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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 5 Stunden schrieb sealord37:

dass da jemand einen Schuss entschuldet ist schon unglaublich.

 

Woran machst Du das fest?

Daß man sorgfältig abwägen und später diskutieren kann/muß ist klar, aber man sollte auch berücksichtigen, daß hier mutmaßliche Straftäter mit Sprengstoff am Werk waren.

Letztlich ist wohl die Frage, inwieweit das insbesondere vom StGB abgedeckt wird.

Bearbeitet von Elo
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vor 21 Minuten schrieb Elo:

 

Woran machst Du das fest?

Daß man sorgfältig abwägen und später diskutieren kann/muß ist klar, aber man sollte auch berücksichtigen, daß hier mutmaßliche Straftäter mit Sprengstoff am Werk waren.

Letztlich ist wohl die Frage, inwieweit das insbesondere vom StGB abgedeckt wird.

 

Ich mache es nicht fest, mir fällt nur keine Vorschrift ein, die dafür in Frage käme. Notwehr/Notstand, da gehts immer um individuelle Rechtsgüter und eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Gefahr. Selbst wenn eine solche Gefahr hier bestünde, wäre sie von dem Herrn, für den ich mich persönlich freue, dass er freigesprochen wurde, nach allem was der Artikel hergibt, nicht zu überschauen. Daher würde mich wirklich interessieren, welcher § hier anwendbar wäre.

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vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Verkehrskontrollen sind nicht der TÜV, der kontrolliert, ob das Fahrzeug die nächsten Jahre technisch soweit i. O. ist, dass es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann.

Nein, der TÜV kontrolliert nur, ob dein Fahrzeug genau in dem Moment der Abnahme verkehrstauglich ist.

Das kann schon kurz nachdem du den Hof verlassen hast, ganz anders sein.

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vor 8 Minuten schrieb thomas.h:

Nein, der TÜV kontrolliert nur, ob dein Fahrzeug genau in dem Moment der Abnahme verkehrstauglich ist.

Das kann schon kurz nachdem du den Hof verlassen hast, ganz anders sein.

Das kann bei einer Aufbewahrungskontrolle genau so sein. Eher sogar schneller als beim Auto nach dem TÜV . Genauso kann ich nach einer Verkehrskontrolle wo ich 0,0 Promile habe 15 minuten später im Vollrausch sein..................sind immer nur Momentaufnahmen..........

Bearbeitet von PetMan
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vor 5 Stunden schrieb sealord37:

individuelle Rechtsgüter

 

Das könnte die interessante Frage sein.

 

Mir fällt das zunächst das Eigentum ein, wobei dieses dann das Eigentum Dritter wäre.

Danben aber auch die körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben von Dritten, die durch den Sprengstoffeinsatz der Täter in Gefahr geraten könnten.

Wenn der "Sprengvorgang" nun schon vorbei wäre, könnte dieses Argument wieder fraglich sein.

Wäre bestimmt wissenswert, was diesbezüglich in den Akten steht.

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pirsch.de, 13.11.2024:

 

https://www.pirsch.de/news/waffenbehoerden-liegt-die-zuverlaessigkeitspruefung-gerade-auf-eis-40115

 

Zitat:

 

Waffenbehörden: Liegt die Zuverlässigkeitsprüfung gerade auf Eis?

...

Auf Rückfrage erklärte das Bundesinnenministerium (BMI) gegenüber der Redaktion, dass bis zum vergangenen Wochenende die Waffenbehörden nicht alle waffenrechtlichen Aufgaben wie beispielsweise die Zuverlässigkeitsprüfung wahrnehmen konnten, „da die Abfragemechanismen zu den Behörden, die mit der Waffenrechtsänderung zum 1. November hinzugekommen sind, noch nicht etabliert waren“. Weiter heißt es, dass sich das BMI und die Bundesländer hierzu ausgetauscht hätten und dass nun ein Abfrageprozess der Waffenbehörden bei den zusätzlich abzufragenden Behörden in Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden etabliert worden sei.

...

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bayern.de, 13.11.2024:

 

https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2024/376/index.php

 

Zitat.

 

Herrmann: Messerverbote für mehr Sicherheit

...

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat mit Blick auf die anstehende Christkindlmarkt-Saison darauf hingewiesen, dass die Bayerische Polizei die neuen Messerverbote kontrollieren wird. Die zum 31. Oktober 2024 in Kraft getretene Verschärfung im Waffengesetz verbietet es Teilnehmern an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, neben Waffen nun auch Messer mitzuführen. "Die Bayerische Polizei wird selektive Personen- und Taschenkontrollen durchführen, auch auf Weihnachtsmärkten", so Herrmann. Ausgenommen vom neuen Verbot des Führens von Messern sind zum Beispiel Inhaber gastronomischer Betriebe sowie deren Kunden. Wie Herrmann ergänzte, können Gemeinden darüber hinaus Verordnungen erlassen, in denen die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen noch weitergehend eingeschränkt oder untersagt wird. +++

...

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tagesschau.de, 13.11.2024:

 

https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-berlin-senat-erwaegt-erneut-boellerverbotszonen-fuer-die-silvesternacht-100.html

 

Zitat:

 

Berlin: Senat erwägt erneut Böllerverbotszonen für die Silvesternacht

...

Grüne kritisieren Senat und fordern grundsätzliches Verbot

Der Grünen-Abgeordnete Franco kritisierte hingegen, der Senat gehe ein mögliches Verbot von Feuerwerk zumindest innerhalb des S-Bahnrings gar nicht erst ernsthaft an. In anderen Städten gebe es ähnliche Maßnahmen. "Eine Silvesternacht mit Hunderten von Bränden, zig Verletzungen und Gewalt gegen Einsatzkräfte durch Pyrotechnik sollten wir nicht als Normalität akzeptieren."

Die geplanten kleinen Verbotszonen seien nur symbolisch, die Kontrollen und die Regulierung von Schreckschusspistolen nicht effektiv, monierte Franco. Dabei habe sich die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz in der Silvesternacht von 2022 (121) zu 2023 (346) fast verdreifacht. "Es gibt zahlreiche Kieze in Berlin, an denen sich die Menschen zu Silvester nicht mehr vor die Tür trauen", so Franco. Dem Senat fehle aber der Mut, "endlich ernsthaft für ein Ende der Böllerei einzustehen".

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vor 9 Stunden schrieb Elo:

bayern.de, 13.11.2024:

 

https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2024/376/index.php

 

"....Die zum 31. Oktober 2024 in Kraft getretene Verschärfung im Waffengesetz verbietet es Teilnehmern an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, neben Waffen nun auch Messer mitzuführen. "

 

 

Dieses "mitführen" findet sich als unscharfe Formulierung nun landauf, landab in allen möglichen Verlautbarungen.

Führen...? Nicht zugriffsbereiter Transport...?

 

Rechtlich ist das reichlich unpräzise; vielleicht durchaus gewollt.

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vor 12 Stunden schrieb Elo:

Mir fällt das zunächst das Eigentum ein, wobei dieses dann das Eigentum Dritter wäre.

Danben aber auch die körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben von Dritten, die durch den Sprengstoffeinsatz der Täter in Gefahr geraten könnten.

 

Die Frage ist, wie bewertet man, dass der Schütze den genauen Tathergang und die eventuellen Gefährdungen/Verletzungen von Rechtsgütern nicht wirklich beurteilen kann.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass du, wenn du einem flüchtenden Ladendieb ein Bein stellst, eine Verurteilung wegen KV riskierst. Zumindest, wenn du hinterher sagst, dass du den Dieb für die Polizei dingfest machen wolltest. Wenn du allerdings weißt, dass er die Beute bei sich trägt und du nur dem Ladenbesitzer sein Eigentum zurückbeschaffen wolltest, sieht das natürlich anders aus, weil ja der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum eines Dritten noch anhält.

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