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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Da ist nix mit Ermessen und Belehrung.

 

vor 23 Minuten schrieb BJ68:

sind das alles Offizialdelikte d.h. bekommt ein Polizist davon Kenntnis dann muss er eine Anzeige machen

 

Leider scheint bei der Polizei auch keiner mehr kreativ zu sein und einen Hintern in der Hose zu haben....

r015.gif

 

vor 41 Minuten schrieb Andor:

Evtl. war da ja auch ein Schloß am Jutebeutel...

 

Z. B......

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Geschrieben

Evtl. war der Transport-Beutel unterwegs auch zugebunden. Wissen wir nicht.

Ein generelles Verbot des  "bei sich habens", wie lt. Artikel von der Polizei mitgeteilt, gibt es jedenfalls nicht. 

Das Verbot bezieht sich auf zugriffsbereites mit- sich-führen (ohne KWS).

Geschrieben

Ich muss gestehen, in meinen frühen Jahren habe ich auch einen "Hausfund" nach Absprache mit allem drum und dran zu Behörde geschleppt. Die waren dankbar, dass das Zeug von der Straße kam und haben sich nicht darüber aufgeregt, dass ich den Mist in zwei Stoffbeuteln angeschleppt habe. Ich hatte keine Ahnung und man hat mir auch nicht gesagt, wie es richtig ist.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb karlyman:

Evtl. war der Transport-Beutel unterwegs auch zugebunden. Wissen wir nicht.

Ein generelles Verbot des  "bei sich habens", wie lt. Artikel von der Polizei mitgeteilt, gibt es jedenfalls nicht. 

Das Verbot bezieht sich auf zugriffsbereites mit- sich-führen (ohne KWS).

Der Transport einer Schusswaffe von z. B. einer Waffenbörse zum Auto in einer zugeklebten Platiktüte nicht doch mal aussreichend und wurde so paktiziert, oder?🤔

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Bettina Fischer:

Heute muss man leider davon ausgehen, dass jeder Blödsinn mit Foto oder Livestream im Netz landet.

Gesunder Menschenverstand usw ist heute bei vielen leider auch ein Fremdwort.

Bei der Polizei leider oftmals auch.

 

In dem oben erwähnten Fall war die Zielsetzung des Finders augenscheinlich klar. Es fehlt hier für eine Anzeige schon am Vorsatz und da wäre es sicher kein Problem gewesen, hier lediglich ein nicht ganz konformes transportieren anzunehmen.

 

Die Polizei kann nicht Kindermädchen für alles sein, da muss man auch einfach mal gesunden Menschenverstand voraussetzen.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb JDHarris:

Bei der Polizei leider oftmals auch.

 

In dem oben erwähnten Fall war die Zielsetzung des Finders augenscheinlich klar. Es fehlt hier für eine Anzeige schon am Vorsatz und da wäre es sicher kein Problem gewesen, hier lediglich ein nicht ganz konformes transportieren anzunehmen.

 

Die Polizei kann nicht Kindermädchen für alles sein, da muss man auch einfach mal gesunden Menschenverstand voraussetzen.

 

Die Polizei hat eine Strafverfolgungspflicht. Wenn eine klare Straftat gegen das WaffG vorliegt wäre das was Du hier forderst Strafvereitelung im Amt. Und offenbar fehlt auch hier ein paar Leuten "gesunder Menschenverstand", sonst wäre ihnen klar dass nur diese Strafverfolgungspflicht uns vor Korruption und Willkür schützt. Das ist nämlich etwas das Deutschland von Bananenrepubliken unterscheidet. Wenn der betreffende Polizist bei dem alten Mann ein Auge zudrücken würde und könnte, würde es der nächste Polizist bei seinem Nachbarn machen und der übernächste bei den Mitgliedern seiner eigenen Partei....

 

Gesunder Menschenverstand wäre bei der Politik einzufordern, die dieses irre Gesetz erlassen und die daran rumgemurkst hat. Jetzt mit dem Finger auf die Polizei zu zeigen ist abwegig.

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Geschrieben

Man muss auch sagen, dass Gesetze nun mal nicht jedem einzelnen Einzelfall gerecht werden können. Gesetz sagt Führverbot (über den Sinn kann man wirklich streiten) und da gibt es eben erst mal eine Anzeige, wenn das unerlaubt Führen offensichtlich ist. Die Augenbinde von Justizia führt dann eben auch zu solchen Fällen, aber die Alternative wäre, wie schon hier geschrieben: Korruption und Willkür.

 

Zumal mir die Logik solcher Leute immer noch nicht klar ist. Man findet irgendwas, das man für so gefährlich, böse und verboten hält, dass man es direkt bei der Polizei abgeben will. Gleichzeitig kommt man aber nicht auf den Gedanken, dass diese schlimmen, bösen, verbotenen und hyper-gefährlichen Gegenstände eben nicht von Hinz und Kunz durch die Welt geschleppt werden dürfen. Da ist schon irgendwo der Logikfehler "Ja, eigentlich verboten, aber für mich wird das schon nicht gelten".

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Airgunshooter:

 

Die Polizei hat eine Strafverfolgungspflicht. Wenn eine klare Straftat gegen das WaffG vorliegt wäre das was Du hier forderst Strafvereitelung im Amt. Und offenbar fehlt auch hier ein paar Leuten "gesunder Menschenverstand", sonst wäre ihnen klar dass nur diese Strafverfolgungspflicht uns vor Korruption und Willkür schützt. Das ist nämlich etwas das Deutschland von Bananenrepubliken unterscheidet. Wenn der betreffende Polizist bei dem alten Mann ein Auge zudrücken würde und könnte, würde es der nächste Polizist bei seinem Nachbarn machen und der übernächste bei den Mitgliedern seiner eigenen Partei....

 

Gesunder Menschenverstand wäre bei der Politik einzufordern, die dieses irre Gesetz erlassen und die daran rumgemurkst hat. Jetzt mit dem Finger auf die Polizei zu zeigen ist abwegig.

Das ist eine willkürliche Interpretation des Strafgedanken.

 

Unerlaubtes Führen von Waffen ist ein Vorsatzdelikt - es muss also für das vorliegen der Strafbarkeit zumindest bedingter Vorsatz vorliegen oder  angenommen werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb msk:

Man muss auch sagen, dass Gesetze nun mal nicht jedem einzelnen Einzelfall gerecht werden können. Gesetz sagt Führverbot (über den Sinn kann man wirklich streiten) und da gibt es eben erst mal eine Anzeige, wenn das unerlaubt Führen offensichtlich ist. Die Augenbinde von Justizia führt dann eben auch zu solchen Fällen, aber die Alternative wäre, wie schon hier geschrieben: Korruption und Willkür.

 

Zumal mir die Logik solcher Leute immer noch nicht klar ist. Man findet irgendwas, das man für so gefährlich, böse und verboten hält, dass man es direkt bei der Polizei abgeben will. Gleichzeitig kommt man aber nicht auf den Gedanken, dass diese schlimmen, bösen, verbotenen und hyper-gefährlichen Gegenstände eben nicht von Hinz und Kunz durch die Welt geschleppt werden dürfen. Da ist schon irgendwo der Logikfehler "Ja, eigentlich verboten, aber für mich wird das schon nicht gelten".

Ob das jetzt "Dumm" war oder nicht, steht garnicht zur Diskussion. Denn auch eine solche Annahme wäre rein willkürlich.

 

Das reine bestrafen von " Dummheit" liegt nicht in der Zielsetzungskompetenz von Strafgesetzen.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Das ist Standardprozedur und die Beamten haben da keine andere Möglichkeit. Aber das Verfahren wird mit hoher Sicherheit eingestellt. 

 

Ich habe mir vor ca. einem Jahr mal ein paar Springmesser bei amazon bestellt, für ein Bastelprojekt. Waren beworben als legal, Klinge 8,5cm. Als sie ankamen waren es aber deutlich längere Klingen. Ich habe sofort die Polizei angerufen und die sind dann ein paar Tage später zur Abholung gekommen. Da ich aber zumindest einige Stunden im Besitz der Messer war, bevor mir die Polizei den Besitz bis zur Abholung gestattet hat, musste ein Verfahren gegen mich eingeleitet werden. Das wurde aber dann natürlich rasch eingestellt. 

 

Übrigens hat mich mein SB angerufen und mir mitgeteilt, dass dieses Strafverfahren seitens der Waffenbehörde als Zeichen meiner Zuverlässigkeit gewertet wurde und deshalb meine waffenrechtlichen Erlaubnisse nicht in Gefahr waren. 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb JDHarris:

Das ist eine willkürliche Interpretation des Strafgedanken.

 

Unerlaubtes Führen von Waffen ist ein Vorsatzdelikt - es muss also für das vorliegen der Strafbarkeit zumindest bedingter Vorsatz vorliegen oder  angenommen werden.

 

Das ist keine willkürliche Interpretation, sondern das ist der Grundgedanke der Strafverfolgungspflicht. Einem wichtigen Pfeiler unseres Justizsystems.

 

Und übrigens, das unerlaubte Führen einer Schusswaffen ist kein Vorsatzdelikt (siehe §52 Absatz 1 Nr. 1, i.V.m. Absatz 4 WaffG). Strafmaß bei fahrlässiger Begehungsweise sind Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun, wenn das so ist, dann sollten Staatsanwaltschaften das ja dann nicht so einfach einstellen können. Das wäre ja dann auch " Strafvereitelung bzw eine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Tätergruppen. Die meisten Einstellungen von Verfahren geschehen inzwischen zur reinen Prozessvermeidung, und um die Justiz nicht zu überlasten. Das hat also nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit und deren Durchsetzung zu tun.

 

Gleiches Recht für alle oder nicht?

 

Ich gehe aber insoweit konform mit Dir, dass diese Klarstellung und Unterscheidung bereits bei der Gesetzgebung erfolgen müsste. Die jetzige Rechtslage wälzt im Prinzip alles nur auf Polizei und Justiz ab.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
Am 26.10.2024 um 10:09 schrieb msk:

 

Die AfD ist mit 100% Sicherheit nicht Teil der nächsten Regierung, die FDP wahrscheinlich 2% davon entfernt. Und jetzt? Dann doch lieber die Grünen stärken, indem man die FDP aus dem Parlament raushält?

 

Manchmal denke ich mir, dass viele LWB eigentlich genau die Politik verpasst bekommen, die sie verdienen.


Die FDP ist die einzige Partei der ehemaligen Ampelpartner mit vernünftigen Inhalten.

 

Aus meiner Sicht gibt es nichts Schlimmeres was unserem politisch passieren kann als eine erneute Regierungsbeteiligung der Grünen.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb JDHarris:

Nun, wenn das so ist, dann sollten Staatsanwaltschaften das ja dann nicht so einfach einstellen können. Das wäre ja dann auch " Strafvereitelung bzw eine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Tätergruppen. Die meisten Einstellungen von Verfahren geschehen inzwischen zur reinen Prozessvermeidung, und um die Justiz nicht zu überlasten. Das hat also nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit und deren Durchsetzung zu tun.

 

Gleiches Recht für alle oder nicht?

 

Ich gehe aber insoweit konform mit Dir, dass diese Klarstellung und Unterscheidung bereits bei der Gesetzgebung erfolgen müsste. Die jetzige Rechtslage wälzt im Prinzip alles nur auf Polizei und Justiz ab.

 

Über die Einstellung der Strafverfahren entscheidet einzig und alleine der Staatsanwalt, eine von der Polizei getrennte Institution. Und da die Schuld in dem besagten Fall nicht relevant ist, wird er so was fast immer einstellen. Und wenn es einem der Beteiligten nicht passt, kann er es vor Gericht ziehen. Und nein, die stellen täglich reihenweise Verfahren aus guten Gründen ein, die nichts mit "Prozessvermeidung" zu tun haben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Airgunshooter:

 

Über die Einstellung der Strafverfahren entscheidet einzig und alleine der Staatsanwalt, eine von der Polizei getrennte Institution. Und da die Schuld in dem besagten Fall nicht relevant ist, wird er so was fast immer einstellen. Und wenn es einem der Beteiligten nicht passt, kann er es vor Gericht ziehen. Und nein, die stellen täglich reihenweise Verfahren aus guten Gründen ein, die nichts mit "Prozessvermeidung" zu tun haben.

Der war gut.

 

Das sieht sogar der deutsche Richterbund völlig anders.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/drb-richterbund-uerberlastung-justiz-fallzahlen

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
Zitat

Manchmal denke ich mir, dass viele LWB eigentlich genau die Politik verpasst bekommen, die sie verdienen.

 

vor 3 Minuten schrieb bdsschütze:

Die FDP ist die einzige Partei der ehemaligen Ampelpartner mit vernünftigen Inhalten.

 

Ja, manche verdienen, was sie wählen, siehe all das, was die FDP easy mitgetragen hat. Rentnerkontrolle auf dem Weihnachtsmarkt ist einer dieser Tiefpunkte. Es gibt noch das Bündnis Deutschland, was man stattdessen mal genau ansehen kann. Die FDP bekommt hoffentlich einen längeren Parlamentsurlaub.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Airgunshooter:

Und nein, die stellen täglich reihenweise Verfahren aus guten Gründen ein, die nichts mit "Prozessvermeidung" zu tun haben.

 

Genau. Siehe "Alles für D....", "dick", "Schwachkopf"....

 

Zitat

Und wenn es einem der Beteiligten nicht passt, kann er es vor Gericht ziehen

 

Genau, ist easy-peasy so ein Strafverfahren vor Gericht, von den Kosten mal ganz abgesehen. 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Last_Bullet:

Genau, ist easy-peasy so ein Strafverfahren vor Gericht, von den Kosten mal ganz abgesehen. 

Staatsanwaltschaften sind politisch weisungsgebunden. Lehnt eine Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung ab ( egal aus welchem Grund auch immer ), dann bleibt aus Sicht eines Geschädigten nur noch das Mittel der Prozesserzwingung oder Zivilklage ( auf zunächst eigene Kosten)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb JDHarris:

eine Anklageerhebung ab

 

Man sollte doch froh sein, wenn es nicht zur Anklage kommt. Das ist für den Betroffenen die beste Wahl. Bei Disziplinarverfahren kenne ich es, dass man das auch gegen sich selbst einleiten kann, um seine Reputation wieder herzustellen. Ich glaube, Herr Schönbohm hatte das - als bekanntes Gesicht - gemacht.

Geschrieben

Oh Gott, jetzt fängt dieser "Weisungsgebunden" Verschwörungstheorie Unsinn hier an. Über allem Anweisungen stehen die Gesetze und Anweisungen können nur um rechtlich zulässigen Rahmen gegeben werden. Und mit Corona fängt hier auch noch einer an...  Hier wird es mir zu albern, bin raus.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb bdsschütze:


Die FDP ist die einzige Partei der ehemaligen Ampelpartner mit vernünftigen Inhalten.

 

Das stimmt. 

Das Problem ist, dass sie ihre grundsätzlich richtigen Inhalte in etlichen Fällen nicht konsequent vertreten haben.   

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