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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Erlaubnispflicht als solche gibt ja noch nicht zwingend ein bestimmtes technisches Anforderungsniveau der Aufbewahrung vor.

 

Na ja, § 36 Abs. 4 WaffG verweist auf die AWaffV, welche dann selber in § 13 die Aufbewahrung unterschiedlich regelt zwischen "Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition" - Tresore mind. Klasse 0 und "Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist" - verschlossenes Behältnis.

 

Sollte das so wie im Entwurf kommen, wären SRS-Waffen ersteres und anders als für Salutwaffen (§ 39b Abs. 3 WaffG) sieht der Entwurf auch keine Erleichterungen bei der Aufbewahrung vor - also Tresor Klasse 0 oder sofern vorhanden noch Altbesitz A/B Schränke.

 

Da kann dann der ehemals scharfe Salut-Karabiener aus Vollstahl in den Blechspind, die Zinkplempe muss aber in den 0er Tresor...

Bearbeitet von tt22
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Gutachter:

Vielleicht ist es auch nur ein Vorentwurf, der es zu uns geschafft hat. 

Die SPD spricht von einem "Papier mit Vorschlägen des BMI".

Zur FDP: Alle FDP MdB von denen ich eine Rückmeldung erhalten haben (90%) haben sich klar gegen eine Verschärfung in irgend einer Form ausgesprochen.

So klar positionieren sich Politiker - wenn kein BT Wahlkampf ansteht - eigentlich nicht. Ich habe da tatsächlich Hoffnung.

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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Bettina Fischer:

Fr. Faeser muss sich profilieren, um im Hessenwahlkampf gewählt zu werden.

Da gibt man der FDP in diesem Punkt nach, um das Gesetzesvorhaben mit den SRS Waffen, etc zügig durch zu bekommen.

Danach Evaluation des WaffG wie von FDP gewünscht und im Koalitionsvertrag verabredet.

 

Da sollte man nicht zu viel erwarten. Wir sehen ja am Entwurf, wie weit entfernt das alles von jeglicher Logik oder Sachpolitik ist. Hier geht es nur darum, seinen Dickkopp durchzusetzen, den politischen Gegner auszumanövrieren und sich für die nächste Wahl zu positionieren. Solche Koalitionsverträge haben primär den Zweck, dass das eigene Parteivolk sich da genug wiederfindet, um die Koalition auf Parteitagen abzusegnen. Danach interessiert die Protagonisten der Parteiwille fast genauso wenig, wie der Volkswille.

 

Da wir alle wissen, WAS bei einer ORDENTLICHEN Evaluierung herauskommen wird und WIE SEHR dies den Vorhaben der Protagonisten im Weg stehen wird, wird es diese auch niemals geben, so lange das Innenministerium von SPD oder CDU/CSU geführt wird. Selbst den Grünen traue ich da mehr Ergebnisoffenheit und Ehrlichkeit zu. Diese Evaluierung ist uns ja schon 2002 mündlich versprochen worden. Die FDP hat 2007 in einer kleinen Anfrage im Bundestag mal nachgefragt, was denn dabei rauskam (alle Daten aus dem Kopf). Die Antwort: "Alles super! Haben alles richtig gemacht!" Ich habe mal überlegt, ob ich über eine Informationsfreiheitsanfrage mir die Evaluierung zukommen lasse. Wir wissen aber alle, dass ist völlig sinnlos. Wir wissen, dass die nix haben. Die wissen, dass sie nix haben. Und sie werden einfach sagen: "Ist voll geheim!" und nicht mal merken, wie sehr sie sich vom Volk entfernen.

 

Ich kann mir drei Szenarien vorstellen:

 

1. Die Legislaturperiode ist leider "zu kurz" für die Evaluierung und die nächste Regierung interessiert sich nicht dafür.

2. Die machen tatsächlich eine Evaluierung, allerdings eine kontrollierte, damit die richtigen Ergebnisse bei rauskommen und nehmen das dann in den späteren Legislaturperioden als Werkzeug gegen uns.

3. Die machen tatsächlich eine Evaluierung und es kommen sogar die echten Ergebnisse raus. Dann verschwindet das in der Schublade, wird rechtzeitig abgebrochen, was auch immer und wir sind dann bei 1.)

Geschrieben

Erinnert sich noch wer an unseren damaligen Bundesinnenminister, Herrn Otto Schily, vor über 20 Jahren ?

 

Was wurde gegen den geschimpft, gehetzt, diffamiert, usw. (vor allem auch von Leuten aus dem rechten Spektrum).

 

Wie gerne hätten wir den heute wieder...

 

So viel auch zu den Schreiern auf dem Niveau "Merkel muss weg". Schlimmer geht nimmer ? Heute sehen sie es selbst...

Wer es nicht sehen will, wird es über kurz oder lang über den Weg Arbeitsplatz, Wirtschaftsstandort Deutschland,  Energiepreise, Verkehrswende, Klimaschutz usw. zu spüren kriegen...

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Wauwi:

So viel auch zu den Schreiern auf dem Niveau "Merkel muss weg". Schlimmer geht nimmer ? Heute sehen sie es selbst...

 

Mit der CDU Taktik "Wir machen schlechte Politik und wenn es euch so nicht passt, dann kommen andere mit noch schlechterer Politik" macht man das Land kaputt!

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Geschrieben

https://wildundhund.de/waffenrechtsentwurf-ist-raus/

 

Und es geht los... Tenor dieses scheiss Artikels:

Liebe Jäger, so schlimm ist es doch garnicht, euere "schönen" Halbautomaten mit Schaftsholzklasse sonstwas sind eh nicht betroffen, als Zuckerl bekommt ihr sogar paar Taschenlampen...

 

Wenn sie dann in 5 Jahren ihre schönen Halbautomaten dann gelb anstreichen müssen, gibts keine Schützen mehr die sich für euch (mit) einsetzen.

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb LordKitchener:

 

Mit der CDU Taktik "Wir machen schlechte Politik und wenn es euch so nicht passt, dann kommen andere mit noch schlechterer Politik" macht man das Land kaputt!

 

Ich behaupte auch nicht, dass unter den CDU-geführten Regierungen alles ganz toll war, das war sicher auch weit davon entfernt.

Was heute jedoch abgeht, spottet jeder Beschreibung... 😲

 

Es war übrigens eine rot-grüne Regierung, unter der der damalige Anscheinsparagraph 37 abgeschafft wurde.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb chris_3:

 

Und es geht los... Tenor dieses scheiss Artikels

Du solltest Jäger nicht mit der Meinung der Zeitschrift und der Redaktion "Wild und Hund" gleichsetzen- da interpretierst du recht viel selbst rein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb chris_3:

https://wildundhund.de/waffenrechtsentwurf-ist-raus/

 

Und es geht los... Tenor dieses scheiss Artikels:

Liebe Jäger, so schlimm ist es doch garnicht, euere "schönen" Halbautomaten mit Schaftsholzklasse sonstwas sind eh nicht betroffen, als Zuckerl bekommt ihr sogar paar Taschenlampen...

 

Wenn sie dann in 5 Jahren ihre schönen Halbautomaten dann gelb anstreichen müssen, gibts keine Schützen mehr die sich für euch (mit) einsetzen.

 

Warum ist das ein "Scheißartikel" ?

 

Der gibt doch nur das wieder, was im Entwurf steht und spricht sich in keiner Weise dafür aus.

 

Das viel gefährlichere Spaltpotential sehe ich darin, dass man offenbar den Jägern wieder Zugeständnisse mit Lampen und Nachtzielgeräten (wie schon zuvor bei Schalldämpfern) macht, 

offensichtlich in der Hoffnung, dass diese dann zumindest in Teilen die Schnauze halten werden und nicht den erforderlichen Widerstandswillen aufbringen. 

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Wauwi:

Das viel gefährlichere Spaltpotential sehe ich darin, dass man offenbar den Jägern wieder Zugeständnisse mit Lampen und Nachtzielgeräten (wie schon zuvor bei Schalldämpfern) macht, 

offensichtlich in der Hoffnung, dass diese dann zumindest in Teilen die Schnauze halten werden und nicht den erforderlichen Widerstandwillen aufbringen. 

 

Gut - so kann man es auch formulieren. Ich sehe es allerdings tatsächlich so wie anfänglich geschrieben.


Ich  (selber Jäger und Eigentümer etlicher "kriegswaffenähnlicher 😱" MR223/308s in diversen Lauflängen) weiß ja, wie sie ticken...

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Wauwi:

Liebe Jäger, so schlimm ist es doch garnicht, euere "schönen" Halbautomaten mit Schaftsholzklasse sonstwas sind eh nicht betroffen, als Zuckerl bekommt ihr sogar paar Taschenlampen...

 

...und schon gehts los- dieses "divide et impera" 😣 zusammenhalten müssen jetzt alle....kruzifix

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb chris_3:

Und schon 2 x zurückgerudert : HA-allgemein und Psycho nur für Erstanträge

 

Da wird noch mehr fallen. Nur nicht auseinander dividieren lassen oder Mut verlieren.

- Förder-VDB Mitglied werden

- Abgeordnete anschreiben

- fragdenstaat.de nutzen

- Bevölkerung aufklären

 

PS: FragdenStaat.de ist ein Supersprachrohr.Es kommt in den Ministerien an und muß beantwortet werden.

Auch wenn die Antworten meistens weiterverweisend sind, ist ihre Aufmerksamkeit beansprucht und unser Anliegen

ist Gesprächsthema auf den Fluren und Ministerialkantinen. Dann haben die Hilfsreferenten auch keine Zeit mehr,

anderen Blödsinn zu verfassen.

 

Bearbeitet von Axel Junghans
Geschrieben

Nichtinhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß des Entwurfs in Zukunft zudem das Schießen mit erlaubnispflichtigen und auch erlaubnisfreien Waffen (wie Luftgewehre etc.) verboten. Ausnahmen bilden erlaubnisfreie Waffen sowie Kipplaufflinten und Kleinkaliberwaffen dann, sofern der Interessent von der Waffenbehörde ein jeweils ein Jahr gültiges, sogenanntes „Negativtestat“ erhält, welches dokumentiere, „dass sie nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 WaffG belegt“ seien, dass die Schießstandbetreiber verpflichtend kontrollieren müssen.“

 

Wo findet sich das in dem Entwurf? Die hier kursierende geplante Fassung von § 27 gibt das nicht her.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb VwGO:

Nichtinhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß des Entwurfs in Zukunft zudem das Schießen mit erlaubnispflichtigen und auch erlaubnisfreien Waffen (wie Luftgewehre etc.) verboten. Ausnahmen bilden erlaubnisfreie Waffen sowie Kipplaufflinten und Kleinkaliberwaffen dann, sofern der Interessent von der Waffenbehörde ein jeweils ein Jahr gültiges, sogenanntes „Negativtestat“ erhält, welches dokumentiere, „dass sie nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 WaffG belegt“ seien, dass die Schießstandbetreiber verpflichtend kontrollieren müssen.“

 

Wo findet sich das in dem Entwurf? Die hier kursierende geplante Fassung von § 27 gibt das nicht her.

 

Wo soll denn dieser Blödsinn stehen ?

 

Das hieße ja, jede Kirmesschießbude muss vorher den Kunden abchecken und niemand dürfe mehr zu Hause mit einem "F" Luftgewehr schießen...

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Wauwi:

 

Wo soll denn dieser Blödsinn stehen ?

 

Das hieße ja, jede Kirmesschießbude muss vorher den Kunden abchecken und niemand dürfe mehr zu Hause mit einem "F" Luftgewehr schießen...

Lies mal die Seite 8 des Entwurfs §6c.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sonnyboy:

Lies mal die Seite 8 des Entwurfs §6c.

Der betrifft Mitteilungspflichten. In Nr. 8 (Änderung von § 27, gleiche Seite) wird das so NICHT geregelt. Im Übrigen wird auch § 12 Abs. 4 nirgendwo angefasst.

Geschrieben

Wenn alles gut geht, stolpern die gerade über ihre eigene jahrelange Taktik, das WaffG so kompliziert wie möglich zu machen, denn jetzt können sie nicht mal eben so ihr Wunschkonzert da rein schreiben, ohne dass sie sich in dutzende Widersprüche im Gesetz verwickeln und die Länder und Behörden in der Durchsetzung kein Land sehen.

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Geschrieben (bearbeitet)

Und darum ist der Entwurf nun in der Ressortabstimmung.....

 

Da geht nicht's "gut"......

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb VwGO:

Der betrifft Mitteilungspflichten. In Nr. 8 (Änderung von § 27, gleiche Seite) wird das so NICHT geregelt. Im Übrigen wird auch § 12 Abs. 4 nirgendwo angefasst.

8. Nach § 27 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Personen, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, ist das Schießen
auf ortsfesten Schießstätten nur gestattet mit:
1. Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist,
2. den in § 14 Absatz 6 genannten erlaubnispflichtigen Schusswaffen,
a) sofern es sich um mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
(Perkussionswaffen) handelt oder
b) sofern es sich um Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12
oder kleiner und maximaler Ladekapazität von zwei Schuss handelt oder
c) sofern es sich um andere genannte Waffen für Munition mit Randfeuerzündung
bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 lr.) handelt, wenn die Mündungsenergie
höchstens 200 Joule (J) beträgt.
Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem
Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass
sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach
§ 41 belegt ist. In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verantwortliche
Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person
einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waffenverbot
belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“
 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

 

Vor ein paar Wochen wurde nicht nur von mir darauf hingewiesen was im BMI auf der Agenda steht und zeitnah kommen wird- auf WO als Fake, Scheisshausparolen, Verschwörungstheorien und Blödsinn abgetan.

Und Nu ist der Entwurf ebenfalls fake.........

 

Auf den Gedanken, das irgendein Troll den Entwurf vom 18.3.2021 ein wenig ausgeschmückt hat, bist du noch nicht gekommen, oder?

Das stellt, eine gewisse juristische und sprachliche Grundausstattung vorausgesetzt, kein Problem dar. 

 

Aber ne, wenn es nach dir geht, kritiklos alles für bare Münze nehmen, egal aus welchem Internet-Gulli es gekrochen kam..

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sonnyboy:

8. Nach § 27 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Personen, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, ist das Schießen
auf ortsfesten Schießstätten nur gestattet mit:
1. Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist,
2. den in § 14 Absatz 6 genannten erlaubnispflichtigen Schusswaffen,
a) sofern es sich um mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
(Perkussionswaffen) handelt oder
b) sofern es sich um Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12
oder kleiner und maximaler Ladekapazität von zwei Schuss handelt oder
c) sofern es sich um andere genannte Waffen für Munition mit Randfeuerzündung
bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 lr.) handelt, wenn die Mündungsenergie
höchstens 200 Joule (J) beträgt.
Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem
Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass
sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach
§ 41 belegt ist. In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verantwortliche
Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person
einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waffenverbot
belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“
 

Ja, aber das ist nicht das, was WuH behauptet. Erstens betrifft es nur das Schießen auf Schießstätten. Zweitens ist dieses mit den in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Waffen weiterhin erlaubnisfrei. Ein Negativtestat wird nur für andere Waffen (HA und GK) benötigt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb ASE:

 

Aber ne, wenn es nach dir geht, kritiklos alles für bare Münze nehmen, egal aus welchem Internet-Gulli es gekrochen kam..

Was bist du den für ein Klugscheisser?

Ich weiss wo mein aktuelles Exemplar des Entwurfes herkommt, ebenso wie der Vorgänger. Für dein oberschlaues Rumgeseiere bist du recht schlecht informiert, was mich nicht wundert.

Wenn dir was nicht passt wende dich ans BMI........

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Gekkan:

Obgleich die Interpretation als Fake vor dem Hintergrund der haarsträubenden inhaltlichen Inkohärenz naheliegt, fehlt mir doch die notwendige Fantasie, um einen tatverdächtigen Autoren zu benennen. Antifa-Thorben profitiert ja zweifelsfrei nur sehr, sehr eingeschränkt davon, wenn die Legalwaffencommunity einem Fake aufsitzt – zweifelhaftes Motiv, um in derart nahem zeitlichen Zusammenhang mit dem politischen Diskurs einen passenden Entwurf zu fingieren. Der Aufwand erscheint mir unangemessen.

 

Antifa-Thorben sollte das etwas humorvoller gestallten, es gibt ihn nicht wirklich :)

 

Wie lohnentswert aber ein Fake aus dem Links-grünen Symphatisantensumpf sein könnte, kannst du doch live bewundern: Es genügt, ein Medium von der Echtheit zu überzeugen und schon machen alle mit Druck auf die FDP auszuüben und die öffentliche Meinung durch Scare-Mongering zu beeinflussen, mit Buzz-Words wie "kriegswaffen" "besonders Gefährlich" "Extremisten"... "Wer braucht denn bitte Halbautomatische Waffen? Niemand!" etc etc. Das geht um so einfacher, je mehr der linksextremistische Zeitgeist in den Redaktionsstuben der Relotiuspresse mit dem bedient wird, was er ohnehin wünscht.  Da wurde erfolgreich eine mediale Walze in Gang gesetzt, ganz gleich ob Fake oder Durchgestochener Klippschüler- Entwurf  welche die Sinvolle, vom Grundgesetz implizit geforderte und bei früheren Waffenrechtsänderungen auch stets festgelegte Evaluierung einfach zu überollen: Noch bevor die FDP nein gesagt hat, wirft man ihr vor, das sie ja nur Leute erschossen sehen will:

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben

Ich hab Rückmeldung aus dem Büro eines FDP Bundestagsabgeordneten, das der mir vorliegende Entwurf (der sich im übrigen mit dem hier geposteten PDF deckt) authentisch ist.

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