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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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4 minutes ago, karlyman said:

Das wäre bei der ganzen Rechtssystematik des § 14 WaffG ein Novum. Das Landesministerium erfindet da sozusagen einfach eine andere Kategorisierung. Und darauf wollten die ernsthaft einsteigen...?

 

Das ist doch nicht nur in BW so. Es steht auch nicht im WaffG, dass für das fortlaufende Bedürfnis das Schiessen und Wettkämpfe mit exakt der Überkontingentwaffe erforderlich wäre. Das hat auch nur ein Richter frei erfunden. Im Waffengesetz steht dagegen etwas ganz anderes. Deshalb kann man als Sportschütze auch eine Überkontingentwaffe, mit der man 12/18 bzw. Wettkämpfe nicht erfüllt hat nach dem Überlassen praktisch sofort wieder erwerben, solange man 12/18 plus Wettkämpfe mit irgendeiner Waffe erfüllt hat.

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VRF speziell nur in BW. Generelle Regelungen die so nicht im WaffG stehen hat man in diversen Bundesländern "erfunden". Beispielsweise die Notwendigkeit mit der Überkontingentwaffe regelmässig plus Wettkämpfe zu schiessen. So eine Regelung gibt es im Waffengesetz auch nicht. Genausowenig wie die Überkontingentregel für VRF.

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Frag mal selbst nach! Ich habe keine befriedigende Antwort bekommen, ausser dass die Politiker und das IM BW ihre Position durch das Gesetz begründet sehen. Den von mir vorgelegten Gesetzestext haben die CDUler gekonnt ignoriert und haben auf ihrer Position bestanden. Auf mein Insistieren hin wurde ich behandelt als wäre ich zu blöd, (Gesetzes)Texte in deutscher Sprache zu lesen und zu verstehen.

 

Wie willst Du Dich mit Politikern, Behörden und Richtern auseinandersetzen, die Recht haben weil sie einfach in ihrer "göttlichen Position" immer recht haben?! Das ist wie beim Papst. Der hat auch immer recht, selbst wenn er nicht recht hat.

Bearbeitet von tuersteher
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vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Sollte es doch mal so kommen - sehen wir mal, auf was sie das rechtlich stützen.

Meine Waffenbehörde hat mir mal geschrieben, das " der Kreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Innenministerium " . Dauerte Monate bis das Amt der Fachaufsichtsbehörde folgte.

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faz.net,, 07.11.2024:

 

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/messerverbot-auf-weihnachtsmaerkten-in-hessen-polizeipraesenz-geplant-110094215.html

 

Zitat:

 

Verbot in Hessen:
Kein Messer mehr auf dem Weihnachtsmarkt

 

Messer sind dieses Jahr auf hessischen Weihnachtsmärkten verboten. Innenminister Roman Poseck kündigt konsequente Kontrollen an. Einige Rechtsfragen sind jedoch ungeklärt.
 

Auf Hessens Weihnachtsmärkten ist es künftig grundsätzlich verboten, ein Messer mit sich zu führen – die Polizei wird die Einhaltung dieses Verbots stringent kontrollieren. Das hat Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) am Mittwoch der F.A.Z. mitgeteilt.

...

Im Waffengesetz sind aber auch Ausnahmen vorgesehen. Wer einen gastronomischen Stand auf einem Weihnachtsmarkt hat, darf seinen Kunden nach wie vor Messer und Gabel reichen, damit diese essen können. Zudem sind Gewerbetreibende und deren Beschäftigte von den Regeln ausgenommen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben, ein Messer zu nutzen.

 

Allerdings gibt es auch unklare Sachverhalte. Was bedeutet etwa die Gesetzesänderung für Händler, die auf Märkten Messer an Kunden verkaufen? Machen sich die Kunden oder die Verkäufer strafbar? „Die Einführung des Messerverbots bei Veranstaltungen ist seitens der Ampel in Berlin mit heißer Nadel gestrickt worden“, kritisierte Poseck. „Weder die Praxis noch die Länder konnten sich in das Vorhaben sinnvoll einbringen.“


Waffenverbotszonen werden ausgeweitet

 

Das Ergebnis dieses „Vorgehens mit der Brechstange“ sei, dass es Rechtsunsicherheiten und die erwähnten unausgegorenen Regelungen gebe. „Wir sind dabei, die offenen Rechtsfragen im Kontakt mit dem Bundesinnenministerium und den anderen Ländern so schnell und so gut wie möglich zu klären“, sagte Poseck.

...

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nordkurier.de, 10.11.2024, 05:58:

 

https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/waffensammler-muss-strafe-zahlen-auch-fuer-erbstuecke-3020053

 

Zitat:

 

Waffensammler muss Strafe zahlen - auch für Erbstücke

 

Wer historische Waffen in seiner Wohnung hat – auch wenn es alte Erbstücke sein sollten – muss sich zwingend über das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollrecht informieren. Darauf hat das Amtsgericht Neubrandenburg jetzt anlässlich eines aktuellen Falles hingewiesen.


Einige Teile „im Kummerower See gefunden“

 

In einem Ort bei Demmin waren durch Zufall bei einem Militaria-Sammler Schusswaffen und Munition beschlagnahmt worden, darunter ein altes Vorderladergewehr und ein Revolver aus der Zeit des Ersten Weltkrieges, zudem verrostete Teile eines Maschinengewehres, ein panzerbrechendes Geschoss sowie ein Karton mit relativ moderner Jagdmunition.

...

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tagesschau.de, 10.11.2024 10:49 Uhr:

 

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-karnevalsauftakt-in-koeln-mit-sicherheit-vorbereitet-100.html

 

Zitat:

 

Karnevalsauftakt in Köln: Mit Sicherheit vorbereitet

...

Im Zülpicher Viertel gibt es eine Waffenverbotszone. Aber nicht nur da. Das Waffengesetz sei im Sinne der Polizei verändert worden, so dass er nun mehr Spielraum habe, sagt Einsatzleiter Wißbaum. Überall, wo Karneval gefeiert wird, auch in den Vorstädten, gibt es Waffenverbotszonen.

Selbst wenn weit außerhalb der Innenstadt vor einer Viertel-Kneipe entsprechende Musik gespielt würde, sei das als Karnevalsveranstaltung zu werten. Wer da ein Messer bei sich führe, mache sich strafbar, klärt Wißbaum auf.

...

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Hatte das nur mal am Rande mitbekommen, zwischenzeitlich wurde wohl gegen den Jäger ermttelt, das Verfahren aber eingestellt.

(Für Insider - Hasselroth/Neuenhaßlau dürfte Zuständigkeit des Main-Kinzig-Kreises sein)

 

op-online.de, 07.09.2024

 

https://www.op-online.de/region/main-kinzig-kreis/jaeger-schiesst-auf-fluchtauto-93285874.html

 

Zitat:

 

...

Hasselroth/Hanau – „Ich habe erst gedacht, ein Flugzeug sei abgestürzt. Nach dem ersten Knall bin ich die Treppe runter. Nach dem zweiten Knall bin ich zum Waffenschrank.“ Das sagt der 73-jährige Zeuge am Freitagnachmittag vor der 2. Großen Strafkammer des Hanauer Landgerichts und sorgt damit für ein spektakuläres neues Detail im Fall um den gesprengten Geldautomaten in Hasselroth.

Denn der beherzte Jäger hat offenbar dafür gesorgt, dass die drei mutmaßlichen Geldautomatensprenger, die im November versucht hatten, die SB-Filiale der Kreissparkasse Gelnhausen an der Bahnhofstraße in Neuenhaßlau zu plündern, nicht weit gekommen sind.

...

Bearbeitet von Elo
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vor 4 Stunden schrieb Elo:

 

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/messerverbot-auf-weihnachtsmaerkten-in-hessen-polizeipraesenz-geplant-110094215.html

 

Zitat:

Verbot in Hessen:
Kein Messer mehr auf dem Weihnachtsmarkt

Messer sind dieses Jahr auf hessischen Weihnachtsmärkten verboten. Innenminister Roman Poseck kündigt konsequente Kontrollen an. Einige Rechtsfragen sind jedoch ungeklärt

....

 

Die enthaltenen Fragestellungen (siehe die recht üblichen Messer-/Schneidwaren-Verkaufsstände auf solchen Märkten) gehen im Kern auf die Frage zurück, ob hier ein Führverbot, oder aber ein komplettes Verbot des "Dabeihabens" gilt.

Im ersteren Fall dürfen Messer eben nicht zugriffsbereit transportiert  werden. Im letzteren Fall darf überhaupt nichts, was eine Klinge hat, auch nur dabei sein (egal wie).  

 

Nach den neuen Regelungen gehe ich, im Hinblick auf § 42b WaffG, eigentlich von ersterem aus. Auch in bisherigen "Waffen"verbotszonen waren verpackte/verschlossene Messer zulässig.

Letzteres würde u.a. bedeuten, dass Messer auf Marktständen (Verkauf) nicht mehr direkt an Kunden abgegeben werden (ginge dann nur noch über Versand, und dann machen solche Stände gegenüber dem online-Handel keinen Sinn mehr..).

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vor 14 Stunden schrieb karlyman:

Die Rechtsposition des IM Ba.-Wü. bei den VRF ist, noch nett ausgedrückt, "äußerst exotisch". 

Das wäre bei der ganzen Rechtssystematik des § 14 WaffG ein Novum. Das Landesministerium erfindet da sozusagen einfach eine andere Kategorisierung. Und darauf wollten die ernsthaft einsteigen...?

 

 

 

 

vor 13 Stunden schrieb tuersteher:

VRF speziell nur in BW. Generelle Regelungen die so nicht im WaffG stehen hat man in diversen Bundesländern "erfunden". Beispielsweise die Notwendigkeit mit der Überkontingentwaffe regelmässig plus Wettkämpfe zu schiessen. So eine Regelung gibt es im Waffengesetz auch nicht. Genausowenig wie die Überkontingentregel für VRF.

 

 

 

 

vor 14 Stunden schrieb tuersteher:

 

Das ist doch nicht nur in BW so. Es steht auch nicht im WaffG, dass für das fortlaufende Bedürfnis das Schiessen und Wettkämpfe mit exakt der Überkontingentwaffe erforderlich wäre. Das hat auch nur ein Richter frei erfunden. 

 

 

Diese Darstellung ist falsch. Man muss dann schon schauen, sowohl als IM-BW als auch als @tuersteher im WO-Forum, nach welcher Rechtslage geurteilt wurde. Der VGH hatte nicht nach Rechtslage von 2021, sondern nach Rechtslage von 2009 (Datum des Behördenbescheids) zu entscheiden, also im Grunde unmittelbar nach Einführung der Wettkampfpflicht. Zu diesem Zeitpunkt war Überkontingent in §14 Abs. 3 geregelt und es gab damals wie Heute (§14 Abs 5) einen Bezug auf Absatz 2.  Zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung lauteten beide Absätze auf "für den Erwerb und Besitz" womit für beide Fälle die selben Voraussetzungen zu erfüllen waren. Über die Verbindung zu Absatz 2 also 12/18 und nach Absatz 3 Wettkampfteilnahmen

 

Das in der WaffVwV  die Erfordernis an die Schießaktivität als geringer als 12/18 mit jeder Waffe  und gar eine Nichtanwendbarkeit  der  Wettkampfflicht für vor 2009 erworbenes Überkontingent behauptet wurde, zeugt nicht von richterlicher sondern von ministerieller (hier. BMI)   Imkompetenz oder Anmaßung bei der Ausgestaltung der WaffVwV.

 

Diese Behauptungen in der WaffVwV hatten jedoch  über Jahre  für die Sportschützen günstige Rechtsauslegungen bei den Behörden bewirkt, bis Gerichte dem ein Ende setzten. 

 

Wohlgemerkt kann die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers  zumindest für die Schießtermine durchaus so gewesen sein, aber wie man lernen musste, ist die WaffVwV das falsche Dokument, um das gerichtsfest zu regeln. Nicht ohne Grund, und auch mit dem Hintergrund der Forderungen des Bundesrates nach der Pflicht zum Schießen mit jeder Waffe und der Befürchtung, das dann genau das passiert was das IM-BW gerade probiert,  wird 2020 begründet:

 

Zitat

. Durch Regelung auf gesetzlicher Ebene statt in der Verwaltungsvorschrift wird mehr Rechtssicherheit geschaffen.

https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915875.pdf Seite 37

 

 

Der Gesetzgeber hat 2020 nun das Waffengesetz geändert und durch die Aufsplittung des Abs. 2 a.F. in die Absätze 2(generelles Bedürfnis von Sportschützen), 3(Voraussetzungen für das Erwerbsbedürfnis) und 4 (Voraussetzungen für das Besitzbedürfnis). nunmehr den Bezug von Absatz 5( früher 3)  auf 12/18 gebrochen. Absatz 5 bezieht sich weiterhin auf Absatz 2, wodurch die Forderung 12/18 für den Besitz jeder ÜK Waffe nicht mehr rechtmäßig ist.

 

Der Gesetzgeber hat hier eine neue, präzisere Systematik geschaffen deren Nichtverstehen nur durch Inkompetenz oder Böswilligkeit zu erklären ist.

 

 

Klarstellung, dass nur in Verbänden organisierte Sportschützen gemeint sind: Absatz 2

Für den Erwerb Absatz 3 +  ggf. Absatz 5

Für den Besitz  Absatz 4 +  ggf. Absatz 5

 

Genau das stößt manchen Bundesländer sauer auf, denn sie konnten sich mit Ihren Forderungen nach 12/18 mit jeder Waffe, längere Prüfzeiträume und ihrem Widerstand gegen die 10-Jahresregel nicht durchsetzen. Tja, Artikel 73 Grundgesetz halt...

 

Jetzt wird mit Geschwurbel (Verweisungsfehler...:rolleyes:) versucht, sich die gewünschte Rechtslage zu basteln. Dabei wird  auch versucht, das Grundkontingent/Überkontingent nach eigenem Gusto zu basteln.

 

 

Erstens wird behauptet, in §14 Abs. 5 stünde "Absatz 2" was nicht der Fall ist bzw. dass das dort stehen müsse, Verweisungsfehler und so.  Und mehr ist vor dem Verwaltungsgericht auch nicht nötig um dem Im bzw. einer Behörde eine Klatsche zu erteilen. 

 

Jeder Beamte einer Waffenbehörde ist hier zur Remonstration verpflichtet, denn die Anweisung des IM-BW ist schon von der Begründung her offensichtlich rechtswidrig, ja mithin verfassungswidrig. Das Recht zur Rechtsetzung im Waffenrecht steht gem. Artikel 73 Grundgesetz ausschließlich dem Bund und damit dem Bundestag zu. Nicht anderes als Rechtssetzung am BT vorbei Versucht das IM-BW hier. Selbst wenn ein Verweisungsfehler in einem Gesetz enthalten wäre, so wäre es alleine das Recht des Bundestages, diesen wieder zu korrigieren.  Die Nichtanwendung geltenden Rechts zu gunsten älteren Rechts käme nur dann in Frage, wenn durch Verweisungsfehler die Grundrechte der Bürger verletzt würden, was hier erkennbar nicht der Fall ist.

 

 

In Bezug auf das 3. WaffRÄndG hat der BT ja in der Tat Verweisungsfehler korrigiert, nicht aber aber in  §14 Abs. 5, wodurch um so mehr belegt ist, das es sich nicht um einen Verweisungsfehler handelt, sondern schlicht  um Wunschdenken des IM-BW. Wunschdenken, das es nunmehr durch rechtswidrige Anweisungen umzusetzen versucht um sich ein eigenes Waffengesetz für BW zu basteln. 

 

Wo man schonmal dabei ist, werden Grundkontingent/Überkontingent hier vom IM BW unter Missachtung von Art 73 GG derart behandelt,  dass es sich dabei um per Vollzugshinweise zu gestaltende Begrifflichkeiten handele, was aber nicht der Fall ist. Das, was der Begriff Überkontingent bezeichnet, entsteht schlicht nur daraus, dass vom Gesetzgeber für bestimmte, in §14 Abs. 5 abgeschlossen aufgelistete, Waffenarten zusätzliche Anforderungen für Erwerb und Besitz ab einer Bestimmten Zahl gestellt werden: Die Wettkampfteilnahme.

 

 

 

 

 

Zitat

(5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

 

Was hingegen du frei erfunden hast ist die Behauptung, das Gericht habe ausgeurteilt, man müsse mit der Waffe Wettkämpfe schiessen. 

Im Urteil steht etwas ganz anderes. Es wird bestätigt das im Gesetz eine Wettkampfteilnahme gefordert wird. Am Wettkampf teilgenommen habe ich auch, wenn ich belegbar eine Ersatzwaffe entsprechend der Vorgaben der genehmigten Sportordnung vorgehalten habe, um sie für den Fall des  Defekts der "Hauptwaffe" einsetzen zu können.

 

 

Bearbeitet von ASE
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Am 8.11.2024 um 14:59 schrieb NO357:

Es gab seit 1945 im Westen nur sehr wenig bis keine Repression durch die Polizei. Es gab eine Pandemie, bei der auch falsche Entscheidungen getroffen wurden, die von der Polizei trotzdem durchgesetzt wurden. Diese geschahen aber aus Unwissenheit und nicht aus Machtgier. Es gibt einige Politiker, die anscheinend totalitäre Träume haben. Es ist aber nicht annähernd so ein Problem, wie du das beschreibst. Das ist einfach nicht wahr. Nach den Nazis hat die Ausbildung der Polizei sich erheblich gewandelt und ist sicher mit den USA u.a. nicht zu vergleichen.

 

- Es ist mir echt scheissegal welche offizielle Erklärung es dafür gibt, Kinder/Jugendliche mit dem Streifenwagen im Park zu verfolgen weil die da zu zweit oder zu dritt umeinander gestanden haben. Es gibt Dinge, die macht man nicht.

 

- Es ist mir scheissegal welche offizielle Erklärung es dafür gibt, eine alte Dame mit jeder Menge polizeilichem Enthusiasmus bei einer Corona-"Schwurbelnazidemonstration" zu beglücken. Es gibt Dinge, die macht man nicht. Insbesondere wenn die Dame so enthusiastisch betreut wird, dass sie den Tag nicht überlebt (ob das stimmt kann ich nicht sagen, ich habe es EINMAL gelesen und danach war mein Google-Fu zu schwach um das wiederzufinden oder gar zu falsifizieren).

 

- Es ist mir scheissegal welche offizielle Erklärung es dafür gibt, jemanden der sich mutterseelenallein mittig auf einen Platz stellt und aus der "BRD-Bestellt-Mich-für-Umme"-Buchversion des sogenannten Grundgesetzes vorliest NACH BEENDIGUNG DER VORLESUNG, WÄHREND DES VERLASSENS DES PLATZES anzuspringen und dann erstmal gepflegt durchzuwalken. Es gibt Dinge, die macht man nicht.

 

 

Soll ich noch weiter machen? Könnte etwas länger dauern und etwas mehr als gewünscht Speicherplatz verbraten! Und sinnlos Speicherplatz verbraten um Dinge zu wiederholen die ALLE (vermutlich auch Du) WISSEN...

 

 

 

 

... gehört zu den Dingen die man in der demokratischsten deutschen Republik seit Menschengedenken dann besser vielleicht doch nicht machen sollte...

 

 

 

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3 hours ago, ASE said:

Was hingegen du frei erfunden hast ist die Behauptung, das Gericht habe ausgeurteilt, man müsse mit der Waffe Wettkämpfe schiessen.

 

Das hindert einige Behörden in BW jedoch nicht daran, 12/18 + Wettkampfteilnahme mit jeder Überkontingentwaffe und VRF (erfolgreich) zu fordern. Bei mir im Verein wurden bei einige ältere Schützen deshalb ein Teil ihrer Waffen "enteignet" (d.h. die Fristen und Modalitäten/Drohungen vom Amt waren derart einschränkend, dass die betroffenen Schützenkamerade ihre Waffen lieber ersatzlos abgegeben haben bzw. dem Verein geschenkt haben, bevor sie alles verlieren).

 

Die wenigsten der Betroffenen trauen sich nach den bisherigen Erfahrungen mit Gerichten in BW (Motto durch den MP vorgegeben: Bestrafe - ungerechfertigt - einen, erziehe Hunderte) hier noch eine Klage zu. Und wenn dann das Gericht von anfang an klarstellt, dass die Klage aussichtlos ist und fallen lässt dass auch die Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht, dann knicken die wenigen restlichen Sportschützen eben auch noch ein. Das mag alles kriminell, illegal und ungesetzlich von Behörden und Richtern sein, aber so sieht nunmal die Realität in BW aus.

Bearbeitet von tuersteher
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vor 38 Minuten schrieb tuersteher:

 

Das hindert einige Behörden in BW jedoch nicht daran, 12/18 + Wettkampfteilnahme mit jeder Überkontingentwaffe und VRF (erfolgreich) zu fordern.

 

Ja und dann?

 

Fordern können die viel, erhalten werden sie eine Bescheinigung eines anaerkannten Schießsportverbandes. Diese können sie dann in Frage stellen

 

vor 38 Minuten schrieb tuersteher:

 

Bei mir im Verein wurden bei einige ältere Schützen deshalb ein Teil ihrer Waffen "enteignet" (d.h. die Fristen und Modalitäten/Drohungen vom Amt waren derart einschränkend, dass die betroffenen Schützenkamerade ihre Waffen lieber ersatzlos abgegeben haben bzw. dem Verein geschenkt haben, bevor sie alles verlieren).

 

1. Warum sollten sie alles verlieren? Grundkontingent Hat mal wieder jemand Unfug geredet in diesem Verein, nicht wahr?

2. Selber schuld wenn man seine Rechte nicht wahrnimmt.

 

 

vor 38 Minuten schrieb tuersteher:

 

Die wenigsten der Betroffenen trauen sich nach den bisherigen Erfahrungen mit Gerichten in BW (Motto durch den MP vorgegeben: Bestrafe - ungerechfertigt - einen, erziehe Hunderte) hier noch eine Klage zu.

 

Blödsinn.  Der VGH Fall war von vorneherein klar.

 

 

vor 38 Minuten schrieb tuersteher:

 

Und wenn dann das Gericht von anfang an klarstellt, dass die Klage aussichtlos ist und fallen lässt dass auch die Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht,

 

Welches "Gericht" soll das behauptet habe. So eine blödsinnige Verschwörungstheorie habe ich ja selten gehört.

 

 

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vor 10 Stunden schrieb Elo:

 

Daraus

 

vor 10 Stunden schrieb Elo:

Nach Einschätzung des hessischen Innenministers benötigen insbesondere die Kommunen Rechtssicherheit.

 

Ach?

 

Also ich hätte ja erwartet, dass der Bürger mindestens genauso Rechtssicherheit braucht. :hi:

 

Lasst mich raten: Am Ende stehen sie da mit einem Tisch voller Scheren, Nagelclippern und Victorinox Messern und verkaufen uns das als großartigen Erfolg.

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vor 25 Minuten schrieb knight:

 

Lasst mich raten: Am Ende stehen sie da mit einem Tisch voller Scheren, Nagelclippern und Victorinox Messern und verkaufen uns das als großartigen Erfolg.

 

Beziehungsweise...

Am Ende steht auf der einen Seite des Marktgeländes ein Verkaufsstand für Scheren, Nagelclipper und Victorinox Messer...

Auf der anderen Seite des Martkgeländes steht ein Tisch von Ordungsbehörde und Polizei, wo sich abgenommene, am Verkaufsstand erworbene Scheren, Nagelclipper und Victorinox Messer türmen.

 

Absurdistan.

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