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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Pikolomini:

Dazu kommt noch der Umstand, daß die Polizei nicht unterscheiden kann, ob es sich um SRS Waffen, oder um scharfe Waffen handelt.

Ein mit solcher Waffe bedrohter Polizist hätte das als echte Bedrohung sehen können und möglicherweise hätte es dann Tote gegeben.

Haben wir nicht gelernt das jede Waffe als geladen angesehen werden muss und wir sie daher nicht auf Personen richten?

Jede Waffe die geladen ist, egal ob SRS, Paintball oder Druckluft kann schwere Verletzungen verursachen und Personen die mit Absicht auf

Menschen egal ob Polizisten oder Rettungskräfte zielen und auch schießen nehmen diesem in Kauf.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Pikolomini:

[...] Will man aber erreichen, daß die ihre Tatwerkzeuge verlieren, [...]

Dann ist ein Gesetz gegen dieses gesetzwidrige Verhalten dafür bestimmt die richtige Lösung.

Da kann man auch gleich einen Wunschzettel an den Weihnachtsmann schicken!

 

Ja, ja ...

Man will den Markt austrocknen.

Das funktioniert ja auch schon so fabelhaft mit Drogen und Polenböllern.

Aber man sollte die Hoffnung nie aufgeben, vielleicht klappt es bei den Gaspüstern ja besser ...

Die berliner Lösung wären dann wahrscheinlich andersfarbig markierte Verkaufszonen für illegale Schreckschusswaffen im Görlitzer Park.

Das kann man sich nicht ausdenken!

 

vor 9 Stunden schrieb Pikolomini:

[...] Echte intellektuelle Spitzenleistung ! [...]

Du sagst es.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Pikolomini:

Dazu kommt noch der Umstand, daß die Polizei nicht unterscheiden kann, ob es sich um SRS Waffen, oder um scharfe Waffen handelt.

Ein mit solcher Waffe bedrohter Polizist hätte das als echte Bedrohung sehen können und möglicherweise hätte es dann Tote gegeben. Diese Dinger sollten vom Markt verschwinden.

SRS Waffen sollen wie echte scharfe Waffen aussehen, das ist ihr wesentlicher Zweck. Die Dinger sollen nämlich bei Gefahr abschrecken ohne zu töten. Für einen Einsatz als Ballerwerkzeug an Silvester sind die gar nicht vorgesehen und damit es keine Missverständnisse gegenüber Personen mit scharfen Waffen gibt dürfen die außerhalb von Notwehrsituationen deswegen nur auf befriedetem Grund abgefeuert werden. Das ist die aktuell gültige Rechtslage.

 

Die Aufgabe muss also sein, denen, die diese SRS Waffen missbräuchlich an Silvester benutzt haben, die SRS wegzunehmen und nichts anderes.

Damit man das kann und alle SRS Waffen, die sie besitzen, einziehen kann, dafür habe ich weiter oben vorgeschlagen eine WBK Pflicht für SRS einzuführen und damit die nicht jeder Kriminelle legal kaufen kann, kann man noch eine Zuverlässigkeitsprüfung an den Erwerb knüpfen. Mehr braucht es nicht.

Wer eine SRS dann an einen Unzuverlässigen überlässt oder abgibt, der macht sich strafbar und dem können dann auch alle SRS eingezogen werden. Eine gültige WBK für SRS oder vergleichbares wäre dann ein Nachweis für die Zuverlässigkeit.

 

Ergänzung:

Und ein Besitz ohne eine solche WBK mit entsprechendem Eintrag wäre dann ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Damit kriegt man dann an all die, die sich daran nicht halten wollen.

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Braucht niemand und ist auch nicht umsetzbar.

Und ob das umsetzbar ist.

 

Momentan kannst du einen Täter, der mit einer SRS Waffe auf öffentlichem Grund grundlos herumballert zwar die SRS Waffe wegnehmen, aber du kannst nicht verhindern, dass er sich am nächsten Tag eine neue kauft oder von seinem Kumpel ausleiht. Mit so einer WBK Regelung würde das nicht mehr legal gehen. Und wenn es dann illegal gemacht wird ist die Strafe höher.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Rohrzange:

Die Aufgabe muss also sein, denen, die diese SRS Waffen missbräuchlich an Silvester benutzt haben, die SRS wegzunehmen und nichts anderes.

Damit man das kann und alle SRS Waffen, die sie besitzen, einziehen kann, dafür habe ich weiter oben vorgeschlagen eine WBK Pflicht für SRS einzuführen und damit die nicht jeder kriminelle Kaufen kann, kann man noch eine Zuverlässigkeitsprüfung an den Erwerb knüpfen. Mehr braucht es nicht.

Wer eine SRS dann an einen Unzuverlässigen überlässt oder abgibt, der macht sich strafbar und dem können dann auch alle SRS eingezogen werden. Eine gültige WBK für SRS oder vergleichbares wäre dann ein Nachweis für die Zuverlässigkeit.

Du hast aber einen entscheidenden Punkt vergessen. Die Klientel, die in Berlin zu Silvester so ausgelassen "feierte", wird sich kaum um irgendwelche WBK Pflichten scheren, genauso wie denen Messerverbote egal sind. Wer weiß, vielleicht waren sogar illegale, scharfe Waffen im Spiel, aber es hat niemand bemerkt?

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Rohrzange:

Damit man das kann und alle SRS Waffen, die sie besitzen, einziehen kann, dafür habe ich weiter oben vorgeschlagen eine WBK Pflicht für SRS einzuführen und damit die nicht jeder Kriminelle legal kaufen kann, kann man noch eine Zuverlässigkeitsprüfung an den Erwerb knüpfen.

 

War der Farbtopf leer?

 

Für das Verfolgen illegalen "Herumballerns" mit SRS-Waffen braucht es keinen Besitz-Erlaubnisvorbehalt. 

Geschrieben

Verkauf nur an deutsche Staatsbürger mit gültigem Ausweis. 

Es muss doch Wege geben jemanden der scheiss nacht damit zu verurteilen.

Jemand der im eine Kfz schießt müsste mindestens wegen versuchten Mord dran sein.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Lokführer:

Du hast aber einen entscheidenden Punkt vergessen. Die Klientel, die in Berlin zu Silvester so ausgelassen "feierte", wird sich kaum um irgendwelche WBK Pflichten scheren, genauso wie denen Messerverbote egal sind. Wer weiß, vielleicht waren sogar illegale, scharfe Waffen im Spiel, aber es hat niemand bemerkt?

Deswegen ist bei denen die Strafe dann auch höher, wenn die WBK für SRS fehlt. Mit einer zusätzlichen Hausdurchsuchung, die sich dann daraus ergibt dass keine WBK für SRS existiert kriegt man dann auch die anderen Schreckschusswaffen, sofern vorhanden. Sowie noch alles andere, was illegal besessen wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

 

War der Farbtopf leer?

 

Für das Verfolgen illegalen "Herumballerns" mit SRS-Waffen braucht es keinen Besitz-Erlaubnisvorbehalt. 

Was machst du mit den 7 anderen SRS Wafen, die er vielleicht Zuhause hat? Die sind kein Tatmittel und der Besitz ist legal, da frei verkäuflich und derzeit ohne WBK Pflichteintrag. Die behält er also und nächstes mal schießt er wieder damit und dann wird er vielleicht nicht erwischt, weil die Polizei gerade woanders im Einsatz ist.

 

EDIT

Gerade letzteres ist ein Problem, da nicht alles kontrollierbar ist. Deswegen braucht man effiziente Mittel, wenn man mal einen  erwischt hat. Eine WBK Pflicht würde genau dafür sorgen.

 

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben

Und warum eine WBK? Genau das ist doch die Forderung der Faeser, ob nun WBK oder KWS ist nur eine Frage des Papiers auf dem es steht.

Bei WBK gäbe es aber eventuell wieder das Problem das einige Händler darin eine "leihberechtigung" für "richtige" Waffen sehen, damit wäre KWS eigentlich der bessere Weg.

 

Wie wäre es aber wenn man eine reine Erwerbs Berechtigung dafür einführt für die einerseits eine (evtl vereinfachte) Zuverlässigkeitsüberprüfung stattfindet und andererseits auch noch eine kurze Sachkunde (evtl. online für kleines Geld) mit dem Inhalt der Notwehrgesetze sowie auch rechte und pflichten eines SRS Besitzers (ich behaupte ein Großteil der "anständigen Sylvesterballerer wissen gar nicht das sie ein KWS bräuchten und es trotzdem nicht dürften) und das ganze für ein "schmalen Taler"?

 

Aber ändern wird das an der Berliner Situation für die nächsten Jahre trotzdem so gut wie garnix! Der Familienvater in der Midlifecrisis den das betreffen würde weil er eigentlich alles rechtlich korrekt machen will (und dann zukünftig auch würde weil er nicht mehr aus unwissenheit gegen Gesetze verstößt) ist nicht das Problem. Das Problemklientel wiederum wird sich einen dreck darum kümmern und im zweifelsfall einfach im Ausland einkaufen (und hier ist dann die Frage ob es dann bei den SRS bleibt wenn man dafür extra ins Ausland fahren muss)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Pikolomini:

Diese Dinger sollten vom Markt verschwinden.

 

Schön aufgesagt Dein Sätzchen und nun hopp, hopp wieder zurück ins Schränkchen.

 

vor 33 Minuten schrieb Rohrzange:

 

Damit man das kann und alle SRS Waffen, die sie besitzen, einziehen kann, dafür habe ich weiter oben vorgeschlagen eine WBK Pflicht für SRS einzuführen und damit die nicht jeder Kriminelle legal kaufen kann, kann man noch eine Zuverlässigkeitsprüfung an den Erwerb knüpfen. Mehr braucht es nicht.

 

 

Das wird de Mitarbeiter der Waffenbehörden sicherlich Freudentränen in die Augen treiben… auch dieser Vorschlag macht den deutschen Markt kaputt.

 

 

vor 22 Minuten schrieb Rohrzange:

Momentan kannst du einen Täter, der mit einer SRS Waffe auf öffentlichem Grund grundlos herumballert zwar die SRS Waffe wegnehmen, aber du kannst nicht verhindern, dass er sich am nächsten Tag eine neue kauft oder von seinem Kumpel ausleiht. Mit so einer WBK Regelung würde das nicht mehr legal gehen. Und wenn es dann illegal gemacht wird ist die Strafe höher.

 

Und? Fährt er ins Umland und kauft sich da eine, who cares? Wieso denkt Ihr immer, diese Art von Leuten interessiert sich für unsere Gesetze? Wer das abzieht, was Sylvester gelaufen ist, den juckt unser WaffG und etliche andere so rein mal gar nicht. Es war alles da, um hart gegen diese Leute vorzugehen. Anscheinend wollte man das nicht. Wenn man bestehendes Recht nicht durchsetzt, was sollen das Verschärfungen bringen? Die Polizei guckt nächstes Sylvester wieder dumm aus der Wäsche, mit Ansage.

Bearbeitet von Last_Bullet
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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Schorni:

Verkauf nur an deutsche Staatsbürger mit gültigem Ausweis. 

 

So etwas würde niemals gehen und hat auch nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Es wäre gegen die Freiheiten derjenigen Ausländer, die sich gesetzestreu verhalten. Und dann gibt es auch noch die EU und unsere EU Bürger, das wäre gegen diese genauso diskriminierend.

Außerdem gibt es genug mit Pass und Migrationshintergrund die diese SRS rechtswidrig einsetzen.

Geschrieben

Träum weiter...

 

Erinnert mich an den Versuch der UN, die vor ein paar Jahren mal versucht hatten, in Tansania eine Waffenregistrierung einzuführen - die Leute haben dann alles zu den Registrierungsstellen gebracht, was irgendwie nach" Waffe" aussah ( vom abgesägten Bettgestell bis zum Holzklopfer). Nach 6 Monaten wurde das Projekt aufgegeben.

 

Hier werden die Leute dann jeden Zinkdruckschrott, der irgendwie noch ne lesbare PTB Nummer hat, zu den Waffenbehörden bringen...viel Spaß beim abstempeln;-)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Rohrzange:

Was machst du mit den 7 anderen SRS Wafen, die er vielleicht Zuhause hat? Die sind kein Tatmittel und der Besitz ist legal, da frei verkäuflich und derzeit ohne WBK Pflichteintrag. Die behält er also und nächstes mal schießt er wieder damit und dann wird er vielleicht nicht erwischt, weil die Polizei gerade woanders im Einsatz ist.

 

EDIT

Gerade letzteres ist ein Problem, da nicht alles kontrollierbar ist. Deswegen braucht man effiziente Mittel, wenn man mal einen  erwischt hat. Eine WBK Pflicht würde genau dafür sorgen.

 

Besitz ist die eine Sache, das unerlaubte Hantieren damit in der Öffentlichkeit die andere. Man muss nur die bestehenden Gesetze konsequent anwenden. Funktioniert doch bspw. bei illegalen Rennen bzw. im gesamten Bereich des Straßenverkehrs auch. Da fordert doch auch niemand eine "Autobesitzkarte"...

Geschrieben

Mit den von Rohrzange befürworteten Änderungen kann man endlich den unerlaubten Erwerb und Besitz genauso effektiv bekämpfen, wie man bereits energisch das unerlaubte Führen und Schießen unterbunden hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Rohrzange:

... dürfen die außerhalb von Notwehrsituationen deswegen nur auf befriedetem Grund abgefeuert werden. Das ist die aktuell gültige Rechtslage.

 

Die Aufgabe muss also sein, denen, die diese SRS Waffen missbräuchlich an Silvester benutzt haben, die SRS wegzunehmen und nichts anderes.

Damit man das kann und alle SRS Waffen, die sie besitzen, einziehen kann, dafür habe ich weiter oben vorgeschlagen eine WBK Pflicht für SRS einzuführen und damit die nicht jeder Kriminelle legal kaufen kann, kann man noch eine Zuverlässigkeitsprüfung an den Erwerb knüpfen. Mehr braucht es nicht.

 

vor 21 Minuten schrieb Rohrzange:

Momentan kannst du einen Täter, der mit einer SRS Waffe auf öffentlichem Grund grundlos herumballert zwar die SRS Waffe wegnehmen, aber du kannst nicht verhindern, dass er sich am nächsten Tag eine neue kauft oder von seinem Kumpel ausleiht. Mit so einer WBK Regelung würde das nicht mehr legal gehen. Und wenn es dann illegal gemacht wird ist die Strafe höher.

 

vor 16 Minuten schrieb Rohrzange:

Deswegen ist bei denen die Strafe dann auch höher, wenn die WBK für SRS fehlt. Mit einer zusätzlichen Hausdurchsuchung, die sich dann daraus ergibt dass keine WBK für SRS existiert kriegt man dann auch die anderen Schreckschusswaffen, sofern vorhanden. Sowie noch alles andere, was illegal besessen wird.

 

vor 13 Minuten schrieb Rohrzange:

Was machst du mit den 7 anderen SRS Wafen, die er vielleicht Zuhause hat? Die sind kein Tatmittel und der Besitz ist legal, da frei verkäuflich und derzeit ohne WBK Pflichteintrag. Die behält er also und nächstes mal schießt er wieder damit und dann wird er vielleicht nicht erwischt, weil die Polizei gerade woanders im Einsatz ist.

 

EDIT

Gerade letzteres ist ein Problem, da nicht alles kontrollierbar ist. Deswegen braucht man effiziente Mittel, wenn man mal einen  erwischt hat. Eine WBK Pflicht würde genau dafür sorgen.

 

Wenn ich Deine Beiträge so lese, dann geht es Dir anscheinend darum, dass man gegen Verstöße mit SRS-Waffen konsequenter vorgeht und zusätzlich (bei einem Verstoß mit einer SRS-Waffe) auch alle weiteren SRS-Waffen einzieht. Optimalerweise bei weiteren Verstößen härtere Strafen.

 

Dafür braucht es aber keine Gesetzesänderung sondern nur die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Möglichkeiten:

 

1. SRS-Waffe ohne Kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt - gerade an Sylvester habe ich eher das Gefühl, das das nicht kontrolliert wird.

2. SRS-Waffe gegen Einsatzkräfte "eingesetzt" - sofortiges Einschreiten, zusätzlich Kameras an den Einsatzfahrzeugen zur Beweissicherung.

3. Einziehung der verwendeten SRS-Waffe und weiteren SRS-Waffen aus der durchsuchten Wohnung (ok, hier könnte die Gesetzesgrundlage bzw. die Verhältnismäßigkeit fehlen, zumindest bei 1., aber spätestens nach 4. möglich und sinnvoll)

4. Verfügung eines Waffenverbots gegenüber dem Täter

5. Bei weiteren Verstößen mit einer SRS-Waffe siehe 3.

 

Und dafür braucht es so gar keine Änderung irgendwelcher Gesetze sondern nur den Willen die bestehenden Gesetze auch durchzusetzen.

 

Bearbeitet von HBM
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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Und warum eine WBK? Genau das ist doch die Forderung der Faeser, ob nun WBK oder KWS ist nur eine Frage des Papiers auf dem es steht.

Nein, die Faeser will einen KWS und ein KWS kostet regelmäßig Geld, eine WBK nicht.

 

Außerdem wäre eine KWS Pflicht gegen diejenigen, die SRS nur besitzen aber nicht führen wollen. Die müssten dann mit einer KWS Pflicht regelmäßig Geld zahlen, was sie momentan noch nicht müssen. Mit einer WBK würde sich für sie dagegen nichts ändern, außer einer Einmalzahlung für den WBK Eintrag.

 

vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Bei WBK gäbe es aber eventuell wieder das Problem das einige Händler darin eine "leihberechtigung" für "richtige" Waffen sehen, damit wäre KWS eigentlich der bessere Weg.

Wo denn? Das wäre eine WBK für SRS. Die wäre nicht den normalen WBKs gleichgestellt.

 

vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Wie wäre es aber wenn man eine reine Erwerbs Berechtigung dafür einführt für die einerseits eine (evtl vereinfachte) Zuverlässigkeitsüberprüfung stattfindet und andererseits auch noch eine kurze Sachkunde (evtl. online für kleines Geld) mit dem Inhalt der Notwehrgesetze sowie auch rechte und pflichten eines SRS Besitzers (ich behaupte ein Großteil der "anständigen Sylvesterballerer wissen gar nicht das sie ein KWS bräuchten und es trotzdem nicht dürften) und das ganze für ein "schmalen Taler"?

Genau das wäre eine WBK für SRS. Lediglich das mit der Sachkunde wäre noch nicht dabei.

vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Aber ändern wird das an der Berliner Situation für die nächsten Jahre trotzdem so gut wie garnix!

Alle legal besessenen SRS wären innerhalb eines Jahres in WBKs eingetragen und registriert.

In den Folgejahren hätte man durch die WBK Pflicht effiziente Methoden bei Gesetzesverstößen mit SRS alle SRS der Täter einzuziehen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass sie legal keine neuen mehr kaufen können. Wenn sie dann illegal SRS kaufen, ist die Strafe noch höher.

vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Der Familienvater in der Midlifecrisis den das betreffen würde weil er eigentlich alles rechtlich korrekt machen will (und dann zukünftig auch würde

weil er nicht mehr aus unwissenheit gegen Gesetze verstößt) ist nicht das Problem.

Eben und deswegen soll der auch nicht mit einer KWS Pflicht, wie ihn die Faeser will und den Familienvater regelmäßig finanziell belasten würde, bestraft werden. Eine WBK Pflicht ist somit eine leichter verdauliche Lösung bei gleichzeitiger Verbesserung der Ist-Situation bezüglich der Handhabe gegenüber Tätern, die eine SRS missbräuchliche nutzen.

 

vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Das Problemklientel wiederum wird sich einen dreck darum kümmern und im zweifelsfall einfach im Ausland einkaufen (und hier ist dann die Frage ob es dann bei den SRS bleibt wenn man dafür extra ins Ausland fahren muss)

Und wenn diese dann erwischt werden, sind die Strafen viel höher. Und ja, das muss man natürlich dann auch umsetzen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Rohrzange:

Alle legal besessenen SRS wären innerhalb eines Jahres in WBKs eingetragen und registriert.

Ja, natüüüüürlich. Nachtigall, ick hör dir trapsen. Schön alles beim Amt registrieren lassen, damit irgendwann einmal gezielt den gesetzestreuen Bürgern bei Verschärfung „X“ die Dinger weggenommen werden können. Was, alte PTB, könnte ja umgebaut werden, abgeben oder komplett zerdrechseln lassen.

 

Weil Teppichflieger, die sich nicht daran halten, hier Shice bauen ist wer wieder der Dumme? Hat ja auch beim 42a wunderbar geklappt.

 

Ohne mich, kein Stück.

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Geschrieben

Es braucht keine Gesetzesänderung/en, keine Einführung einer WBK für SRS-Waffen und auch keine "Pflicht" für den Kleinen Waffenschein um die Vorgänge aufgrund derer jetzt diskutiert wird zu bekämpfen. Es braucht nur die Durchsetzung der Gesetze und die Anwendung der Möglichkeiten, insbesondere ein Waffenverbot für Täter. Damit verhindere ich zwar nicht die "Anschaffung" neuer Tatmittel (SRS-Waffen) z.B. im Ausland oder auch in Deutschland aber bei einem weiteren Verstoß werden die Strafen höher. Also erreicht man den selben Effekt wie mit einer Pflicht für WBK oder Schein auch mit einem Waffenverbot für den Täter und alle "normalen" Besitzer werden nicht gegängelt und die Händler haben auch kein Problem. Wenn denn irgendwas geändert werden muss / soll, dann halt die Waffenverbote im NWR mit einpflegen (braucht es ja eh irgendwo damit die Polizei nachschauen kann) und den Händlern Zugriff darauf geben und bei der Kontrolle des Ausweises (auf 18 Jahre) wird halt der Name noch kurz gecheckt, dann kann jemand mit Waffenverbot in Deutschland nichts mehr kaufen (ändert allerdings nichts am Erwerbe im Ausland, daher braucht es das auch nicht unbedingt).

Geschrieben

Welche Strafen sollen denn dadurch höher ausfallen?

 

Im Moment diskutiert die Politik, die Strafen von Ladendiebstahl und Schwarzfahren ganz abzuschaffen, weil die Justiz diese Art von Massendelikten nicht mehr bewältigen kann.

 

...und Du willst, dass noch mehr solcher Massendelikte hinzukommen???

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

Das wird de Mitarbeiter der Waffenbehörden sicherlich Freudentränen in die Auen treiben… auch dieser Vorschlag macht den deutschen Markt kaputt.

Die SRS sind dann immer noch weiterhin frei erhältlich, es bedarf dann lediglich eines WBK Eintrag und einer Zuverlässigkeitsprüfung. Es gibt dafür keine Bedürfnispflicht wie bei erlaubnispflichtigen Waffen.

 

vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

Und? Fährt er ins Umland und kauft sich da eine, who cares?

Ich habe doch gesagt, dass dann die Strafe höher ausfällt.

 

vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wieso denkt Ihr immer, diese Art von Leuten interessiert sich für unsere Gesetze? Wer das abzieht, was Sylvester gelaufen ist, den juckt unser WaffG und etliche andere so rein mal gar nicht.

Die meisten dürften trotzdem mit in Deutschland gekauften SRS Waffen geschossen haben.

 

vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

Es war alles da, um hart gegen diese Leute vorzugehen. Anscheinend wollte man das nicht.

Man kann die Leute immer noch Dingfest machen, es gibt ja Videoaufnahmen. Wenn die Polizei von sich aus nicht tätig wird, kannst du sogar selbst Anzeige erstatten und auf die Videoaufnahmen verweisen, dann MUSS die Polizei tätig werden. Lediglich der Staatsanwalt könnte es dann noch einstellen.

 

Fakt ist aber, du kannst sie zwar jetzt Dingfest machen, aber du wirst nicht verhindern können, dass sie nächstes Jahr das gleiche machen, eben weil sie die SRS frei kaufen können und es da keinerlei Hürden gibt. Und nächstes mal gibt es vielleicht keine Videoaufnahmen.

 

vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wenn man bestehendes Recht nicht durchsetzt, was sollen das Verschärfungen bringen? Die Polizei guckt nächstes Sylvester wider dumm aus der Wäsche, mit Ansage.

Weil das so einfach nicht stimmt.

Jetzt wäre man machtlos, siehe oben. Mit einer WBK Pflicht fischst du die Täter nach und nach wirksam raus und ohne WBK wären die Strafen höher.

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