist, wer nachweislich eine Urkundenunterdrückung begeht macht auch noch andere Sachen.

Gruß Colt S.

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Dachte ich mir. Und du denkst da würdest du fündig ? Das da Sachen drin wären die irgendwelche Unrechtmässigkeiten des SB oder der Behörde belegen ? Die wird dir , wenn überhaupt, sicher nur " bereinigt " vorgelegt. Und weiß das dann mal nach..................

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Hallo, 

ich möchte mich bei allen für die Informationen bedanken, ich habe vor denen "Feuer unter dem Arsch" zu machen, die Dienstaufsichtsbeschwerde scheint anscheinend zu wirken, dem Landrat ist sein Posten sicherlich wichtiger als seinen Untergebenen für die Sch...e zu schützen welche der verzapft hat.

Gruß Colt S.

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vor 6 Minuten schrieb Colt S.:

Da geht es um die Machenschaften der unteren Waffenrechtsbehörde, vor allem was an Unterlagen verschwunden ist....

 

Ich habe dir rechtliche Möglichkeiten/Rechtsgrundlagen aufgezeigt. Aber - siehe Hinweis von @PetMan- auch ich habe erhebliche Zweifel, dass du das in angeforderten Behördenunterlagen finden wirst. 

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vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Dachte ich mir. Und du denkst da würdest du fündig ? Das da Sachen drin wären die irgendwelche Unrechtmässigkeiten des SB oder der Behörde belegen ? Die wird dir , wenn überhaupt, sicher nur " bereinigt " vorgelegt. Und weiß das dann mal nach..................

Ob die mir nur bereinigt vorgelegt wird ist mir egal, die können bereinigen was sie wollen, auch die machen in ihrer Überheblichkeit Fehler und haben diese bereits schon gemacht.

Gruß Colt S.

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Such dir einen vernünftigen Anwalt,  dies ergibt dann auch Akteneinsicht.

Wenn du der Behörde das gleiche Geschwurbel wie hier vorhälst wirst du untergehen und nicht der Landrat.

"Jetzt mach ich die fertig" geht meist nach hinten los.

Bearbeitet von chapmen
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Gerade eben schrieb PetMan:

Ein Landrat wird gewählt. Da muss schon mehr passieren bis das auf den Durchschlägt.

Mag sein, aber es gibt noch die Möglichkeit wenn dieser Landrat nicht fähig ist den "Filz" in der unteren Waffenrechtsbehörde zu beseitigen das hier das Innenministerium entsprechend einschreiten wird.

Außerdem wenn er gewählt wird ist unter Umständen seine Wiederwahl sehr gefährdet, schwarze Flecken auf weißer Weste sind nicht gut.

Gruß Colt S.

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vor 2 Minuten schrieb Colt S.:

Außerdem wenn er gewählt wird ist unter Umständen seine Wiederwahl sehr gefährdet, schwarze Flecken auf weißer Weste sind nicht gut.

wenn das stimmen würde wäre unser Bundestag nur halb so voll...............................................

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vor 2 Minuten schrieb PetMan:

 

wenn das stimmen würde wäre unser Bundestag nur halb so voll...............................................

Bundestag ist sicherlich eine andere Hausnummer, da gibt es für die "schwarzen Schafe" einen Listenplatz, so kommen die auch noch rein obwohl sie genügend "Dreck am Stecken" haben.

Bei einem Direktmandat wäre ein Skandal sehr schlecht.

Gruß Colt S.

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vor 20 Minuten schrieb karlyman:

Du meinst, er erhält dann eine weitergehende Akteneinsicht

Der Anwalt könnte gebraucht werden damit der TS sich nicht um Kopf und Kragen bringt.....und der Landrat samt seinen Mitarbeitern sich nicht schief lachen!

Bearbeitet von Micha176
typo
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@Colt S. Die Art und Weise wie du hier schreibst, habe ich schon öfter gelesen und gehört. Meistens haben die leute durch ihre eigene art (umgangston, Sichtweise, und was noch so dazu kommt) selbst dafür gesorgt, daß sie in Schwierigkeiten sind. Reflektiere mal darüber. Wenn du zu dem Schluss kommst, das du absolut im Recht bist und gegen ein Unrecht vorgehen musst, dann nimm dir wirklich einen Anwalt. Denn so wie es (du) sich bisher anhört, wirst du dir ohne Anwalt bestenfalls dein eigenes Grab schaufeln. 

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Bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten ist es immer (wenn´s auch schwer fallen mag) hilfreich den "Wut-Nickel" zu Hause zu lassen. Generell bewirken Beleidigungen nur Widerstand. Ich muss da immer an den wütenden Brief eines Schützens an die GRÜNEN denken,

1. Satz: Ich habe Sie noch nie gewählt und werde dies auch nie tun....................nach dem Öffnen dürfte er ziemlich sicher direkt in den Reißwolf gelangt sein.

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